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Förderkredit · bis 184.000 € Land

NRW.BANK Eigentumsförderung — Neubau oder Kauf

Zinsgünstige Annuitätendarlehen der NRW.BANK für Neubau, Erwerb oder Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Für Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Die NRW.BANK Eigentumsförderung richtet sich an Privatpersonen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, die in Nordrhein-Westfalen Wohneigentum bauen, kaufen oder erstmals von einem Bauträger erwerben möchten.

Max. Kreditrahmen
184.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe bis zu 184.000 €
Zielgruppe Privatperson, Familie, Eigentümer

Worum geht es?

Die NRW.BANK Eigentumsförderung richtet sich an Privatpersonen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, die in Nordrhein-Westfalen Wohneigentum bauen, kaufen oder erstmals von einem Bauträger erwerben möchten. Das Förderdarlehen ist ein Annuitätendarlehen mit langer Zinsbindung und reduziertem Sollzins von 0,5 % p.a. Begünstigte der Einkommensgruppe A erhalten zusätzlich einen Tilgungsnachlass auf das Grunddarlehen sowie auf bestimmte Zusatzdarlehen. Die Darlehenshöhe richtet sich nach Kostenkategorie der Wohngemeinde, Einkommensgruppe und Familiensituation. Förderfähig sind Bau, Erwerb von Bestandsimmobilien sowie Ersterwerb von Wohneigentum, jeweils zur Selbstnutzung; Grundstücks-, Neben- und Außenanlagenkosten werden mitfinanziert. Antragstellung erfolgt vor Vertragsschluss bzw. Baubeginn bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Stadt- oder Kreisverwaltung).

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Liegt der Investitionsort (Bau, Erwerb, Ersterwerb) in Nordrhein-Westfalen?

Hält Ihr anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenzen nach WFNG NRW ein?

Wird die Immobilie nach Erwerb/Fertigstellung von Ihnen selbst genutzt?

Stellen Sie den Antrag vor dem notariellen Kaufvertrag bzw. vor Baubeginn?

Können Sie 7,5 % der Gesamtkosten als Eigenleistung erbringen (Geld, Grundstück, Selbsthilfe)?

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Baubeginn oder Kaufvertrag stellen

    Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) einreichen — vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags beim Erwerb oder vor Baubeginn beim Neubau.

  2. 02

    Prüfung durch die Bewilligungsbehörde

    Die Bewilligungsbehörde prüft Vollständigkeit und Fördervoraussetzungen und leitet den Antrag an die NRW.BANK weiter.

  3. 03

    Bewilligungsbescheid abwarten

    Erst nach schriftlichem Bewilligungsbescheid Kaufvertrag abschließen oder mit dem Bau beginnen. Ein vorzeitiger Beginn schließt die Förderung aus.

Häufige Fragen

Wer kann die NRW.BANK Eigentumsförderung beantragen?
Privatpersonen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, die in Nordrhein-Westfalen Wohneigentum bauen, eine Bestandsimmobilie zur Selbstnutzung erwerben oder selbstgenutztes Wohneigentum von einem Bauträger ersterwerben möchten. Maßgeblich sind die Einkommensgrenzen nach WFNG NRW; mit dem NRW.BANK-Chancenprüfer können Sie diese vorab prüfen.
Wie hoch ist der Zinssatz und wie lange ist die Zinsbindung?
Der Sollzins beträgt 0,5 % p.a. Die Zinsbindung beträgt 30 Jahre für Einkommensgruppe A. Begünstigte der Einkommensgruppe B haben zunächst 5 Jahre Zinsbindung; nach Ablauf wird der Zinssatz an den Basiszinssatz nach § 247 BGB plus 2 Prozentpunkte angepasst und kann einmalig für weitere 25 Jahre auf 0,5 % gesenkt werden, sofern die Einkommensgrenze weiterhin nicht um mehr als 40 % überschritten wird.
Wie hoch kann das Grunddarlehen ausfallen?
Das Grunddarlehen reicht je nach Kostenkategorie der Wohngemeinde und Einkommensgruppe von 59.000 € (Kategorie 1, Einkommensgruppe B) bis 184.000 € (Kategorie 4, Einkommensgruppe A). Hinzu kommen Familienbonus (24.000 € je Kind oder Person mit Schwerbehinderung) sowie weitere Zusatzdarlehen z.B. für Effizienzhaus 40, Standortaufbereitung oder barrierefreies Bauen.
Was bedeutet der Tilgungsnachlass?
Begünstigte der Einkommensgruppe A erhalten einen Tilgungsnachlass von 10 % auf das Grunddarlehen und 50 % auf bestimmte Zusatzdarlehen. Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung; Zinsen und Tilgung werden danach nur noch vom reduzierten Betrag erhoben.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei der zuständigen Bewilligungsbehörde — der Stadt- oder Kreisverwaltung am geplanten Investitionsort in NRW — auf den dafür vorgesehenen Vordrucken eingereicht. Wichtig: Antragstellung muss vor dem notariellen Kaufvertrag (Erwerb) bzw. vor Baubeginn (Neubau) erfolgen.
Welche Eigenleistung ist erforderlich?
Mindestens 7,5 % der Gesamtkosten als Eigenleistung. Anerkannt werden eigene Geldmittel, der Wert eines lastenfreien Grundstücks sowie Selbsthilfeleistungen (eigene Arbeit, die Beauftragungskosten ersetzt).

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