Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | ab 350 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Das Programm bündelt Fördermodule für Erneuerbare Energien zur Stromerzeugung (z. B. Freiflächen-, Floating-, Agri-PV, Wasserkraft, Fassaden-PV, PV-Carports), für Erneuerbare Wärme und Transformation (Geothermie, Lüftungsanlagen, Solarthermie, Beratung), für Gebäude und Quartiere (KlimaQuartier.NRW) und für Fachkräftesicherung (Bildungsprämien Kommunale Wärmeplanung, Wärmepumpe, Abwärmeberatung). Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und juristische Personen. Geltungsdauer: 30.06.2027.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Vorhaben in Nordrhein-Westfalen
Förderfähig sind neue Anlagen und Anlagenteile
Kein Vorhabensbeginn vor Bewilligung
Mindestens 350 € förderfähige Ausgaben (Bagatellgrenze)
Was bekommst du konkret?
Zuschuss; Förderumfang und -höhe abhängig von der Art des Vorhabens. Bagatellgrenze 350 €. Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe oder unter AGVO.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg
Die Antragstellung erfolgt auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Arnsberg.
- 02
Erst nach Bewilligung beginnen
Der Vorhabensbeginn ist erst nach der Bewilligung zulässig.
- 03
Genehmigungen vorlegen
Erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen müssen vorliegen.
Häufige Fragen
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Wer ist antragsberechtigt?
Wo wird der Antrag gestellt?
Wie hoch ist die Förderung?
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- [01]Bezirksregierung Arnsberg - progres.nrwnrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK