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Förderkredit · bis 120.000 € Bund

KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)

Förderkredit bis 120.000 € pro Wohneinheit als Ergänzung zu einer KfW-/BAFA-Zuschusszusage für energetische Sanierung. Mit zusätzlichem Zinsvorteil bis 90.000 € Haushaltseinkommen. Mit dem Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit fördert die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) die Finanzierung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden — als Ergänzung zu einer bereits zugesagten, aber noch nicht ausgezahlten Zuschussförderung der KfW oder des BAFA.

Max. Kreditrahmen
120.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe bis zu 120.000 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer, Familie

Worum geht es?

Mit dem Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit fördert die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) die Finanzierung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden — als Ergänzung zu einer bereits zugesagten, aber noch nicht ausgezahlten Zuschussförderung der KfW oder des BAFA. Die Zusage darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen und muss nach den seit 1. Januar 2024 geltenden BEG-EM-Förderbedingungen erteilt sein. Variante 358 (Plus) bietet einen zusätzlichen Zinsvorteil für Privatpersonen mit Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €, die das Wohngebäude selbst bewohnen. Variante 359 ist offen für eine breitere Antragstellergruppe (Privatpersonen, WEG, GbR, Einzelunternehmen, Freiberufler, Körperschaften, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Contracting-Geber).

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Hast du eine KfW- oder BAFA-Zuschusszusage nach BEG-EM, die nicht älter als 12 Monate ist?

Wurde der Zuschuss noch nicht ausgezahlt?

Hast du keinen Zusatzantrag für Einkommens- oder Klimageschwindigkeitsbonus gestellt?

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Zuschusszusage der KfW oder Zuwendungsbescheid des BAFA für eine BEG-EM-Einzelmaßnahme erhalten.

  2. 02

    Innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage einen Finanzierungspartner (z.B. Hausbank) auswählen.

  3. 03

    Bei Variante 358: Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)

    Meldebestätigung aller Haushaltsmitglieder, Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung mitbringen.

  4. 04

    Finanzierungspartner stellt den Antrag bei der KfW.

  5. 05

    Mit Bauarbeiten darf bereits vor Antragstellung des Ergänzungskredits nach Zuschusszusage begonnen werden.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen 358 (Plus) und 359?
Variante 358 (Plus) bietet einen zusätzlichen Zinsvorteil und ist nur für selbstnutzende Privatpersonen-Eigentümer mit Haushaltsjahreseinkommen ≤ 90.000 €. Variante 359 ist für alle anderen Antragstellenden offen — inkl. WEG, GbR, Unternehmen, Genossenschaften, Körperschaften, Vereine usw.
Brauche ich eine erneute Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten?
Nein. Da die Zuschusszusage bereits vorliegt, ist keine erneute Beratung erforderlich. Den Ergänzungskredit beantragst du direkt bei deinem Finanzierungspartner.
Darf ich vor dem Antrag bereits mit den Bauarbeiten beginnen?
Ja. Sobald die Zuschusszusage der KfW oder der Bewilligungsbescheid des BAFA vorliegt, dürfen die Bauarbeiten beginnen — auch vor der Antragstellung des Ergänzungskredits.
Was passiert, wenn ich den Zuschuss zwischenfinanziert habe und dieser dann ausgezahlt wird?
Du musst über deinen Finanzierungspartner unverzüglich — spätestens jedoch drei Monate nach Zuschussauszahlung — eine Teilrückzahlung in gleicher Höhe an die KfW vornehmen. Die Teilrückzahlung kann in diesem Fall auch unter dem üblichen Mindestbetrag von 5.000 € liegen.
Kann ich die Zuschüsse von KfW und BAFA kombinieren?
Ja. Wenn beide Zuschüsse vorliegen, werden die förderfähigen Kosten aus beiden Zusagen für die Berechnung der Kredithöhe berücksichtigt. Beide Nachweise sind beim Finanzierungspartner einzureichen.

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Unsere Quellen

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    energie-effizienz-experten.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau