Förderungen für Photovoltaik & Speicher
Dachanlagen, Balkonkraftwerke und Batteriespeicher. Der Bund fördert hier kaum direkt — stattdessen wirken Einspeisevergütung, Umsatzsteuerbefreiung und sehr unterschiedliche kommunale Zuschüsse. Jede Anlage muss im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
23 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
23 Förderungen im Bereich Photovoltaik & Speicher
L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (Baden-Württemberg)
Zinsgünstiges Förderdarlehen der L-Bank Baden-Württemberg für Eigentümer selbstgenutzter Immobilien, die eine Photovoltaikanlage (bis 30 kWp) mit oder ohne Batteriespeicher installieren. Antrag über die Hausbank, Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren, 10 Jahre Zinsbindung.
progres.nrw - Markteinführung
Mit progres.nrw - Programmbereich Markteinführung fördert Nordrhein-Westfalen den Einsatz von Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie. Bezuschusst werden unter anderem Freiflächen- und Fassaden-Photovoltaik, oberflächennahe Geothermie, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Bildungsprämien für Wärmepumpen-Fachkräfte.
BAB Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Die Bremer Aufbau-Bank vergibt an Wohnungseigentümergemeinschaften im Land Bremen zinsgünstige Annuitätendarlehen mit bis zu 90 Prozent Förderquote und einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren für sechs Programmbereiche rund ums Mehrparteienhaus.
Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen (Hamburg)
Hamburg fördert für Haushalte mit geringem Einkommen die Anschaffung von Balkonkraftwerken (steckerfertige Solaranlagen) mit bis zu 90 Prozent der Anschaffungskosten. Das Programm der BUKEA in Kooperation mit dem Caritasverband richtet sich an Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder BAföG sowie an Haushalte mit Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag.
ESWE Innovationsfonds Wiesbaden
Der ESWE Innovationsfonds fördert klimaschützende Investitionen für Wiesbadener ESWE-Kunden: Gebäudesanierung bei Baujahr vor 1995 (bis 50 %), Denkmalschutz-Sanierung (bis 30 % CO2-Einsparung) und Solarstromspeicher. Förderanträge werden viermal jährlich vom Beirat entschieden.
Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und sozialen Einrichtungen (Hessen)
Das Land Hessen sichert mit Ausfallbürgschaften die Finanzierung von Investitionen in Wohngebäude und Gebäude mit sozialen Einrichtungen ab. Verbürgt werden Kredite für Errichtung, Erwerb und Modernisierung von Mietwohnraum, für Wohnheime und soziale Einrichtungen sowie für Photovoltaikanlagen bis 20 kW mit Batteriespeicher.
Klimafreundliches Wohnen in Krefeld
Mit dem Programm Klimafreundliches Wohnen in Krefeld bezuschusst die Stadt Krefeld bauliche Klimaschutz-Maßnahmen an Wohngebäuden: Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und klimafreundliche Sondermaßnahmen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Personengesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und gemeinnützige Organisationen. Die Fördertöpfe für allgemeine und soziale Förderung sind derzeit ausgeschöpft, eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.
Bürgerenergiefonds NRW
Der Bürgerenergiefonds NRW unterstützt Bürgerenergiegesellschaften aus mindestens sieben natürlichen Personen bei der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung von Erneuerbare-Energien-Projekten. Förderfähig sind Vorplanungskosten bis zu 300.000 € als bedingt rückzahlbarer Zuschuss in Vollfinanzierung.
bis zu 300.000 €
Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein
Der Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein stellt Bürgerenergiegesellschaften ein zinsloses Anschubdarlehen von bis zu 200.000 Euro bereit, um vorbereitende Maßnahmen wie Machbarkeitsstudien, Gutachten und Standortanalysen für erneuerbare Energieprojekte zu finanzieren. Die Rückzahlung erfolgt erst bei Gesamtrealisierung des Projekts — scheitert das Vorhaben, kann auf Rückzahlung verzichtet werden.
bis zu 200.000 €
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Die NRW.BANK vergibt zinsgünstige Darlehen bis 150.000 Euro für energetische Sanierungen, Modernisierungen, Barrierereduzierung und Photovoltaikanlagen an selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag läuft über die Hausbank — vor Baubeginn.
bis zu 150.000 €
Klimabonus – Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main
Mit dem Klimabonus fördert die Stadt Frankfurt am Main Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf Frankfurter Grundstücken. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Eigentümer, Unternehmen, Vereine und Gemeinschaften. Gefördert werden unter anderem Photovoltaik und Solarthermie, Batteriespeicher, Ladesäulen sowie Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen. Je Fördersäule — Klimaanpassung oder Erneuerbare Energien — und Gebäude sind höchstens 50.000 Euro möglich; als maximale Fördersumme insgesamt nennt die Stadt 100.000 Euro.
bis zu 100.000 €
Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für private Bauherren und Eigentümer (Hessen)
Die WIBank vergibt im Auftrag des Landes Hessen zinsverbilligte Darlehen für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen bis 20 kW samt Batteriespeicher auf selbst genutzten Wohnimmobilien privater Bauherren und Eigentümer in Hessen.
