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Förderkredit · bis 10 Mio. € Bund

KfW 263 Nichtwohngebäude — Kredit (BEG NWG)

KfW 263 ist der Förderkredit für die Sanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude oder den Ersterwerb nach Sanierung — bis zu 2.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. € pro Vorhaben. Der Tilgungszuschuss beträgt seit dem 21.07.2026 zwischen 5 % (EG Denkmal EE, EG 55 EE) und 10 % (EG 40 EE), mit NH-, WPB- und SerSan-Boni bis zu 40 %. Beantragt wird vor Vorhabensbeginn über die Hausbank.

Max. Kreditrahmen
10 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe bis zu 10 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Programm 263 fördert die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude — Nichtwohngebäude (BEG NWG) die energetische Sanierung zum Effizienzgebäude und den Kauf einer frisch sanierten Effizienzgebäude-Immobilie. Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die mindestens zur Effizienzgebäude-Stufe 70 führen, einschließlich förderfähiger Umfeldmaßnahmen. Voraussetzung: Bauantrag/Bauanzeige des Gebäudes liegt mind. 5 Jahre zurück. Auch die Sanierung von Baudenkmalen ist förderfähig. Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie sind die Kosten der energetischen Sanierung förderfähig, sofern sie im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind. Zusatzförderung gibt es für Fachplanung/Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expert sowie für die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mehrheitlich in Privatbesitz, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Geschäfts-/Genossenschafts-/Sparkassen sowie Contracting-Geber. Nicht förderfähig: Vermietung/Verpachtung zur wohnwirtschaftlichen Nutzung (dafür gibt es andere Programme).

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Handelt es sich um ein Nichtwohngebäude?

Liegt der Bauantrag/die Bauanzeige des Gebäudes mindestens 5 Jahre vor Antragstellung?

Welche Effizienzgebäude-Stufe wird nach Sanierung erreicht?

Effizienzgebäude 40 · Effizienzgebäude 55 · Effizienzgebäude 70 · Effizienzgebäude Denkmal

Stellen Sie den Antrag VOR Vorhabenbeginn (auch keine verbindlichen Bestellungen)?

Wird das Gebäude NICHT zur Vermietung/Verpachtung zur wohnwirtschaftlichen Nutzung verwendet?

Was bekommst du konkret?

Förderkredit bis zu 2.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 10 Mio. € pro Vorhaben. Tilgungszuschuss seit dem 21.07.2026 mit EE-Klasse als Pflicht-Bestandteil: EG 40 EE = 10 %, EG 55 EE = 5 %, EG Denkmal EE = 5 % — für EG 70 gibt es in der Kreditförderung keinen Basis-Tilgungszuschuss mehr. Dazu kumulierbar: NH-Klasse +5 Prozentpunkte (QNG), WPB-Bonus +10 Prozentpunkte (Sanierung eines Worst Performing Building auf 40/55/70 EE), SerSan-Bonus +15 Prozentpunkte (40/55 EE) beziehungsweise +5 Prozentpunkte (70 EE) — Maximum 40 %. Baubegleitung: zusätzlicher Kreditbetrag bis 10 €/m² Nettogrundfläche, max. 40.000 € pro Vorhaben — davon 50 % als Tilgungszuschuss (max. 20.000 €). Nachhaltigkeitszertifizierung/LCA: zusätzlicher Kreditbetrag mit gleichen Höchstbeträgen, ebenfalls 50 % Tilgungszuschuss. Laufzeit bis zu 30 Jahre, Zinsbindung bis zu 10 Jahre. Auszahlung in einer Summe oder Teilbeträgen, Abruffrist 12 Monate (verlängerbar bis 36).

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

7 Schritte

  1. 01

    Energieeffizienz-Expertin/-Experte beauftragen

    Effizienzgebäude-Stufe und ggf. EE-Klasse oder NH-Klasse festlegen, BzA mit BzA-ID erstellen lassen.

  2. 02

    Hausbank-Beratung — die Hausbank prüft das Vorhaben

    ermittelt das individuelle Konditionenpaket (Sollzins, Sicherheiten).

  3. 03

    Kreditantrag über die Hausbank an die KfW — vor Vorhabenbeginn, ohne verbindliche Bestellungen.

  4. 04

    Bei Förderzusage Vertragsabschluss und Auszahlung über die Hausbank — eine Summe oder Teilbeträge

    Abruf binnen 12 Monaten, automatisch um 6 Monate verlängerbar bis max. 36 Monate. Ab dem

  5. 05

    Monat Bereitstellungsprovision auf nicht abgerufenen Betrag.

  6. 06

    Vorhaben umsetzen, Bestätigung nach Durchführung (BnD), ggf. QNG-Nachweis einreichen.

  7. 07

    Tilgungszuschuss wird nach Abschluss gutgeschrieben (keine Barauszahlung)

    Tilgung quartalsweise; Sondertilgungen nicht möglich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Tilgungszuschuss?
Seit dem 21.07.2026 gestaffelt mit EE-Klasse als Pflicht-Bestandteil: 5 % (EG Denkmal EE und EG 55 EE) bis 10 % (EG 40 EE). Dazu kumulierbar: NH-Klasse +5 Prozentpunkte, WPB-Bonus +10 Prozentpunkte (Worst Performing Building, Sanierung auf 40/55/70 EE) und SerSan-Bonus +15 Prozentpunkte (40/55 EE) beziehungsweise +5 Prozentpunkte (70 EE) — zusammen bis zu 40 %. Für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung gibt es separat 50 % Tilgungszuschuss auf den Zusatz-Kreditbetrag.
Was ist die Erneuerbare-Energien-Klasse?
Erreicht, wenn die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes deckt — oder wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden. Seit dem 21.07.2026 ist die EE-Klasse Pflicht-Bestandteil der geförderten Stufen (EG 40 EE, 55 EE, Denkmal EE) — ein zusätzlicher EE-Aufschlag existiert nicht mehr; die NH-Klasse (QNG) bringt weiterhin +5 Prozentpunkte.
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?
2.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 10 Mio. € pro Vorhaben. Zusätzlich kann der Kreditbetrag für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung um bis zu 10 €/m² (max. 40.000 € pro Vorhaben) aufgestockt werden — davon 50 % als Tilgungszuschuss.
Wer kann den Antrag stellen?
Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mehrheitlich in Privatbesitz, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen sowie Contracting-Geber für Energie-Dienstleistungen. Nicht antragsberechtigt sind Vermieter, die das Gebäude wohnwirtschaftlich vermieten — dafür gibt es andere KfW-Programme.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KfW 263 Nichtwohngebäude — Kredit (BEG NWG) — Offizielle Programmseite
    kfw.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau
  2. [02]
    Konditionenanzeiger KfW 263
    kfw-formularsammlung.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau
  3. [03]
    Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
    qng.infoPrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau
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