Förderungen für Bildung & BAföG
Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende, dazu Stipendien und Bildungskredite. Der Anspruch richtet sich nach dem Einkommen der Eltern; bei elternunabhängiger Förderung zählt die eigene Erwerbsbiografie. Ein Teil wird als Zuschuss, ein Teil als zinsloses Darlehen gezahlt.
6 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
6 Förderungen im Bereich Bildung & BAföG
Max Weber-Programm – Hochbegabtenförderung im Studium
Das Max Weber-Programm im Elitenetzwerk Bayern fördert besonders begabte Studierende an bayerischen Hochschulen. Neben einer Bildungspauschale von 1.290 Euro pro Semester und finanzieller Unterstützung bei Auslandsaufenthalten erhalten die Stipendiaten eine fachliche und persönliche Betreuung.
Schülerbeförderung – Erstattung der Schulwegkosten (Bayern)
In Bayern ist die notwendige Schülerbeförderung bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 grundsätzlich kostenfrei. Ab Jahrgangsstufe 11 besteht Anspruch auf Erstattung der Schulwegkosten, soweit sie eine Eigenbeteiligung von 320 Euro je Schüler und Schuljahr – höchstens 490 Euro je Familie – übersteigen.
Zuschuss für Berufsschüler an außerbayerischer Berufsschule bei auswärtiger Unterbringung
Berufsschüler, die zum Besuch einer außerbayerischen Berufsschule verpflichtet sind (vor allem in den sogenannten Splitterberufen), erhalten bei notwendiger auswärtiger Unterbringung Kostenersatz für Unterbringung und Verpflegung. Der Eigenanteil an den Verpflegungskosten beträgt bei Vollverpflegung derzeit bis zu 5,10 Euro je Tag.
Härtefalldarlehen und Zuschüsse für Auszubildende in finanzieller Notlage
Auszubildende und Studierende, die in eine finanzielle Notlage geraten und keinen vorrangigen Anspruch auf Bürgergeld haben, können beim Jobcenter ergänzende Hilfen beantragen. Dazu zählen zinslose Härtefall- und Übergangsdarlehen, Zuschüsse für Mehrbedarfe sowie eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.
KfW-Studienkredit
Der KfW-Studienkredit finanziert die Lebenshaltungskosten während des Studiums mit monatlichen Auszahlungen zwischen 100 und 650 Euro – ohne Kreditsicherheiten und unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Über 14 Fördersemester summiert sich der Finanzierungsrahmen auf höchstens 54.600 Euro. Volljährige Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland können ihn bis zu einem Alter von 44 Jahren beantragen.
bis zu 54.600 €
BAföG — Bundesausbildungsförderung
Staatliche Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende. Schüler-BAföG ist ein voller Zuschuss; im Studium wird die Hälfte als zinsloses Darlehen geleistet, dessen Rückzahlung bei geringem Einkommen ausgesetzt und nach 77 Raten erlassen wird.
bis zu 992 €
Bildung & BAföG: So greifen die Programme ineinander
Wie ist das BAföG aufgebaut — Zuschuss oder Kredit?
Das BAföG ist keine einheitliche Leistung, sondern hängt an der Ausbildungsstätte. Ausbildungsförderung wird grundsätzlich als Zuschuss geleistet; an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen wird der monatliche Förderungsbetrag jedoch zur Hälfte als Darlehen geleistet. Schüler bekommen also in der Regel einen reinen Zuschuss, Studenten eine Mischung aus Zuschuss und Darlehen — der wichtigste Unterschied, den eine Programmübersicht allein nicht zeigt.
Der Betrag setzt sich aus Bausteinen zusammen. Für Höhere Fachschulen, Akademien und Hochschulen liegt der Grundbedarf bei 475 Euro; wohnst du nicht bei den Eltern, erhöht er sich um monatlich 380 Euro, im Elternhaus um 59 Euro. Dazu kommen Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung von 102 und 35 Euro. Der maximale Förderungsbetrag liegt damit bei 992 Euro.
Der Darlehensteil ist gedeckelt, und das unterscheidet ihn von jedem Kredit: Zurückgezahlt wird in gleichbleibenden monatlichen Raten von mindestens 130 Euro innerhalb von 20 Jahren, und wer 77 Monatsraten geleistet hat, dem wird die verbleibende Darlehensschuld erlassen.
Wer entscheidet über deinen Antrag?
Zuständig ist beim BAföG kein Bundesamt, sondern eine Stelle vor Ort. Grundregel ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk die Eltern des Auszubildenden den ständigen Wohnsitz haben. Für Studenten gilt eine eigene Regel: Dort ist das bei einer staatlichen Hochschule errichtete Amt für die an dieser Hochschule immatrikulierten Auszubildenden zuständig, in der Praxis meist beim Studierendenwerk angesiedelt.
Die Landes- und Sonderprogramme rund um das BAföG haben ganz andere Adressen: Wohnraumprogramme laufen über Landesförderbank oder Ministerium, Schülerbeförderungs- und Unterbringungszuschüsse über Schulträger und Bezirksregierung, Härtefallhilfen für Auszubildende über die jeweils benannte Stelle. Ein Antrag beim BAföG-Amt ersetzt keinen davon, und keines dieser Programme prüft deinen BAföG-Anspruch mit.
Der Antragsmonat entscheidet
Die teuerste Regel steht im Gesetz: Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Rückwirkend gibt es also nichts. Ein Antrag noch im laufenden Monat sichert dir den Zeitraum, auch wenn Unterlagen und Nachweise erst später nachkommen.
Beim Verhältnis zu anderen Geldquellen lohnt eine Vorabklärung. Ein Studienkredit ist unabhängig von Einkommen und Sicherheiten und ersetzt keinen Zuschuss — er verschiebt die Belastung hinter den Abschluss. Ob und wie ein Stipendium aus einem Begabtenförderungsprogramm auf deinen Bedarf angerechnet wird, regelt das jeweilige Programm; kläre das mit dem Amt für Ausbildungsförderung, bevor du zusagst.
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NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege
Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen und Kommunen 30 Prozent. Maximaler Zuschuss 350.000 Euro.
L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende
Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.
KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.
EigenheimPlus Thüringen TAB Wohneigentum-Darlehen
Das EigenheimPlus-Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) finanziert den Erwerb und die Modernisierung von selbstgenutzten Bestandsimmobilien in Thüringen. Privatpersonen erhalten zinsgünstige Darlehen von 5.000 bis 250.000 Euro über ihre Hausbank, mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und bis zu einem tilgungsfreien Anlaufsjahr.
Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale)
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Grundstückseigentümern Zuschüsse für die Sicherung leerstehender Altbauten und stadtbildprägender Gebäude in den festgelegten Fördergebieten der Innenstadt. Gefördert werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an der äußeren Hülle, damit die Gebäude später instand gesetzt und modernisiert werden können. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 85.000 Euro; bei gravierenden Schäden an besonders erhaltenswerten Gebäuden sind bis zu 250.000 Euro möglich.
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