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Förderkredit · bis 5 Mio. € Bund

KfW 523 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit — Nichtwohngebäude (BEG EM)

Ergänzungskredit von bis zu 5 Mio. € für Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden — zusätzlich zu einer bereits erteilten Zuschusszusage der KfW oder des BAFA nach BEG EM (gültig ab 1.1.2024). Mit dem Programm 523 finanziert die KfW Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden, für die bereits eine Zuschusszusage der KfW (Programm 522) oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA nach der BEG-EM-Richtlinie vorliegt.

Max. Kreditrahmen
5 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe bis zu 5 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Programm 523 finanziert die KfW Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden, für die bereits eine Zuschusszusage der KfW (Programm 522) oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA nach der BEG-EM-Richtlinie vorliegt. Der Kredit kann nur in Kombination mit einem solchen Zuschuss beantragt werden — nicht für sich allein, nicht für Umschuldungen und nicht für Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben. Der Zuschuss darf zum Zeitpunkt der Kreditbeantragung noch nicht ausgezahlt worden sein und nicht älter als 12 Monate. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern, Verbände), Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Liegt eine Zuschusszusage der KfW (522) oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA nach BEG EM (ab 1.1.2024) vor?

Ist der Zuschuss noch nicht ausgezahlt und nicht älter als 12 Monate?

Handelt es sich um ein Nichtwohngebäude?

Soll der Kredit weder für eine Umschuldung noch für eine Nachfinanzierung eines bereits abgeschlossenen Vorhabens dienen?

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Zuschusszusage der KfW (522) oder Bewilligungsbescheid des BAFA für eine BEG-EM-Einzelmaßnahme einholen.

  2. 02

    Auszahlungsbestätigung der KfW bzw

    Festsetzungsbescheid des BAFA nach Auszahlung des Zuschusses einreichen.

  3. 03

    Bei Zwischenfinanzierung Teilrückzahlung in Höhe des ausgezahlten Zuschusses unverzüglich (max

    3 Monate) über den Finanzierungspartner an die KfW.

Häufige Fragen

Kann ich den Ergänzungskredit ohne Zuschusszusage beantragen?
Nein. Der Ergänzungskredit 523 ist zwingend an eine Zuschusszusage der KfW (Programm 522) oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA nach der BEG-EM-Richtlinie (ab 1.1.2024) gekoppelt. Ohne diese Zusage ist ein Antrag nicht möglich.
Wie hoch ist der Kreditbetrag?
Maximal 5 Mio. € pro Vorhaben, kein Mindestbetrag. Die genaue Höhe wird auf Basis der förderfähigen Kosten aus der Zuschusszusage(n) ermittelt. Sie erhalten 100 % des Kreditbetrags ausgezahlt.
Was passiert mit dem Zuschuss, wenn ich ihn über den Kredit zwischenfinanziere?
Wenn Sie den Zuschussbetrag über den Ergänzungskredit zwischenfinanziert haben, müssen Sie nach Auszahlung des Zuschusses unverzüglich — spätestens innerhalb 3 Monaten — eine Teilrückzahlung in gleicher Höhe an die KfW vornehmen. Die Teilrückzahlung kann auch unter 5.000 € liegen.
Darf ich vor der Beantragung des Ergänzungskredits mit den Bauarbeiten beginnen?
Ja — nach der Zuschusszusage der KfW bzw. dem Bewilligungsbescheid des BAFA dürfen Sie mit den Bauarbeiten bereits vor Antragstellung des Ergänzungskredits beginnen. Wichtig ist nur, dass der Zuschuss bei Beantragung des Kredits noch nicht ausgezahlt ist und nicht älter als 12 Monate.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    KfW 522 — Zuschuss (Voraussetzung für 523)
    kfw.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau
  3. [03]
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