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Zuschuss · bis 500 € Land Aktuell bis 31.12.2027

Mini-Solaranlagen Mecklenburg-Vorpommern

Der MV Steckersolar-Zuschuss ist eine direkte Anschaffungsförderung des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI) für Steckersolargeräte. Das Land zahlt bis zu 500 € pro Anlage als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Mittel für Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums sind vollständig ausgeschöpft; gefördert werden nur noch Mieter mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Der Antrag wird erst nach Kauf und Installation mit der Rechnung beim LFI gestellt; die Anlage muss dann im Marktstammdatenregister gemeldet sein.

Max. Förderung
500 €
je Anlage
Fördergeber
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Förderhöhe bis zu 500 € je Anlage
Zielgruppe Privatperson

Worum geht es?

Das Landesprogramm "Solar für alle" des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) bezuschusst steckerfertige Photovoltaikanlagen mit einem Festbetrag von bis zu 500 € pro Anlage und Wohneinheit.

Das Kontingent für Eigentümer ist ausgeschöpft, Anträge sind nur noch von Mietern möglich. Antrag wird nach Installation und Inbetriebnahme gestellt.

Voraussetzungen:

  • Privatperson mit Erstwohnsitz in MV
  • Mieter eines Wohngebäudes (Eigentümer-Kontingent geschlossen)
  • Zustimmung des Vermieters bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Anmeldung im Marktstammdatenregister
  • Förderfähige Ausgaben: Anschaffung und Installation der Anlage
  • Maximaler Festbetrag: 500 € (oder Höhe der tatsächlichen Ausgaben, falls niedriger)
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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
Mieter (Eigentümer-Kontingent ausgeschöpft)
Kaufdatum der PV-Anlage nach dem 07.11.2022

Was bekommst du konkret?

Bis 500 € Festbetrag pro Steckersolar-Anlage und Wohneinheit. Auszahlung nach Vorlage von Rechnung und Inbetriebnahme-Nachweis.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Balkonkraftwerk kaufen

    Neue steckerfertige PV-Anlage (Balkonkraftwerk) mit Modulwechselrichter und einer Anschlussleistung zwischen 200 und 800 Voltampere bei einem gewerblichen Händler kaufen. Das Datum des Kaufvertrags bzw. der verbindlichen Bestellung muss nach dem 07.11.2022 liegen. Rechnung aufbewahren.

  2. 02

    Installieren und in Betrieb nehmen

    Anlage vollständig installieren und in Betrieb nehmen. Seriennummer des Wechselrichters notieren. Der Antrag darf erst nach abgeschlossener Installation eingereicht werden.

  3. 03

    Antragsformular herunterladen und ausfüllen

    Antragsformular (beschreibbare PDF) auf der LFI-MV-Website herunterladen, lokal speichern und am PC ausfüllen. Formular nicht im Browser ausfüllen - nur heruntergeladene Datei ist bearbeitbar.

  4. 04

    Unterlagen zusammenstellen

    Benötigt werden: ausgefülltes Antragsformular/Verwendungsnachweis mit der Seriennummer des Wechselrichters, Rechnung für den Kauf der Anlage, Rechnung für die Installation (nur wenn die Anschaffungskosten unter 500 Euro liegen), Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite; Name und Adresse müssen lesbar sein, andere Daten dürfen geschwärzt werden), Kopie der EC-Karte zur Bestätigung der IBAN und ein Foto der installierten Anlage.

  5. 05

    Antrag per Post an das LFI senden

    Den vollständigen Antrag per Post an das LFI MV (Werkstr. 213, 19061 Schwerin) senden. E-Mail-Anträge sind nicht zulässig. Unvollständige Anträge werden nicht zur Bewilligung vorgesehen und sichern keinen Platz in der Reihenfolge; maßgeblich ist allein der Eingang vollständiger Anträge.

  6. 06

    Bearbeitung und Auszahlung

    Das LFI MV bearbeitet vollständige Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses (max. 500 Euro) auf das angegebene Konto. Eine spezifische Bearbeitungsdauer ist nicht veröffentlicht.

Häufige Fragen

Wie lange läuft das Programm noch?
Die Verwaltungsvorschrift zu "Solar für alle" tritt am 31. Dezember 2027 außer Kraft. Die Mittel für Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums sind vollständig ausgeschöpft; gefördert werden nur noch Mieter mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Die LFI-Webseite zeigt die aktuelle Mittelverfügbarkeit.
Kombinierbar mit der bundesweiten 0%-MwSt?
Ja. Die Mehrwertsteuer-Befreiung gilt automatisch beim Kauf, der LFI-Zuschuss kommt obendrauf.
Wie hoch ist der Zuschuss und wann wird der Antrag gestellt?
Bis zu 500 Euro pro steckerfertiger PV-Anlage und Wohnungseinheit für Anschaffung und Installation, höchstens jedoch in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn diese unter 500 Euro liegen. Der Antrag wird erst nach Kauf und Installation der Anlage gestellt; es zählt allein die Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge, per E-Mail übersandte Anträge sind unwirksam.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Mini-Solaranlagen - Förderfinder LFI Mecklenburg-Vorpommern
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)
  2. [02]
    Impressum - Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)
  3. [03]
    Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) - Regelungen zu steckerfertigen PV-Anlagen
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  4. [04]
    Balkonkraftwerke und steckerfertige PV-Anlagen - Bundesnetzagentur
    bundesnetzagentur.deFachartikelBundesnetzagentur

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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