bis zu 50.000 €
BAB Rund ums Haus
Das BAB-Programm Rund ums Haus bietet Eigentümern von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen im Land Bremen zinsgünstige Annuitätendarlehen bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen aus sechs Förderbereichen: energetische Sanierung, Photovoltaik, altersgerechtes Umbauen, Einbruchschutz, Wasserinfrastruktur und Energieverteilung. Die Förderbereiche können beliebig miteinander kombiniert werden. Der Antrag ist direkt bei der Bremer Aufbau-Bank (BAB) zu stellen, bevor Aufträge vergeben werden.
bis zu 50.000 €
SolarPLUS Berlin
SolarPLUS ist das Berliner Förderprogramm der Investitionsbank Berlin für den Ausbau von Photovoltaik. Gefördert werden nicht rückzahlbare Zuschüsse für Stromspeicher in Kombination mit neuen PV-Anlagen, Dachgutachten und Studien, Zählerschränke und Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen sowie Sonderanlagen wie denkmalgerechte PV, Fassaden-PV und Gründach-PV.
bis zu 30.000 €
GebäudeGrün hoch³ Freiburg — Grüne Dächer, Fassaden und Höfe
Mit GebäudeGrün hoch³ bezuschusst die Stadt Freiburg im Breisgau Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und dezentralen Regenwasserrückhalt mit 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Dachbegrünung ist modular aufgebaut: Auf die Grundförderung für eine extensive Begrünung lassen sich Zusatzmodule für Intensivbegrünung, Retentionsgründach, Biodiversitätsgründach und Solar-Gründach addieren. Je Baustein sind bis zu 15.000 Euro je Liegenschaft möglich, beim Regenwasserrückhalt 3.000 Euro; kombiniert liegt die Obergrenze bei 25.000 Euro. Antragsberechtigt sind auch Mieter und Interessengruppen mit Zustimmung der Eigentümer.
bis zu 25.000 €
Förderprogramm Solares Bonn
Solares Bonn ist das städtische Zuschussprogramm der Bundesstadt Bonn für Solarenergie. Gefördert werden Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden, Solarthermie, Dachgutachten, Mieterstrom-Modelle und die Kombination aus Photovoltaik und Dachbegrünung. Zuwendungsberechtigt sind Gebäude-Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Pächter von Dach- oder Fassadenflächen. Die Obergrenze liegt bei 25.000 Euro je Objekt und 30 Prozent der Investitionskosten.
bis zu 25.000 €
Solar-Förderprogramm der Stadt Aachen für Mehrfamilienhäuser und KMU
Die Stadt Aachen bezuschusst Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher in Mehrfamilienhäusern mit Mieterstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung sowie Photovoltaikanlagen und Dachgutachten auf Betriebsgebäuden kleiner und mittlerer Unternehmen. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Betriebe. Nicht gefördert werden Balkonkraftwerke und Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern.
bis zu 15.000 €
proKlima SolarStrom Hannover
proKlima, der von der Landeshauptstadt Hannover und fünf Nachbarstädten mitfinanzierte enercity-Fonds, bezuschusst Solarstromanlagen im Stadtgebiet Hannover. Gefördert werden die Vollbelegung des Daches, Fassaden-Photovoltaik, die Kombination aus PV und Gründach sowie Mieterstromprojekte und Energiemanagement-Systeme. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
bis zu 9.000 €
Solaroffensive Bottrop — Zuschuss für Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher
Die Stadt Bottrop bezuschusst neu errichtete Photovoltaik-Anlagen im gesamten Stadtgebiet, wenn gleichzeitig ein Batteriespeicher installiert wird. Es gibt 300 Euro pauschal je Anlage plus 100 Euro je Kilowattstunde Speicherleistung, höchstens 1.000 Euro je Anlage und maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Gefördert werden Wohn- und Nichtwohngebäude.
bis zu 1.000 €
Balkonkraftwerk-Förderung
Steckersolargeräte sind seit 2024 deutlich einfacher: 0 % Mehrwertsteuer, vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister, bis 800 W Wechselrichterleistung. Einzelne Städte und Bundesländer zahlen zusätzliche Zuschüsse von 100–500 €.
bis zu 500 €
Mini-Solaranlagen Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert Steckersolar-Anlagen mit bis zu 500 € pro Anlage. Antragsberechtigt sind aktuell nur Mieter mit Erstwohnsitz in MV.
bis zu 500 €
Stecker-Solar-Förderung der Stadt Leipzig (Leipzig-Pass)
Die Stadt Leipzig fördert Kauf, Installation und Inbetriebnahme steckerfertiger Photovoltaik-Kleinanlagen (Balkonkraftwerke) mit bis zu 500 Euro pro Gerät. Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit gültigem Leipzig-Pass; liegen die Gesamtkosten unter 500 Euro, übernimmt die Stadt 100 Prozent der Kosten. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden.
bis zu 500 €
Photovoltaik-Förderung – Klimafreundliches Wohnen in Köln
Die Stadt Köln fördert Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) mit einer festen Pauschale von 150 Euro je Wohn- oder Gewerbeeinheit, für Inhaber eines Köln-Passes 300 Euro. Das Programm „Klimafreundliches Wohnen“ fördert darüber hinaus fest installierte Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher an bestehenden Wohngebäuden im Stadtgebiet.
bis zu 300 €
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Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.
Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.
Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den Erstbezug oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit Schwerbehinderung (mind. 80 %). Die Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.
Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
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