Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Kreditanstalt für Wiederaufbau |
| Förderhöhe | bis zu 120.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer, Familie |
Worum geht es?
Mit dem Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit fördert die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) die Finanzierung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden — als Ergänzung zu einer bereits zugesagten, aber noch nicht ausgezahlten Zuschussförderung der KfW oder des BAFA. Die Zusage darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen und muss nach den seit 1. Januar 2024 geltenden BEG-EM-Förderbedingungen erteilt sein. Variante 358 (Plus) bietet einen zusätzlichen Zinsvorteil für Privatpersonen mit Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €, die das Wohngebäude selbst bewohnen. Variante 359 ist offen für eine breitere Antragstellergruppe (Privatpersonen, WEG, GbR, Einzelunternehmen, Freiberufler, Körperschaften, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Contracting-Geber).
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Hast du eine KfW- oder BAFA-Zuschusszusage nach BEG-EM, die nicht älter als 12 Monate ist?
Wurde der Zuschuss noch nicht ausgezahlt?
Hast du keinen Zusatzantrag für Einkommens- oder Klimageschwindigkeitsbonus gestellt?
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Zuschusszusage der KfW oder Zuwendungsbescheid des BAFA für eine BEG-EM-Einzelmaßnahme erhalten.
- 02
Innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage einen Finanzierungspartner (z.B. Hausbank) auswählen.
- 03
Bei Variante 358: Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
Meldebestätigung aller Haushaltsmitglieder, Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung mitbringen.
- 04
Finanzierungspartner stellt den Antrag bei der KfW.
- 05
Mit Bauarbeiten darf bereits vor Antragstellung des Ergänzungskredits nach Zuschusszusage begonnen werden.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen 358 (Plus) und 359?
Brauche ich eine erneute Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten?
Darf ich vor dem Antrag bereits mit den Bauarbeiten beginnen?
Was passiert, wenn ich den Zuschuss zwischenfinanziert habe und dieser dann ausgezahlt wird?
Kann ich die Zuschüsse von KfW und BAFA kombinieren?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude) — Offizielle Programmseitekfw.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau
- [02]dena-Expertenliste für Energieeffizienz-Expert:innenenergie-effizienz-experten.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau