Förderungen für Bildung & BAföG
Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende, dazu Stipendien und Bildungskredite. Der Anspruch richtet sich nach dem Einkommen der Eltern; bei elternunabhängiger Förderung zählt die eigene Erwerbsbiografie. Ein Teil wird als Zuschuss, ein Teil als zinsloses Darlehen gezahlt.
7 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
7 Förderungen im Bereich Bildung & BAföG
Schülerbeförderung – Erstattung der Schulwegkosten (Bayern)
In Bayern ist die notwendige Schülerbeförderung bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 grundsätzlich kostenfrei. Ab Jahrgangsstufe 11 besteht Anspruch auf Erstattung der Schulwegkosten, soweit sie eine Eigenbeteiligung von 320 Euro je Schüler und Schuljahr – höchstens 490 Euro je Familie – übersteigen.
Härtefalldarlehen und Zuschüsse für Auszubildende in finanzieller Notlage
Auszubildende und Studierende, die in eine finanzielle Notlage geraten und keinen vorrangigen Anspruch auf Bürgergeld haben, können beim Jobcenter ergänzende Hilfen beantragen. Dazu zählen zinslose Härtefall- und Übergangsdarlehen, Zuschüsse für Mehrbedarfe sowie eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.
Zuschuss für Berufsschüler an außerbayerischer Berufsschule bei auswärtiger Unterbringung
Berufsschüler, die zum Besuch einer außerbayerischen Berufsschule verpflichtet sind (vor allem in den sogenannten Splitterberufen), erhalten bei notwendiger auswärtiger Unterbringung Kostenersatz für Unterbringung und Verpflegung. Der Eigenanteil an den Verpflegungskosten beträgt bei Vollverpflegung derzeit bis zu 5,10 Euro je Tag.
Junges Wohnen — Studierenden- und Auszubildendenwohnheime 556, 557
Darlehensförderung für Errichtung preiswerterer Studierenden- und Auszubildendenwohnheime in RLP. 10 Jahre zinslos, dann 0,5% p.a., mit Tilgungszuschüssen.
KfW-Studienkredit
Der KfW-Studienkredit finanziert die Lebenshaltungskosten während des Studiums mit monatlichen Auszahlungen zwischen 100 und 650 Euro – ohne Kreditsicherheiten und unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Über 14 Fördersemester summiert sich der Finanzierungsrahmen auf höchstens 54.600 Euro. Volljährige Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland können ihn bis zu einem Alter von 44 Jahren beantragen.
bis zu 54.600 €
Max Weber-Programm – Hochbegabtenförderung im Studium
Das Max Weber-Programm im Elitenetzwerk Bayern fördert besonders begabte Studierende an bayerischen Hochschulen. Neben einer Bildungspauschale von 1.290 Euro pro Semester und finanzieller Unterstützung bei Auslandsaufenthalten erhalten die Stipendiaten eine fachliche und persönliche Betreuung.
bis zu 1.290 €
BAföG — Bundesausbildungsförderung
Staatliche Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende. Zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte zinsloses Darlehen — Rückzahlung erst ab 6.500 € Netto/Jahr, gedeckelt bei 10.010 €.
bis zu 992 €
Bildung & BAföG: So greifen die Programme ineinander
Wie ist das BAföG aufgebaut — Zuschuss oder Kredit?
Das BAföG ist keine einheitliche Leistung, sondern hängt an der Ausbildungsstätte. Ausbildungsförderung wird grundsätzlich als Zuschuss geleistet; an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen wird der monatliche Förderungsbetrag jedoch zur Hälfte als Darlehen geleistet. Schüler bekommen also in der Regel einen reinen Zuschuss, Studenten eine Mischung aus Zuschuss und Darlehen — der wichtigste Unterschied, den eine Programmübersicht allein nicht zeigt.
Der Betrag setzt sich aus Bausteinen zusammen. Für Höhere Fachschulen, Akademien und Hochschulen liegt der Grundbedarf bei 475 Euro; wohnst du nicht bei den Eltern, erhöht er sich um monatlich 380 Euro, im Elternhaus um 59 Euro. Dazu kommen Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung von 102 und 35 Euro. Der maximale Förderungsbetrag liegt damit bei 992 Euro.
Der Darlehensteil ist gedeckelt, und das unterscheidet ihn von jedem Kredit: Zurückgezahlt wird in gleichbleibenden monatlichen Raten von mindestens 130 Euro innerhalb von 20 Jahren, und wer 77 Monatsraten geleistet hat, dem wird die verbleibende Darlehensschuld erlassen.
Wer entscheidet über deinen Antrag?
Zuständig ist beim BAföG kein Bundesamt, sondern eine Stelle vor Ort. Grundregel ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk die Eltern des Auszubildenden den ständigen Wohnsitz haben. Für Studenten gilt eine eigene Regel: Dort ist das bei einer staatlichen Hochschule errichtete Amt für die an dieser Hochschule immatrikulierten Auszubildenden zuständig, in der Praxis meist beim Studierendenwerk angesiedelt.
Die Landes- und Sonderprogramme rund um das BAföG haben ganz andere Adressen: Wohnraumprogramme laufen über Landesförderbank oder Ministerium, Schülerbeförderungs- und Unterbringungszuschüsse über Schulträger und Bezirksregierung, Härtefallhilfen für Auszubildende über die jeweils benannte Stelle. Ein Antrag beim BAföG-Amt ersetzt keinen davon, und keines dieser Programme prüft deinen BAföG-Anspruch mit.
Der Antragsmonat entscheidet
Die teuerste Regel steht im Gesetz: Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Rückwirkend gibt es also nichts. Ein Antrag noch im laufenden Monat sichert dir den Zeitraum, auch wenn Unterlagen und Nachweise erst später nachkommen.
Beim Verhältnis zu anderen Geldquellen lohnt eine Vorabklärung. Ein Studienkredit ist unabhängig von Einkommen und Sicherheiten und ersetzt keinen Zuschuss — er verschiebt die Belastung hinter den Abschluss. Ob und wie ein Stipendium aus einem Begabtenförderungsprogramm auf deinen Bedarf angerechnet wird, regelt das jeweilige Programm; kläre das mit dem Amt für Ausbildungsförderung, bevor du zusagst.
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Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.
Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.
Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den Erstbezug oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit Schwerbehinderung (mind. 80 %). Die Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.
Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
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