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Förderkredit · bis 100.000 € Bund

KfW 296 — Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Wohngebäude)

Förderkredit bis 100.000 € pro Wohneinheit für klimafreundliche und flächeneffiziente Neubauten im Niedrigpreissegment. Mindestens Effizienzhaus 55, kein Öl/Gas/Biomasse. Das Programm KfW 296 fördert den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG). Förderbar ist die Stufe 'Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment'.

Max. Kreditrahmen
100.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe bis zu 100.000 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer, Familie, Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm KfW 296 fördert den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG). Förderbar ist die Stufe 'Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment'. Anforderungen: mindestens Effizienzhaus 55, niedrige CO2-Emissionen im Lebenszyklus, Mindestanzahl Aufenthaltsräume in Abhängigkeit von der Wohnfläche, Unterschreitung eines Grenzwerts ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Lebenszyklus, kein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse. Förderfähig sind Bau und Kauf inkl. Nebenkosten sowie Planung, Baubegleitung und Lebenszyklusanalyse durch die Energieeffizienz-Experten.

Schnell-Check

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Das Wohngebaeude muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen. Dabei wird der Primaerenergiebedarf auf maximal 55 Prozent des gesetzlichen Referenzgebaeudes begrenzt. Hoehere Effizienzhaus-Stufen (z. B. 40) sind ebenfalls foerderfaehig, aber nicht Pflicht. Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte muss die Einhaltung per Bestätigung zum Antrag (BzA) bestaetigen.

Das Gebaeude muss den Anforderungen an Treibhausgasemissionen im Gebaeudelebenszyklus genuegen. Die Lebenszyklusanalyse (LCA) wird vom Energieeffizienz-Experten erstellt und belegt, dass das Gebaeude wenig CO2 ueber seinen gesamten Lebenszyklus ausstosst — von Herstellung der Baustoffe bis zum Betrieb.

Das Gebaeude darf weder einen Oelheizkessel noch einen Gasheizkessel noch Biomasse-Heizsysteme als Hauptwaermeerzeuger einsetzen. Erlaubt sind Waermepumpen, Fernwaerme, Solarthermie und andere erneuerbare Systeme. Eine Kombination mit unvermeidbarer Restwaerme aus fossilen Quellen (z. B. Fernwaermenetz mit Gasanteil) ist separat zu pruefen.

Das Wohngebaeude muss eine Mindestanzahl an Aufenthaltsraeumen in Abhaengigkeit von der Wohnflaeche aufweisen. Dadurch wird sichergestellt, dass gefoerderte Gebaeude echten Wohnraum mit sinnvoller Raumaufteilung schaffen und nicht als Kapitalanlage mit uebergroessen Einheiten konzipiert sind. Die genauen Flaechen-Schwellenwerte werden im KfW-Rechentool hinterlegt.

Der Kreditantrag bei der Hausbank muss zwingend vor Baubeginn gestellt und von der KfW zugesagt worden sein. Bereits begonnene oder fertiggestellte Bauvorhaben sind nicht foerderfaehig. Planungsvertraege mit aufloesender Bedingung (aufschiebende oder aufloesende Klausel) sind zulaessig, sofern keine unumkehrbaren Massnahmen ausgefuehrt wurden.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Mindest-Effizienzhaus-Stufe 55

Das Wohngebaeude muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen. Dabei wird der Primaerenergiebedarf auf maximal 55 Prozent des gesetzlichen Referenzgebaeudes begrenzt. Hoehere Effizienzhaus-Stufen (z. B. 40) sind ebenfalls foerderfaehig, aber nicht Pflicht. Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte muss die Einhaltung per Bestätigung zum Antrag (BzA) bestaetigen.

Klimafreundliches Wohngebaeude (Lebenszyklus-CO2)

Das Gebaeude muss den Anforderungen an Treibhausgasemissionen im Gebaeudelebenszyklus genuegen. Die Lebenszyklusanalyse (LCA) wird vom Energieeffizienz-Experten erstellt und belegt, dass das Gebaeude wenig CO2 ueber seinen gesamten Lebenszyklus ausstosst — von Herstellung der Baustoffe bis zum Betrieb.

Kein fossiler Heizenergietraeger oder Biomasse

Das Gebaeude darf weder einen Oelheizkessel noch einen Gasheizkessel noch Biomasse-Heizsysteme als Hauptwaermeerzeuger einsetzen. Erlaubt sind Waermepumpen, Fernwaerme, Solarthermie und andere erneuerbare Systeme. Eine Kombination mit unvermeidbarer Restwaerme aus fossilen Quellen (z. B. Fernwaermenetz mit Gasanteil) ist separat zu pruefen.

