Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bund (SGB II / SGB XII / AsylbLG) – kommunale Träger, Jobcenter |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie |
Worum geht es?
Durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus finanziell schwachen Familien bessere Bildungs- und Entwicklungschancen. Berechtigt sind Personen bis 25 Jahren, deren Familien Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende), Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen und die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen decken können.
Passt Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Kind, Jugendlicher oder junger Erwachsener bis 25 Jahre (Teilhabebudget bis 18 Jahre)
Familie bezieht Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld
Bildungs- und Teilhabebedarf kann nicht aus eigenem Einkommen/Vermögen gedeckt werden
Was bekommst du konkret?
Das Bildungspaket umfasst: eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten (in tatsächlicher Höhe), einen Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf von 195 Euro im Jahr 2026 (130 Euro zum 1. August, 65 Euro zum 1. Februar), Schülerbeförderung in erforderlicher Höhe, ergänzende Lernförderung, die Kosten des gemeinschaftlichen Mittagessens (ohne Eigenanteil) sowie bis zum 18. Lebensjahr mindestens 15 Euro monatlich für Mitmachen in Kultur, Sport, Spiel und Freizeit (z. B. Vereins- oder Musikschulbeiträge).
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Beim Bürgergeld-Bezug formlos geltend machen
Wer Bürgergeld bezieht, muss die meisten Leistungen – außer Lernförderung – nicht gesondert beantragen, sondern formlos beim zuständigen Jobcenter, der kreisfreien Stadt oder dem Landratsamt geltend machen.
- 02
Bei anderen Leistungen vorab Antrag stellen
Bei Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen ist – außer beim Schulbedarf – ein vorheriger Antrag erforderlich; bei Kinderzuschlag oder Wohngeld ist eine gesonderte formlose Antragstellung beim örtlichen Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt nötig.
- 03
Lernförderung gesondert beantragen
Für Lernförderung ist stets ein gesonderter Antrag zu stellen.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Wie hoch ist der Zuschuss für den Schulbedarf?
Was deckt das Teilhabebudget ab?
Muss ich die Leistungen beantragen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleBund (SGB II / SGB XII / AsylbLG) – kommunale Träger, Jobcenter
- [02]§ 28 SGB II – Bedarfe für Bildung und Teilhabe (Gesetzestext)gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBund (SGB II / SGB XII / AsylbLG) – kommunale Träger, Jobcenter