Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | bis zu 300.000 € |
| Förderquote | bis 100 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Bürgerenergiefonds fördert das Land Nordrhein-Westfalen Zusammenschlüsse von Bürgern, Kommunen und juristischen Personen in der Vorplanungsphase von Bürgerenergieprojekten. Im Fokus stehen Stromerzeugung aus Wind, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie Wärmeerzeugung aus Umgebungswärme, Biomasse, wasserstoffgeführten KWK-Anlagen oder unvermeidbarer Abwärme. Auch energieeffiziente Wärme- und Kältenetze sind förderfähig.
Passt Bürgerenergiefonds NRW zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Mindestens sieben natürliche Personen aus unterschiedlichen Haushalten |
| Investitionsort in NRW (Kreis/Stadt der Beteiligten oder direkt angrenzende Gemeinde) |
| Bürgerenergiegesellschaft ist rechtsfähig und hat ein Geschäftskonto |
| Sitz der Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen |
| Stimmenmehrheit oder Vetorecht bei den natürlichen Personen |
| Maßnahme noch nicht vor Bewilligung begonnen |
| Mindestens 10.000 € förderfähige Gesamtausgaben |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 100 % | 300.000 € |
Was bekommst du konkret?
Bedingt rückzahlbarer Zuschuss als Vollfinanzierung bis maximal 300.000 € (Nummer 5.1.2 der Richtlinie). Zuwendung nur bei förderfähigen Gesamtausgaben ab 10.000 € (Nummer 5.2.2).
Rückzahlung: Der Zuwendungsbetrag ist vollständig zurückzuzahlen, sobald die Gesamtfinanzierung für das Bürgerenergieprojekt gesichert ist oder mit der Realisierungsphase begonnen wurde (Nummer 5.4.1); die NRW.BANK nennt als weiteren Auslöser, dass die Gesellschaft die Voraussetzungen ihrer Antragsberechtigung nicht mehr erfüllt. Bis drei Monate nach Eintritt dieser Pflicht bleibt die Zuwendung unverzinslich, danach berechnet die NRW.BANK 3,00 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich (Nummer 5.4.2). Spätestens drei Jahre nach Eintritt wird der Betrag samt Zinsen eingefordert (Nummer 5.4.3). Ergibt die Vorplanung, dass sich kein umsetzungsfähiges Projekt ergibt, kann die Gesellschaft die Abstandnahme erklären und muss den zweckentsprechend verwendeten Betrag nicht zurückzahlen (Nummer 5.4.4).
Förderfähig sind sämtliche Vorplanungsausgaben wie Standortanalysen, Machbarkeitsstudien und Gutachten, Datenermittlung, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die Umweltverträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren sowie Rechts- und Steuerberatung der Planungsphase; Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung sind auf maximal 25.000 € je Projekt begrenzt (Nummer 5.5.1). Nicht förderfähig sind Investitionen in Sachanlagen wie der Bau der Anlagen selbst, Genehmigungsgebühren, Gründungsausgaben, eigenes Personal und Eigenleistungen (Nummer 5.5.2). Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft (Nummer 8).
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 300.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten300.000 €
- Förderfähige Basis300.000 €
- Zuschuss– 300.000 €
- Dein Eigenanteil0 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Bürgerenergiegesellschaft gründen und Voraussetzungen erfüllen
Mindestens sieben natürliche Personen aus verschiedenen Haushalten zusammenschließen, Vereinbarung über Projekt und Gesellschaftsziel treffen, Geschäftskonto einrichten.
- 02
Unterlagen vorbereiten
Antragsformular, Anlage Beteiligte Personen, Projektbeschreibung mit Skizze, Maßnahmenplan, Kosten- und Finanzierungsplan, Identitätsnachweise und De-minimis-Erklärung zusammenstellen.
- 03
Antrag im NRW.BANK Kundenportal einreichen
Antrag direkt im Kundenportal der NRW.BANK stellen und alle erforderlichen Dokumente hochladen. Bei Fragen: 0211 91741 4800 oder [email protected].
- 04
Mittelverwendung nachweisen
Nach Bewilligung die Verwendung der Mittel mit entsprechenden Belegen nachweisen. Rückzahlungspflicht entfällt, wenn das Projekt sich als nicht realisierbar erweist.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wer ist antragsberechtigt?
Was passiert bei Realisierung des Projekts?
Was passiert, wenn das Projekt nicht realisiert werden kann?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Bürgerenergiefonds NRW — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]Richtlinie Bürgerenergiefonds NRW (2026)recht.nrw.deRechtsgrundlageNRW.BANK
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.