Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern |
| Förderhöhe | bis zu 500 € je Anlage |
| Zielgruppe | Privatperson |
Worum geht es?
Das Landesprogramm "Solar für alle" des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) bezuschusst steckerfertige Photovoltaikanlagen mit einem Festbetrag von bis zu 500 € pro Anlage und Wohneinheit.
Das Kontingent für Eigentümer ist ausgeschöpft, Anträge sind nur noch von Mietern möglich. Antrag wird nach Installation und Inbetriebnahme gestellt.
Voraussetzungen:
- Privatperson mit Erstwohnsitz in MV
- Mieter eines Wohngebäudes (Eigentümer-Kontingent geschlossen)
- Zustimmung des Vermieters bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Anmeldung im Marktstammdatenregister
- Förderfähige Ausgaben: Anschaffung und Installation der Anlage
- Maximaler Festbetrag: 500 € (oder Höhe der tatsächlichen Ausgaben, falls niedriger)
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern |
| Mieter (Eigentümer-Kontingent ausgeschöpft) |
| Kaufdatum der PV-Anlage nach dem 07.11.2022 |
Was bekommst du konkret?
Bis 500 € Festbetrag pro Steckersolar-Anlage und Wohneinheit. Auszahlung nach Vorlage von Rechnung und Inbetriebnahme-Nachweis.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Balkonkraftwerk kaufen
Neue steckerfertige PV-Anlage (Balkonkraftwerk) mit Modulwechselrichter und einer Anschlussleistung zwischen 200 und 800 Voltampere bei einem gewerblichen Händler kaufen. Das Datum des Kaufvertrags bzw. der verbindlichen Bestellung muss nach dem 07.11.2022 liegen. Rechnung aufbewahren.
- 02
Installieren und in Betrieb nehmen
Anlage vollständig installieren und in Betrieb nehmen. Seriennummer des Wechselrichters notieren. Der Antrag darf erst nach abgeschlossener Installation eingereicht werden.
- 03
Antragsformular herunterladen und ausfüllen
Antragsformular (beschreibbare PDF) auf der LFI-MV-Website herunterladen, lokal speichern und am PC ausfüllen. Formular nicht im Browser ausfüllen - nur heruntergeladene Datei ist bearbeitbar.
- 04
Unterlagen zusammenstellen
Benötigt werden: ausgefülltes Antragsformular/Verwendungsnachweis mit der Seriennummer des Wechselrichters, Rechnung für den Kauf der Anlage, Rechnung für die Installation (nur wenn die Anschaffungskosten unter 500 Euro liegen), Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite; Name und Adresse müssen lesbar sein, andere Daten dürfen geschwärzt werden), Kopie der EC-Karte zur Bestätigung der IBAN und ein Foto der installierten Anlage.
- 05
Antrag per Post an das LFI senden
Den vollständigen Antrag per Post an das LFI MV (Werkstr. 213, 19061 Schwerin) senden. E-Mail-Anträge sind nicht zulässig. Unvollständige Anträge werden nicht zur Bewilligung vorgesehen und sichern keinen Platz in der Reihenfolge; maßgeblich ist allein der Eingang vollständiger Anträge.
- 06
Bearbeitung und Auszahlung
Das LFI MV bearbeitet vollständige Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses (max. 500 Euro) auf das angegebene Konto. Eine spezifische Bearbeitungsdauer ist nicht veröffentlicht.
Häufige Fragen
Wie lange läuft das Programm noch?
Kombinierbar mit der bundesweiten 0%-MwSt?
Wie hoch ist der Zuschuss und wann wird der Antrag gestellt?
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Nach dem Kauf: das Steckersolargerät der Versicherung melden
Eine eigene Versicherung brauchst du für ein Steckersolargerät nicht. Es kann aber, teils ohne Aufpreis, in die bestehende Haftpflicht-, Hausrat- oder Gebäudeversicherung aufgenommen werden, wenn du es dem Versicherer meldest; die Meldebestätigung solltest du aufbewahren. Schließt dein Haftpflicht-Tarif das Gerät nicht ein, kannst du andere Tarife vergleichen.
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Unsere Quellen
- [01]Mini-Solaranlagen - Förderfinder LFI Mecklenburg-Vorpommernlfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)
- [02]Impressum - Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommernlfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)
- [03]Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) - Regelungen zu steckerfertigen PV-Anlagengesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [04]Balkonkraftwerke und steckerfertige PV-Anlagen - Bundesnetzagenturbundesnetzagentur.deFachartikelBundesnetzagentur
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.