BundesBonus
Zuschuss · bis 500 € Land

MV Steckersolar-Zuschuss (LFI)

Der MV Steckersolar-Zuschuss ist eine direkte Anschaffungsförderung des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI) für Steckersolargeräte. Das Land zahlt bis zu 500 € pro Anlage als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Aktuell antragsberechtigt sind ausschließlich Mieter mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern — Eigentümer sind ausgeschlossen. Auszahlung erfolgt nach Inbetriebnahme und Vorlage der Rechnung sowie der Anmeldebestätigung aus dem Marktstammdatenregister beim LFI.

Max. Förderung
500 €
pro Antrag
Zuständig
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Förderhöhe bis zu 500 €
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Das Landesprogramm "Solar für alle" des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) bezuschusst steckerfertige Photovoltaikanlagen mit einem Festbetrag von bis zu 500 € pro Anlage und Wohneinheit.

Stand 2026: Das Kontingent für Eigentümer ist ausgeschöpft, Anträge sind nur noch von Mieter möglich. Antrag wird nach Installation und Inbetriebnahme gestellt.

Voraussetzungen:

  • Privatperson mit Erstwohnsitz in MV
  • Mieter eines Wohngebäudes (Eigentümer-Kontingent geschlossen)
  • Zustimmung des Vermieters schriftlich
  • Anmeldung im Marktstammdatenregister
  • Förderfähige Ausgaben: Anschaffung und Installation der Anlage
  • Maximaler Festbetrag: 500 € (oder Höhe der tatsächlichen Ausgaben, falls niedriger)
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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern

Mieter (Eigentümer-Kontingent ausgeschöpft)

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Anlage auswaehlen und kaufen

    Steckerfertige PV-Anlage mit Wechselrichter bis 800 Voltampere bei einem Fachhaendler oder Online-Anbieter erwerben. Kaufbelege mit Seriennummer des Wechselrichters aufbewahren.

  2. 02

    Anlage installieren und in Betrieb nehmen

    Montage auf Balkon, Terrasse oder Hausfassade. Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist Pflicht und erfolgt online in wenigen Minuten.

  3. 03

    Antragsunterlagen zusammenstellen

    Antragsformular vom LFI herunterladen und ausfuellen. Beilegen: Kopie Personalausweis (Erstwohnsitz MV), Kaufbeleg, Seriennummer Wechselrichter, Foto der installierten Anlage, Kontonachweis.

  4. 04

    Antrag schriftlich beim LFI einreichen

    Vollstaendigen Antrag postalisch an das Landesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern senden. E-Mail-Antraege sind unwirksam und werden zurueckgewiesen.

  5. 05

    Auszahlung abwarten

    Nach Pruefung der Unterlagen erfolgt die einmalige Auszahlung des Festbetrags von bis zu 500 Euro auf das im Antrag angegebene Konto. Die Auszahlung erfolgt vor Bestandskraft des Bescheids.

Häufige Fragen

Wie lange läuft das Programm noch?
Das Programm "Solar für alle" ist Stand Frühjahr 2026 weiterhin offen für Mieter-Anträge. Die LFI-Webseite zeigt aktuelle Mittelverfügbarkeit.
Kombinierbar mit der bundesweiten 0%-MwSt?
Ja. Die Mehrwertsteuer-Befreiung gilt automatisch beim Kauf, der LFI-Zuschuss kommt obendrauf.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    LFI Mecklenburg-Vorpommern - Foerderfinder Mini-Solaranlagen
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
  2. [02]
    Foerderdatenbank Bund - Steckerfertige Photovoltaikanlagen fuer Buerger (MV)
    foerderdatenbank.dePrimärquelleBundesministerium fuer Wirtschaft und Klimaschutz
  3. [03]
    LFI Mecklenburg-Vorpommern - Klimaschutzfoerderung
    lfi-mv.deRegionalLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
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