BundesBonus
Förderkredit · bis 15 Mio. € Bund

KfW 299 Klimafreundlicher Neubau — Nichtwohngebäude

Förderkredit der KfW von bis zu 15 Mio. € für Neubau und Erstkauf klimafreundlicher und energieeffizienter Nichtwohngebäude in Deutschland. Laufzeit bis zu 30 Jahre, Zinsbindung bis zu 10 Jahre. Mit dem Programm 299 fördert die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland.

Max. Kreditrahmen
15 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe bis zu 15 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Programm 299 fördert die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland. Antragsberechtigt sind Unternehmen, juristische Personen, Personengesellschaften, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kirchen sowie Contractoren — alle, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Gefördert werden zwei Förderstufen: Klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFNG) und Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG (zusätzliches Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude).

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Handelt es sich um einen Neubau oder Erstkauf eines Nichtwohngebäudes?

Sind Sie ein Unternehmen, eine juristische Person, GbR, Verein, gemeinnützige Organisation, Kirche oder Contractor?

Erfüllt das Gebäude die technischen Mindestanforderungen der Förderstufe Klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFNG)?

Stellen Sie den Antrag VOR Beginn des Vorhabens (auch keine verbindlichen Bestellungen)?

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Energieeffizienz-Expertin/-Experte beauftragen

    technische Förderstufe (KFNG oder KFNG mit QNG) festlegen und Bestätigung zum Antrag (BzA) erhalten.

  2. 02

    Hausbank-Beratung — die Hausbank prüft das Vorhaben und ermittelt das individuelle Konditionenpaket.

  3. 03

    Kreditantrag über die Hausbank an die KfW — vor Vorhabenbeginn, ohne verbindliche Bestellungen.

  4. 04

    Bei Förderzusage Vertragsabschluss und Auszahlung über die Hausbank.

  5. 05

    Vorhaben umsetzen, BnD und ggf. QNG-Nachweis einreichen.

  6. 06

    Tilgung gemäß Kreditvertrag.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der maximale Kredit?
Bis zu 15 Mio. Euro pro Vorhaben. Die genaue Höhe richtet sich nach der Förderstufe und dem Vorhaben — Ihre Hausbank ermittelt das individuelle Konditionenpaket auf Basis Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Sicherheiten.
Welche Laufzeiten sind möglich?
Vier Laufzeitvarianten: bis zu 5 Jahre (max. 1 Jahr tilgungsfrei), bis zu 10 Jahre (max. 2 Jahre), bis zu 20 Jahre (max. 3 Jahre) und bis zu 30 Jahre (max. 5 Jahre tilgungsfrei). Maximale Zinsbindung 10 Jahre.
Was bedeutet KFNG mit QNG?
Die höhere Förderstufe Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG verlangt zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Das Siegel bewertet u.a. Lebenszyklus-CO₂, Schadstofffreiheit, Barrierefreiheit und Nutzungsqualität. Mit QNG sind ggf. zusätzliche Tilgungszuschüsse möglich.
Wer ist nicht antragsberechtigt?
Privatpersonen — sie nutzen für Wohngebäude andere KfW-Programme (z.B. 297/298 oder 296). Kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände beantragen klimafreundlichen Neubau über das Programm 498/499.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Konditionenanzeiger KfW 299
    kfw-formularsammlung.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau
  3. [03]
    Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
    qng.infoPrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau