Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | ab 100.000 € |
| Förderquote | 80 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Programm unterstützt den Neubau, die Erweiterung und Modernisierung energieeffizienter Wärme- und Kältenetzsysteme einschließlich der zugehörigen Einrichtungen zur Bereitstellung, Übertragung, Speicherung und Verteilung von Wärme und Kälte für die öffentliche Versorgung. Förderfähig sind unter anderem Wärmenetze mit max. 95°C Vorlauftemperatur, Anlagen zur Auskopplung unvermeidbarer Abwärme aus Industrie und Gewerbe, thermische Speicher, Großwärmepumpen sowie zugehörige Mess- und Regeltechnik. Geltungsdauer der Richtlinie: 30.06.2027.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Vorhaben in Nordrhein-Westfalen
Kein Vorhabensbeginn vor Bewilligung
Vorhaben steht im Einklang mit dem Wärmeplanungsgesetz
Wärme- und Kältenetze mit max. 95°C Vorlauftemperatur (oder klimaschonende Quelle)
Mindestens 100.000 € förderfähige Ausgaben (Bagatellgrenze)
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
2 Schritte
- 01
Voraussetzungen prüfen
Das Vorhaben muss in NRW realisiert werden, öffentlich-rechtliche Genehmigungen müssen vorliegen und das Vorhaben muss im Einklang mit dem Wärmeplanungsgesetz stehen.
- 02
Antrag vor Vorhabenbeginn einreichen
Mit dem Vorhaben nicht vor Bewilligung beginnen. Den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Arnsberg stellen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung?
Wer ist antragsberechtigt?
Was wird konkret gefördert?
Wo wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]progres.nrw - Wärme- und Kältenetze — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]Bezirksregierung Arnsberg - Programmseitebra.nrw.dePrimärquelleNRW.BANK