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Zuschuss · bis 80 % Land

progres.nrw - Wärme- und Kältenetze

Mit progres.nrw - Programmbereich Wärme- und Kältenetze fördert das Land Nordrhein-Westfalen Unternehmen, die in klimafreundliche und energieeffiziente Wärme- und Kältenetzsysteme investieren. Investitionen werden mit bis zu 65 %, Studien mit bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst.

Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe ab 100.000 €
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm unterstützt den Neubau, die Erweiterung und Modernisierung energieeffizienter Wärme- und Kältenetzsysteme einschließlich der zugehörigen Einrichtungen zur Bereitstellung, Übertragung, Speicherung und Verteilung von Wärme und Kälte für die öffentliche Versorgung. Förderfähig sind unter anderem Wärmenetze mit max. 95°C Vorlauftemperatur, Anlagen zur Auskopplung unvermeidbarer Abwärme aus Industrie und Gewerbe, thermische Speicher, Großwärmepumpen sowie zugehörige Mess- und Regeltechnik. Geltungsdauer der Richtlinie: 30.06.2027.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Vorhaben in Nordrhein-Westfalen

Kein Vorhabensbeginn vor Bewilligung

Vorhaben steht im Einklang mit dem Wärmeplanungsgesetz

Wärme- und Kältenetze mit max. 95°C Vorlauftemperatur (oder klimaschonende Quelle)

Mindestens 100.000 € förderfähige Ausgaben (Bagatellgrenze)

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg

    Die Antragstellung erfolgt auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 – Bergbau und Energie.

  2. 02

    Erst nach Bewilligung beginnen

    Der Vorhabensbeginn ist erst nach der Bewilligung zulässig.

  3. 03

    Genehmigungen vorlegen

    Erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen müssen vorliegen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung?
Investitionen werden mit bis zu 65 %, Studien mit bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Die Bagatellgrenze liegt bei 100.000 €.
Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen, die in Wärme- und Kältenetzsysteme in Nordrhein-Westfalen investieren.
Was wird konkret gefördert?
Bau und Erweiterung energieeffizienter Wärme- und Kältenetze, Anlagen zur Auskopplung unvermeidbarer Abwärme, thermische Speicher, Großwärmepumpen, Mess- und Regeltechnik sowie Studien zum Bau und zur Modernisierung.
Wo wird der Antrag gestellt?
Anträge sind auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW, einzureichen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Bezirksregierung Arnsberg - Programmseite
    bra.nrw.dePrimärquelleNRW.BANK
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