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Zuschuss · bis 30 % Bund

KfW 422 Heizungsförderung für Kommunen — Wohn- und Nichtwohngebäude (BEG EM)

Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten für den Einbau klimafreundlicher Heizungstechnik in Wohn- und Nichtwohngebäuden — speziell für Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) bezuschusst die KfW mit dem Programm 422 den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungstechnik in Bestandsgebäuden — sowohl in Wohn- als auch in Nichtwohngebäuden.

Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Förderstelle: KfW Bankengruppe — alle Programme dieser Stelle im Register.

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderquote bis 30 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) bezuschusst die KfW mit dem Programm 422 den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungstechnik in Bestandsgebäuden — sowohl in Wohn- als auch in Nichtwohngebäuden. Das Programm richtet sich gezielt an kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise) und Zweckverbände. Für Wohnungsunternehmen, Vereine und Contractoren ist das Schwester-Programm 459 zuständig; Privatpersonen nutzen 458. Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen sowie der Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Sind Sie eine kommunale Gebietskörperschaft oder ein Zweckverband?
Handelt es sich um ein bestehendes Wohn- oder Nichtwohngebäude in Deutschland?
Stellen Sie den Antrag vor Vorhabenbeginn?
Beauftragen Sie eine Expertin/einen Experten für Energieeffizienz mit der Bestätigung zum Antrag (BzA)?

Was bekommst du konkret?

Direkter Zuschuss auf das Konto der Kommune — 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Förderhöchstbeträge bei Wohngebäuden gestaffelt nach Wohneinheiten (30.000 € erste WE, 15.000 € WE 2-6, 8.000 € ab WE 7); bei Nichtwohngebäuden orientiert an der Nettogrundfläche. Kombinierbar mit anderen öffentlichen Fördermitteln bis zu 90 % der geförderten Investitionskosten bei Wohngebäuden und bis zu 60 % bei Nichtwohngebäuden. Pro förderfähigen Gesamtkosten nur ein Antrag (entweder bei der KfW oder beim BAFA).

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Energieeffizienz-Expertin/-Experte beauftragen, BzA mit BzA-ID erstellen lassen.

  2. 02

    Lieferungs-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung schließen.

  3. 03

    Im Kundenportal Meine KfW als vertretungsberechtigte Person der Kommune registrieren und Antrag stellen — vor Vorhabenbeginn.

  4. 04

    Vorhaben binnen 36 Monaten nach Zusage umsetzen, BnD von Expert einholen.

  5. 05

    Identifizieren, Nachweise im Kundenportal hochladen, Auszahlung beantragen.

  6. 06

    Auszahlung auf das Konto der Kommune.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise) und Zweckverbände. Wohnungsunternehmen, Vereine und Contractoren nutzen das Schwester-Programm 459. Privatpersonen beantragen die Heizungsförderung im Programm 458.
Welche Heizungstypen werden gefördert?
Solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, innovative EE-Heiztechnik sowie der Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze. Förderfähig sind auch Fachplanung, Baubegleitung und Umfeldmaßnahmen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt 30 % der förderfähigen Gesamtkosten und wird nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen direkt auf das Konto der Kommune überwiesen. Wie hoch die förderfähigen Gesamtkosten sind, richtet sich bei Wohngebäuden nach der Zahl der Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden nach der beheizten Nettogrundfläche.
Kann der Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?
Ja — eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Krediten, Zulagen, Zuschüssen) ist bis zu 90 % der geförderten Investitionskosten möglich. Wichtig: Für dieselben förderfähigen Gesamtkosten darf nur ein Antrag gestellt werden — entweder bei der KfW oder beim BAFA, nicht bei beiden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Richtlinie BEG EM (Bundesförderung effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen)
    kfw.deRechtsgrundlageKreditanstalt für Wiederaufbau

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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