BundesBonus
Zuschuss · bis 12,5 % Bund

KfW 498/499 Klimafreundlicher Neubau — Kommunen

Zuschuss bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher und nachhaltiger Wohn- und Nichtwohngebäude — gezielt für Kommunen. Programmnummern 498 (Wohngebäude) und 499 (Nichtwohngebäude). Mit den Programmen 498 und 499 fördert die KfW den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude für Kommunen. Programmnummer 498 gilt für Wohngebäude und Wohneinheiten, 499 für Nichtwohngebäude.

Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe
Förderquote 12,5 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit den Programmen 498 und 499 fördert die KfW den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude für Kommunen. Programmnummer 498 gilt für Wohngebäude und Wohneinheiten, 499 für Nichtwohngebäude. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise) und Zweckverbände. Gefördert werden zwei Förderstufen: Klimafreundliches Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude (KFG) sowie Klimafreundliches Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude mit QNG (zusätzliches Nachhaltigkeitssiegel). Der Zuschuss orientiert sich an förderfähigen Kosten je Wohneinheit (498) bzw. je Quadratmeter Nettogrundfläche (499) sowie einem Vorhabenshöchstbetrag.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Sind Sie eine kommunale Gebietskörperschaft oder ein Zweckverband?

Handelt es sich um einen Neubau oder Erstkauf?

Erfüllt das Gebäude mindestens die Förderstufe Klimafreundliches Gebäude (KFG)?

Welcher Gebäudetyp?

Wohngebäude (KfW 498) · Nichtwohngebäude (KfW 499)

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Energieeffizienz-Expertin/-Experte beauftragen

    BzA mit BzA-ID erhalten — Bestätigung über die Erfüllung der technischen Mindestanforderungen für die Förderstufe.

  2. 02

    Im Kundenportal Meine KfW als vertretungsberechtigte Person der Kommune registrieren und Antrag stellen — vor Vorhabenbeginn.

  3. 03

    Vorhaben innerhalb der Bewilligungsfrist umsetzen; bei höherer Stufe Nachweis des QNG-Siegels einholen.

  4. 04

    Bestätigung nach Durchführung (BnD)

    Identifizierung, Nachweise und Rechnungen im Kundenportal hochladen.

  5. 05

    Auszahlung des Zuschusses auf das Konto der Kommune.

Häufige Fragen

Was unterscheidet 498 von 499?
Programmnummer 498 fördert klimafreundliche Wohngebäude und Wohneinheiten; 499 deckt Nichtwohngebäude ab. Die Konditionen unterscheiden sich entsprechend: bei 498 gestaffelt nach Wohneinheiten, bei 499 nach Quadratmeter Nettogrundfläche.
Was ist die Förderstufe KFG mit QNG?
Die höhere Förderstufe Klimafreundliches Gebäude mit QNG verlangt zusätzlich zum klimafreundlichen Standard das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. QNG bewertet u.a. Lebenszyklus-CO₂-Bilanz, Schadstofffreiheit, Barrierefreiheit und Nutzungsqualität — und führt zu einem höheren Zuschuss.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten — abhängig von Förderstufe (KFG oder KFG mit QNG) und Gebäudetyp. Bei Wohngebäuden gestaffelt je Wohneinheit, bei Nichtwohngebäuden je Quadratmeter Nettogrundfläche. Die genauen Beträge stehen in der KfW-Konditionentabelle.
Wer kann den Antrag stellen?
Ausschließlich kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise) und Zweckverbände. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Contractoren nutzen andere KfW-Neubau-Programme (z.B. 297/298 für Wohngebäude oder 299 für Nichtwohngebäude).

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KfW 498/499 Klimafreundlicher Neubau — Kommunen — Offizielle Programmseite
    kfw.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau
  2. [02]
    Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
    qng.infoPrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau