Förderungen für Photovoltaik & Speicher
Dachanlagen, Balkonkraftwerke und Batteriespeicher. Der Bund fördert hier kaum direkt — stattdessen wirken Einspeisevergütung, Umsatzsteuerbefreiung und sehr unterschiedliche kommunale Zuschüsse. Jede Anlage muss im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
20 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
20 Förderungen im Bereich Photovoltaik & Speicher
Klimafreundliches Wohnen in Krefeld
Mit dem Programm Klimafreundliches Wohnen in Krefeld bezuschusst die Stadt Krefeld bauliche Klimaschutz-Maßnahmen an Wohngebäuden: Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und klimafreundliche Sondermaßnahmen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Personengesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und gemeinnützige Organisationen. Die Fördertöpfe für allgemeine und soziale Förderung sind derzeit ausgeschöpft, eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.
progres.nrw - Klimaschutztechnik
Mit progres.nrw - Programmbereich Klimaschutztechnik fördert Nordrhein-Westfalen den Einsatz von Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie. Bezuschusst werden unter anderem Freiflächen- und Fassaden-Photovoltaik, oberflächennahe Geothermie, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Bildungsprämien für Wärmepumpen-Fachkräfte.
BAB Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Die Bremer Aufbau-Bank vergibt an Wohnungseigentümergemeinschaften im Land Bremen zinsgünstige Annuitätendarlehen mit bis zu 90 Prozent Förderquote und einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren für sechs Programmbereiche rund ums Mehrparteienhaus.
Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und sozialen Einrichtungen (Hessen)
Das Land Hessen sichert mit Ausfallbürgschaften die Finanzierung von Investitionen in Wohngebäude und Gebäude mit sozialen Einrichtungen ab. Verbürgt werden Kredite für Errichtung, Erwerb und Modernisierung von Mietwohnraum, für Wohnheime und soziale Einrichtungen sowie für Photovoltaikanlagen bis 20 kW mit Batteriespeicher.
L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (Baden-Württemberg)
Zinsgünstiges Förderdarlehen der L-Bank Baden-Württemberg für Eigentümer selbstgenutzter Immobilien, die eine Photovoltaikanlage (bis 30 kWp) mit oder ohne Batteriespeicher installieren. Antrag über die Hausbank, Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren, 10 Jahre Zinsbindung.
Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen (Hamburg)
Hamburg fördert für Haushalte mit geringem Einkommen die Anschaffung von Balkonkraftwerken (steckerfertige Solaranlagen) mit bis zu 90 Prozent der Anschaffungskosten. Das Programm der BUKEA in Kooperation mit dem Caritasverband richtet sich an Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder BAföG sowie an Haushalte mit Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag.
ESWE Innovationsfonds Wiesbaden
Der ESWE Innovationsfonds fördert klimaschützende Investitionen für Wiesbadener ESWE-Kunden: Gebäudesanierung bei Baujahr vor 1995 (bis 50 %), Denkmalschutz-Sanierung (bis 30 % CO2-Einsparung) und Solarstromspeicher. Förderanträge werden viermal jährlich vom Beirat entschieden.
Balkonkraftwerk-Förderung
Steckersolargeräte sind seit 2024 deutlich einfacher: 0 % Mehrwertsteuer, vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister, bis 800 W Wechselrichterleistung. Einzelne Städte und Bundesländer zahlen zusätzliche Zuschüsse von 100–500 €.
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Die NRW.BANK vergibt zinsgünstige Darlehen bis 150.000 Euro für energetische Sanierungen, Modernisierungen, Barrierereduzierung und Photovoltaikanlagen an selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag läuft über die Hausbank — vor Baubeginn.
bis zu 150.000 €
Klimabonus – Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main
Mit dem Klimabonus fördert die Stadt Frankfurt am Main Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf Frankfurter Grundstücken. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Eigentümer, Unternehmen, Vereine und Gemeinschaften. Gefördert werden unter anderem Photovoltaik und Solarthermie, Batteriespeicher, Ladesäulen sowie Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen. Je Fördersäule — Klimaanpassung oder Erneuerbare Energien — und Gebäude sind höchstens 50.000 Euro möglich; als maximale Fördersumme insgesamt nennt die Stadt 100.000 Euro.
bis zu 100.000 €
Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für private Bauherren und Eigentümer (Hessen)
Die WIBank vergibt im Auftrag des Landes Hessen zinsverbilligte Darlehen für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen bis 20 kW samt Batteriespeicher auf selbst genutzten Wohnimmobilien privater Bauherren und Eigentümer in Hessen.
bis zu 50.000 €
BAB Rund ums Haus
Das BAB-Programm Rund ums Haus bietet Eigentümern von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen im Land Bremen zinsgünstige Annuitätendarlehen bis zu 50.000 Euro (Privatpersonen; bei Wohnungseigentümergemeinschaften nach deren Rahmenbedingungen) für Maßnahmen aus sechs Förderbereichen: energetische Sanierung, Photovoltaik, altersgerechtes Umbauen, Einbruchschutz, Wasserinfrastruktur und Energieverteilung. Die Förderbereiche können beliebig miteinander kombiniert werden. Der Antrag ist direkt bei der Bremer Aufbau-Bank (BAB) zu stellen, bevor Aufträge vergeben werden.
bis zu 50.000 €
SolarPLUS Berlin
SolarPLUS ist das Berliner Förderprogramm der Investitionsbank Berlin für den Ausbau von Photovoltaik. Gefördert werden nicht rückzahlbare Zuschüsse für Stromspeicher in Kombination mit neuen PV-Anlagen, Dachgutachten und Studien, Zählerschränke und Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen sowie Sonderanlagen wie denkmalgerechte PV, Fassaden-PV und Gründach-PV.
bis zu 30.000 €
Förderprogramm Solares Bonn
Solares Bonn ist das städtische Zuschussprogramm der Bundesstadt Bonn für Solarenergie. Gefördert werden Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden, Solarthermie, Dachgutachten, Mieterstrom-Modelle und die Kombination aus Photovoltaik und Dachbegrünung. Zuwendungsberechtigt sind Gebäude-Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Pächter von Dach- oder Fassadenflächen. Die Obergrenze liegt bei 25.000 Euro je Objekt und 30 Prozent der Investitionskosten. Die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft; die Stadt nimmt derzeit keine Anträge entgegen.
bis zu 25.000 €
Photovoltaik-Förderung – Klimafreundliches Wohnen in Köln
Die Stadt Köln fördert Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) mit einer festen Pauschale von 150 Euro je Wohn- oder Gewerbeeinheit, für Inhaber eines Köln-Passes 300 Euro. Das Programm „Klimafreundliches Wohnen“ fördert darüber hinaus fest installierte Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher an bestehenden Wohngebäuden im Stadtgebiet.
bis zu 10.000 €
Solar-Förderprogramm der Stadt Aachen für Mehrfamilienhäuser und KMU
Die Stadt Aachen bezuschusst Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher in Mehrfamilienhäusern mit Mieterstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung sowie Photovoltaikanlagen und Dachgutachten auf Betriebsgebäuden kleiner und mittlerer Unternehmen. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Betriebe. Nicht gefördert werden Balkonkraftwerke und Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern.
bis zu 10.000 €
proKlima SolarStrom Hannover
proKlima, der von der Landeshauptstadt Hannover und fünf Nachbarstädten mitfinanzierte enercity-Fonds, bezuschusst Solarstromanlagen in Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Gefördert werden die Vollbelegung des Daches, Fassaden-Photovoltaik, die Kombination aus PV und Gründach sowie Mieterstromprojekte und Energiemanagement-Systeme. Die Vollbelegung des Daches (DachVollToll) wird nur an bestehenden Wohngebäuden gefördert. Beantragen Mieter, Pächter oder Contractingnehmer die Auszahlung, legen sie ihren Miet-, Pacht- oder Contractingvertrag vor.
bis zu 9.000 €
Solaroffensive Bottrop — Zuschuss für Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher
Die Stadt Bottrop bezuschusst neu errichtete Photovoltaik-Anlagen im gesamten Stadtgebiet, wenn gleichzeitig ein Batteriespeicher installiert wird. Es gibt 300 Euro pauschal je Anlage plus 100 Euro je Kilowattstunde Speicherleistung, höchstens 1.000 Euro je Anlage und maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Gefördert werden Wohn- und Nichtwohngebäude.
bis zu 1.000 €
Mini-Solaranlagen Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert Steckersolar-Anlagen mit bis zu 500 € pro Anlage. Die Mittel für Eigentümer sind ausgeschöpft, gefördert werden nur noch Mieter mit Erstwohnsitz in MV.
bis zu 500 €
Stecker-Solar-Förderung der Stadt Leipzig (Leipzig-Pass)
Die Stadt Leipzig fördert Kauf, Installation und Inbetriebnahme steckerfertiger Photovoltaik-Kleinanlagen (Balkonkraftwerke) mit bis zu 500 Euro pro Gerät. Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit gültigem Leipzig-Pass; liegen die Gesamtkosten unter 500 Euro, übernimmt die Stadt 100 Prozent der Kosten. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden.
bis zu 500 €
Welche Programme im Bereich Photovoltaik & Speicher sind beendet oder pausiert?
Diese Programme nehmen derzeit keine Anträge an. Die Seiten bleiben erreichbar, damit du nachlesen kannst, was galt und wie der aktuelle Stand ist.
- KfW 442 — Solarstrom für Elektroautos (eingestellt) (beendet)
- KlimaBonus Karlsruhe (pausiert)
- Sachsen Steckersolar-Zuschuss (SAB) (beendet)
Photovoltaik & Speicher: So greifen die Programme ineinander
Welche dieser Förderungen steht dir zu — und welche nur vielleicht?
Bei Photovoltaik überlagern sich vier Ebenen, und nur eine davon ist ein Rechtsanspruch. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sagt, dass Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die Einspeisevergütung haben. Schuldner ist also nicht der Staat, sondern dein Netzbetreiber; es gibt kein Antragsverfahren, keinen Fördertopf und niemanden, der vor dir in der Schlange steht.
Ganz anders die Zuschüsse von Ländern und Kommunen. Die Förderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen formuliert es stellvertretend für fast alle: Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Deshalb sind diese Programme regelmäßig im Sommer erschöpft, während die Einspeisevergütung unverändert weiterläuft.
Die dritte Ebene ist gar keine Förderung im engeren Sinn, sondern Fremdkapital: Der Bundesförderkredit für erneuerbare Energien wird nach Bonitäts- und Besicherungsklassen bepreist, die Spanne zwischen bester und schwächster Klasse beträgt mehrere Prozentpunkte. Und die vierte Ebene wirkt ohne Antrag und ohne Bank — die Steuer.
Was bringt die Einspeisevergütung heute?
Für Anlagen auf Gebäuden bis zehn Kilowatt, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, weist die Bundesnetzagentur 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung aus. Die Sätze sinken planmäßig alle sechs Monate um ein Prozent, und maßgeblich ist der Tag der Inbetriebnahme — wer ihn um wenige Tage über einen Stichtag schiebt, rechnet zwanzig Jahre lang mit dem niedrigeren Satz.
Ein Punkt verdient dabei besondere Aufmerksamkeit: Die Bundesnetzagentur weist selbst darauf hin, dass ihre Veröffentlichung auf einem Gesetz beruht, das nur bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar ist, und dass eine Nachfolgeregelung noch im parlamentarischen Verfahren steckt. Wer jetzt plant und erst 2027 in Betrieb geht, kennt seinen Vergütungssatz also noch nicht.
Zwei weitere Regeln drücken den Ertrag, bevor er entsteht. Neue Anlagen unter 25 Kilowatt dürfen nur sechzig Prozent ihrer Leistung ins Netz drücken, solange kein intelligentes Messsystem eingebaut und die Ansteuerbarkeit nicht nachgewiesen ist. Und in Stunden mit negativen Börsenpreisen sinkt der anzulegende Wert auf null — für kleine Anlagen gilt das erst nach dem Einbau des Messsystems.
Die drei Fehler, die am meisten Geld kosten
Der erste ist die vergessene Registrierung. Jede Anlage muss binnen eines Monats nach Inbetriebnahme ins Marktstammdatenregister. Wer das versäumt, zahlt zehn Euro je Kilowatt und Monat — bei zehn Kilowatt also hundert Euro monatlich. Die gute Nachricht steht im selben Gesetz: Sobald du die Registrierung nachholst, sinkt der Betrag auf zwei Euro je Kilowatt und Monat, und zwar rückwirkend bis zum Beginn des Verstoßes. Nachmelden lohnt sich also immer.
Der zweite ist der zu frühe Auftrag. Bei kommunalen und Landeszuschüssen gilt fast durchgängig, dass mit der Maßnahme vor dem Bewilligungsbescheid nicht begonnen sein darf — und als Beginn zählt bereits die verbindliche Bestellung, nicht erst die Montage. Ausnahmslos ist das aber nicht: Bonn etwa lässt die Antragstellung wahlweise vor oder nach dem Kauf zu, spätestens drei Monate nach der Schlussrechnung. Die Regel steht in der jeweiligen Richtlinie, nicht im Gesetz — lies sie, bevor du bestellst.
Der dritte ist die Annahme, Förderungen ließen sich stapeln. Die NRW-Richtlinie schließt eine Kumulierung mit anderen Landesprogrammen für dieselbe Maßnahme ausdrücklich aus, deckelt die Kombination mit der Bundesförderung auf sechzig Prozent — und verlangt den Zuschuss zurück, wenn für die Anlage später EEG-Vergütung in Anspruch genommen wird. Zuschuss und Einspeisevergütung schließen einander dort also aus.
Warum Balkonkraftwerk und Dachanlage verschiedene Regeln haben
Ein Steckersolargerät ist förderrechtlich eine eigene Kategorie, und die Grenzen sind eng gezogen: bis zwei Kilowatt Modulleistung und insgesamt 800 Voltampere Wechselrichterleistung. Wer darüber liegt, fällt aus den Sonderregeln heraus und wird wie eine normale Anlage behandelt.
Innerhalb dieser Grenzen ist seit dem 16. Mai 2024 vieles einfacher: Die Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Zwei Dinge bleiben aber bestehen, und beide werden regelmäßig übersehen. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist weiterhin Pflicht — mit derselben Monatsfrist wie bei jeder anderen Anlage. Und eine Einspeisevergütung gibt es nicht: Die Vereinfachung setzt voraus, dass der überschüssige Strom unentgeltlich abgenommen wird.
Praktisch heißt das, ein Balkonkraftwerk rechnet sich ausschließlich über den Eigenverbrauch. Jede Kilowattstunde, die du selbst verbrauchst, spart den vollen Arbeitspreis; jede, die ins Netz geht, bringt nichts. Beim Kauf hilft dafür die Steuer: Der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer erfasst ausdrücklich nicht nur die Module, sondern auch Speicher und Installation.
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NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege
Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen und Kommunen 30 Prozent. Maximaler Zuschuss 350.000 Euro.
L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende
Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.
KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.
EigenheimPlus Thüringen TAB Wohneigentum-Darlehen
Das EigenheimPlus-Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) finanziert den Erwerb und die Modernisierung von selbstgenutzten Bestandsimmobilien in Thüringen. Privatpersonen erhalten zinsgünstige Darlehen von 5.000 bis 250.000 Euro über ihre Hausbank, mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und bis zu einem tilgungsfreien Anlaufsjahr.
Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale)
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Grundstückseigentümern Zuschüsse für die Sicherung leerstehender Altbauten und stadtbildprägender Gebäude in den festgelegten Fördergebieten der Innenstadt. Gefördert werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an der äußeren Hülle, damit die Gebäude später instand gesetzt und modernisiert werden können. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 85.000 Euro; bei gravierenden Schäden an besonders erhaltenswerten Gebäuden sind bis zu 250.000 Euro möglich.
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