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L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (Baden-Württemberg)

Zinsgünstiges Förderdarlehen ab 5.000 € für PV-Anlagen bis 30 kWp und Batteriespeicher in selbstgenutzten Wohngebäuden in Baden-Württemberg. Kombinierbar mit der EEG-Einspeisevergütung. Mit dem Förderprogramm 'Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik' finanziert die L-Bank Baden-Württemberg die Installation, Erweiterung oder Modernisierung von Photovoltaik-Anlagen sowie zugehörigen Batteriespeichern in selbstgenutzten Wohngebäuden. Förderfähig sind die technischen Anlagen (PV plus Speicher), Planung und Projektierung, erforderliche Baumaßnahmen, Installation und Anschluss sowie sonstige Kosten wie Messeinrichtungen oder eine Wallbox.

Zuständig
Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
Förderhöhe ab 5.000 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer, Familie

Worum geht es?

Mit dem Förderprogramm 'Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik' finanziert die L-Bank Baden-Württemberg die Installation, Erweiterung oder Modernisierung von Photovoltaik-Anlagen sowie zugehörigen Batteriespeichern in selbstgenutzten Wohngebäuden. Förderfähig sind die technischen Anlagen (PV plus Speicher), Planung und Projektierung, erforderliche Baumaßnahmen, Installation und Anschluss sowie sonstige Kosten wie Messeinrichtungen oder eine Wallbox. Das zinsgünstige Darlehen wird im Hausbankenverfahren bereitgestellt und lässt sich mit der EEG-Einspeisevergütung kombinieren. Wichtig: Ab dem 01.01.2025 sind die Installation eigenständiger fossiler Heizkessel, PV-Anlagen über 30 kWp Gesamtleistung sowie Anlagen an Gebäuden mit mehr als 3 Wohneinheiten ausgeschlossen.

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Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und mindestens eine Wohneinheit im geförderten Gebäude selbst bewohnen. Ferienhäuser, Wochenendhäuser und Zweitwohnsitze sind nicht förderfähig.

Das Gebäude, an dem die PV-Anlage installiert wird, muss vom Antragsteller selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. Reine Kapitalanleger ohne Eigennutzung sind nicht antragsberechtigt. Gebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten sind ausgeschlossen.

Die Gesamtleistung der PV-Anlage darf 30 Kilowatt Peak nicht überschreiten. Anlagen oberhalb dieser Grenze sind vom Programm ausgeschlossen. Der Batteriespeicher ist förderfähig, sofern er in Verbindung mit der PV-Anlage installiert wird.

Planung und Installation der PV-Anlage sowie des Batteriespeichers müssen durch ein zugelassenes Fachunternehmen erfolgen. Eigeninstallationen ohne Fachbetrieb sind nicht förderfähig.

Das Darlehen muss mindestens 5.000 Euro betragen. Kleinere PV-Installationen, deren Gesamtkosten unter dieser Schwelle liegen, können nicht über dieses Programm finanziert werden. Eine Obergrenze des Darlehensbetrags ist programmseits nicht festgelegt.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Wohnsitz in Baden-Württemberg

Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und mindestens eine Wohneinheit im geförderten Gebäude selbst bewohnen. Ferienhäuser, Wochenendhäuser und Zweitwohnsitze sind nicht förderfähig.

Selbstnutzung der Immobilie

Das Gebäude, an dem die PV-Anlage installiert wird, muss vom Antragsteller selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. Reine Kapitalanleger ohne Eigennutzung sind nicht antragsberechtigt. Gebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten sind ausgeschlossen.

PV-Anlagenleistung bis 30 kWp

Die Gesamtleistung der PV-Anlage darf 30 Kilowatt Peak nicht überschreiten. Anlagen oberhalb dieser Grenze sind vom Programm ausgeschlossen. Der Batteriespeicher ist förderfähig, sofern er in Verbindung mit der PV-Anlage installiert wird.

