BundesBonus
Förderkredit · bis 10 Mio. € Bund

KfW 263 Nichtwohngebäude — Kredit (BEG NWG)

Förderkredit der KfW bis zu 10 Mio. € für die Sanierung zum Effizienzgebäude oder den Kauf eines frisch sanierten Nichtwohngebäudes — mit Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 35 %. Laufzeit bis 30 Jahre. Mit dem Programm 263 fördert die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude — Nichtwohngebäude (BEG NWG) die energetische Sanierung zum Effizienzgebäude und den Kauf einer frisch sanierten Effizienzgebäude-Immobilie.

Max. Kreditrahmen
10 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe bis zu 10 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Programm 263 fördert die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude — Nichtwohngebäude (BEG NWG) die energetische Sanierung zum Effizienzgebäude und den Kauf einer frisch sanierten Effizienzgebäude-Immobilie. Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die mindestens zur Effizienzgebäude-Stufe 70 führen, einschließlich förderfähiger Umfeldmaßnahmen. Voraussetzung: Bauantrag/Bauanzeige des Gebäudes liegt mind. 5 Jahre zurück. Auch die Sanierung von Baudenkmalen ist förderfähig. Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie sind die Kosten der energetischen Sanierung förderfähig, sofern sie im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind. Zusatzförderung gibt es für Fachplanung/Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expert sowie für die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mehrheitlich in Privatbesitz, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Geschäfts-/Genossenschafts-/Sparkassen sowie Contracting-Geber. Nicht förderfähig: Vermietung/Verpachtung zur wohnwirtschaftlichen Nutzung (dafür gibt es andere Programme).

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Handelt es sich um ein Nichtwohngebäude?

Liegt der Bauantrag/die Bauanzeige des Gebäudes mindestens 5 Jahre vor Antragstellung?

Welche Effizienzgebäude-Stufe wird nach Sanierung erreicht?

Effizienzgebäude 40 · Effizienzgebäude 55 · Effizienzgebäude 70 · Effizienzgebäude Denkmal

Stellen Sie den Antrag VOR Vorhabenbeginn (auch keine verbindlichen Bestellungen)?

Wird das Gebäude NICHT zur Vermietung/Verpachtung zur wohnwirtschaftlichen Nutzung verwendet?

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

7 Schritte

  1. 01

    Energieeffizienz-Expertin/-Experte beauftragen

    Effizienzgebäude-Stufe und ggf. EE-Klasse oder NH-Klasse festlegen, BzA mit BzA-ID erstellen lassen.

  2. 02

    Hausbank-Beratung — die Hausbank prüft das Vorhaben

    ermittelt das individuelle Konditionenpaket (Sollzins, Sicherheiten).

  3. 03

    Kreditantrag über die Hausbank an die KfW — vor Vorhabenbeginn, ohne verbindliche Bestellungen.

  4. 04

    Bei Förderzusage Vertragsabschluss und Auszahlung über die Hausbank — eine Summe oder Teilbeträge

    Abruf binnen 12 Monaten, automatisch um 6 Monate verlängerbar bis max. 36 Monate. Ab dem

  5. 05

    Monat Bereitstellungsprovision auf nicht abgerufenen Betrag.

  6. 06

    Vorhaben umsetzen, Bestätigung nach Durchführung (BnD), ggf. QNG-Nachweis einreichen.

  7. 07

    Tilgungszuschuss wird nach Abschluss gutgeschrieben (keine Barauszahlung)

    Tilgung quartalsweise; Sondertilgungen nicht möglich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Tilgungszuschuss?
Gestaffelt nach Effizienzgebäude-Stufe — von 5 % (Denkmal) bis 25 % (EG 40 mit Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse). Bei Sanierung eines Worst Performing Building (WPB) gibt es +10 Prozentpunkte extra. Mit Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung sind insgesamt bis zu 35 % Tilgungszuschuss erreichbar.
Was ist die Erneuerbare-Energien-Klasse?
Erreicht, wenn die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes deckt — oder wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden. Mit EE-Klasse erhöht sich der Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte.
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?
2.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 10 Mio. € pro Vorhaben. Zusätzlich kann der Kreditbetrag für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung um bis zu 10 €/m² (max. 40.000 € pro Vorhaben) aufgestockt werden — davon 50 % als Tilgungszuschuss.
Wer kann den Antrag stellen?
Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mehrheitlich in Privatbesitz, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen sowie Contracting-Geber für Energie-Dienstleistungen. Nicht antragsberechtigt sind Vermieter, die das Gebäude wohnwirtschaftlich vermieten — dafür gibt es andere KfW-Programme.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KfW 263 Nichtwohngebäude — Kredit (BEG NWG) — Offizielle Programmseite
    kfw.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau
  2. [02]
    Konditionenanzeiger KfW 263
    kfw-formularsammlung.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau
  3. [03]
    Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
    qng.infoPrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau