BundesBonus
Zuschuss · bis 60 % Land

progres.nrw - Risikoabsicherung Geothermie

Mit progres.nrw - Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie sichert Nordrhein-Westfalen Investitionen in mitteltiefe und tiefe Geothermie ab. Bezuschusst werden kaskadierende Fördergegenstände von der Vorstudie über seismische Messungen bis zur Bohrung mit bis zu 10 Mio. €.

Max. Förderung
10 Mio. €
pro Antrag
Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe bis zu 10 Mio. €
Förderquote 60 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm der NRW.BANK soll das Marktversagen bei der Erschließung mitteltiefer (400-1500 m) und tiefer (ab 1501 m) hydrothermaler Geothermie überwinden. Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Städte, Gemeinden und Kreise mit Ausnahme der Bohrungen. Die Förderung erfolgt kaskadenartig: Machbarkeitsstudie nur nach Vorstudie, seismische Messungen nach Vor- und Machbarkeitsstudie usw. Im Zuge der Bohrung wird ein bedingt rückzahlbarer Zuschuss gewährt; bei festgestellter Fündigkeit ist die Zuwendung teilweise oder vollständig zurückzuzahlen. Geltungsdauer: 30.06.2027.

Schnell-Check

Passt progres.nrw - Risikoabsicherung Geothermie zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Antragsberechtigt: Unternehmen oder Städte, Gemeinden und Kreise (Bohrungen nur Unternehmen)

Vorhaben innerhalb Nordrhein-Westfalens

Kaskadierte Voraussetzungen (z. B. Machbarkeitsstudie nur nach Vorstudie)

Vorhabenskizze für seismische Messungen, Erkundungs- und Förderbohrung erforderlich

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    60 %
    10 Mio. €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für progres.nrw - Risikoabsicherung Geothermie
16.666.667 €

Förderfähig sind max. 16.666.667 €

Rechnerische Schätzung
10.000.000 €

pro Antrag

Förderquote60%
  • Gesamtkosten16.666.667 €
  • Förderfähige Basis16.666.667 €
  • Zuschuss– 10.000.000 €
  • Dein Eigenanteil6.666.667 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Vorhabenskizze einreichen (bei seismischen Maßnahmen und Bohrungen)

    Für Förderung seismischer Messungen, Erkundungsbohrung und Bohrung zunächst eine Vorhabenskizze bei der NRW.BANK einreichen (Vorlage unter nrwbank.de verfügbar).

  2. 02

    Antrag digital stellen

    Antragstellung erfolgt digital: Unternehmen nutzen das Kundenportal, Kommunen das Kommunenportal der NRW.BANK. Gültigkeit: bis 30.06.2027.

  3. 03

    Unterlagen einreichen

    Vollständiges Antragsformular, Kurzbeschreibung des Vorhabens, ggf. KMU-Selbsterklärung, Legitimationsnachweise der vertretungsberechtigten Personen und ggf. Kooperationsvertrag einreichen.

  4. 04

    Bewilligung und Umsetzung

    Nach Bewilligung Maßnahmen kaskadenartig umsetzen: Vorstudie → Machbarkeitsstudie → seismische Messungen → Erkundungsbohrung → Bohrung, jeweils als Voraussetzung für die nächste Stufe.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung bei einer Bohrung?
Bei einer Bohrung im Rahmen der Aufsuchung oder Gewinnung mitteltiefer und tiefer hydrothermaler Geothermie maximal 10 Mio. €, max. 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei festgestellter Fündigkeit ist die Zuwendung teilweise oder vollständig zurückzuzahlen.
Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und Gesellschafterstruktur sowie Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände (mit Ausnahme der Bohrungen).
Welche Fördergegenstände werden unterstützt?
Vorstudie, Machbarkeitsstudie, seismische Messungen (2D und 3D), Erkundungsbohrung sowie Bohrung im Rahmen der Aufsuchung oder Gewinnung. Die Förderung erfolgt kaskadenartig.
Können KMU die Förderquote erhöhen?
Ja. Bei Projekten kleiner Unternehmen kann die Beihilfeintensität um bis zu 20 %, bei mittleren Unternehmen um bis zu 10 % erhöht werden. Bei finanzschwachen Kommunen kann die Beihilfeintensität für die Vorstudie auf bis zu 100 % erhöht werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Runderlass MWIKE vom 07.04.2025
    recht.nrw.deRechtsgrundlageNRW.BANK