BundesBonus
Zuschuss · bis 65 % Land Aktuell bis 30.06.2027

Erneuerbare Energien Brandenburg 2025

ILB-Zuschuss für KMU sowie Stadtwerke in Brandenburg zum Ausbau erneuerbarer Energien: Parkplatzflächen-, Floating- und Agri-Photovoltaik, Tiefengeothermie und fischfreundliche Wasserkraftanlagen. Bis zu 65 Prozent Fördersatz für kleine Unternehmen, mindestens 20.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben.

Zuständig
Investitionsbank des Landes Brandenburg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg
Förderquote bis 65 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa (MWEKE) über die ILB den Ausbau erneuerbarer Energien im Land Brandenburg. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Stadtwerke und Versorger gemäß Energiewirtschaftsgesetz. Förderfähig sind Parkplatzflächen-Photovoltaikanlagen (auch mit Speichersystem und Ladestationen), Floating-PV auf künstlichen Gewässern, Agri-PV (auf parallel landwirtschaftlich genutzten Flächen), Tiefengeothermieanlagen sowie fischfreundliche Wasserkraftanlagen. Mittelherkunft: EFRE und Land Brandenburg.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
KMU oder Stadtwerk/EVU gemäß EnWG
Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Brandenburg
Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen
Mindestens 20.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben
Amortisationszeit mindestens 3 Jahre

Was bekommst du konkret?

Projektförderung als Zuschuss. Förderung nach AGVO: Kleine Unternehmen bis 65 Prozent, mittlere Unternehmen bis 55 Prozent, Stadtwerke/EVU ohne KMU-Status bis 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (für die Errichtung von Ladestationen mit PV niedrigere Sätze von 55/45/25 Prozent). Förderung nach De-minimis: bis zu 60 Prozent, maximal 300.000 Euro unabhängig von der Unternehmensgröße. Mindestausgaben 20.000 Euro pro Vorhaben.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag über das ILB-Kundenportal

    Förderanträge können online über das ILB-Kundenportal gestellt werden.

  2. 02

    Unterlagen beifügen

    Erforderlich sind u. a. KMU-Bewertung, Beteiligungsorganigramm, Eigentumsnachweis oder Mietvertrag sowie öffentlich-rechtliche Genehmigungen.

  3. 03

    Klimaverträglichkeitsprüfung bei Infrastruktur

    Bei Infrastrukturvorhaben ist eine Klimaverträglichkeitsprüfung erforderlich.

Häufige Fragen

Welche Anlagentypen werden gefördert?
Parkplatzflächen-Photovoltaikanlagen (auch mit Speicher und Ladestationen), Floating-PV auf künstlichen Gewässern, Agri-PV auf landwirtschaftlichen Flächen, Tiefengeothermieanlagen sowie fischfreundliche Wasserkraftanlagen.
Wie hoch ist der Fördersatz für kleine Unternehmen?
Bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderung nach AGVO. Bei De-minimis-Förderung bis zu 60 Prozent, maximal 300.000 Euro.
Werden Dach-Photovoltaikanlagen gefördert?
Nein. Vorhaben im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (z. B. Gebäudehülle, Heizungsanlagen) und Vorhaben, die unter die Solarpflicht der Brandenburgischen Bauordnung fallen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wie lange ist das Programm gültig?
Die Förderrichtlinie trat am 11. Dezember 2025 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Erneuerbare Energien Brandenburg 2025 — Offizielle Programmseite
    ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  2. [02]
    Richtlinie „Erneuerbare Energien Brandenburg 2025"
    bravors.brandenburg.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Brandenburg

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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