Installation durch Fachunternehmen

Planung und Installation der PV-Anlage sowie des Batteriespeichers müssen durch ein zugelassenes Fachunternehmen erfolgen. Eigeninstallationen ohne Fachbetrieb sind nicht förderfähig.

Mindestdarlehensbetrag 5.000 Euro

Das Darlehen muss mindestens 5.000 Euro betragen. Kleinere PV-Installationen, deren Gesamtkosten unter dieser Schwelle liegen, können nicht über dieses Programm finanziert werden. Eine Obergrenze des Darlehensbetrags ist programmseits nicht festgelegt.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Angebote einholen und Kosten ermitteln

    Mindestens ein Angebot eines zugelassenen Fachunternehmens für PV-Anlage und optional Batteriespeicher einholen. Gesamtkosten (Anlage, Planung, Installation, Nebenkosten) ermitteln. Prüfen, ob die Gesamtleistung unter 30 kWp liegt.

  2. 02

    Antrag über die Hausbank stellen

    Vor Baubeginn und vor Abschluss verbindlicher Kauf- oder Werkverträge die Hausbank oder Sparkasse in Baden-Württemberg kontaktieren. Die Hausbank prüft den Antrag und reicht ihn stellvertretend bei der L-Bank ein. Direkte Anträge bei der L-Bank sind nicht möglich.

  3. 03

    Darlehenskonditionen und Laufzeit wählen

    In Abstimmung mit der Hausbank Darlehensbetrag (ab 5.000 Euro), Laufzeit (5, 10, 20 oder 30 Jahre), tilgungsfreie Anlaufjahre (1-5 Jahre optional) und die aktuelle Zinsbindung festlegen. Aktuelle Sollzinssätze in der Konditionenübersicht auf l-bank.de prüfen.

  4. 04

    Auftrag vergeben und Massnahme durchführen

    Nach Bewilligung des Darlehens durch die L-Bank den Auftrag an das Fachunternehmen erteilen. PV-Anlage und Batteriespeicher durch das Fachunternehmen installieren und offiziell in Betrieb nehmen lassen. Alle Rechnungen und Nachweise aufbewahren.

  5. 05

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss der Installation Rechnungen und Nachweise über die durchgeführten Massnahmen bei der Hausbank einreichen. Die Hausbank leitet die Unterlagen an die L-Bank weiter. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Darlehensbetrag ausgezahlt.

  6. 06

    Darlehen planmässig zurückzahlen

    Tilgung des Darlehens gemäss vereinbartem Tilgungsplan. Sondertilgungen sind bei diesem Programm nicht vorgesehen. Nach Ablauf der 10-jährigen Zinsbindung werden die Konditionen neu vereinbart. Bereitstellungsprovision fällt erst nach 12 Monaten an.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt für das L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik?
Antragsberechtigt sind Eigentümer selbstgenutzter Wohnimmobilien mit Wohnsitz in Baden-Württemberg. Der Antragsteller muss mindestens eine Wohneinheit im geförderten Gebäude selbst bewohnen und persönlich in die PV-Anlage investieren. Ausgeschlossen sind Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten sowie Ferienhäuser, Wochenendhäuser und Zweitwohnsitze. Reine Kapitalanleger ohne Eigennutzung können das Programm nicht in Anspruch nehmen. Die Anlage muss durch ein zugelassenes Fachunternehmen installiert werden.
Was wird durch das Programm genau gefördert?
Das Programm finanziert PV-Anlagen bis 30 Kilowatt Peak sowie zugehörige Batteriespeicher. Förderfähig sind auch Planungs- und Projektierungskosten, erforderliche Baumaßnahmen, Installation und elektrischer Anschluss sowie weitere Nebenkosten wie Messeinrichtungen und Ladeinfrastruktur (Wallbox). Nicht förderfähig sind PV-Anlagen mit einer Leistung über 30 kWp sowie ab dem 1. Januar 2025 die Installation eigenständiger fossil betriebener Heizkessel.
Wie hoch ist das Darlehen und welche Laufzeiten sind möglich?
Der Mindestdarlehensbetrag beträgt 5.000 Euro; eine programmseits festgelegte Obergrenze gibt es nicht. Wählbare Laufzeiten sind 5, 10, 20 oder 30 Jahre. In den ersten 1 bis 5 Jahren kann eine tilgungsfreie Anlaufphase vereinbart werden, in der nur Zinsen gezahlt werden. Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre. Sondertilgungen sind nicht möglich. Eine Bereitstellungsprovision fällt erst nach 12 Monaten an (danach 0,15 Prozent pro Monat).
Welche Konditionen und Zinssätze gelten aktuell?
Die L-Bank veröffentlicht die tagesaktuellen Sollzinssätze und Effektivzinssätze in einer gesonderten Konditionenübersicht, die als Download auf der Programmseite verfügbar ist. Die Zinsbindung gilt für 10 Jahre. Da es sich um ein staatlich gefördertes Darlehen handelt, liegen die Zinssätze typischerweise unter dem Marktniveau. Aktuelle Werte sollten direkt auf l-bank.de oder über die Hausbank abgefragt werden, da sie sich laufend ändern.
Wie läuft der Antrag ab und wer stellt ihn?
Das Programm funktioniert im Hausbankenverfahren: Der Antragsteller wendet sich an seine Hausbank oder Sparkasse in Baden-Württemberg, nicht direkt an die L-Bank. Die Hausbank reicht den Antrag stellvertretend bei der L-Bank ein. Der Antrag sollte vor Baubeginn oder vor dem Abschluss von Lieferverträgen gestellt werden. Nach Bewilligung des Darlehens kann mit der Ausführung begonnen werden. Nachweise über die Maßnahme und die Fachunternehmen-Installation sind vorzulegen.
Ist eine Kombination mit KfW 270 oder BAFA-Programmen möglich?
Das L-Bank-Programm ist grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombinierbar, sofern keine Doppelförderung derselben Kosten stattfindet. KfW 270 (Erneuerbare Energien Standard) fördert ebenfalls PV-Anlagen und kann parallel genutzt werden, solange beide Darlehen zusammen die förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten. Eine Kumulation mit dem L-Bank Kombi-Darlehen Wohnen ist ausdrücklich vorgesehen, um Finanzierungslücken zu schliessen. BAFA-Zuschüsse für Energieeffizienz-Einzelmassnahmen sollten im Vorfeld mit der Hausbank abgestimmt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnen mit Zukunft Photovoltaik und anderen L-Bank Wohnprogrammen?
Die L-Bank bietet unter der Dachmarke Wohnen mit Zukunft mehrere Produkte an. Das Photovoltaik-Programm ist ausschliesslich auf die Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern auf bestehenden Wohnimmobilien ausgerichtet. Das ergänzende Kombi-Darlehen Wohnen schliesst Finanzierungslücken bei Kombination mit anderen Basis-Förderprogrammen und kann Darlehensbeträge bis rund 200.000 Euro je Wohneinheit mit Laufzeiten bis 35 Jahren umfassen. Weitere L-Bank-Programme adressieren energetische Sanierung, Neubau oder den Erwerb von Wohneigentum, jedoch nicht die reine PV-Installation.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    L-Bank: Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik - Programmseite
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
  2. [02]
    L-Bank: Kombi-Darlehen Wohnen - Ergänzungsfinanzierung
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
  3. [03]
    L-Bank Staatsbank Baden-Württemberg - Förderprogramme Übersicht
    l-bank.deRegionalL-Bank Baden-Württemberg
  4. [04]
  5. [05]
    Bundesministerium: Förderung Photovoltaik - Übersicht Bund und Länder
    energiewechsel.deFachartikelBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz