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Zuschuss Land

progres.nrw - Markteinführung

Mit progres.nrw - Programmbereich Markteinführung fördert Nordrhein-Westfalen den Einsatz von Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie. Bezuschusst werden unter anderem Freiflächen- und Fassaden-Photovoltaik, oberflächennahe Geothermie, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Bildungsprämien für Wärmepumpen-Fachkräfte.

Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe ab 350 €
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Das Programm bündelt Fördermodule für Erneuerbare Energien zur Stromerzeugung (z. B. Freiflächen-, Floating-, Agri-PV, Wasserkraft, Fassaden-PV, PV-Carports), für Erneuerbare Wärme und Transformation (Geothermie, Lüftungsanlagen, Solarthermie, Beratung), für Gebäude und Quartiere (KlimaQuartier.NRW) und für Fachkräftesicherung (Bildungsprämien Kommunale Wärmeplanung, Wärmepumpe, Abwärmeberatung). Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und juristische Personen. Geltungsdauer: 30.06.2027.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Vorhaben in Nordrhein-Westfalen

Förderfähig sind neue Anlagen und Anlagenteile

Kein Vorhabensbeginn vor Bewilligung

Mindestens 350 € förderfähige Ausgaben (Bagatellgrenze)

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Voraussetzungen prüfen und Genehmigungen einholen

    Sicherstellen, dass öffentlich-rechtliche Genehmigungen vorliegen, das Vorhaben in NRW realisiert wird und besonderes Landesinteresse besteht.

  2. 02

    Antrag vor Vorhabenbeginn stellen

    Mit dem Vorhaben nicht vor Bewilligung beginnen. Den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Arnsberg einreichen.

Häufige Fragen

Welche Maßnahmen werden gefördert?
Zum Beispiel Freiflächen-, Floating-, Agri- und Fassaden-Photovoltaik, Wasserkraft, oberflächennahe Geothermie, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Solarthermie, KlimaGebäude und Bildungsprämien für Wärmepumpen- und Wärmeplanungs-Fachkräfte.
Wer ist antragsberechtigt?
Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Angehörige der freien Berufe, Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Hochschulen, Kammern, gemeinnützige Organisationen und juristische Personen des Privatrechts.
Wo wird der Antrag gestellt?
Bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Modul und Vorhabentyp. Die Bagatellgrenze liegt bei 350 €.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Bezirksregierung Arnsberg - progres.nrw
    bra.nrw.dePrimärquelleNRW.BANK