BundesBonus
Zuschuss · bis 992 €/Mt. Bund

BAföG — Bundesausbildungsförderung

BAföG ist die staatliche Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Schüler und Studierende, deren Eltern die Ausbildung nicht vollständig finanzieren können. Für Schüler wird sie als Zuschuss geleistet. Beim Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen wird der monatliche Förderungsbetrag zur Hälfte als zinsloses Darlehen geleistet, das in Raten von mindestens 130 Euro zurückgezahlt wird. Wer monatlich nicht mehr als 1.690 Euro verdient, wird auf Antrag von der Rückzahlung freigestellt; nach 77 gezahlten Raten wird die Restschuld erlassen, rechnerisch also bei 10.010 Euro.

Monatliche Zahlung
992 €
pro Monat
Zuständig
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Höhe pro Monat bis zu 992 € pro Monat
Zielgruppe Student, Privatperson, Familie

Worum geht es?

Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) sichert Ausbildungschancen unabhängig vom elterlichen Einkommen. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern (bei unter 30-Jährigen) und nach der Wohnsituation.

Für Studierende gilt seit der Reform 2024: Höchstsatz 992 € pro Monat (Grundbedarf 475 € + Wohnpauschale 380 € + KV/PV-Zuschlag bis 137 €). Die Freibeträge auf das Elterneinkommen wurden angehoben.

Bei Schüler (Abendschule, FOS, BOS, Fachschule) gibt es eigene Sätze. Bei Studierenden ist die Förderung an die Regelstudienzeit gebunden, mit begrenzten Verlängerungen (Kind, Behinderung, Gremienarbeit).

Schnell-Check

Passt BAföG zu dir?

6 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Art der AusbildungStudium (Bachelor/Master) · Fachschule · Abendschule/FOS/BOS · Kolleg · Berufsfachschule
Deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit bzw. aufenthaltsrechtliche Gleichstellung—
Alter bei Beginn der Ausbildung (ab 45 nur mit Ausnahmegrund nach § 10 Abs. 3 BAföG)—
Brutto-Jahreseinkommen der Eltern (beide zusammen, vorletztes Jahr)—
Eigenes Vermögen (Freibetrag 15.000 € unter 30 Jahren, 45.000 € ab 30)—
WohnsituationBei den Eltern · Eigene Wohnung / WG

Was bekommst du konkret?

Höchstsatz im Studium: 992 € / Monat

  • Grundbedarf: 475 € (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG); an Fachschulen, Abendgymnasien und Kollegs 442 €
  • Wohnpauschale (nicht bei Eltern): 380 € (§ 13 Abs. 2 Nr. 2), bei den Eltern 59 €
  • KV/PV-Zuschlag: 102 € + 35 € (§ 13a — gesetzlich versichert)
  • Kinderbetreuungszuschlag: 160 € pro Kind unter 14 Jahren (§ 14b)

Zuschuss oder Darlehen: Schüler erhalten das BAföG als Zuschuss (§ 17 Abs. 1). Beim Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen wird der monatliche Förderungsbetrag zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen geleistet (§ 17 Abs. 2); Kinderbetreuungszuschlag und Studiengebühren-Zuschlag bleiben Zuschuss.

Rückzahlung: in Raten von mindestens 130 € innerhalb von 20 Jahren, die erste Rate fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (§ 18 Abs. 3). Wer 77 Raten gezahlt hat, bekommt die Restschuld erlassen (§ 18 Abs. 13) — bei der Mindestrate sind das 10.010 €. Wer vorzeitig zurückzahlt, erhält einen Nachlass.

Freistellung bei geringem Einkommen: Auf Antrag entfällt die Rate, solange das monatliche Einkommen 1.690 € nicht übersteigt; der Betrag erhöht sich um 850 € für Ehegatten oder Lebenspartner und 770 € je Kind (§ 18a Abs. 1).

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Anspruchscheck online

    Der amtliche BAföG-Rechner auf BAföG Digital gibt dir eine Schätzung der monatlichen Förderhöhe — Eingabe von Elterneinkommen, Miete, Studienort.

    BAföG-Rechner
  2. 02

    Formblätter ausfüllen

    Du brauchst mindestens Formblatt 1 (Grundantrag), 2 (Bescheinigung der Ausbildungsstätte) und 3 (Einkommen der Eltern — je eins pro Elternteil). Weitere Formblätter je nach Situation.

    Formblätter herunterladen
  3. 03

    Online oder per Post einreichen

    BAföG Digital ermöglicht den komplett papierlosen Antrag inkl. elektronischer Signatur. Alternativ: unterschriebene Papier-Formblätter per Post. Rückwirkend nur bis zum Antragsmonat.

    BAföG Digital
  4. 04

    Bescheid + Auszahlung

    Nach der Bewilligung erhältst du monatlich bis zu 992 €. Für Schüler ist das ein Zuschuss; im Studium ist die Hälfte ein zinsloses Darlehen, dessen Rückzahlung fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Raten von mindestens 130 € beginnt.

  5. 05

    Folgeantrag nicht vergessen

    Der BAföG-Bescheid gilt nur 12 Monate. Folgeantrag mindestens 2 Monate vor Ablauf stellen — sonst droht Zahlungslücke. Leistungsnachweise (§ 48 BAföG) nach dem 4. Semester beachten.

Wer bekommt BAföG?

Daten aus 2024

Empfänger

612.800

Ø pro Monat

635 €

Gesamt-Volumen

3,1 Mrd. €

Häufige Fragen

Muss ich BAföG komplett zurückzahlen?
Schüler nicht — Schüler-BAföG ist ein Zuschuss (§ 17 Abs. 1 BAföG). Im Studium wird die Hälfte als zinsloses Darlehen geleistet und in Raten von mindestens 130 Euro zurückgezahlt. Nach 77 gezahlten Raten wird die Restschuld erlassen (§ 18 Abs. 13), bei der Mindestrate also nach 10.010 Euro. Wer monatlich nicht mehr als 1.690 Euro verdient, wird auf Antrag von der Rückzahlung freigestellt (§ 18a).
Bekomme ich BAföG auch im Master?
Ja, wenn der Master auf einem Bachelor- oder Bakkalaureusabschluss aufbaut (§ 7 Abs. 1a BAföG). Eine Frist zwischen Bachelor und Master oder einen fachlichen Zusammenhang verlangt das Gesetz nicht.
Was zählt als Elterneinkommen?
Das zu versteuernde Einkommen des vorletzten Kalenderjahres laut Steuerbescheid. Bei deutlicher Einkommensminderung im Förderzeitraum (z.B. Jobverlust, Rente) → **Aktualisierungsantrag** nach §24 BAföG.
Kann ich nebenher arbeiten?
Ja. Vom eigenen Einkommen bleiben 353 Euro im Monat anrechnungsfrei (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BAföG), zusätzlich 850 Euro für Ehegatten oder Lebenspartner und 770 Euro je Kind. Vorher werden Sozialabgaben und Werbungskosten pauschal abgezogen (§ 21). Einkommen darüber wird auf den Bedarf angerechnet.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BAföG — Offizielle Informationsseite des BMFTR
    xn--bafg-7qa.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
  2. [02]
    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
  5. [05]
    Deutsches Studierendenwerk — BAföG-Beratungsstellen vor Ort
    studierendenwerke.deFachartikelDeutsches Studierendenwerk

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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