Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt |
| Höhe pro Monat | bis zu 992 € pro Monat |
| Zielgruppe | Student, Privatperson, Familie |
Worum geht es?
Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) sichert Ausbildungschancen unabhängig vom elterlichen Einkommen. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern (bei unter 30-Jährigen) und nach der Wohnsituation.
Für Studierende gilt seit der Reform 2024: Höchstsatz 992 € pro Monat (Grundbedarf 475 € + Wohnpauschale 380 € + KV/PV-Zuschlag bis 137 €). Die Freibeträge auf das Elterneinkommen wurden angehoben.
Bei Schüler (Abendschule, FOS, BOS, Fachschule) gibt es eigene Sätze. Bei Studierenden ist die Förderung an die Regelstudienzeit gebunden, mit begrenzten Verlängerungen (Kind, Behinderung, Gremienarbeit).
Passt BAföG zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Art der Ausbildung | Studium (Bachelor/Master) · Fachschule · Abendschule/FOS/BOS · Kolleg · Berufsfachschule |
| Deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit bzw. aufenthaltsrechtliche Gleichstellung | — |
| Alter bei Beginn der Ausbildung (ab 45 nur mit Ausnahmegrund nach § 10 Abs. 3 BAföG) | — |
| Brutto-Jahreseinkommen der Eltern (beide zusammen, vorletztes Jahr) | — |
| Eigenes Vermögen (Freibetrag 15.000 € unter 30 Jahren, 45.000 € ab 30) | — |
| Wohnsituation | Bei den Eltern · Eigene Wohnung / WG |
Was bekommst du konkret?
Höchstsatz im Studium: 992 € / Monat
- Grundbedarf: 475 € (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG); an Fachschulen, Abendgymnasien und Kollegs 442 €
- Wohnpauschale (nicht bei Eltern): 380 € (§ 13 Abs. 2 Nr. 2), bei den Eltern 59 €
- KV/PV-Zuschlag: 102 € + 35 € (§ 13a — gesetzlich versichert)
- Kinderbetreuungszuschlag: 160 € pro Kind unter 14 Jahren (§ 14b)
Zuschuss oder Darlehen: Schüler erhalten das BAföG als Zuschuss (§ 17 Abs. 1). Beim Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen wird der monatliche Förderungsbetrag zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen geleistet (§ 17 Abs. 2); Kinderbetreuungszuschlag und Studiengebühren-Zuschlag bleiben Zuschuss.
Rückzahlung: in Raten von mindestens 130 € innerhalb von 20 Jahren, die erste Rate fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (§ 18 Abs. 3). Wer 77 Raten gezahlt hat, bekommt die Restschuld erlassen (§ 18 Abs. 13) — bei der Mindestrate sind das 10.010 €. Wer vorzeitig zurückzahlt, erhält einen Nachlass.
Freistellung bei geringem Einkommen: Auf Antrag entfällt die Rate, solange das monatliche Einkommen 1.690 € nicht übersteigt; der Betrag erhöht sich um 850 € für Ehegatten oder Lebenspartner und 770 € je Kind (§ 18a Abs. 1).
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Anspruchscheck online
Der amtliche BAföG-Rechner auf BAföG Digital gibt dir eine Schätzung der monatlichen Förderhöhe — Eingabe von Elterneinkommen, Miete, Studienort.
BAföG-Rechner - 02
Formblätter ausfüllen
Du brauchst mindestens Formblatt 1 (Grundantrag), 2 (Bescheinigung der Ausbildungsstätte) und 3 (Einkommen der Eltern — je eins pro Elternteil). Weitere Formblätter je nach Situation.
Formblätter herunterladen - 03
Online oder per Post einreichen
BAföG Digital ermöglicht den komplett papierlosen Antrag inkl. elektronischer Signatur. Alternativ: unterschriebene Papier-Formblätter per Post. Rückwirkend nur bis zum Antragsmonat.
BAföG Digital - 04
Bescheid + Auszahlung
Nach der Bewilligung erhältst du monatlich bis zu 992 €. Für Schüler ist das ein Zuschuss; im Studium ist die Hälfte ein zinsloses Darlehen, dessen Rückzahlung fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Raten von mindestens 130 € beginnt.
- 05
Folgeantrag nicht vergessen
Der BAföG-Bescheid gilt nur 12 Monate. Folgeantrag mindestens 2 Monate vor Ablauf stellen — sonst droht Zahlungslücke. Leistungsnachweise (§ 48 BAföG) nach dem 4. Semester beachten.
Wer bekommt BAföG?
Daten aus 2024
Empfänger
612.800
Ø pro Monat
635 €
Gesamt-Volumen
3,1 Mrd. €
Häufige Fragen
Muss ich BAföG komplett zurückzahlen?
Bekomme ich BAföG auch im Master?
Was zählt als Elterneinkommen?
Kann ich nebenher arbeiten?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]BAföG — Offizielle Informationsseite des BMFTRxn--bafg-7qa.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
- [02]Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) — konsolidierte Fassunggesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [03]BAföG-Statistik 2024 — Gefördertenzahlen und durchschnittliche Förderhöhedestatis.deStatistikStatistisches Bundesamt
- [04]29. BAföG-Novelle (Wintersemester 2024/25) — Was hat sich geändert?xn--bafg-7qa.deFachartikelBMFTR
- [05]Deutsches Studierendenwerk — BAföG-Beratungsstellen vor Ortstudierendenwerke.deFachartikelDeutsches Studierendenwerk
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.