BundesBonus
Zuschuss · bis 259 €/Mt. Bund

Kindergeld

Kindergeld ist eine monatliche Geldleistung für Eltern oder Erziehungsberechtigte zur Unterstützung der finanziellen Belastung durch Kinder — geregelt im Einkommensteuergesetz und Bundeskindergeldgesetz. Seit dem 1. Januar 2026 zahlt die Familienkasse einheitlich 259 € pro Kind und Monat (zuvor 255 € seit Januar 2025, davor 250 € seit Januar 2023), unabhängig von der Anzahl der Kinder im Haushalt. Anspruch besteht für jedes Kind mindestens bis zum 18. Geburtstag, bei Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Behinderung verlängert bis spätestens zum 25. Geburtstag.

Monatliche Zahlung
259 €
pro Monat
Zuständig
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Höhe pro Monat 259 € pro Monat
Zielgruppe Familie, Privatperson

Worum geht es?

Kindergeld ist die bekannteste Familienleistung in Deutschland und wird laut Familienkasse für rund 17,6 Millionen Kinder ausgezahlt (Stand 2024, Gesamtausgaben 54,5 Mrd Euro). Es ist steuerfrei, wird monatlich ausgezahlt und setzt weder Einkommensprüfung noch Vermögensnachweis voraus.

Anspruch haben alle Eltern mit Wohnsitz in Deutschland — unabhängig von Staatsangehörigkeit, sobald die Voraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht erfüllt sind. Auch EU-Bürger und Grenzpendler können Anspruch haben.

Für Kinder in Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Für arbeitsuchende Kinder bis 21. Für Kinder mit Behinderung ohne Altersgrenze, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Schnell-Check

Passt Kindergeld zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

Kind lebt im selben Haushalt (oder du zahlst Unterhalt)

Alter des Kindes in Jahren

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag stellen bei der Familienkasse

    Kindergeld schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen — online über das Familienportal oder per Formular. Beamte beantragen direkt beim Dienstherren.

  2. 02

    Unterlagen einreichen

    Geburtsurkunde des Kindes, Steuer-ID des Kindes und beider Eltern sowie bei älteren Kindern Ausbildungs- oder Studienbescheinigungen beifügen.

  3. 03

    Auszahlung erhalten

    Bearbeitungsdauer im Regelfall 4–6 Wochen. Rückwirkend zahlt die Kasse nur für die letzten 6 Monate ab Antragseingang.

Wer bekommt Kindergeld?

Daten aus 2024

Empfänger

17.620.000

Betrag pro Monat

259 €

Gesamt-Volumen

54,5 Mrd. €

Häufige Fragen

Muss ich Kindergeld versteuern?
Nein, Kindergeld ist steuerfrei. Es wirkt sich aber über die Günstigerprüfung auf deine Einkommensteuer aus — bei hohem Einkommen kann der Kinderfreibetrag günstiger sein, den rechnet das Finanzamt automatisch.
Bekomme ich Kindergeld auch während des Studiums meines Kindes?
Ja, bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des ersten Studiums, maximal bis zum 25. Geburtstag. Masterstudium nach Bachelor zählt als Fortsetzung, wenn fachlich zusammenhängend.
Was passiert, wenn mein Kind nebenbei arbeitet?
Nach Abschluss der ersten Ausbildung: mehr als 20 Stunden/Woche Erwerbstätigkeit → Kindergeldanspruch fällt weg (außer Ausbildungsdienstverhältnis, Minijob oder geringfügige Beschäftigung in Teilzeit).
Kann ich Kindergeld rückwirkend beantragen?
Seit 2018 nur noch für die letzten 6 Monate ab Antragseingang. Unbedingt direkt nach der Geburt beantragen — das Kind bekommt die Steuer-ID automatisch zugeschickt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Kindergeld — Offizielle Programmseite
    arbeitsagentur.dePrimärquelleFamilienkasse der Bundesagentur für Arbeit
  2. [02]
    EStG §§ 62–78 — Kindergeld
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageFamilienkasse der Bundesagentur für Arbeit