Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | ab 100.000 € |
| Förderquote | 80 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Programm unterstützt den Neubau, die Erweiterung und Modernisierung energieeffizienter Wärme- und Kältenetzsysteme einschließlich der zugehörigen Einrichtungen zur Bereitstellung, Übertragung, Speicherung und Verteilung von Wärme und Kälte für die öffentliche Versorgung. Förderfähig sind unter anderem Wärmenetze mit max. 95°C Vorlauftemperatur, Anlagen zur Auskopplung unvermeidbarer Abwärme aus Industrie und Gewerbe, thermische Speicher, Großwärmepumpen sowie zugehörige Mess- und Regeltechnik. Geltungsdauer der Richtlinie: 30.06.2027.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Vorhaben in Nordrhein-Westfalen
Kein Vorhabensbeginn vor Bewilligung
Vorhaben steht im Einklang mit dem Wärmeplanungsgesetz
Wärme- und Kältenetze mit max. 95°C Vorlauftemperatur (oder klimaschonende Quelle)
Mindestens 100.000 € förderfähige Ausgaben (Bagatellgrenze)
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg
Die Antragstellung erfolgt auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 – Bergbau und Energie.
- 02
Erst nach Bewilligung beginnen
Der Vorhabensbeginn ist erst nach der Bewilligung zulässig.
- 03
Genehmigungen vorlegen
Erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen müssen vorliegen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung?
Wer ist antragsberechtigt?
Was wird konkret gefördert?
Wo wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]progres.nrw - Wärme- und Kältenetze — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]Bezirksregierung Arnsberg - Programmseitebra.nrw.dePrimärquelleNRW.BANK