BundesBonus
Zuschuss · bis 500 € Bund

Balkonkraftwerk-Förderung

Balkonkraftwerk-Förderung bündelt seit 2024 mehrere bundesweite Erleichterungen für Steckersolargeräte: 0 % Mehrwertsteuer auf Modul, Wechselrichter und Speicher, vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister, bis 800 Watt Wechselrichter- und 2000 Watt Modulleistung erlaubt. Einzelne Städte und Bundesländer zahlen zusätzlich einen kommunalen Direktzuschuss zwischen 100 und 500 € pro Anlage — Höhe, Antragsweg und Verfügbarkeit sind regional sehr unterschiedlich, viele Großstädte haben Programme bereits eingestellt oder pausiert. Antragsberechtigt sind Mieter und Eigentümer; bei Mietern ist die Zustimmung des Vermieters seit der Reform vereinfacht durchsetzbar.

Max. Förderung
500 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesnetzagentur
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesnetzagentur
Förderhöhe 0 € – 500 €
Zielgruppe Privatperson, Familie, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Ein Balkonkraftwerk (auch Steckersolargerät oder Mini-PV-Anlage) ist eine Photovoltaik-Anlage mit bis zu 2.000 Watt Modulleistung und maximal 800 Watt Wechselrichter-Ausgangsleistung, die du über einen Schuko- oder Wieland-Stecker an deine Wohnungs-Steckdose anschließt.

Bundesweit gilt seit 2024:

  • 0 % Umsatzsteuer auf Anschaffung und Installation (Anlage 1 § 12 Abs. 3 UStG)
  • Vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister (5 Minuten online, kein Netzbetreiber-Anmeldung mehr nötig)
  • Wechselrichter-Grenze 800 W (vorher 600 W) — typische Mehrproduktion: 100–300 kWh/Jahr
  • Mietrechtliche Erleichterung: Vermieter dürfen die Installation nur aus wichtigem Grund verweigern (Solarpaket I, 2024)

Zusätzlich zur bundesweiten Steuerbefreiung zahlen viele Kommunen direkte Zuschüsse zwischen 200 € und 500 € pro Gerät — siehe regionale Übersicht.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Wechselrichter-Leistung (max. 800 W)

0 € – 800 €

Modulleistung gesamt (max. 2.000 Wp)

0 € – 2.000 €

Außensteckdose oder Kabelführung vorhanden

Anmeldung im Marktstammdatenregister geplant

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Gerät kaufen (Online oder Fachhandel) — automatisch ohne MwSt

    2. Installation (selbst oder durch Elektriker) 3. Innerhalb 1 Monats: Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (kostenlos, 5 Min online)

  2. 02

    Vor dem Kauf Antrag bei der zuständigen Stadt-/Landesförderbank stellen

    2. Förderzusage abwarten 3. Gerät kaufen, Rechnung einreichen 4. Auszahlung (typisch 4–8 Wochen)

  3. 03

    Im Marktstammdatenregister anmelden

    Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme kostenlose Online-Anmeldung bei der Bundesnetzagentur vornehmen (ca. 5 Minuten).

  4. 04

    Kommunalen Förderantrag VOR dem Kauf stellen (falls Zuschuss verfügbar)

    Bei regionalen Förderprogrammen muss der Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Landesförderbank gestellt werden, bevor das Gerät gekauft wird. Erst nach Förderzusage kaufen, Rechnung einreichen und Auszahlung abwarten.

Häufige Fragen

Brauche ich die Erlaubnis meines Vermieters?
Seit 2024 (Solarpaket I) ist die Balkonkraftwerk-Installation eine "privilegierte Maßnahme". Der Vermieter darf sie nur aus wichtigem Grund (z.B. Denkmalschutz, statische Bedenken) verweigern. Eine kurze schriftliche Information vor der Installation ist trotzdem ratsam.
Reicht eine normale Schuko-Steckdose?
Technisch ja — und seit 2024 ist es offiziell zulässig. Der VDE empfiehlt aus Sicherheitsgründen eine Wieland-Einspeisesteckdose, aber der Schuko-Stecker ist bei modernen Geräten mit MPPT und korrekter NA-Schutz-Funktion unbedenklich.
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk finanziell?
Ja, in den meisten Fällen. Bei einem 600-€-Set und 700 kWh Jahresertrag (typisch für Süd-Balkon mit 800-W-Wechselrichter) sparst du bei 35 ct/kWh und 60 % Eigenverbrauch rund 150 € pro Jahr — Amortisation in ca. 4 Jahren. Mit dem Münchner FKG-Zuschuss von bis zu 320 € reduziert sich die Amortisation auf unter 2 Jahre.
Muss ich Steuern auf den erzeugten Strom zahlen?
Nein. Seit 2023 sind Photovoltaikanlagen bis 30 kWp (also auch alle Balkonkraftwerke) komplett von Einkommensteuer befreit — sowohl der Eigenverbrauch als auch eine eventuelle Einspeisevergütung.
Wo finde ich aktuelle regionale Förderprogramme?
Die regionale Übersicht oben listet die größten Städte. Für deine Region: schau auf der Website deiner Stadtverwaltung unter "Klimaschutz" oder "Energieförderung". Die Programme ändern sich jährlich — viele Städte starten neue Töpfe zum Jahresanfang.

Mehr zu Balkonkraftwerk-Förderung und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Balkonkraftwerk-Förderung — Offizielle Programmseite
    bundesnetzagentur.dePrimärquelleBundesnetzagentur
  2. [02]
    Solar-Jahresertrag pro Stadt — berechnet mit PVGIS (0.6 kWp, 35° Süd)
    re.jrc.ec.europa.euStatistikPVGIS (EU Joint Research Centre), CC BY 4.0
  3. [03]
    UStG § 12 Abs. 3 — 0 % MwSt
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesnetzagentur
  4. [04]
    VDE — Sicherheitshinweise zu Steckersolar
    vde.comPrimärquelleBundesnetzagentur