Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Kreditanstalt für Wiederaufbau |
| Förderhöhe | bis zu 100.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer, Familie, Unternehmen |
Worum geht es?
Das Programm KfW 296 fördert den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG). Förderbar ist die Stufe 'Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment'. Anforderungen: mindestens Effizienzhaus 55, niedrige CO2-Emissionen im Lebenszyklus, Mindestanzahl Aufenthaltsräume in Abhängigkeit von der Wohnfläche, Unterschreitung eines Grenzwerts ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Lebenszyklus, kein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse. Förderfähig sind Bau und Kauf inkl. Nebenkosten sowie Planung, Baubegleitung und Lebenszyklusanalyse durch die Energieeffizienz-Experten.
Passt KfW 296 — Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Wohngebäude) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Mindest-Effizienzhaus-Stufe 55
Das Wohngebäude muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen. Dabei wird der Primärenergiebedarf auf maximal 55 Prozent des gesetzlichen Referenzgebäudes begrenzt. Höhere Effizienzhaus-Stufen (z. B. 40) sind ebenfalls förderfähig, aber nicht Pflicht. Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte muss die Einhaltung per Bestätigung zum Antrag (BzA) bestätigen.
Klimafreundliches Wohngebäude (Lebenszyklus-CO2)
Das Gebäude muss den Anforderungen an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus genügen. Die Lebenszyklusanalyse (LCA) wird vom Energieeffizienz-Experten erstellt und belegt, dass das Gebäude wenig CO2 über seinen gesamten Lebenszyklus ausstosst — von Herstellung der Baustoffe bis zum Betrieb.
Kein fossiler Heizenergieträger oder Biomasse
Das Gebäude darf weder einen Oelheizkessel noch einen Gasheizkessel noch Biomasse-Heizsysteme als Hauptwärmeerzeuger einsetzen. Erlaubt sind Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie und andere erneuerbare Systeme. Eine Kombination mit unvermeidbarer Restwärme aus fossilen Quellen (z. B. Fernwärmenetz mit Gasanteil) ist separat zu prüfen.
Flächeneffizientes Wohngebäude
Das Wohngebäude muss eine Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche aufweisen. Dadurch wird sichergestellt, dass geförderte Gebäude echten Wohnraum mit sinnvoller Raumaufteilung schaffen und nicht als Kapitalanlage mit übergrößen Einheiten konzipiert sind. Die genauen Flächen-Schwellenwerte werden im KfW-Rechentool hinterlegt.
Kreditantrag vor Baubeginn
Der Kreditantrag bei der Hausbank muss zwingend vor Baubeginn gestellt und von der KfW zugesagt worden sein. Bereits begonnene oder fertiggestellte Bauvorhaben sind nicht förderfähig. Planungsverträge mit aufloesender Bedingung (aufschiebende oder aufloesende Klausel) sind zulässig, sofern keine unumkehrbaren Massnahmen ausgeführt wurden.
Was bekommst du konkret?
Förderkredit bis 100.000 € pro Wohneinheit. Wahl zwischen Annuitätendarlehen (4–35 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung, 1–5 Jahre tilgungsfrei) oder endfälligem Darlehen (4–10 Jahre Laufzeit). 100 % Auszahlung in Gesamtsumme oder Teilbeträgen, Abruffrist 12 Monate (verlängerbar bis 36 Monate). Ab dem 13. Monat Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat auf nicht abgerufene Beträge. Vorzeitige vollständige Rückzahlung mit Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Energieeffizienz-Experten beauftragen
Vor dem Kreditantrag muss ein auf der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführter Energieeffizienz-Experte (EEE) beauftragt werden. Der Experte erstellt die Lebenszyklusanalyse (LCA) für das geplante Gebäude und prüft, ob alle technischen Anforderungen des KfW 296 (Effizienzhaus 55, Treibhausgasgrenzwert, Flächeneffizienz, kein fossiler Heizenergieträger) erfüllt werden.
- 02
Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen
Der Energieeffizienz-Experte stellt nach Prüfung die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus. Dieses Dokument bestätigt, dass das geplante Gebäude die Fördervoraussetzungen des KfW 296 erfüllt. Die BzA ist ein Pflichtdokument für die Antragstellung bei der Hausbank.
- 03
Kreditantrag über Hausbank stellen
Der Kreditantrag wird nicht direkt bei der KfW, sondern über eine durchleitende Hausbank (Bank oder Sparkasse) gestellt. Die Hausbank prüft die Kreditwürdigkeit und leitet den Antrag zusammen mit der BzA an die KfW weiter. Der Antrag muss zwingend vor Baubeginn gestellt werden.
- 04
KfW-Zusage abwarten und Bau starten
Erst nach Erhalt der schriftlichen KfW-Kreditzusage darf mit dem Bau begonnen werden. Die KfW-Zusage legt den Zinssatz für die gewählte Laufzeit verbindlich fest. Planungsverträge unter aufschiebender Bedingung sind vor der Zusage erlaubt, unumkehrbare Bauleistungen jedoch nicht.
- 05
Bauvorhaben umsetzen und Nachweis erstellen
Das Gebäude wird gemäß den bewilligten Plaenen errichtet. Der Energieeffizienz-Experte begleitet den Bau und dokumentiert die Erreichung aller Fördervoraussetzungen (Effizienzhaus 55, LCA-Ergebnis, kein fossiler Heizenergieträger). Nach Fertigstellung erstellt er die Bestätigung nach Durchführung (BnD).
- 06
Bestätigung nach Durchführung (BnD) einreichen
Die vom Energieeffizienz-Experten ausgestellte Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird über die Hausbank an die KfW übermittelt. Damit gilt die Massnahme als abgeschlossen und der Kredit wird endgültig ausgezahlt. Hinweis: Die offizielle BnD-Unterlage für KfW 296 war zum letzten Prüfzeitpunkt noch nicht veröffentlicht — Bauherren sollten den aktuellen Status direkt bei der KfW erfragen.
Häufige Fragen
Was ist das Niedrigpreissegment bei KfW 296 — und wie unterscheidet es sich von KfW 297/298?
Welchen Gebäude-Effizienzstandard verlangt KfW 296 mindestens?
Ist beim KfW 296 ein QNG-Nachhaltigkeitszertifikat Pflicht?
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag bei KfW 296 — und gibt es einen Tilgungszuschuss?
Wer ist antragsberechtigt für KfW 296?
Welche Schritte sind bei der Antragstellung für KfW 296 zu beachten?
Kann KfW 296 mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
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Unsere Quellen
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- [02]KfW Neubau-Förderprodukte Übersicht für Privatpersonenkfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [03]Bundesministerium für Wohnen: Klimafreundlicher Neubau — Programmhintergrundkfw.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- [04]Gebäudeenergiegesetz (GEG) — Anforderungen an Neubauten und Effizienzstandardsgesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [05]KfW 297/298 Klimafreundlicher Neubau — Vergleichsprogramm mit QNG-Anforderungkfw.deFachartikelKfW Bankengruppe