BundesBonus
Förderkredit · bis 150.000 € Bund

KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude

Förderkredit bis 150.000 € pro Wohnung für Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes (Effizienzhaus 55, EH40, EH40 mit QNG). Bis zu 35 Jahre Laufzeit. Mit dem Programm 'Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude' (KfW 297 für private Selbstnutzung, 298 für alle anderen Antragstellenden) fördert die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude.

Max. Kreditrahmen
150.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe bis zu 150.000 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer, Familie, Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Programm 'Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude' (KfW 297 für private Selbstnutzung, 298 für alle anderen Antragstellenden) fördert die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude. Drei Förderstufen sind möglich: Effizienzhaus 55 (befristet bis 30.06.2026, kein Heizen mit Öl/Gas, Bauarbeiten erst ab 16.12.2025), Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40 ohne Öl/Gas/Biomasse + QNG-PLUS-Treibhausgas-Anforderung) und Klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (zusätzlich QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM-Zertifikat). Förderfähig sind Bau und Kauf inkl. Nebenkosten sowie Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten und Nachhaltigkeitsberater.

Schnell-Check

Passt KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Planst du einen Neubau oder den Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes?

Hast du eine Energieeffizienz-Expertin / einen Experten aus der dena-Liste eingebunden?

Wird das Gebäude ohne Öl/Gas (und bei höheren Stufen ohne Biomasse) beheizt?

Stellst du den Antrag vor Beginn der Bauarbeiten bzw. vor der Kaufpreiszahlung?

Liegt eine gültige Baugenehmigung vor (oder wurde von der Baubehörde Kenntnis erlangt)?

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

7 Schritte

  1. 01

    Energieeffizienz-Expertin/-Experten aus der dena-Liste beauftragen — sie/er erstellt die LCA und die Bestätigung zum Antrag (BzA). Bei QNG-Stufe zusätzlich Nachhaltigkeitsberater einbinden.

  2. 02

    Mit Finanzierungspartner (z.B. Hausbank) sprechen.

  3. 03

    Antrag vor Vorhabenbeginn beim Finanzierungspartner stellen — die BzA mitbringen.

  4. 04

    Bei vorab geplanten Verträgen aufschiebende Bedingung formulieren (für EH55 nur Verträge ab 16.12.2025).

  5. 05

    Nach Zusage Kreditvertrag abschließen, dann mit Bau beginnen.

  6. 06

    Nach Abschluss BnD bei Finanzierungspartner einreichen.

  7. 07

    Auszahlung 100 % in Summe oder Teilbeträgen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen 297 und 298?
297 ist die Förderung für private Selbstnutzung. 298 ist für alle anderen Antragstellenden (Wohnungseigentumsgemeinschaften, Vermieter, Unternehmen, Genossenschaften, GbR, juristische Personen). Bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder einer Doppelhaushälfte mit mind. 50 % Selbstnutzung reicht ein Antrag im Programm 297.
Welche Förderstufen gibt es und wie viel Kredit gibt es jeweils?
Effizienzhaus 55 oder Klimafreundliches Wohngebäude (EH 40 ohne Öl/Gas/Biomasse + QNG-PLUS-Treibhausgas-Anforderung): bis 100.000 € pro Wohnung. Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Zertifikat (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM): bis 150.000 € pro Wohnung.
Bis wann gilt die EH55-Förderung?
Die befristete Förderstufe Effizienzhaus 55 endet spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2026 (Antragseingang bei der KfW). Bauarbeiten dürfen frühestens ab 16.12.2025 begonnen werden, eine rückwirkende Förderung bereits abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsverträge ist nicht zulässig.
Sind Kaminöfen oder Holzöfen erlaubt?
In einem Klimafreundlichen Neubau 'Effizienzhaus 40' dürfen Wärme- und Kälteerzeuger auf Basis von Biomasse nicht eingesetzt werden. Mit Biomasse betriebene Einzelraumfeuerstätten (z.B. Kaminöfen, Kochherde), die nicht zur Deckung der Heizlast erforderlich sind und nicht in der Bilanzierung des Gebäudes abgebildet werden, sind aber zulässig.
Kann der Kredit auf den neuen Eigentümer beim Verkauf übertragen werden?
Ja, der Kredit kann bei Verkauf des geförderten Objekts auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Alternativ können die Mittel auch beim Verkäufer verbleiben.

Mehr zu KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    dena-Expertenliste
    energie-effizienz-experten.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau
  3. [03]
    QNG — Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
    qng.infoPrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau