BundesBonus
Zuschuss · bis 65 % Land

Erneuerbare Energien Brandenburg 2025

ILB-Zuschuss für KMU sowie Stadtwerke in Brandenburg zum Ausbau erneuerbarer Energien: Parkplatzflächen-, Floating- und Agri-Photovoltaik, Tiefengeothermie und fischfreundliche Wasserkraftanlagen. Bis zu 65 Prozent Fördersatz für kleine Unternehmen, mindestens 20.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben.

Max. Förderung
300.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderhöhe 20.000 € – 300.000 €
Förderquote 65 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa (MWEKE) über die ILB den Ausbau erneuerbarer Energien im Land Brandenburg. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Stadtwerke und Versorger gemäß Energiewirtschaftsgesetz. Förderfähig sind Parkplatzflächen-Photovoltaikanlagen (auch mit Speichersystem und Ladestationen), Floating-PV auf künstlichen Gewässern, Agri-PV (auf parallel landwirtschaftlich genutzten Flächen), Tiefengeothermieanlagen sowie fischfreundliche Wasserkraftanlagen. Mittelherkunft: EFRE und Land Brandenburg.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

KMU oder Stadtwerk/EVU gemäß EnWG

Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Brandenburg

Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen

Mindestens 20.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben

Amortisationszeit mindestens 3 Jahre

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 13.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    65 %
    300.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Erneuerbare Energien Brandenburg 2025
461.538 €

Förderfähig sind max. 461.538 €

Rechnerische Schätzung
300.000 €

pro Antrag

Förderquote65%
  • Gesamtkosten461.538 €
  • Förderfähige Basis461.538 €
  • Zuschuss– 300.000 €
  • Dein Eigenanteil161.538 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Förderanträge können online über das ILB-Kundenportal gestellt werden. Erforderliche Unterlagen unter anderem: KMU-Bewertung, Beteiligungsorganigramm, ggf. Klimaverträglichkeitsprüfung bei Infrastrukturvorhaben, Eigentumsnachweis oder Mietvertrag, öffentlich-rechtliche Genehmigungen.

Häufige Fragen

Welche Anlagentypen werden gefördert?
Parkplatzflächen-Photovoltaikanlagen (auch mit Speicher und Ladestationen), Floating-PV auf künstlichen Gewässern, Agri-PV auf landwirtschaftlichen Flächen, Tiefengeothermieanlagen sowie fischfreundliche Wasserkraftanlagen.
Wie hoch ist der Fördersatz für kleine Unternehmen?
Bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderung nach AGVO. Bei De-minimis-Förderung bis zu 60 Prozent, maximal 300.000 Euro.
Werden Dach-Photovoltaikanlagen gefördert?
Nein. Vorhaben im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (z. B. Gebäudehülle, Heizungsanlagen) und Vorhaben, die unter die Solarpflicht der Brandenburgischen Bauordnung fallen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wie lange ist das Programm gültig?
Die Förderrichtlinie trat am 11. Dezember 2025 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Erneuerbare Energien Brandenburg 2025 — Offizielle Programmseite
    ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)