BundesBonus
Förderkredit · bis 10 Mio. € Land

NRW.BANK.Invest Zukunft

Zinsvergünstigtes Förderdarlehen der NRW.BANK bis 10 Mio. € mit Tilgungsnachlass bis zu 20 % für Investitionen in Klimaschutz, Umweltschutz, Mobilität, Circular Economy, Effizienz, Digitalisierung und Innovation. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler in Nordrhein-Westfalen.

Max. Kreditrahmen
10 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe bis zu 10 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit NRW.BANK.Invest Zukunft fördert die NRW.BANK Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit, die Wettbewerbsvorteile für Unternehmen schaffen. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Rechtsformen (privat-, öffentlich-rechtlich oder gemeinnützig organisiert, Stiftungen) sowie Angehörige der freien Berufe. Förderfähige Vorhaben umfassen Klimaschutz und Klimaschutztechnologien (erneuerbare Energieanlagen, Batteriespeicher, Wasserstoff, CO2-Management, Power-to-Heat, Power-to-X, Abwärmenutzung), Umweltschutz (Klimaanpassung, Luftreinhaltung mit mindestens 10 % Schadstoffminderung, Lärmschutz mit mindestens 10 dB(A) Pegelminderung, Wasser-/Bodenschutz), Circular Economy (Recycling, Stoffkreisläufe, Wiederverwendungs-Anlagen), Effizienz und Einsparung (Energieeffizienzgewinn 25 % bei Neuanschaffung oder generalüberholten Anlagen, Ressourceneffizienzgewinn 2 %), Mobilität (Elektro-, Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Fahrzeuge — ausgenommen Pkw der Klasse M1), Digitalisierung (digitale Produktion, Plattformen, Cloudtechnologien) und Innovation (technologisch fortschrittliche Produkte und Verfahren).

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Unternehmen jeglicher Rechtsform oder Angehöriger freier Berufe

Investition in Nordrhein-Westfalen

Vorhaben fällt unter Klimaschutz, Umweltschutz, Circular Economy, Effizienz, Mobilität, Digitalisierung oder Innovation

Bei Mobilität: keine Leasingfinanzierung und keine Pkw der Klasse M1

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Vorhaben im NRW.BANK Kundenportal erfassen

    Vor der Antragstellung bei der Hausbank die vorhabensbezogenen Angaben im Kundenportal der NRW.BANK (kundenportal.nrwbank.de) erfassen. Nach Abschluss der Erfassung erhalten Sie eine Vorhabens-ID.

  2. 02

    Antrag vor Vorhabenbeginn über die Hausbank einreichen

    Den Antrag über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Die Vorhabens-ID bei der Antragstellung angeben. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

  3. 03

    Hausbank leitet Antrag weiter und Verwendung bestätigen

    Die Hausbank leitet den Antrag – ggf. über ein Zentralinstitut – an die NRW.BANK weiter. Verwendungsbestätigung innerhalb der tilgungsfreien Zeit erbringen, um den Tilgungsnachlass (10–20 % für KU, 5–10 % für MU) zu erhalten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Tilgungsnachlass?
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen Tilgungsnachlass abhängig vom Darlehensvolumen: Bei Darlehen bis 1 Mio. € erhalten kleine Unternehmen 20 % und mittlere Unternehmen 10 %. Bei Darlehen über 1 Mio. € erhalten kleine Unternehmen 10 % und mittlere Unternehmen 5 %. Voraussetzung: Verwendungsbestätigung innerhalb der tilgungsfreien Zeit.
Welche Mobilitäts-Vorhaben sind förderfähig?
Erwerb von Elektro-, Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Fahrzeugen (außer Pkw der Klasse M1), Umrüstungen auf klimaneutrale Antriebe (außer Pkw der Klasse M1) sowie Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität. Leasingfinanzierungen sind ausgeschlossen.
Was zählt als Effizienzgewinn?
Energieeffizienzgewinn von 25 % für Neuanschaffungen oder generalüberholte Maschinen und Anlagen. Ressourceneffizienzgewinn von 2 % bei Materialeinsparung oder Wassereinsparung beim Betriebsteil oder Teilprozess. Auch investive Maßnahmen auf Basis einer geförderten Ressourceneffizienzberatung des Landesamtes für Natur- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) sind förderfähig.
Wer wird im Bereich Klimaschutz gefördert?
Erneuerbare Energieanlagen für lokale Strom- und Wärmeerzeugung in Verbindung mit anderen geförderten Vorhaben, Batteriespeicher und Elektrolyseure, Wasserstoffanwendungen, CO2-Management (Abscheidung CCU/CCS, Negativemissionen), Power-to-Heat und Power-to-X, Abwärmenutzung sowie Steigerung der Umweltfreundlichkeit von Produktionsprozessen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NRW.BANK.Invest Zukunft — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
  2. [02]
    Tilgungsrechner NRW.BANK
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
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