Flaecheneffizientes Wohngebaeude

Das Wohngebaeude muss eine Mindestanzahl an Aufenthaltsraeumen in Abhaengigkeit von der Wohnflaeche aufweisen. Dadurch wird sichergestellt, dass gefoerderte Gebaeude echten Wohnraum mit sinnvoller Raumaufteilung schaffen und nicht als Kapitalanlage mit uebergroessen Einheiten konzipiert sind. Die genauen Flaechen-Schwellenwerte werden im KfW-Rechentool hinterlegt.

Kreditantrag vor Baubeginn

Der Kreditantrag bei der Hausbank muss zwingend vor Baubeginn gestellt und von der KfW zugesagt worden sein. Bereits begonnene oder fertiggestellte Bauvorhaben sind nicht foerderfaehig. Planungsvertraege mit aufloesender Bedingung (aufschiebende oder aufloesende Klausel) sind zulaessig, sofern keine unumkehrbaren Massnahmen ausgefuehrt wurden.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Energieeffizienz-Experten beauftragen

    Vor dem Kreditantrag muss ein auf der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gefuehrter Energieeffizienz-Experte (EEE) beauftragt werden. Der Experte erstellt die Lebenszyklusanalyse (LCA) fuer das geplante Gebaeude und prueft, ob alle technischen Anforderungen des KfW 296 (Effizienzhaus 55, Treibhausgasgrenzwert, Flaecheneffizienz, kein fossiler Heizenergietraeger) erfuellt werden.

  2. 02

    Bestaetigung zum Antrag (BzA) einholen

    Der Energieeffizienz-Experte stellt nach Prüfung die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus. Dieses Dokument bestätigt, dass das geplante Gebaeude die Foerdervoraussetzungen des KfW 296 erfuellt. Die BzA ist ein Pflichtdokument fuer die Antragstellung bei der Hausbank.

  3. 03

    Kreditantrag ueber Hausbank stellen

    Der Kreditantrag wird nicht direkt bei der KfW, sondern ueber eine durchleitende Hausbank (Bank oder Sparkasse) gestellt. Die Hausbank prueft die Kreditwuerdigkeit und leitet den Antrag zusammen mit der BzA an die KfW weiter. Der Antrag muss zwingend vor Baubeginn gestellt werden.

  4. 04

    KfW-Zusage abwarten und Bau starten

    Erst nach Erhalt der schriftlichen KfW-Kreditzusage darf mit dem Bau begonnen werden. Die KfW-Zusage legt den Zinssatz fuer die gewaehlte Laufzeit verbindlich fest. Planungsvertraege unter aufschiebender Bedingung sind vor der Zusage erlaubt, unumkehrbare Bauleistungen jedoch nicht.

  5. 05

    Bauvorhaben umsetzen und Nachweis erstellen

    Das Gebaeude wird gemaess den bewilligten Plaenen errichtet. Der Energieeffizienz-Experte begleitet den Bau und dokumentiert die Erreichung aller Foerdervoraussetzungen (Effizienzhaus 55, LCA-Ergebnis, kein fossiler Heizenergietraeger). Nach Fertigstellung erstellt er die Bestätigung nach Durchführung (BnD).

  6. 06

    Bestaetigung nach Durchfuehrung (BnD) einreichen

    Die vom Energieeffizienz-Experten ausgestellte Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird ueber die Hausbank an die KfW uebermittelt. Damit gilt die Massnahme als abgeschlossen und der Kredit wird endgueltig ausgezahlt. Hinweis: Die offizielle BnD-Unterlage fuer KfW 296 war zum letzten Pruefzeitpunkt noch nicht veroeffentlicht — Bauherren sollten den aktuellen Status direkt bei der KfW erfragen.

Häufige Fragen

Was ist das Niedrigpreissegment bei KfW 296 — und wie unterscheidet es sich von KfW 297/298?
KfW 296 richtet sich an Bauherren, die klimafreundlich und kosteneffizient bauen. Im Gegensatz zu KfW 297 und 298 ist kein QNG-Nachhaltigkeitszertifikat erforderlich, was den Planungs- und Zertifizierungsaufwand erheblich reduziert. KfW 296 und KfW 297/298 duerfen nicht gleichzeitig fuer dieselbe Wohneinheit beantragt werden. Der wesentliche Vorteil: Niedrigere Anforderungen an die Nachhaltigkeitszertifizierung bei gleicher Pflicht zur Effizienzhaus-55-Mindeststandard-Erfuellung. Das Programm foerdert damit typische Neubauvorhaben ohne aufwendige QNG-Planung — also Projekte mit solider Klimabilanz, aber ohne Premium-Siegel.
Welchen Gebaeude-Effizienzstandard verlangt KfW 296 mindestens?
KfW 296 verlangt mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55. Das bedeutet: Der Primaerenergiebedarf des Gebaeudes darf maximal 55 Prozent des Wertes eines gesetzlichen Referenzgebaeudes (nach GEG) betragen. Bauherren koennen auch einen hoeheren Standard wie Effizienzhaus 40 anstreben — dies wirkt sich aber nicht auf den Kreditbetrag aus, da KfW 296 keine gestaffelte Foerderhoehe nach Effizienzstufe vorsieht. Zwingende Zusatzvoraussetzung ist die Einhaltung der Treibhausgasemissions-Grenzwerte im Gebaeudelebenszyklus, die ein Energieeffizienz-Experte per Lebenszyklusanalyse nachweist.
Ist beim KfW 296 ein QNG-Nachhaltigkeitszertifikat Pflicht?
Nein. KfW 296 setzt explizit kein QNG-Nachhaltigkeitszertifikat (Qualitaetssiegel Nachhaltiges Gebaeude) voraus. Genau das unterscheidet das Programm von KfW 297 (Klimafreundlicher Neubau) und KfW 298 (Klimafreundlicher Neubau mit QNG), wo das QNG-Siegel fuer hoehere Kreditbetraege Pflicht ist. Wer bewusst ohne den Aufwand eines QNG-Zertifizierungsverfahrens bauen moechte, aber trotzdem klimafreundlich und energieeffizient, findet in KfW 296 die passende Alternative.
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag bei KfW 296 — und gibt es einen Tilgungszuschuss?
Der maximale Kreditbetrag betraegt 100.000 Euro je Wohneinheit. KfW 296 ist ausschliesslich ein Kreditprodukt — es gibt keinen Tilgungszuschuss, keine Zuschusskomponente und keine direkte Auszahlung. Der Vorteil liegt im zinsgünstigen Darlehen mit einer Laufzeit von 4 bis 35 Jahren und einer tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu 5 Jahren je nach Laufzeit. Die Zinsbindung betraegt bis zu 10 Jahre. Der konkrete Zinssatz wird am Tag der KfW-Kreditzusage festgelegt und orientiert sich am Kapitalmarkt.
Wer ist antragsberechtigt fuer KfW 296?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentuemergemeinschaften (WEG), Gesellschaften buergerlichen Rechts (GbR), Unternehmen aller Groessen und Rechtsformen, Freiberufler, gemeinnuetzige Organisationen sowie religioese und oeffentlich-rechtliche Institutionen. Privatkunden beantragen den Kredit ueber ihre Hausbank (Finanzierungspartner), nicht direkt bei der KfW. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt und von der KfW zugesagt sein.
Welche Schritte sind bei der Antragstellung fuer KfW 296 zu beachten?
Zunaechst muss ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) beauftragt werden, der die Lebenszyklusanalyse erstellt und die Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellt. Anschliessend reicht der Bauherr den Kreditantrag mit der BzA ueber seine Hausbank bei der KfW ein — die Hausbank leitet den Antrag weiter. Erst nach Erhalt der KfW-Zusage darf der Bau beginnen. Nach Fertigstellung wird die Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch den Energieeffizienz-Experten benoetigt. Hinweis: Die BnD-Unterlage war zum Zeitpunkt der letzten Programmprüfung noch nicht verfuegbar — aktuelle Informationen direkt bei der KfW einholen.
Kann KfW 296 mit anderen Foerderprogrammen kombiniert werden?
KfW 296 darf nicht zusammen mit KfW 297 oder KfW 298 fuer dieselbe Wohneinheit in Anspruch genommen werden. Eine Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) oder dem Wohneigentum-fuer-Familien-Kredit (300) ist grundsaetzlich moeglich, sofern die Gesamtfoerderlogik beachtet wird. Umschuldungen bestehender Darlehen, Nachfinanzierungen bereits begonnener Projekte und der Grundstueckskauf sind nicht foerderfaehig. Zuschuessprogramme auf Landes- oder kommunaler Ebene koennen in der Regel ergaenzend genutzt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    KfW Neubau-Foerderprodukte Uebersicht fuer Privatpersonen
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]
    Bundesministerium fuer Wohnen: Klimafreundlicher Neubau — Programmhintergrund
    bundesministerium-fuer-wohnen.dePrimärquelleBundesministerium fuer Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  4. [04]
    Gebäudeenergiegesetz (GEG) — Anforderungen an Neubauten und Effizienzstandards
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  5. [05]