BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Land Aktuell bis 31.12.2028

Bürgerenergiefonds NRW

Der Bürgerenergiefonds NRW unterstützt Bürgerenergiegesellschaften aus mindestens sieben natürlichen Personen bei der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung von Erneuerbare-Energien-Projekten. Die förderfähigen Vorplanungsausgaben werden bis zu 300.000 € voll finanziert — als bedingt rückzahlbarer Zuschuss, der zurückzuzahlen ist, sobald die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert ist oder die Realisierungsphase beginnt.

Max. Förderung
300.000 €
pro Antrag
Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe bis zu 300.000 €
Förderquote bis 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Bürgerenergiefonds fördert das Land Nordrhein-Westfalen Zusammenschlüsse von Bürgern, Kommunen und juristischen Personen in der Vorplanungsphase von Bürgerenergieprojekten. Im Fokus stehen Stromerzeugung aus Wind, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie Wärmeerzeugung aus Umgebungswärme, Biomasse, wasserstoffgeführten KWK-Anlagen oder unvermeidbarer Abwärme. Auch energieeffiziente Wärme- und Kältenetze sind förderfähig.

Schnell-Check

Passt Bürgerenergiefonds NRW zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Mindestens sieben natürliche Personen aus unterschiedlichen Haushalten
Investitionsort in NRW (Kreis/Stadt der Beteiligten oder direkt angrenzende Gemeinde)
Bürgerenergiegesellschaft ist rechtsfähig und hat ein Geschäftskonto
Sitz der Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen
Stimmenmehrheit oder Vetorecht bei den natürlichen Personen
Maßnahme noch nicht vor Bewilligung begonnen
Mindestens 10.000 € förderfähige Gesamtausgaben
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag100 %300.000 €

Was bekommst du konkret?

Bedingt rückzahlbarer Zuschuss als Vollfinanzierung bis maximal 300.000 € (Nummer 5.1.2 der Richtlinie). Zuwendung nur bei förderfähigen Gesamtausgaben ab 10.000 € (Nummer 5.2.2).

Rückzahlung: Der Zuwendungsbetrag ist vollständig zurückzuzahlen, sobald die Gesamtfinanzierung für das Bürgerenergieprojekt gesichert ist oder mit der Realisierungsphase begonnen wurde (Nummer 5.4.1); die NRW.BANK nennt als weiteren Auslöser, dass die Gesellschaft die Voraussetzungen ihrer Antragsberechtigung nicht mehr erfüllt. Bis drei Monate nach Eintritt dieser Pflicht bleibt die Zuwendung unverzinslich, danach berechnet die NRW.BANK 3,00 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich (Nummer 5.4.2). Spätestens drei Jahre nach Eintritt wird der Betrag samt Zinsen eingefordert (Nummer 5.4.3). Ergibt die Vorplanung, dass sich kein umsetzungsfähiges Projekt ergibt, kann die Gesellschaft die Abstandnahme erklären und muss den zweckentsprechend verwendeten Betrag nicht zurückzahlen (Nummer 5.4.4).

Förderfähig sind sämtliche Vorplanungsausgaben wie Standortanalysen, Machbarkeitsstudien und Gutachten, Datenermittlung, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die Umweltverträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren sowie Rechts- und Steuerberatung der Planungsphase; Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung sind auf maximal 25.000 € je Projekt begrenzt (Nummer 5.5.1). Nicht förderfähig sind Investitionen in Sachanlagen wie der Bau der Anlagen selbst, Genehmigungsgebühren, Gründungsausgaben, eigenes Personal und Eigenleistungen (Nummer 5.5.2). Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft (Nummer 8).

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Bürgerenergiefonds NRW
300.000 €

Förderfähig sind max. 300.000 €

Rechnerische Schätzung
300.000 €

pro Antrag

Förderquote100%
  • Gesamtkosten300.000 €
  • Förderfähige Basis300.000 €
  • Zuschuss– 300.000 €
  • Dein Eigenanteil0 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Bürgerenergiegesellschaft gründen und Voraussetzungen erfüllen

    Mindestens sieben natürliche Personen aus verschiedenen Haushalten zusammenschließen, Vereinbarung über Projekt und Gesellschaftsziel treffen, Geschäftskonto einrichten.

  2. 02

    Unterlagen vorbereiten

    Antragsformular, Anlage Beteiligte Personen, Projektbeschreibung mit Skizze, Maßnahmenplan, Kosten- und Finanzierungsplan, Identitätsnachweise und De-minimis-Erklärung zusammenstellen.

  3. 03

    Antrag im NRW.BANK Kundenportal einreichen

    Antrag direkt im Kundenportal der NRW.BANK stellen und alle erforderlichen Dokumente hochladen. Bei Fragen: 0211 91741 4800 oder [email protected].

  4. 04

    Mittelverwendung nachweisen

    Nach Bewilligung die Verwendung der Mittel mit entsprechenden Belegen nachweisen. Rückzahlungspflicht entfällt, wenn das Projekt sich als nicht realisierbar erweist.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu einem Höchstbetrag von 300.000 € werden die förderfähigen Vorplanungs- und Machbarkeitsausgaben vollständig erstattet (Nummer 5.1.2 der Richtlinie). Eine Zuwendung gibt es nur, wenn die förderfähigen Gesamtausgaben mindestens 10.000 € betragen (Nummer 5.2.2) — das ist eine Untergrenze für die Ausgaben, kein Mindest-Zuschuss. Der Betrag ist ein bedingt rückzahlbarer Zuschuss: Er ist vollständig zurückzuzahlen, sobald die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert ist oder die Realisierungsphase beginnt.
Wer ist antragsberechtigt?
Bürgerenergiegesellschaften mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, an denen mindestens sieben natürliche Personen aus unterschiedlichen Haushalten beteiligt sind. Diese sieben müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren ersten Wohnsitz in der kreisfreien Stadt oder dem Kreis des geplanten Investitionsortes oder in einer direkt angrenzenden Gemeinde haben. Kommunen und andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts dürfen sich beteiligen, solange die Stimmenmehrheit bei den natürlichen Personen verbleibt oder diese ein Vetorecht haben; eine Kapitalmehrheit der natürlichen Personen ist nicht erforderlich.
Was passiert bei Realisierung des Projekts?
Sobald die Gesellschaft eine Finanzierung sicherstellt oder mit der Realisierung beginnt, tritt die Rückzahlungspflicht ein. Bis drei Monate später ist die Zuwendung unverzinslich, danach 3,00 % über Basiszinssatz. Spätester Rückzahlungstermin ist drei Jahre nach Eintritt der Pflicht.
Was passiert, wenn das Projekt nicht realisiert werden kann?
Erweist sich das Projekt nachweislich als nicht realisierbar, entfällt die Rückzahlungspflicht. Eine entsprechende Erklärung samt Nachweis aus den geförderten Studien ist erforderlich.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bürgerenergiefonds NRW — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
  2. [02]
    Richtlinie Bürgerenergiefonds NRW (2026)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageNRW.BANK

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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