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Zuschuss · bis 100 % Land

Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW (ZunA NRW)

Mit ZunA NRW fördert das Land Nordrhein-Westfalen Investitionen in den Erhalt und Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur. Kommunen, kommunale Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen können Zuschüsse oder Darlehen für sechs Förderbereiche von industrieller Abwasserbehandlung bis Forschung erhalten.

Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe
Förderquote 100 %
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Die Förderrichtlinie ZunA NRW unterstützt Investitionen zum Schutz der Ressource Wasser und der Umwelt. Sie umfasst Zuschüsse für Industrie- und Gewerbeabwasser, Energiesparmaßnahmen auf Kläranlagen, Klimaanpassung, fortschrittliche Reinigungsverfahren, Retentionsbodenfilter, Misch- und Niederschlagswasserbehandlung, private Kanalsanierung sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Daneben werden zinsgünstige Darlehen für öffentliche Misch- und Niederschlagswasserbehandlung sowie Fremdwasser-Kanalsanierung vergeben.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Antragsberechtigt: Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Einrichtungen, Privatpersonen, juristische Personen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen

Investition in abwassertechnische Infrastruktur in NRW

Zweckbindungsfrist 25 Jahre für Baumaßnahmen und Grunderwerb

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag stellen

    Antrag auf vorgesehenen Formularen direkt bei der NRW.BANK über die Online-Förderportale (Kundenportal oder Kommunenportal) oder schriftlich einreichen.

  2. 02

    Förderbereich 5.2 (Kommunen)

    Kommunen können das Antragsmuster für Private an die Gemeinde (Sammelantrag für private Kanalsanierung) per E-Mail bei [email protected] anfordern.

  3. 03

    Förderbereich 6 beim LANUV

    Die formale Antragstellung für auf Basis von Projektskizzen ausgewählte Projekte im Förderbereich 6 erfolgt beim LANUV.

Häufige Fragen

Welche Förderbereiche umfasst ZunA NRW?
Industrielle und gewerbliche Abwasserbeseitigung, Energiesparmaßnahmen, Schutzkonzepte gegen Hochwasser und Starkregen, Klimaanpassung, Reduzierung von Stoffeinträgen, Retentionsbodenfilter, Misch- und Niederschlagswasserbehandlung, Fremdwasser- und private Kanalsanierung sowie Forschungsprojekte.
Wie hoch ist die Förderquote bei privater Kanalsanierung?
Im Förderbereich 5.2 grundsätzlich bis zu 30 %, jedoch maximal 200 € je angefangenem laufendem Meter sanierter Hausanschluss- und Grundleitung.
Werden auch Forschungsprojekte gefördert?
Ja, im Förderbereich 6 grundsätzlich bis zu 90 %, bei nicht staatlichen Instituten bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer ist antragsberechtigt?
Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Einrichtungen, Privatpersonen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts, Unternehmen, Abwasserbeseitigungspflichtige sowie Forschungseinrichtungen, abhängig vom Förderbereich.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Förderrichtlinie ZunA NRW (Runderlass MUNV 24.10.2023)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageNRW.BANK