Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Kreditanstalt für Wiederaufbau |
| Förderhöhe | bis zu 150.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer, Familie, Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Programm 'Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude' (KfW 297 für private Selbstnutzung, 298 für alle anderen Antragstellenden) fördert die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude. Drei Förderstufen sind möglich: Effizienzhaus 55 (befristet bis 30.06.2026, kein Heizen mit Öl/Gas, Bauarbeiten erst ab 16.12.2025), Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40 ohne Öl/Gas/Biomasse + QNG-PLUS-Treibhausgas-Anforderung) und Klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (zusätzlich QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM-Zertifikat). Förderfähig sind Bau und Kauf inkl. Nebenkosten sowie Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten und Nachhaltigkeitsberater.
Passt KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Planst du einen Neubau oder den Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes?
Hast du eine Energieeffizienz-Expertin / einen Experten aus der dena-Liste eingebunden?
Wird das Gebäude ohne Öl/Gas (und bei höheren Stufen ohne Biomasse) beheizt?
Stellst du den Antrag vor Beginn der Bauarbeiten bzw. vor der Kaufpreiszahlung?
Liegt eine gültige Baugenehmigung vor (oder wurde von der Baubehörde Kenntnis erlangt)?
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
7 Schritte
- 01
Energieeffizienz-Expertin/-Experten aus der dena-Liste beauftragen — sie/er erstellt die LCA und die Bestätigung zum Antrag (BzA). Bei QNG-Stufe zusätzlich Nachhaltigkeitsberater einbinden.
- 02
Mit Finanzierungspartner (z.B. Hausbank) sprechen.
- 03
Antrag vor Vorhabenbeginn beim Finanzierungspartner stellen — die BzA mitbringen.
- 04
Bei vorab geplanten Verträgen aufschiebende Bedingung formulieren (für EH55 nur Verträge ab 16.12.2025).
- 05
Nach Zusage Kreditvertrag abschließen, dann mit Bau beginnen.
- 06
Nach Abschluss BnD bei Finanzierungspartner einreichen.
- 07
Auszahlung 100 % in Summe oder Teilbeträgen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen 297 und 298?
Welche Förderstufen gibt es und wie viel Kredit gibt es jeweils?
Bis wann gilt die EH55-Förderung?
Sind Kaminöfen oder Holzöfen erlaubt?
Kann der Kredit auf den neuen Eigentümer beim Verkauf übertragen werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude — Offizielle Programmseitekfw.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau
- [02]dena-Expertenlisteenergie-effizienz-experten.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau
- [03]QNG — Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäudeqng.infoPrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau