Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | bis zu 10 Mio. € |
| Förderquote | bis 60 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Programm der NRW.BANK soll das Marktversagen bei der Erschließung mitteltiefer (400-1500 m) und tiefer (ab 1501 m) hydrothermaler Geothermie überwinden. Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Städte, Gemeinden und Kreise mit Ausnahme der Bohrungen. Die Förderung erfolgt kaskadenartig: Machbarkeitsstudie nur nach Vorstudie, seismische Messungen nach Vor- und Machbarkeitsstudie usw. Im Zuge der Bohrung wird ein bedingt rückzahlbarer Zuschuss gewährt; bei festgestellter Fündigkeit ist die Zuwendung teilweise oder vollständig zurückzuzahlen. Geltungsdauer: 30.06.2027.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Antragsberechtigt: Unternehmen oder Städte, Gemeinden und Kreise (Bohrungen nur Unternehmen) |
| Vorhaben innerhalb Nordrhein-Westfalens |
| Kaskadierte Voraussetzungen (z. B. Machbarkeitsstudie nur nach Vorstudie) |
| Vorhabenskizze für seismische Messungen, Erkundungs- und Förderbohrung erforderlich |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 60 % | 10 Mio. € |
Was bekommst du konkret?
Vorstudie max. 25.000 € (interkommunal 35.000 €), 60 % der Ausgaben. Machbarkeitsstudie max. 65.000 € (interkommunal 100.000 €), 60 %. 2D-Seismik max. 1 Mio. € (interkommunal 1,5 Mio. €), 50 %. 3D-Seismik max. 5,5 Mio. € (interkommunal 7,5 Mio. €), 50 %. Erkundungsbohrung max. 8 Mio. €, 60 %. Bohrung max. 10 Mio. €, 60 %. Erhöhungen für KMU und finanzschwache Kommunen möglich.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 16.666.667 €
pro Antrag
- Gesamtkosten16.666.667 €
- Förderfähige Basis16.666.667 €
- Zuschuss– 10.000.000 €
- Dein Eigenanteil6.666.667 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Vorhabenskizze einreichen (bei seismischen Maßnahmen und Bohrungen)
Für Förderung seismischer Messungen, Erkundungsbohrung und Bohrung zunächst eine Vorhabenskizze bei der NRW.BANK einreichen (Vorlage unter nrwbank.de verfügbar).
- 02
Antrag digital stellen
Antragstellung erfolgt digital: Unternehmen nutzen das Kundenportal, Kommunen das Kommunenportal der NRW.BANK. Gültigkeit: bis 30.06.2027.
- 03
Unterlagen einreichen
Vollständiges Antragsformular, Kurzbeschreibung des Vorhabens, ggf. KMU-Selbsterklärung, Legitimationsnachweise der vertretungsberechtigten Personen und ggf. Kooperationsvertrag einreichen.
- 04
Bewilligung und Umsetzung
Nach Bewilligung Maßnahmen kaskadenartig umsetzen: Vorstudie → Machbarkeitsstudie → seismische Messungen → Erkundungsbohrung → Bohrung, jeweils als Voraussetzung für die nächste Stufe.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung bei einer Bohrung?
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Fördergegenstände werden unterstützt?
Können KMU die Förderquote erhöhen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]progres.nrw - Risikoabsicherung Geothermie — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]Runderlass MWIKE vom 07.04.2025recht.nrw.deRechtsgrundlageNRW.BANK
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.