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Förderkredit · bis 100.000 € Bund

KfW 296 — Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Wohngebäude)

Förderkredit bis 100.000 € pro Wohneinheit für klimafreundliche und flächeneffiziente Neubauten im Niedrigpreissegment. Mindestens Effizienzhaus 55, kein Öl/Gas/Biomasse. Das Programm KfW 296 fördert den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG). Förderbar ist die Stufe 'Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment'.

Max. Kreditrahmen
100.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe bis zu 100.000 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer, Familie, Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm KfW 296 fördert den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG). Förderbar ist die Stufe 'Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment'. Anforderungen: mindestens Effizienzhaus 55, niedrige CO2-Emissionen im Lebenszyklus, Mindestanzahl Aufenthaltsräume in Abhängigkeit von der Wohnfläche, Unterschreitung eines Grenzwerts ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Lebenszyklus, kein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse. Förderfähig sind Bau und Kauf inkl. Nebenkosten sowie Planung, Baubegleitung und Lebenszyklusanalyse durch die Energieeffizienz-Experten.

Schnell-Check

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Das Wohngebäude muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen. Dabei wird der Primärenergiebedarf auf maximal 55 Prozent des gesetzlichen Referenzgebäudes begrenzt. Höhere Effizienzhaus-Stufen (z. B. 40) sind ebenfalls förderfähig, aber nicht Pflicht. Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte muss die Einhaltung per Bestätigung zum Antrag (BzA) bestätigen.

Das Gebäude muss den Anforderungen an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus genügen. Die Lebenszyklusanalyse (LCA) wird vom Energieeffizienz-Experten erstellt und belegt, dass das Gebäude wenig CO2 über seinen gesamten Lebenszyklus ausstosst — von Herstellung der Baustoffe bis zum Betrieb.

Das Gebäude darf weder einen Oelheizkessel noch einen Gasheizkessel noch Biomasse-Heizsysteme als Hauptwärmeerzeuger einsetzen. Erlaubt sind Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie und andere erneuerbare Systeme. Eine Kombination mit unvermeidbarer Restwärme aus fossilen Quellen (z. B. Fernwärmenetz mit Gasanteil) ist separat zu prüfen.

Das Wohngebäude muss eine Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche aufweisen. Dadurch wird sichergestellt, dass geförderte Gebäude echten Wohnraum mit sinnvoller Raumaufteilung schaffen und nicht als Kapitalanlage mit übergrößen Einheiten konzipiert sind. Die genauen Flächen-Schwellenwerte werden im KfW-Rechentool hinterlegt.

Der Kreditantrag bei der Hausbank muss zwingend vor Baubeginn gestellt und von der KfW zugesagt worden sein. Bereits begonnene oder fertiggestellte Bauvorhaben sind nicht förderfähig. Planungsverträge mit aufloesender Bedingung (aufschiebende oder aufloesende Klausel) sind zulässig, sofern keine unumkehrbaren Massnahmen ausgeführt wurden.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Mindest-Effizienzhaus-Stufe 55

Das Wohngebäude muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen. Dabei wird der Primärenergiebedarf auf maximal 55 Prozent des gesetzlichen Referenzgebäudes begrenzt. Höhere Effizienzhaus-Stufen (z. B. 40) sind ebenfalls förderfähig, aber nicht Pflicht. Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte muss die Einhaltung per Bestätigung zum Antrag (BzA) bestätigen.

Klimafreundliches Wohngebäude (Lebenszyklus-CO2)

Das Gebäude muss den Anforderungen an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus genügen. Die Lebenszyklusanalyse (LCA) wird vom Energieeffizienz-Experten erstellt und belegt, dass das Gebäude wenig CO2 über seinen gesamten Lebenszyklus ausstosst — von Herstellung der Baustoffe bis zum Betrieb.

Kein fossiler Heizenergieträger oder Biomasse

Das Gebäude darf weder einen Oelheizkessel noch einen Gasheizkessel noch Biomasse-Heizsysteme als Hauptwärmeerzeuger einsetzen. Erlaubt sind Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie und andere erneuerbare Systeme. Eine Kombination mit unvermeidbarer Restwärme aus fossilen Quellen (z. B. Fernwärmenetz mit Gasanteil) ist separat zu prüfen.

Flächeneffizientes Wohngebäude

Das Wohngebäude muss eine Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche aufweisen. Dadurch wird sichergestellt, dass geförderte Gebäude echten Wohnraum mit sinnvoller Raumaufteilung schaffen und nicht als Kapitalanlage mit übergrößen Einheiten konzipiert sind. Die genauen Flächen-Schwellenwerte werden im KfW-Rechentool hinterlegt.

Kreditantrag vor Baubeginn

Der Kreditantrag bei der Hausbank muss zwingend vor Baubeginn gestellt und von der KfW zugesagt worden sein. Bereits begonnene oder fertiggestellte Bauvorhaben sind nicht förderfähig. Planungsverträge mit aufloesender Bedingung (aufschiebende oder aufloesende Klausel) sind zulässig, sofern keine unumkehrbaren Massnahmen ausgeführt wurden.

Was bekommst du konkret?

Förderkredit bis 100.000 € pro Wohneinheit. Wahl zwischen Annuitätendarlehen (4–35 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung, 1–5 Jahre tilgungsfrei) oder endfälligem Darlehen (4–10 Jahre Laufzeit). 100 % Auszahlung in Gesamtsumme oder Teilbeträgen, Abruffrist 12 Monate (verlängerbar bis 36 Monate). Ab dem 13. Monat Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat auf nicht abgerufene Beträge. Vorzeitige vollständige Rückzahlung mit Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Energieeffizienz-Experten beauftragen

    Vor dem Kreditantrag muss ein auf der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführter Energieeffizienz-Experte (EEE) beauftragt werden. Der Experte erstellt die Lebenszyklusanalyse (LCA) für das geplante Gebäude und prüft, ob alle technischen Anforderungen des KfW 296 (Effizienzhaus 55, Treibhausgasgrenzwert, Flächeneffizienz, kein fossiler Heizenergieträger) erfüllt werden.

  2. 02

    Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen

    Der Energieeffizienz-Experte stellt nach Prüfung die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus. Dieses Dokument bestätigt, dass das geplante Gebäude die Fördervoraussetzungen des KfW 296 erfüllt. Die BzA ist ein Pflichtdokument für die Antragstellung bei der Hausbank.

  3. 03

    Kreditantrag über Hausbank stellen

    Der Kreditantrag wird nicht direkt bei der KfW, sondern über eine durchleitende Hausbank (Bank oder Sparkasse) gestellt. Die Hausbank prüft die Kreditwürdigkeit und leitet den Antrag zusammen mit der BzA an die KfW weiter. Der Antrag muss zwingend vor Baubeginn gestellt werden.

  4. 04

    KfW-Zusage abwarten und Bau starten

    Erst nach Erhalt der schriftlichen KfW-Kreditzusage darf mit dem Bau begonnen werden. Die KfW-Zusage legt den Zinssatz für die gewählte Laufzeit verbindlich fest. Planungsverträge unter aufschiebender Bedingung sind vor der Zusage erlaubt, unumkehrbare Bauleistungen jedoch nicht.

  5. 05

    Bauvorhaben umsetzen und Nachweis erstellen

    Das Gebäude wird gemäß den bewilligten Plaenen errichtet. Der Energieeffizienz-Experte begleitet den Bau und dokumentiert die Erreichung aller Fördervoraussetzungen (Effizienzhaus 55, LCA-Ergebnis, kein fossiler Heizenergieträger). Nach Fertigstellung erstellt er die Bestätigung nach Durchführung (BnD).

  6. 06

    Bestätigung nach Durchführung (BnD) einreichen

    Die vom Energieeffizienz-Experten ausgestellte Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird über die Hausbank an die KfW übermittelt. Damit gilt die Massnahme als abgeschlossen und der Kredit wird endgültig ausgezahlt. Hinweis: Die offizielle BnD-Unterlage für KfW 296 war zum letzten Prüfzeitpunkt noch nicht veröffentlicht — Bauherren sollten den aktuellen Status direkt bei der KfW erfragen.

Häufige Fragen

Was ist das Niedrigpreissegment bei KfW 296 — und wie unterscheidet es sich von KfW 297/298?
KfW 296 richtet sich an Bauherren, die klimafreundlich und kosteneffizient bauen. Im Gegensatz zu KfW 297 und 298 ist kein QNG-Nachhaltigkeitszertifikat erforderlich, was den Planungs- und Zertifizierungsaufwand erheblich reduziert. KfW 296 und KfW 297/298 dürfen nicht gleichzeitig für dieselbe Wohneinheit beantragt werden. Der wesentliche Vorteil: Niedrigere Anforderungen an die Nachhaltigkeitszertifizierung bei gleicher Pflicht zur Effizienzhaus-55-Mindeststandard-Erfüllung. Das Programm fördert damit typische Neubauvorhaben ohne aufwendige QNG-Planung — also Projekte mit solider Klimabilanz, aber ohne Premium-Siegel.
Welchen Gebäude-Effizienzstandard verlangt KfW 296 mindestens?
KfW 296 verlangt mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55. Das bedeutet: Der Primärenergiebedarf des Gebäudes darf maximal 55 Prozent des Wertes eines gesetzlichen Referenzgebäudes (nach GEG) betragen. Bauherren können auch einen höheren Standard wie Effizienzhaus 40 anstreben — dies wirkt sich aber nicht auf den Kreditbetrag aus, da KfW 296 keine gestaffelte Förderhöhe nach Effizienzstufe vorsieht. Zwingende Zusatzvoraussetzung ist die Einhaltung der Treibhausgasemissions-Grenzwerte im Gebäudelebenszyklus, die ein Energieeffizienz-Experte per Lebenszyklusanalyse nachweist.
Ist beim KfW 296 ein QNG-Nachhaltigkeitszertifikat Pflicht?
Nein. KfW 296 setzt explizit kein QNG-Nachhaltigkeitszertifikat (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) voraus. Genau das unterscheidet das Programm von KfW 297 (Klimafreundlicher Neubau) und KfW 298 (Klimafreundlicher Neubau mit QNG), wo das QNG-Siegel für höhere Kreditbeträge Pflicht ist. Wer bewusst ohne den Aufwand eines QNG-Zertifizierungsverfahrens bauen möchte, aber trotzdem klimafreundlich und energieeffizient, findet in KfW 296 die passende Alternative.
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag bei KfW 296 — und gibt es einen Tilgungszuschuss?
Der maximale Kreditbetrag beträgt 100.000 Euro je Wohneinheit. KfW 296 ist ausschliesslich ein Kreditprodukt — es gibt keinen Tilgungszuschuss, keine Zuschusskomponente und keine direkte Auszahlung. Der Vorteil liegt im zinsgünstigen Darlehen mit einer Laufzeit von 4 bis 35 Jahren und einer tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu 5 Jahren je nach Laufzeit. Die Zinsbindung beträgt bis zu 10 Jahre. Der konkrete Zinssatz wird am Tag der KfW-Kreditzusage festgelegt und orientiert sich am Kapitalmarkt.
Wer ist antragsberechtigt für KfW 296?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Unternehmen aller Größen und Rechtsformen, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen sowie religioese und öffentlich-rechtliche Institutionen. Privatkunden beantragen den Kredit über ihre Hausbank (Finanzierungspartner), nicht direkt bei der KfW. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt und von der KfW zugesagt sein.
Welche Schritte sind bei der Antragstellung für KfW 296 zu beachten?
Zunächst muss ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) beauftragt werden, der die Lebenszyklusanalyse erstellt und die Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellt. Anschliessend reicht der Bauherr den Kreditantrag mit der BzA über seine Hausbank bei der KfW ein — die Hausbank leitet den Antrag weiter. Erst nach Erhalt der KfW-Zusage darf der Bau beginnen. Nach Fertigstellung wird die Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch den Energieeffizienz-Experten benötigt. Hinweis: Die BnD-Unterlage war zum Zeitpunkt der letzten Programmprüfung noch nicht verfügbar — aktuelle Informationen direkt bei der KfW einholen.
Kann KfW 296 mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
KfW 296 darf nicht zusammen mit KfW 297 oder KfW 298 für dieselbe Wohneinheit in Anspruch genommen werden. Eine Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) oder dem Wohneigentum-für-Familien-Kredit (300) ist grundsätzlich möglich, sofern die Gesamtförderlogik beachtet wird. Umschuldungen bestehender Darlehen, Nachfinanzierungen bereits begonnener Projekte und der Grundstückskauf sind nicht förderfähig. Zuschüssprogramme auf Landes- oder kommunaler Ebene können in der Regel ergänzend genutzt werden.

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Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    KfW Neubau-Förderprodukte Übersicht für Privatpersonen
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]
    Bundesministerium für Wohnen: Klimafreundlicher Neubau — Programmhintergrund
    kfw.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  4. [04]
    Gebäudeenergiegesetz (GEG) — Anforderungen an Neubauten und Effizienzstandards
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  5. [05]
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