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Zuschuss · bis 300.000 € Land

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende

Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.

Max. Förderung
300.000 €
pro Antrag
Zuständig
L-Bank Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe 5.000 € – 300.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert das Land Baden-Württemberg Investitionen in Unternehmen und Mietwohnungen in ländlich geprägten Orten. Antragsberechtigt sind freiberuflich tätige Personen, gewerbliche KMU mit weniger als 100 Beschäftigten und unternehmerisch tätige natürliche Personen (z. B. Vermieter mehrerer Wohnungen). Das Programm unterscheidet drei Förderschwerpunkte: Arbeiten (Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Erweiterung, Neuansiedlung, Standortverlagerung, Umnutzung), Grundversorgung (wohnortnahe Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen) und Wohnen (Erhaltung der Ortskerne, Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Modernisierung, Baureifmachung). Das Vorhaben muss Teil eines Gesamtkonzepts der Gemeinde sein und vom Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg (MLR) eingeplant werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Freiberuflich tätig, gewerbliches Unternehmen oder unternehmerisch tätige natürliche Person
KMU nach EU-Definition mit weniger als 100 Beschäftigten
Investition in ländlich geprägtem Ort in Baden-Württemberg
Vorhaben ist Teil eines Gesamtkonzepts der Gemeinde
Vorhaben wurde vom MLR für Förderung eingeplant

Was bekommst du konkret?

Zuschuss in Höhe von 5.000 € bis 250.000 € pro Vorhaben, ab dem Jahresprogramm 2025 bei überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €. Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben. Höhere Förderung möglich für strukturpolitisch besonders bedeutsame Projekte, Projekte zur Grundversorgung, Projekte mit EU-Kofinanzierung und Projekte mit CO2-bindenden Baustoffen. Förderfähig sind Maschinen und Einrichtungen, Kaufpreis für Gebäude (ohne Grund und Boden) sowie Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Umnutzung). Nicht förderfähig sind Grunderwerb, Kraftfahrzeuge mit Straßenverkehrszulassung, Photovoltaik-Anlagen, Warenlager, Betriebsmittelbedarf und Mietwohnungen in Neubauten.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Vorhaben mit der Gemeinde abstimmen

    Den ersten Antrag als Teil des kommunalen Konzepts bei der Gemeinde stellen (Antragsfrist meist Ende September).

  2. 02

    Die Gemeinde leitet einen Förderantrag mit allen Einzelvorhaben über den Landkreis und die Regierungspräsidien an das MLR weiter.

  3. 03

    Das MLR entscheidet über die Einplanung.

  4. 04

    Auf Basis des Einplanungs-Schreibens wird der zweite Antrag direkt bei der L-Bank gestellt (Vordrucke WF_1002 für Unternehmen, WF_1003 für natürliche Personen mit Fremdvermietung).

  5. 05

    Nach Prüfung durch die L-Bank erfolgt der Bewilligungsbescheid

    Erst danach dürfen Aufträge vergeben oder Kaufverträge abgeschlossen werden (bei ELR-Zuschüssen ohne EU-Kofinanzierung schon nach der Einplanung auf eigenes Risiko).

Häufige Fragen

Welche Förderschwerpunkte gibt es?
Drei Förderschwerpunkte: Arbeiten (Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen), Grundversorgung (wohnortnahe Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen) und Wohnen (Schaffung von Mietwohnungen, Modernisierung bestehender Wohngebäude, Baureifmachung). Die Höhe des Fördersatzes hängt vom Schwerpunkt, der Art des Vorhabens und der Unternehmensgröße ab.
Welche Gemeinden gelten als ländlich geprägt?
Welche Gemeinden als ländlich geprägt gelten, ist nicht abschließend definiert. Orte, die zum ländlichen Raum nach der Definition des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg gehören, kommen grundsätzlich für eine Förderung in Frage. Das MLR entscheidet im Einzelfall.
Was bedeutet EU-Beihilferecht im ELR?
ELR-Zuschüsse sind immer Beihilfen im Sinne der EU. Im Förderschwerpunkt Arbeiten und Grundversorgung gilt die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVO (VO (EU) Nr. 651/2014), im Förderschwerpunkt Wohnen die De-minimis-Verordnung (VO (EU) Nr. 2023/2831). Unternehmensgröße und Kombination mit anderen Fördermitteln beeinflussen die Förderhöhe.
Welche Antragsformulare brauche ich?
Antragsvordruck WF_1002 (Unternehmen) oder WF_1003 (natürliche Personen mit Fremdvermietung), Finanzierungsbestätigung der Hausbank (WF_1201). Bei Kaufpreisen für Gewerbeimmobilien zusätzlich Wertgutachten. Im Förderschwerpunkt Wohnen zusätzlich De-minimis-Erklärung (Vordruck 1332).

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Verwaltungsvorschrift des MLR zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) vom 9. Juli 2014, zuletzt geändert 14.01.2021 (GABl. 2021, S. 101)
    mlr.baden-wuerttemberg.deRechtsgrundlageMinisterium für Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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