Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern |
| Förderhöhe | bis zu 500 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Das Landesprogramm "Solar für alle" des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) bezuschusst steckerfertige Photovoltaikanlagen mit einem Festbetrag von bis zu 500 € pro Anlage und Wohneinheit.
Stand 2026: Das Kontingent für Eigentümer ist ausgeschöpft, Anträge sind nur noch von Mieter möglich. Antrag wird nach Installation und Inbetriebnahme gestellt.
Voraussetzungen:
- Privatperson mit Erstwohnsitz in MV
- Mieter eines Wohngebäudes (Eigentümer-Kontingent geschlossen)
- Zustimmung des Vermieters schriftlich
- Anmeldung im Marktstammdatenregister
- Förderfähige Ausgaben: Anschaffung und Installation der Anlage
- Maximaler Festbetrag: 500 € (oder Höhe der tatsächlichen Ausgaben, falls niedriger)
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Welche Bedingungen gelten?
2 Pflicht-Kriterien
Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
Mieter (Eigentümer-Kontingent ausgeschöpft)
Was bekommst du konkret?
Bis 500 € Festbetrag pro Steckersolar-Anlage und Wohneinheit. Auszahlung nach Vorlage von Rechnung und Inbetriebnahme-Nachweis.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Schritt 1
Steckerfertige PV-Anlage (Balkonkraftwerk) mit Modulwechselrichter bis 800 VA erwerben. Kaufdatum muss nach dem 07.11.2022 liegen. Kaufbeleg aufbewahren.
- 02
Schritt 2
Anlage vollständig installieren und in Betrieb nehmen. Seriennummer des Wechselrichters notieren. Der Antrag darf erst nach abgeschlossener Installation eingereicht werden.
- 03
Schritt 3
Antragsformular (beschreibbare PDF) auf der LFI-MV-Website herunterladen, lokal speichern und am PC ausfüllen. Formular nicht im Browser ausfullen - nur heruntergeladene Datei ist bearbeitbar.
- 04
Schritt 4
Benötigt werden: ausgefülltes Antragsformular/Verwendungsnachweis, Kopie des Personalausweises (andere Daten dürfen geschwaarzt werden), Kaufbeleg, Installationsnachweis und Seriennummer des Wechselrichters.
- 05
Schritt 5
Den vollständigen Antrag per Post an das LFI MV (Werkstr. 213, 19061 Schwerin) senden. E-Mail-Anträge sind nicht zulässig. Unvollständige Anträge werden abgelehnt und nicht zur Ergänzung zurückgeschickt.
- 06
Schritt 6
Das LFI MV bearbeitet vollständige Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses (max. 500 Euro) auf das angegebene Konto. Eine spezifische Bearbeitungsdauer ist nicht veröffentlicht.
Häufige Fragen
Wie lange läuft das Programm noch?
Kombinierbar mit der bundesweiten 0%-MwSt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Mini-Solaranlagen - Förderfinder LFI Mecklenburg-Vorpommernlfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)
- [02]Impressum - Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommernlfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)
- [03]Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) - Regelungen zu steckerfertigen PV-Anlagengesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [04]Balkonkraftwerke und steckerfertige PV-Anlagen - Bundesnetzagenturbundesnetzagentur.deFachartikelBundesnetzagentur