Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank |
| Förderhöhe | ab 5.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer, Familie |
Worum geht es?
Mit dem Förderprogramm 'Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik' finanziert die L-Bank Baden-Württemberg die Installation, Erweiterung oder Modernisierung von Photovoltaik-Anlagen sowie zugehörigen Batteriespeichern in selbstgenutzten Wohngebäuden. Förderfähig sind die technischen Anlagen (PV plus Speicher), Planung und Projektierung, erforderliche Baumaßnahmen, Installation und Anschluss sowie sonstige Kosten wie Messeinrichtungen oder eine Wallbox. Das zinsgünstige Darlehen wird im Hausbankenverfahren bereitgestellt und lässt sich mit der EEG-Einspeisevergütung kombinieren. Wichtig: Ab dem 01.01.2025 sind die Installation eigenständiger fossiler Heizkessel, PV-Anlagen über 30 kWp Gesamtleistung sowie Anlagen an Gebäuden mit mehr als 3 Wohneinheiten ausgeschlossen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Wohnsitz in Baden-Württemberg
Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und mindestens eine Wohneinheit im geförderten Gebäude selbst bewohnen. Ferienhäuser, Wochenendhäuser und Zweitwohnsitze sind nicht förderfähig.
Selbstnutzung der Immobilie
Das Gebäude, an dem die PV-Anlage installiert wird, muss vom Antragsteller selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. Reine Kapitalanleger ohne Eigennutzung sind nicht antragsberechtigt. Gebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten sind ausgeschlossen.
PV-Anlagenleistung bis 30 kWp
Die Gesamtleistung der PV-Anlage darf 30 Kilowatt Peak nicht überschreiten. Anlagen oberhalb dieser Grenze sind vom Programm ausgeschlossen. Der Batteriespeicher ist förderfähig, sofern er in Verbindung mit der PV-Anlage installiert wird.
Installation durch Fachunternehmen
Planung und Installation der PV-Anlage sowie des Batteriespeichers müssen durch ein zugelassenes Fachunternehmen erfolgen. Eigeninstallationen ohne Fachbetrieb sind nicht förderfähig.
Mindestdarlehensbetrag 5.000 Euro
Das Darlehen muss mindestens 5.000 Euro betragen. Kleinere PV-Installationen, deren Gesamtkosten unter dieser Schwelle liegen, können nicht über dieses Programm finanziert werden. Eine Obergrenze des Darlehensbetrags ist programmseits nicht festgelegt.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Angebote einholen und Kosten ermitteln
Mindestens ein Angebot eines zugelassenen Fachunternehmens für PV-Anlage und optional Batteriespeicher einholen. Gesamtkosten (Anlage, Planung, Installation, Nebenkosten) ermitteln. Prüfen, ob die Gesamtleistung unter 30 kWp liegt.
- 02
Antrag über die Hausbank stellen
Vor Baubeginn und vor Abschluss verbindlicher Kauf- oder Werkverträge die Hausbank oder Sparkasse in Baden-Württemberg kontaktieren. Die Hausbank prüft den Antrag und reicht ihn stellvertretend bei der L-Bank ein. Direkte Anträge bei der L-Bank sind nicht möglich.
- 03
Darlehenskonditionen und Laufzeit wählen
In Abstimmung mit der Hausbank Darlehensbetrag (ab 5.000 Euro), Laufzeit (5, 10, 20 oder 30 Jahre), tilgungsfreie Anlaufjahre (1-5 Jahre optional) und die aktuelle Zinsbindung festlegen. Aktuelle Sollzinssätze in der Konditionenübersicht auf l-bank.de prüfen.
- 04
Auftrag vergeben und Massnahme durchführen
Nach Bewilligung des Darlehens durch die L-Bank den Auftrag an das Fachunternehmen erteilen. PV-Anlage und Batteriespeicher durch das Fachunternehmen installieren und offiziell in Betrieb nehmen lassen. Alle Rechnungen und Nachweise aufbewahren.
- 05
Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss der Installation Rechnungen und Nachweise über die durchgeführten Massnahmen bei der Hausbank einreichen. Die Hausbank leitet die Unterlagen an die L-Bank weiter. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Darlehensbetrag ausgezahlt.
- 06
Darlehen planmässig zurückzahlen
Tilgung des Darlehens gemäss vereinbartem Tilgungsplan. Sondertilgungen sind bei diesem Programm nicht vorgesehen. Nach Ablauf der 10-jährigen Zinsbindung werden die Konditionen neu vereinbart. Bereitstellungsprovision fällt erst nach 12 Monaten an.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt für das L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik?
Was wird durch das Programm genau gefördert?
Wie hoch ist das Darlehen und welche Laufzeiten sind möglich?
Welche Konditionen und Zinssätze gelten aktuell?
Wie läuft der Antrag ab und wer stellt ihn?
Ist eine Kombination mit KfW 270 oder BAFA-Programmen möglich?
Was ist der Unterschied zwischen Wohnen mit Zukunft Photovoltaik und anderen L-Bank Wohnprogrammen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]L-Bank: Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik - Programmseitel-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
- [02]L-Bank: Kombi-Darlehen Wohnen - Ergänzungsfinanzierungl-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
- [03]L-Bank Staatsbank Baden-Württemberg - Förderprogramme Übersichtl-bank.deRegionalL-Bank Baden-Württemberg
- [04]KfW 270 Erneuerbare Energien Standard - Kombinierbarkeit mit Landesprogrammenkfw.deFachartikelKfW Bankengruppe
- [05]Bundesministerium: Förderung Photovoltaik - Übersicht Bund und Länderenergiewechsel.deFachartikelBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz