Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | 10.000 € – 300.000 € |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Bürgerenergiefonds fördert das Land Nordrhein-Westfalen Zusammenschlüsse von Bürgern, Kommunen und juristischen Personen in der Vorplanungsphase von Bürgerenergieprojekten. Im Fokus stehen Stromerzeugung aus Wind, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie Wärmeerzeugung aus Umgebungswärme, Biomasse, wasserstoffgeführten KWK-Anlagen oder unvermeidbarer Abwärme. Auch energieeffiziente Wärme- und Kältenetze sind förderfähig.
Passt Bürgerenergiefonds NRW zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Mindestens sieben natürliche Personen aus unterschiedlichen Haushalten
Investitionsort in NRW (Kreis/Stadt der Beteiligten oder direkt angrenzende Gemeinde)
Bürgerenergiegesellschaft ist rechtsfähig und hat ein Geschäftskonto
Sitz der Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen
Stimmenmehrheit oder Vetorecht bei den natürlichen Personen
Maßnahme noch nicht vor Bewilligung begonnen
Mindestens 10.000 € förderfähige Gesamtausgaben
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 100 % | 300.000 € |
Was bekommst du konkret?
Bedingt rückzahlbarer Zuschuss als Vollfinanzierung bis maximal 300.000 €. Zuwendung nur bei förderfähigen Gesamtausgaben ab 10.000 €. Bei Realisierung des Projekts wird der Zuschuss zurückgezahlt; bei nachgewiesener Nicht-Realisierbarkeit entfällt die Rückzahlungspflicht. Verzinsung 3,00 % über Basiszinssatz nach Eintritt der Rückzahlungspflicht; spätester Rückzahlungstermin: 3 Jahre nach Eintritt.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 300.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten300.000 €
- Förderfähige Basis300.000 €
- Zuschuss– 300.000 €
- Dein Eigenanteil0 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Bürgerenergiegesellschaft gründen und Voraussetzungen erfüllen
Mindestens sieben natürliche Personen aus verschiedenen Haushalten zusammenschließen, Vereinbarung über Projekt und Gesellschaftsziel treffen, Geschäftskonto einrichten.
- 02
Unterlagen vorbereiten
Antragsformular, Anlage Beteiligte Personen, Projektbeschreibung mit Skizze, Maßnahmenplan, Kosten- und Finanzierungsplan, Identitätsnachweise und De-minimis-Erklärung zusammenstellen.
- 03
Antrag im NRW.BANK Kundenportal einreichen
Antrag direkt im Kundenportal der NRW.BANK stellen und alle erforderlichen Dokumente hochladen. Bei Fragen: 0211 91741 4800 oder [email protected].
- 04
Mittelverwendung nachweisen
Nach Bewilligung die Verwendung der Mittel mit entsprechenden Belegen nachweisen. Rückzahlungspflicht entfällt, wenn das Projekt sich als nicht realisierbar erweist.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wer ist antragsberechtigt?
Was passiert bei Realisierung des Projekts?
Was passiert, wenn das Projekt nicht realisiert werden kann?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Bürgerenergiefonds NRW — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]Richtlinie Bürgerenergiefonds NRW (2026)recht.nrw.deRechtsgrundlageNRW.BANK