Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | bis zu 184.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Eigentümer |
Worum geht es?
Die NRW.BANK Eigentumsförderung richtet sich an Privatpersonen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, die in Nordrhein-Westfalen Wohneigentum bauen, kaufen oder erstmals von einem Bauträger erwerben möchten. Das Förderdarlehen ist ein Annuitätendarlehen mit langer Zinsbindung und reduziertem Sollzins von 0,5 % p.a. Begünstigte der Einkommensgruppe A erhalten zusätzlich einen Tilgungsnachlass auf das Grunddarlehen sowie auf bestimmte Zusatzdarlehen. Die Darlehenshöhe richtet sich nach Kostenkategorie der Wohngemeinde, Einkommensgruppe und Familiensituation. Förderfähig sind Bau, Erwerb von Bestandsimmobilien sowie Ersterwerb von Wohneigentum, jeweils zur Selbstnutzung; Grundstücks-, Neben- und Außenanlagenkosten werden mitfinanziert. Antragstellung erfolgt vor Vertragsschluss bzw. Baubeginn bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Stadt- oder Kreisverwaltung).
Wie viel Förderung bekommst du in deiner Gemeinde?
Anders als bei einem Bankkredit gibt es hier keinen einheitlichen Höchstbetrag. Das Grunddarlehen hängt von zwei Dingen ab: in welche Kostenkategorie deine Wohngemeinde eingeordnet ist und in welche Einkommensgruppe dein Haushalt fällt. Die Spanne reicht von 59.000 Euro bis 184.000 Euro — und darauf kommen noch Zusatzdarlehen, etwa 24.000 Euro je Kind.
| Kostenkategorie | Einkommensgruppe A | Einkommensgruppe B |
|---|---|---|
| K1 | 100.000 € | 59.000 € |
| K2 | 115.000 € | 69.000 € |
| K3 | 148.000 € | 88.000 € |
| K4 | 184.000 € | 110.000 € |
Die Zuordnung der Kommunen zu den Kostenkategorien K1 bis K4 ergibt sich aus der Anlage zur Förderrichtlinie — Ballungsräume wie Köln, Düsseldorf oder Münster liegen in den oberen Kategorien, ländliche Kommunen in den unteren. Welche Kategorie für dich gilt, sagt dir die Bewilligungsbehörde deiner Stadt oder deines Kreises verbindlich. [02]
| Zusatzdarlehen | Höhe |
|---|---|
| Familienbonus je Kind oder Person mit Schwerbehinderung | 24.000 € |
| Neubau im BEG-Standard Effizienzhaus 40 | 30.000 € |
| Barrierefreies Objekt (Neuschaffung oder Ersterwerb) | 11.500 € |
| Standortbedingte Mehrkosten | max. 25.000 € |
| Bauen mit Holz (1,30 € je Kilogramm Holz) | max. 17.000 € |
| Ergänzungsdarlehen | 2.000 € – 50.000 € |
Zusatzdarlehen kommen auf das Grunddarlehen obendrauf. Der Familienbonus wird je Kind gewährt — bei zwei Kindern also 48.000 Euro zusätzlich. Das Zusatzdarlehen für Effizienzhaus 40 ist beim Erwerb einer Bestandsimmobilie ausgeschlossen. Das Ergänzungsdarlehen setzt voraus, dass kein dinglich gesichertes Darlehen in Anspruch genommen wird, und wird in den ersten zehn Jahren mit 3,58 Prozent verzinst. [02]
| Haushalt | Anrechenbares Jahreseinkommen |
|---|---|
| 1-Personenhaushalt | 23.540 € |
| 2-Personenhaushalt | 28.350 € |
| je weitere Person im Haushalt | + 6.530 € |
| je Kind (zusätzlich) | + 860 € |
Grenzen nach § 13 Absatz 1 WFNG NRW. Einkommensgruppe B umfasst Haushalte, deren anrechenbares Einkommen diese Grenze um bis zu 40 Prozent übersteigt — sie werden weiterhin gefördert, aber mit niedrigerem Grunddarlehen und kürzerer Zinsbindung. [02]
Wichtig: Das anrechenbare Einkommen ist nicht dein Bruttogehalt. Wie es im Einzelfall ermittelt wird, regelt der Einkommensermittlungserlass des Landes (EEWo NRW) — dabei werden vom Bruttoeinkommen Pauschalen und Freibeträge abgezogen. Wer knapp über der Tabellengrenze liegt, ist also nicht automatisch raus. Die NRW.BANK stellt dafür den Chancenprüfer bereit; verbindlich ist am Ende die Berechnung der Bewilligungsbehörde.
Was die Einkommensgruppe sonst noch entscheidet: Gruppe A bekommt 30 Jahre Zinsbindung zu 0,5 Prozent und einen Tilgungsnachlass von 10 Prozent auf das Grunddarlehen sowie 50 Prozent auf bestimmte Zusatzdarlehen. Gruppe B startet mit 5 Jahren Zinsbindung; danach steigt der Zins auf 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB. Wer dann nachweist, dass er die Einkommensgrenze weiterhin um nicht mehr als 40 Prozent übersteigt, bekommt einmalig weitere 25 Jahre zu 0,5 Prozent — einen Tilgungsnachlass gibt es für Gruppe B jedoch nicht.
Eigenleistung: Bei selbst genutztem Wohneigentum verlangt die Richtlinie mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten. Angerechnet werden neben eigenen Geldmitteln auch der Wert eines nicht fremdfinanzierten Baugrundstücks und Selbsthilfeleistungen. Der Antrag muss vor dem notariellen Kaufvertrag beziehungsweise vor Baubeginn gestellt werden — danach ist eine Förderung ausgeschlossen.
Passt NRW.BANK Eigentumsförderung — Neubau oder Kauf zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Liegt der Investitionsort (Bau, Erwerb, Ersterwerb) in Nordrhein-Westfalen?
Hält Ihr anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenzen nach WFNG NRW ein?
Wird die Immobilie nach Erwerb/Fertigstellung von Ihnen selbst genutzt?
Stellen Sie den Antrag vor dem notariellen Kaufvertrag bzw. vor Baubeginn?
Können Sie 7,5 % der Gesamtkosten als Eigenleistung erbringen (Geld, Grundstück, Selbsthilfe)?
Was bekommst du konkret?
Annuitätendarlehen mit Sollzins 0,5 % p.a. Zinsbindung 30 Jahre für Einkommensgruppe A, 5 Jahre für Einkommensgruppe B (einmalig um weitere 25 Jahre verlängerbar, wenn das anrechenbare Einkommen die Grenze weiterhin um nicht mehr als 40 % übersteigt). Tilgung 1 % p.a. (Bau/Ersterwerb) bzw. 2 % p.a. (Erwerb Bestand). Tilgungsnachlass 10 % des Grunddarlehens und 50 % der Zusatzdarlehen (nur Einkommensgruppe A). Grunddarlehen je nach Kostenkategorie der Gemeinde von 59.000 € (Kat. 1, EkG B) bis 184.000 € (Kat. 4, EkG A). Familienbonus 24.000 € je Kind oder Person mit Schwerbehinderung. Zusatzdarlehen u.a. für barrierefreie Objekte (11.500 €), BEG Effizienzhaus 40 (30.000 €), Standortaufbereitung bis 25.000 €, Bauen mit Holz. Bereitstellungsprovision: keine. Verwaltungskostenbeitrag ab dem dritten Jahr 0,5 % p.a. (befristet bis Bewilligungsschluss 2026).
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag vor Baubeginn oder Kaufvertrag stellen
Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) einreichen — vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags beim Erwerb oder vor Baubeginn beim Neubau.
- 02
Prüfung durch die Bewilligungsbehörde
Die Bewilligungsbehörde prüft Vollständigkeit und Fördervoraussetzungen und leitet den Antrag an die NRW.BANK weiter.
- 03
Bewilligungsbescheid abwarten
Erst nach schriftlichem Bewilligungsbescheid Kaufvertrag abschließen oder mit dem Bau beginnen. Ein vorzeitiger Beginn schließt die Förderung aus.
Häufige Fragen
Wer kann die NRW.BANK Eigentumsförderung beantragen?
Wie hoch ist der Zinssatz und wie lange ist die Zinsbindung?
Wie hoch kann das Grunddarlehen ausfallen?
Was bedeutet der Tilgungsnachlass?
Wo wird der Antrag gestellt?
Welche Eigenleistung ist erforderlich?
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Unsere Quellen
- [01]NRW.BANK Eigentumsförderung — Neubau oder Kauf — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen (Fassung 03.04.2026)recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW
- [03]NRW.BANK Chancenprüfer Wohneigentum — Einkommensgrenzen vorab prüfennrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK