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Zuschuss Bund

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.

Zuständig
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Das Einstiegsgeld ist eine Leistung nach dem SGB II (§§ 16b, c) für Hilfebedürftige, die eine abhängige Beschäftigung oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen, welche die Hilfebedürftigkeit auf Dauer beenden kann. Neben dem Zuschuss können Darlehen sowie Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern an Selbstständige gewährt werden, ebenso Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten, sofern dies für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit erforderlich ist.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

SGB-II-leistungsberechtigt (Hilfebedürftig)

Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung oder Selbstständigkeit

Erwerbstätigkeit kann Hilfebedürftigkeit auf Dauer beenden

Selbstständigkeit hat hauptberuflichen Charakter

Was bekommst du konkret?

Zuschuss zum Lebensunterhalt für höchstens 24 Monate, dessen Höhe sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft bemisst. Zusätzlich können Zuschüsse bis zu 5.000 Euro sowie Darlehen für die Beschaffung von Sachgütern an Selbstständige gewährt werden, außerdem Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag ist vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit beim zuständigen Träger der Grundsicherung (Jobcenter) zu stellen. Ein Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit ist auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit abrufbar.

Häufige Fragen

Wer kann Einstiegsgeld beantragen?
Antragsberechtigt sind Hilfebedürftige, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind und eine abhängige Beschäftigung oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen.
Wie lange wird das Einstiegsgeld gezahlt?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss für höchstens 24 Monate. Die Höhe bemisst sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
Gibt es zusätzliche Zuschüsse für Selbstständige?
Ja, neben dem Einstiegsgeld können Zuschüsse bis zu 5.000 Euro sowie Darlehen für die Beschaffung von Sachgütern gewährt werden, zudem Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Die Förderung ist vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit beim zuständigen Träger der Grundsicherung (Jobcenter) zu beantragen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Einstiegsgeld – Bundesagentur für Arbeit
    arbeitsagentur.dePrimärquelleBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
  2. [02]
    § 16b SGB II – Einstiegsgeld (Gesetzestext)
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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