Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Halle (Saale) — Fachbereich Städtebau und Bauordnung |
| Förderhöhe | bis zu 250.000 € |
| Förderquote | 60 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Das Gebäude muss innerhalb des Stadtumbaugebietes „Nördliche und Südliche Innenstadt", des Fördergebietes „Lebendige Zentren — erweiterte Altstadt/Nördliche Innenstadt" oder des Fördergebietes Wachstum und nachhaltige Erneuerung „Südliche Innenstadt" liegen. Die Gebiete sind als Anlagen 1 bis 4 der Richtlinie beigefügt. Das Gebäude muss mindestens zu 80 Prozent leerstehende Nutzfläche aufweisen. Die Einschätzung erfolgt durch Inaugenscheinnahme durch die Stadt Halle (Saale) oder von ihr beauftragte Dritte gemeinsam mit dem Antragsteller. Voraussetzung sind Schäden an der äußeren Hülle — etwa Dach, Dachkonstruktion, Fassade, Fenster oder Mauerwerk — sodass eine Sicherung vor dem weiteren Verfall notwendig ist. Förderfähig sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an Altbauten oder stadtbildprägenden Gebäuden.
Stehen zur Finanzierung Fördermittel anderer öffentlich-rechtlicher Stellen zur Verfügung, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Fördermittel dürfen nur für noch nicht begonnene Maßnahmen gewährt werden. Vor Beginn der Maßnahme sind alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen und spätestens mit dem Mittelabruf vorzulegen. Mit dem Antrag ist ein Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen; die Bewilligungsbehörde setzt daraus die zuwendungsfähigen Ausgaben fest.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Gebäude in einem der Innenstadt-Fördergebiete
Mindestens 80 Prozent Leerstand
Schäden an der äußeren Hülle
Vorrang anderer Fördermittel
Genehmigungen und Kostenplan
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 60 % | 250.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 250.000 Euro. Die Stadt Halle (Saale) gewährt Grundstückseigentümern Zuschüsse für die Sicherung leerstehender Altbauten und stadtbildprägender Gebäude in den festgelegten Fördergebieten der Innenstadt. Gefördert werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an der äußeren Hülle, damit die Gebäude später instand gesetzt und modernisiert werden können. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 85.000 Euro; bei gravierenden Schäden an besonders erhaltenswerten Gebäuden sind bis zu 250.000 Euro möglich.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 416.667 €
pro Antrag
- Gesamtkosten416.667 €
- Förderfähige Basis416.667 €
- Zuschuss– 250.000 €
- Dein Eigenanteil166.667 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Zuständig ist der Fachbereich Städtebau und Bauordnung der Stadt Halle (Saale). Zuerst prüfen, ob das Gebäude in einem der drei Fördergebiete liegt und die Voraussetzungen Leerstand und Hüllschäden erfüllt — beides wird gemeinsam mit der Stadt vor Ort eingeschätzt. Der Antrag mit Kosten- und Finanzierungsplan muss vor Maßnahmenbeginn vorliegen; alle erforderlichen Genehmigungen sind vor Beginn einzuholen und spätestens beim Mittelabruf vorzulegen. Nach der Bewilligung schließt die Stadt mit dem Zuwendungsempfänger einen Fördervertrag, der Vergabeverfahren, Zweckbindung, Auszahlung und Verwendungsnachweis regelt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss zur Gebäudesicherung in Halle?
Welche Gebäude kommen infrage?
Was gilt für Gebäude auf der Roten Liste?
Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Förderung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale) — Offizielle Programmseitehalle.dePrimärquelleStadt Halle (Saale) — Fachbereich Städtebau und Bauordnung
- [02]Gebäudesicherungsförderrichtlinie RL 2.32-0 (PDF)halle.deRechtsgrundlageStadt Halle (Saale) — Fachbereich Städtebau und Bauordnung
- [03]Stadt Halle (Saale) — Übersicht Fördermöglichkeitenhalle.dePrimärquelleStadt Halle (Saale) — Fachbereich Städtebau und Bauordnung