Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesnetzagentur |
| Förderhöhe | 0 € – 500 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Ein Balkonkraftwerk (auch Steckersolargerät oder Mini-PV-Anlage) ist eine Photovoltaik-Anlage mit bis zu 2.000 Watt Modulleistung und maximal 800 Watt Wechselrichter-Ausgangsleistung, die du über einen Schuko- oder Wieland-Stecker an deine Wohnungs-Steckdose anschließt.
Bundesweit gilt seit 2024:
- 0 % Umsatzsteuer auf Anschaffung und Installation (Anlage 1 § 12 Abs. 3 UStG)
- Vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister (5 Minuten online, kein Netzbetreiber-Anmeldung mehr nötig)
- Wechselrichter-Grenze 800 W (vorher 600 W) — typische Mehrproduktion: 100–300 kWh/Jahr
- Mietrechtliche Erleichterung: Vermieter dürfen die Installation nur aus wichtigem Grund verweigern (Solarpaket I, 2024)
Zusätzlich zur bundesweiten Steuerbefreiung zahlen viele Kommunen direkte Zuschüsse zwischen 200 € und 500 € pro Gerät — siehe regionale Übersicht.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Wechselrichter-Leistung (max. 800 W)
0 € – 800 €
Modulleistung gesamt (max. 2.000 Wp)
0 € – 2.000 €
Außensteckdose oder Kabelführung vorhanden
Anmeldung im Marktstammdatenregister geplant
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Gerät kaufen (Online oder Fachhandel) — automatisch ohne MwSt
2. Installation (selbst oder durch Elektriker) 3. Innerhalb 1 Monats: Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (kostenlos, 5 Min online)
- 02
Vor dem Kauf Antrag bei der zuständigen Stadt-/Landesförderbank stellen
2. Förderzusage abwarten 3. Gerät kaufen, Rechnung einreichen 4. Auszahlung (typisch 4–8 Wochen)
- 03
Im Marktstammdatenregister anmelden
Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme kostenlose Online-Anmeldung bei der Bundesnetzagentur vornehmen (ca. 5 Minuten).
- 04
Kommunalen Förderantrag VOR dem Kauf stellen (falls Zuschuss verfügbar)
Bei regionalen Förderprogrammen muss der Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Landesförderbank gestellt werden, bevor das Gerät gekauft wird. Erst nach Förderzusage kaufen, Rechnung einreichen und Auszahlung abwarten.
Häufige Fragen
Brauche ich die Erlaubnis meines Vermieters?
Reicht eine normale Schuko-Steckdose?
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk finanziell?
Muss ich Steuern auf den erzeugten Strom zahlen?
Wo finde ich aktuelle regionale Förderprogramme?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Balkonkraftwerk-Förderung — Offizielle Programmseitebundesnetzagentur.dePrimärquelleBundesnetzagentur
- [02]Solar-Jahresertrag pro Stadt — berechnet mit PVGIS (0.6 kWp, 35° Süd)re.jrc.ec.europa.euStatistikPVGIS (EU Joint Research Centre), CC BY 4.0
- [03]UStG § 12 Abs. 3 — 0 % MwStgesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesnetzagentur
- [04]VDE — Sicherheitshinweise zu Steckersolarvde.comPrimärquelleBundesnetzagentur