Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | L-Bank Baden-Württemberg |
| Förderhöhe | 5.000 € – 250.000 € |
| Förderquote | 10 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert das Land Baden-Württemberg Investitionen in Unternehmen und Mietwohnungen in ländlich geprägten Orten. Antragsberechtigt sind freiberuflich tätige Personen, gewerbliche KMU mit weniger als 100 Beschäftigten und unternehmerisch tätige natürliche Personen (z. B. Vermieter mehrerer Wohnungen). Das Programm unterscheidet drei Förderschwerpunkte: Arbeiten (Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Erweiterung, Neuansiedlung, Standortverlagerung, Umnutzung), Grundversorgung (wohnortnahe Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen) und Wohnen (Erhaltung der Ortskerne, Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Modernisierung, Baureifmachung). Das Vorhaben muss Teil eines Gesamtkonzepts der Gemeinde sein und vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) eingeplant werden.
Passt Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Freiberuflich tätig, gewerbliches Unternehmen oder unternehmerisch tätige natürliche Person
KMU nach EU-Definition mit weniger als 100 Beschäftigten
Investition in ländlich geprägtem Ort in Baden-Württemberg
Vorhaben ist Teil eines Gesamtkonzepts der Gemeinde
Vorhaben wurde vom MLR für Förderung eingeplant
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 9.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag10 %250.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 2.500.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten2.500.000 €
- Förderfähige Basis2.500.000 €
- Zuschuss– 250.000 €
- Dein Eigenanteil2.250.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Vorhaben mit der Gemeinde abstimmen
ersten Antrag als Teil des kommunalen Konzepts bei der Gemeinde stellen (Antragsfrist meist Ende September).
- 02
Die Gemeinde leitet einen Förderantrag mit allen Einzelvorhaben über den Landkreis und die Regierungspräsidien an das MLR weiter.
- 03
Das MLR entscheidet über die Einplanung.
- 04
Auf Basis des Einplanungs-Schreibens wird der zweite Antrag direkt bei der L-Bank gestellt (Vordrucke WF_1002 für Unternehmen, WF_1003 für natürliche Personen mit Fremdvermietung).
- 05
Nach Prüfung durch die L-Bank erfolgt der Bewilligungsbescheid
Erst danach dürfen Aufträge vergeben oder Kaufverträge abgeschlossen werden (bei ELR-Zuschüssen ohne EU-Kofinanzierung schon nach der Einplanung auf eigenes Risiko).
Häufige Fragen
Welche Förderschwerpunkte gibt es?
Welche Gemeinden gelten als ländlich geprägt?
Was bedeutet EU-Beihilferecht im ELR?
Welche Antragsformulare brauche ich?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende — Offizielle Programmseitel-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg