Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Die Förderrichtlinie ZunA NRW unterstützt Investitionen zum Schutz der Ressource Wasser und der Umwelt. Sie umfasst Zuschüsse für Industrie- und Gewerbeabwasser, Energiesparmaßnahmen auf Kläranlagen, Klimaanpassung, fortschrittliche Reinigungsverfahren, Retentionsbodenfilter, Misch- und Niederschlagswasserbehandlung, private Kanalsanierung sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Daneben werden zinsgünstige Darlehen für öffentliche Misch- und Niederschlagswasserbehandlung sowie Fremdwasser-Kanalsanierung vergeben.
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Welche Bedingungen gelten?
2 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Antragsberechtigt je nach Förderbereich: Abwasserbeseitigungspflichtige, Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Einrichtungen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen | Wer antragsberechtigt ist, legt jeder Förderbereich einzeln fest. Private Hauseigentümer erhalten Zuschüsse zur Kanalsanierung nicht direkt, sondern über ihre Gemeinde, die die Zuwendung vollständig an sie weiterleitet. |
| Investition in abwassertechnische Infrastruktur in NRW | Gefördert werden Investitionen in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen zum Schutz der Ressource Wasser und der Umwelt. |
Was bekommst du konkret?
Zuschüsse mit Förderquoten zwischen 30 % und 100 % je nach Förderbereich, zum Beispiel Forschungsprojekte (Förderbereich 6) grundsätzlich bis 90 % bzw. bis 100 % bei nicht staatlichen Instituten und Retentionsbodenfilter (Förderbereich 4.2) bis 50 % bzw. 80 % an Lachsjungfischhabitaten. Private Kanalsanierung (Förderbereich 5.2): grundsätzlich bis zu 30 %, jedoch höchstens 200 € je angefangenem laufendem Meter sanierter oder neugebauter Hausanschluss- und Grundleitung beziehungsweise neugebauter Niederschlagswasserleitung bei der Umstellung auf ein Trennsystem, je Haus einschließlich Nebengebäuden; Anträge werden nur entgegengenommen, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 500 € beträgt. Im Förderbereich 3 beträgt der Zuschuss für Buchstabe a in den Antragsjahren 2023 bis 2026 grundsätzlich bis zu 50 %, danach bis zu 30 %, für Buchstabe b bis zu 50 %. Schutzkonzepte gegen Hochwasser und Starkregen (Förderbereich 2.2) werden nur in den Antragsjahren 2023 bis 2026 mit grundsätzlich bis zu 50 % gefördert, danach nicht mehr. Darlehen für die Förderbereiche 4.1 und 5.1: grundsätzlich bis zu 50 % der förderbaren Kosten, höchstens 5 Mio. €, Laufzeit bis zu 30 Jahre, davon bis zu 5 Jahre tilgungsfrei, Zinsbindung bis zu 20 Jahre; der Zins ist in den ersten zehn Jahren um 3 Prozentpunkte und in den Jahren 11 bis 20 um 2 Prozentpunkte jährlich verbilligt. In mehreren Förderbereichen ist in Kombination mit dem Darlehensprogramm NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser eine Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten möglich.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
7 Schritte
- 01
Förderbereich klären und beraten lassen
Klären Sie, welcher Förderbereich zu Ihrem Vorhaben passt. Zu den Förderbereichen 1 und 3 informieren und beraten die Bezirksregierungen; öffentliche Kunden erreichen außerdem die Kundenbetreuung der NRW.BANK für das Rheinland und für Westfalen.
- 02
Antrag bei der NRW.BANK stellen
Stellen Sie den Antrag auf dem Formular der NRW.BANK über das Kunden- oder Kommunenportal oder per E-Mail an [email protected]. Für ein Darlehen darf mit dem Vorhaben vor Eingang des Antrags bei der NRW.BANK nicht begonnen werden.
- 03
Fachtechnische Prüfung und Bewilligung
Die NRW.BANK holt eine fachtechnische Stellungnahme der örtlich zuständigen Bezirksregierung ein. Nur bei positiver Stellungnahme bewilligt sie die Zuwendung beziehungsweise erstellt die Darlehenszusage.
- 04
Maßnahme durchführen und Mittel abrufen
Führen Sie die Maßnahme in der Regel innerhalb von drei Jahren nach Bewilligung durch und rechnen Sie sie ab. Auszahlungen fordern Sie per E-Mail oder über die Online-Förderportale bei der NRW.BANK an.
- 05
Verwendungsnachweis einreichen
Reichen Sie nach Abschluss den Verwendungsnachweis bei der NRW.BANK ein; sie leitet ihn an die örtlich zuständige Bezirksregierung weiter. Mit der Vorlage des Verwendungsnachweises beginnen die Zweckbindungsfristen.
- 06
Förderbereich 5.2: Antrag über die Gemeinde
Private Eigentümer stellen den Antrag bei ihrer Gemeinde, die die Anträge sammelt und bei der NRW.BANK einreicht. Das Antragsmuster für Private an die Gemeinde können Kommunen per E-Mail an [email protected] anfordern oder auf der Programmseite der NRW.BANK abrufen.
- 07
Förderbereich 6: Projektskizze an das LANUK
Forschungseinrichtungen senden zunächst je Skizze eine PDF-Datei an [email protected]. Für die ausgewählten Projekte erfolgt die formale Antragstellung einschließlich Projektbeschreibung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK).
Häufige Fragen
Welche Förderbereiche umfasst ZunA NRW?
Wie hoch ist die Förderquote bei privater Kanalsanierung?
Werden auch Forschungsprojekte gefördert?
Wer ist antragsberechtigt?
Wie erhalten private Hauseigentümer einen Zuschuss für die Sanierung ihrer Hausanschlussleitung?
Bis wann können Anträge gestellt werden?
Welche Konditionen hat das ZunA-Darlehen?
Lässt sich der Zuschuss auf 100 Prozent aufstocken?
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Wo findest du die Originalquellen?
- Programmseite ZunA NRW
- Förderrichtlinie ZunA NRW (RdErl. MUNV vom 24.10.2023, zuletzt geändert am 27.06.2026, Fassung ab 01.08.2026)
- ZunA NRW – Antrag auf Zuwendung (PDF)
- ZunA NRW – Antrag auf ein Darlehen (PDF)
- ZunA NRW – Antragsmuster für Private an die Gemeinde, Förderbereich 5.2 (PDF)
- Kommunenportal der NRW.BANK
Unsere Quellen
- [01]Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW (ZunA NRW) — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]Förderrichtlinie ZunA NRW (RdErl. MUNV vom 24.10.2023, zuletzt geändert am 27.06.2026, Fassung ab 01.08.2026)recht.nrw.deRechtsgrundlageNRW.BANK
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