Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | L-Bank Baden-Württemberg |
| Förderhöhe | 5.000 € – 300.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert das Land Baden-Württemberg Investitionen in Unternehmen und Mietwohnungen in ländlich geprägten Orten. Antragsberechtigt sind freiberuflich tätige Personen, gewerbliche KMU mit weniger als 100 Beschäftigten und unternehmerisch tätige natürliche Personen (z. B. Vermieter mehrerer Wohnungen). Das Programm unterscheidet drei Förderschwerpunkte: Arbeiten (Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Erweiterung, Neuansiedlung, Standortverlagerung, Umnutzung), Grundversorgung (wohnortnahe Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen) und Wohnen (Erhaltung der Ortskerne, Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Modernisierung, Baureifmachung). Das Vorhaben muss Teil eines Gesamtkonzepts der Gemeinde sein und vom Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg (MLR) eingeplant werden.
Passt Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum zu dir?
5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Freiberuflich tätig, gewerbliches Unternehmen oder unternehmerisch tätige natürliche Person |
| KMU nach EU-Definition mit weniger als 100 Beschäftigten |
| Investition in ländlich geprägtem Ort in Baden-Württemberg |
| Vorhaben ist Teil eines Gesamtkonzepts der Gemeinde |
| Vorhaben wurde vom MLR für Förderung eingeplant |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss in Höhe von 5.000 € bis 250.000 € pro Vorhaben, ab dem Jahresprogramm 2025 bei überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €. Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben. Höhere Förderung möglich für strukturpolitisch besonders bedeutsame Projekte, Projekte zur Grundversorgung, Projekte mit EU-Kofinanzierung und Projekte mit CO2-bindenden Baustoffen. Förderfähig sind Maschinen und Einrichtungen, Kaufpreis für Gebäude (ohne Grund und Boden) sowie Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Umnutzung). Nicht förderfähig sind Grunderwerb, Kraftfahrzeuge mit Straßenverkehrszulassung, Photovoltaik-Anlagen, Warenlager, Betriebsmittelbedarf und Mietwohnungen in Neubauten.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Vorhaben mit der Gemeinde abstimmen
Den ersten Antrag als Teil des kommunalen Konzepts bei der Gemeinde stellen (Antragsfrist meist Ende September).
- 02
Die Gemeinde leitet einen Förderantrag mit allen Einzelvorhaben über den Landkreis und die Regierungspräsidien an das MLR weiter.
- 03
Das MLR entscheidet über die Einplanung.
- 04
Auf Basis des Einplanungs-Schreibens wird der zweite Antrag direkt bei der L-Bank gestellt (Vordrucke WF_1002 für Unternehmen, WF_1003 für natürliche Personen mit Fremdvermietung).
- 05
Nach Prüfung durch die L-Bank erfolgt der Bewilligungsbescheid
Erst danach dürfen Aufträge vergeben oder Kaufverträge abgeschlossen werden (bei ELR-Zuschüssen ohne EU-Kofinanzierung schon nach der Einplanung auf eigenes Risiko).
Häufige Fragen
Welche Förderschwerpunkte gibt es?
Welche Gemeinden gelten als ländlich geprägt?
Was bedeutet EU-Beihilferecht im ELR?
Welche Antragsformulare brauche ich?
Mehr zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Ähnliche Förderungen
Auch interessant
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende — Offizielle Programmseitel-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
- [02]Verwaltungsvorschrift des MLR zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) vom 9. Juli 2014, zuletzt geändert 14.01.2021 (GABl. 2021, S. 101)mlr.baden-wuerttemberg.deRechtsgrundlageMinisterium für Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.