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NRW.BANK.Wohneigentum — Förderdarlehen für selbstgenutztes Wohneigentum (NRW)

Zinsgünstiges Förderdarlehen der NRW.BANK für Privatpersonen, die in NRW selbstgenutztes Wohneigentum bauen, erwerben oder anschlussfinanzieren — bis zu 50 % Finanzierungsanteil, Laufzeiten bis 35 Jahre. Die NRW.BANK fördert mit dem Programm NRW.BANK.Wohneigentum den Bau, Erwerb oder die Anschlussfinanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Antragsberechtigt sind Einpersonen-Haushalte mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 75.000 € sowie Mehrpersonen-Haushalte (Ehe-/Lebenspartnerschaften) bis 100.000 €.

Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe
Finanzierungsanteil bis 50 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Privatperson, Familie

Worum geht es?

Die NRW.BANK fördert mit dem Programm NRW.BANK.Wohneigentum den Bau, Erwerb oder die Anschlussfinanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Antragsberechtigt sind Einpersonen-Haushalte mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 75.000 € sowie Mehrpersonen-Haushalte (Ehe-/Lebenspartnerschaften) bis 100.000 €. Pro Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um 20.000 €. Maßgeblich ist das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung. Förderfähig sind Bau, Erwerb und Anschlussfinanzierung (Restkapital eines bestehenden Immobilienkredits — nicht Umfinanzierungen aus anderen NRW.BANK-Darlehen). Pro Objekt und Haushalt nur ein Förderantrag. Selbstnutzung kann auch unentgeltliche Überlassung an nahe Angehörige gemäß § 15 AO sein.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Liegt der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen?

Werden Sie das Wohneigentum selbst bewohnen (oder unentgeltlich an nahe Angehörige überlassen)?

Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 75.000 € (Einpersonen) bzw. 100.000 € (Mehrpersonen-Haushalt) +20.000 € pro Kind?

Besitzen Sie maximal eine weitere Wohneinheit neben der zu finanzierenden?

Welche Maßnahme planen Sie?

Bau · Erwerb · Anschlussfinanzierung

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der Hausbank einreichen

    Antrag auf vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) stellen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

  2. 02

    Weiterleitung an die NRW.BANK

    Die Hausbank prüft den Antrag und leitet ihn über das Hausbankenverfahren an die NRW.BANK weiter.

  3. 03

    Bewilligungsbescheid abwarten

    Mit dem Vorhaben erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids beginnen. Ein vorzeitiger Beginn schließt die Förderung aus.

Häufige Fragen

Welche Einkommensgrenzen gelten?
Einpersonen-Haushalte: maximal 75.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr. Mehrpersonen-Haushalte (Ehe-/Lebenspartnerschaften, eheähnliche Gemeinschaften): maximal 100.000 €. Pro im Haushalt lebendem Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um 20.000 €. Berechnungsbasis ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des 2. und 3. Jahres vor Antragseingang gemäß Einkommensteuerbescheid.
Wie hoch ist der Finanzierungsanteil?
Bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten beim Bau oder Erwerb. Bei Anschlussfinanzierungen kann das Restkapital eines bestehenden Immobilienkredits zu 100 % gefördert werden. Es gibt keinen Mindest- oder Höchstbetrag — die Höhe richtet sich nach Vorhaben und Bonität.
Welche Laufzeiten sind möglich?
Beim Annuitätendarlehen: 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr. Beim endfälligen Darlehen: 10, 15 oder 20 Jahre. Anschlussfinanzierungen: 10, 15, 20 oder 25 Jahre mit 3 Monaten tilgungsfreier Zeit. Bei 35-jähriger Laufzeit Zinsbindung 10/15/20 Jahre, sonst Zinssatz über die gesamte Laufzeit fest.
Wo stelle ich den Antrag?
Über Ihre Hausbank. Die Hausbank prüft Förderfähigkeit + Einkommensgrenzen, ermittelt das Konditionenpaket und reicht den Antrag bei der NRW.BANK ein. Bewilligung erteilt die NRW.BANK. Auszahlung und Tilgung laufen über die Hausbank.

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    NRW.BANK Tilgungsrechner
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK