Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | KfW Bankengruppe |
| Förderhöhe | 7,5 Mio. € – 100 Mio. € |
| Finanzierungsanteil | bis 50 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung beteiligt sich die KfW als Konsortialpartner an Fremdkapitalfinanzierungen größerer Vorhaben im Bereich Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen. Gefördert werden Vorhaben zur Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren, Prozesse und Dienstleistungen sowie zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung des Unternehmens. Die KfW agiert direkt als Konsortialpartner oder indirekt; teilnehmende Banken können bilateral refinanziert werden.
Passt KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Vorhaben dient Innovation oder Digitalisierung
Adäquate Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern
Mehrheitlich Privatbesitz; keine bankseitige Beteiligung über 25 Prozent (außer Private Equity)
Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW vereinbar
Wie stellst du den Antrag?
Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners. Eine direkte Antragstellung durch das Unternehmen ist nicht vorgesehen.
Häufige Fragen
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Wie hoch ist die Risikobeteiligung?
Wie wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [02]KfW Programmüberblick 290kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [03]KfW Aktuelle Konditionenkfw-formularsammlung.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [04]KfW Merkblatt 290 (Stand 08/2024)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe