Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | bis zu 184.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Eigentümer |
Worum geht es?
Die NRW.BANK Eigentumsförderung richtet sich an Privatpersonen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, die in Nordrhein-Westfalen Wohneigentum bauen, kaufen oder erstmals von einem Bauträger erwerben möchten. Das Förderdarlehen ist ein Annuitätendarlehen mit langer Zinsbindung und reduziertem Sollzins von 0,5 % p.a. Begünstigte der Einkommensgruppe A erhalten zusätzlich einen Tilgungsnachlass auf das Grunddarlehen sowie auf bestimmte Zusatzdarlehen. Die Darlehenshöhe richtet sich nach Kostenkategorie der Wohngemeinde, Einkommensgruppe und Familiensituation. Förderfähig sind Bau, Erwerb von Bestandsimmobilien sowie Ersterwerb von Wohneigentum, jeweils zur Selbstnutzung; Grundstücks-, Neben- und Außenanlagenkosten werden mitfinanziert. Antragstellung erfolgt vor Vertragsschluss bzw. Baubeginn bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Stadt- oder Kreisverwaltung).
Passt NRW.BANK Eigentumsförderung — Neubau oder Kauf zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Liegt der Investitionsort (Bau, Erwerb, Ersterwerb) in Nordrhein-Westfalen?
Hält Ihr anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenzen nach WFNG NRW ein?
Wird die Immobilie nach Erwerb/Fertigstellung von Ihnen selbst genutzt?
Stellen Sie den Antrag vor dem notariellen Kaufvertrag bzw. vor Baubeginn?
Können Sie 7,5 % der Gesamtkosten als Eigenleistung erbringen (Geld, Grundstück, Selbsthilfe)?
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag vor Baubeginn oder Kaufvertrag stellen
Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) einreichen — vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags beim Erwerb oder vor Baubeginn beim Neubau.
- 02
Prüfung durch die Bewilligungsbehörde
Die Bewilligungsbehörde prüft Vollständigkeit und Fördervoraussetzungen und leitet den Antrag an die NRW.BANK weiter.
- 03
Bewilligungsbescheid abwarten
Erst nach schriftlichem Bewilligungsbescheid Kaufvertrag abschließen oder mit dem Bau beginnen. Ein vorzeitiger Beginn schließt die Förderung aus.
Häufige Fragen
Wer kann die NRW.BANK Eigentumsförderung beantragen?
Wie hoch ist der Zinssatz und wie lange ist die Zinsbindung?
Wie hoch kann das Grunddarlehen ausfallen?
Was bedeutet der Tilgungsnachlass?
Wo wird der Antrag gestellt?
Welche Eigenleistung ist erforderlich?
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