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NRW.BANK.Wohneigentum — Förderdarlehen für selbstgenutztes Wohneigentum (NRW)

NRW.BANK.Wohneigentum ist ein Förderdarlehen der NRW.BANK für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, die in Nordrhein-Westfalen Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen, kaufen oder anschlussfinanzieren. Finanziert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, bei Anschlussfinanzierungen 100 Prozent des Restkapitals, mit Laufzeiten bis 35 Jahre. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 75.000 Euro, bei Mehrpersonenhaushalten 100.000 Euro nicht übersteigen, zuzüglich 20.000 Euro je Kind. Beantragt wird vor Vorhabensbeginn über die Hausbank.

Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Finanzierungsanteil bis 50 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Privatperson, Familie

Worum geht es?

Die NRW.BANK fördert mit dem Programm NRW.BANK.Wohneigentum den Bau, Erwerb oder die Anschlussfinanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Antragsberechtigt sind Einpersonenhaushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 75.000 € sowie Mehrpersonenhaushalte (Ehe- oder Lebenspartner, Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder sonstiger Bedarfsgemeinschaft) bis 100.000 €, jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um 20.000 €. Maßgeblich ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des 2. und 3. Jahres vor Antragseingang laut Einkommensteuerbescheid. Förderfähig sind Bau, Erwerb und Anschlussfinanzierung (Restkapital eines bestehenden Immobilienkredits — nicht Umfinanzierungen aus anderen wohnwirtschaftlichen NRW.BANK-Darlehen). Pro Objekt und Haushalt nur ein Förderantrag. Selbstnutzung kann auch die unentgeltliche Überlassung an Angehörige gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1–4 AO sein. Neben der finanzierten Wohneinheit darf höchstens eine weitere Wohneinheit im Eigentum der Antragsteller stehen. Ferien- und Freizeitobjekte sind von der Förderung ausgeschlossen.

Schnell-Check

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Gefördert werden nur Vorhaben, deren Investitionsort in Nordrhein-Westfalen liegt.

Selbstnutzung heißt Selbstbezug oder unentgeltliche Überlassung an Angehörige nach § 15 Abs. 1 Nr. 1–4 AO. Jede auch zeitweise entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an andere Personen, ganz oder in Teilen, gilt nicht als Selbstnutzung.

Maßgeblich ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang laut Einkommensteuerbescheid. Als Mehrpersonenhaushalt gelten Ehe- oder Lebenspartner, Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder sonstiger Bedarfsgemeinschaft. Kinder zählen, wenn sie bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Neben der finanzierten Wohneinheit darf bei Antragstellung höchstens eine weitere Wohneinheit im Eigentum der Antragsteller stehen.

Je Antrag ist nur ein Verwendungszweck wählbar. Bei der Anschlussfinanzierung wird das Restkapital eines bestehenden Immobilienkredits gefördert; Umfinanzierungen aus anderen wohnwirtschaftlichen NRW.BANK-Darlehen sind nicht förderfähig.

Förderfähig sind nur Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Das Darlehen ist vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank zu beantragen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn vor Beginn ein konkretes Gespräch über die Beantragung dieses Darlehens geführt und aktenkundig gemacht wurde.

Ferien- und Freizeitobjekte sind von der Förderung ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

8 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Liegt der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen?Gefördert werden nur Vorhaben, deren Investitionsort in Nordrhein-Westfalen liegt.
Werden Sie das Wohneigentum selbst bewohnen (oder unentgeltlich an nahe Angehörige überlassen)?Selbstnutzung heißt Selbstbezug oder unentgeltliche Überlassung an Angehörige nach § 15 Abs. 1 Nr. 1–4 AO. Jede auch zeitweise entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an andere Personen, ganz oder in Teilen, gilt nicht als Selbstnutzung.
Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei höchstens 75.000 € (Einpersonenhaushalt) bzw. höchstens 100.000 € (Mehrpersonenhaushalt), zuzüglich 20.000 € für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren?Maßgeblich ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang laut Einkommensteuerbescheid. Als Mehrpersonenhaushalt gelten Ehe- oder Lebenspartner, Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder sonstiger Bedarfsgemeinschaft. Kinder zählen, wenn sie bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Besitzen Sie maximal eine weitere Wohneinheit neben der zu finanzierenden?Neben der finanzierten Wohneinheit darf bei Antragstellung höchstens eine weitere Wohneinheit im Eigentum der Antragsteller stehen.
Welche Maßnahme planen Sie?Je Antrag ist nur ein Verwendungszweck wählbar. Bei der Anschlussfinanzierung wird das Restkapital eines bestehenden Immobilienkredits gefördert; Umfinanzierungen aus anderen wohnwirtschaftlichen NRW.BANK-Darlehen sind nicht förderfähig.
Ist die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert?Förderfähig sind nur Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Haben Sie mit dem Vorhaben noch nicht begonnen?Das Darlehen ist vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank zu beantragen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn vor Beginn ein konkretes Gespräch über die Beantragung dieses Darlehens geführt und aktenkundig gemacht wurde.
Ist das Objekt kein Ferien- oder Freizeitobjekt?Ferien- und Freizeitobjekte sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was bekommst du konkret?

Annuitäten- oder endfälliges Darlehen mit Finanzierungsanteil bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten (bei Anschlussfinanzierungen 100 % des Restkapitals). Ein Mindest- oder Höchstbetrag ist nicht festgelegt. Laufzeiten: Annuitätendarlehen 10/15/20/25/30/35 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr; Anschlussfinanzierungen 10/15/20/25 Jahre mit 3 Monaten tilgungsfreier Zeit; endfälliges Darlehen 10/15/20 Jahre. Bei 35-jähriger Darlehenslaufzeit ist eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich; in allen übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Laufzeit fest, wobei bei 20 oder 25 Jahren Laufzeit auch eine 10-jährige Zinsbindung möglich ist. Die Zinssätze veröffentlicht die NRW.BANK tagesaktuell; der endgültige Zinssatz wird mit der Hausbank bei Zusage des Refinanzierungsdarlehens vereinbart. Bereitstellungsprovision 0,25 % pro Monat auf den noch nicht ausgezahlten Betrag, beginnend mit dem 3. Monat nach Vertragsschluss. Abruffrist 12 Monate (3 Monate bei Anschlussfinanzierungen). Außerplanmäßige Tilgung ist ganz oder teilweise gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich, mit einem Mindestbetrag von 1.000 €. Eine Kombination mit weiteren Förderungen, insbesondere mit Darlehen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen, ist möglich; die Summe aller Fördermittel darf die Kosten der Gesamtmaßnahme nicht übersteigen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vor Vorhabensbeginn mit der Hausbank sprechen

    Beantragen Sie das Darlehen vor Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Die Frist ist auch gewahrt, wenn Sie vor Beginn ein konkretes Gespräch über dieses Darlehen geführt haben und es aktenkundig gemacht wurde.

  2. 02

    Antragsunterlagen ausfüllen

    Füllen Sie den Refinanzierungsantrag mit dem Kosten- und Finanzierungsplan der Gesamtmaßnahme und die Anlage zum Refinanzierungsantrag aus; dort kreuzen Sie genau einen Verwendungszweck an. Ein bei einer Anschlussfinanzierung angegebener Auszahlungstermin muss innerhalb von 3 Monaten ab Antragstellung bei der NRW.BANK liegen.

  3. 03

    Weiterleitung an die NRW.BANK

    Die Hausbank leitet Ihren Antrag, gegebenenfalls über ein Zentralinstitut, an die NRW.BANK weiter.

  4. 04

    Refinanzierungszusage und Finanzierungszusage

    Nach Eingang der vollständigen Unterlagen erteilt die NRW.BANK Ihrer Hausbank eine Refinanzierungszusage. Die Hausbank erteilt Ihnen daraufhin die Finanzierungszusage; den endgültigen Zinssatz vereinbaren Sie mit ihr bei Zusage des Refinanzierungsdarlehens.

  5. 05

    Darlehen abrufen

    Rufen Sie das Darlehen innerhalb von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag nach Vertragsschluss, ganz oder teilweise ab. Bei Anschlussfinanzierungen beträgt die Abruffrist 3 Monate ab dem Ende des Monats, in dem die NRW.BANK zugesagt hat; abgerufen wird dann in einer Summe.

  6. 06

    Verwendung nachweisen

    Weisen Sie unmittelbar nach Abschluss des Vorhabens die zweckentsprechende Verwendung der Darlehensmittel nach. Die Hausbank prüft die antragsgemäße Verwendung innerhalb von 18 Monaten nach Auszahlung.

Häufige Fragen

Welche Einkommensgrenzen gelten?
Einpersonenhaushalte: höchstens 75.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr. Mehrpersonenhaushalte (Ehe- oder Lebenspartner, Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder sonstiger Bedarfsgemeinschaft): höchstens 100.000 €. Für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um 20.000 €. Die Grenzen gelten zum Zeitpunkt der Antragstellung; Berechnungsbasis ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des 2. und 3. Jahres vor Antragseingang gemäß Einkommensteuerbescheid.
Wie hoch ist der Finanzierungsanteil?
Bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten beim Bau oder Erwerb. Bei Anschlussfinanzierungen kann das Restkapital eines bestehenden Immobilienkredits zu 100 % gefördert werden. Ein Mindest- oder Höchstbetrag ist nicht festgelegt.
Welche Laufzeiten sind möglich?
Beim Annuitätendarlehen: 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr. Beim endfälligen Darlehen: 10, 15 oder 20 Jahre. Anschlussfinanzierungen: 10, 15, 20 oder 25 Jahre mit 3 Monaten tilgungsfreier Zeit. Bei 35 Jahren Laufzeit ist eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen übrigen Varianten ist der Zinssatz für die gesamte Laufzeit fest; bei 20 oder 25 Jahren Laufzeit ist auch eine 10-jährige Zinsbindung möglich.
Wo wird der Antrag gestellt?
Bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank), und zwar vor Beginn des Vorhabens. Die Hausbank leitet den Antrag, gegebenenfalls über ein Zentralinstitut, an die NRW.BANK weiter. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen erteilt die NRW.BANK der Hausbank eine Refinanzierungszusage, die Hausbank erteilt Ihnen die Finanzierungszusage. Den endgültigen Zinssatz vereinbaren Sie mit der Hausbank.
Wann gilt der Antrag als rechtzeitig gestellt?
Sie müssen das Darlehen vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank beantragen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn Sie vor Beginn ein konkretes Gespräch über die Beantragung dieses Darlehens geführt haben, das aktenkundig gemacht wurde und Ihnen auf Anforderung bestätigt werden kann.
Was kostet es, wenn das Darlehen nicht sofort abgerufen wird?
Auf den noch nicht ausgezahlten Betrag fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat an, beginnend mit dem dritten Monat nach Vertragsschluss. Abrufen müssen Sie das Darlehen innerhalb von 12 Monaten, bei Anschlussfinanzierungen innerhalb von 3 Monaten und in einer Summe.
Lässt sich das Darlehen vorzeitig zurückzahlen?
Ja, ganz oder teilweise, allerdings gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung. Jede außerplanmäßige Tilgung muss mindestens 1.000 € betragen.
Was wird nicht gefördert, und lässt sich das Darlehen mit anderen Förderungen kombinieren?
Ausgeschlossen sind Möbel, Hausrat und andere bewegliche Einrichtungsgegenstände, Ferien- und Freizeitobjekte, Umfinanzierungen aus anderen wohnwirtschaftlichen NRW.BANK-Darlehen, Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sowie Umschuldungen, außer bei nachweislicher Zwischenfinanzierung. Kombinieren lässt sich das Darlehen mit weiteren Förderungen, insbesondere mit Darlehen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen; alle Fördermittel zusammen dürfen die Kosten der Gesamtmaßnahme nicht übersteigen.

Mehr zu NRW.BANK.Wohneigentum und verwandten Programmen

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    NRW.BANK Tilgungsrechner
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
  3. [03]
    Merkblatt NRW.BANK.Wohneigentum (Fassung 05/25, PDF)
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
  4. [04]

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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