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Förderkredit · bis 100.000 € Bund

KfW 124 Wohneigentumsprogramm

Förderkredit der KfW bis zu 100.000 € für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Eigentumswohnung oder eines Eigenheims. Klassiker seit über 25 Jahren, gut kombinierbar mit anderen KfW-Programmen. Mit dem Wohneigentumsprogramm 124 fördert die KfW Privatpersonen, die eine Wohnimmobilie kaufen oder bauen und anschließend selbst darin wohnen. Das Programm ist seit über 25 Jahren der KfW-Klassiker für die Wohneigentums-Bildung.

Max. Kreditrahmen
100.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe bis zu 100.000 €
Zielgruppe Privatperson, Familie

Worum geht es?

Mit dem Wohneigentumsprogramm 124 fördert die KfW Privatpersonen, die eine Wohnimmobilie kaufen oder bauen und anschließend selbst darin wohnen. Das Programm ist seit über 25 Jahren der KfW-Klassiker für die Wohneigentums-Bildung. Förderfähig sind beim Neubau die Kosten des Baugrundstücks (wenn maximal 6 Monate vor Antragseingang erworben), Bau- und Baunebenkosten (Notar/Makler/Grunderwerbsteuer/Honorare/Außenanlagen). Beim Kauf sind förderfähig Kaufpreis, Kosten für Instandsetzung/Umbau/Modernisierung sowie Nebenkosten. Das Programm ist gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten wie KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau) oder KfW 261 (Wohngebäude-Sanierung).

Schnell-Check

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3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Werden Sie das Wohneigentum selbst bewohnen (kein Ferienhaus, keine Vermietung)?

Stellen Sie den Antrag VOR Vorhabenbeginn (auch keine verbindlichen Bestellungen oder Kaufverträge)?

Welche Vorhabenart planen Sie?

Neubau · Kauf einer Bestandsimmobilie · Erstkauf vom Bauträger

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Hausbank-Beratungsgespräch vor Vorhabenbeginn — die Hausbank prüft die Förderfähigkeit und ermittelt das individuelle Konditionenpaket.

  2. 02

    Kreditantrag über die Hausbank an die KfW.

  3. 03

    Bei Förderzusage Vertragsabschluss und Auszahlung über die Hausbank.

  4. 04

    Vorhaben umsetzen

    regulär tilgen gemäß Kreditvertrag. Wichtig: Mit dem Vorhaben darf erst nach Antragstellung begonnen werden — auch keine verbindlichen Bestellungen oder Verträge vor dem Antrag.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Privatpersonen, die eine Wohnimmobilie kaufen oder bauen und anschließend selbst darin wohnen. Eine Mit-Eigentumsquote ist nicht vorgeschrieben (anders als bei KfW 300). Familien mit Kindern können ergänzend KfW 300 oder KfW 308 beantragen.
Wie hoch ist der Kreditbetrag?
Bis zu 100.000 € pro Vorhaben. Bei Bedarf kombinieren mit anderen KfW-Programmen — etwa KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau, bis 150.000 €), KfW 308 (Wohneigentum für Familien Bestandserwerb) oder KfW 300 (Wohneigentum für Familien Neubau).
Welche Kosten sind förderfähig?
Beim Neubau: Baugrundstück (wenn maximal 6 Monate vor Antragseingang erworben), Bau- und Baunebenkosten (Notar/Makler/Grunderwerbsteuer/Architekt/Energieberatung), Außenanlagen. Beim Kauf: Kaufpreis, Kosten für Instandsetzung/Umbau/Modernisierung, Nebenkosten.
Was ist NICHT förderfähig?
Ferienhäuser und -wohnungen, Umschuldungen bestehender Darlehen, Nachfinanzierungen, bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben, vermietete oder gewerblich genutzte Flächen sowie Maßnahmen an bereits selbstgenutztem Wohneigentum (z.B. Wohnraumerweiterungen — dafür gibt es BEG-Programme).

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KfW 124 Wohneigentumsprogramm — Offizielle Programmseite
    kfw.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau
  2. [02]
    Konditionenanzeiger KfW 124
    kfw-formularsammlung.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau