Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | — |
| Finanzierungsanteil | bis 50 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie |
Worum geht es?
Die NRW.BANK fördert mit dem Programm NRW.BANK.Wohneigentum den Bau, Erwerb oder die Anschlussfinanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Antragsberechtigt sind Einpersonen-Haushalte mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 75.000 € sowie Mehrpersonen-Haushalte (Ehe-/Lebenspartnerschaften) bis 100.000 €. Pro Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um 20.000 €. Maßgeblich ist das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung. Förderfähig sind Bau, Erwerb und Anschlussfinanzierung (Restkapital eines bestehenden Immobilienkredits — nicht Umfinanzierungen aus anderen NRW.BANK-Darlehen). Pro Objekt und Haushalt nur ein Förderantrag. Selbstnutzung kann auch unentgeltliche Überlassung an nahe Angehörige gemäß § 15 AO sein.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Liegt der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen?
Werden Sie das Wohneigentum selbst bewohnen (oder unentgeltlich an nahe Angehörige überlassen)?
Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 75.000 € (Einpersonen) bzw. 100.000 € (Mehrpersonen-Haushalt) +20.000 € pro Kind?
Besitzen Sie maximal eine weitere Wohneinheit neben der zu finanzierenden?
Welche Maßnahme planen Sie?
Bau · Erwerb · Anschlussfinanzierung
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag bei der Hausbank einreichen
Antrag auf vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) stellen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
- 02
Weiterleitung an die NRW.BANK
Die Hausbank prüft den Antrag und leitet ihn über das Hausbankenverfahren an die NRW.BANK weiter.
- 03
Bewilligungsbescheid abwarten
Mit dem Vorhaben erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids beginnen. Ein vorzeitiger Beginn schließt die Förderung aus.
Häufige Fragen
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Wie hoch ist der Finanzierungsanteil?
Welche Laufzeiten sind möglich?
Wo stelle ich den Antrag?
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- [01]NRW.BANK.Wohneigentum — Förderdarlehen für selbstgenutztes Wohneigentum (NRW) — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]NRW.BANK Tilgungsrechnernrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK