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Zuschuss · bis 50 % Land

ELR Privat — Wohnraum-Zuschuss Ländlicher Raum Baden-Württemberg

Zuschuss für private Haus- und Grundbesitzer im ländlichen Raum Baden-Württembergs zur Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung historischer Bausubstanz, zur Schließung von Baulücken oder zur Wohnumfeldverbesserung. Regelfördersatz bis zu 40 %, maximal 50 % der Investitionssumme, Auszahlung nach Baufortschritt durch die L-Bank.

Zuständig
L-Bank Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — privat unterstützt das Land Baden-Württemberg private Haus- und Grundbesitzer in ländlichen Gegenden bei der Schaffung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage, bei der Schließung von Baulücken und bei der Wohnumfeldverbesserung. Das Land will damit Dörfer und Gemeinden in strukturschwachen ländlichen Gegenden als Standorte zum Leben, Wohnen und Arbeiten attraktiver machen. Antragsberechtigt sind private Haus- und Grundbesitzer, deren Vorhaben Teil eines kommunalen Konzepts zur Strukturverbesserung ist und vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ausgewählt wurde. Die L-Bank wickelt die Förderung im Auftrag des Ministeriums ab und zahlt die Zuschüsse nach Baufortschritt aus.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Privater Haus- und Grundbesitzer

Investition im ländlichen Raum Baden-Württembergs

Vorhaben ist Teil eines kommunalen Konzepts zur Strukturverbesserung

Vorhaben wurde vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ausgewählt

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der Gemeinde einreichen

    die ein Entwicklungskonzept erstellt und einen Sammelantrag beim Landratsamt einreicht.

  2. 02

    Der Koordinierungsausschuss stimmt die Maßnahmen ab

    das Regierungspräsidium stuft die Vorhaben nach Dringlichkeit ein und erstellt einen Entscheidungsvorschlag für das Ministerium.

  3. 03

    Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet über Aufnahme und Fördermittel.

  4. 04

    Das Regierungspräsidium erteilt den Zuwendungsbescheid.

  5. 05

    Auszahlung der Zuschüsse durch die L-Bank nach Baufortschritt.

  6. 06

    Verwendungsnachweis bei der L-Bank zur Prüfung einreichen

    Antragsformulare gibt es bei den Regierungspräsidien Baden-Württemberg.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Regelfördersatz liegt bei bis zu 40 % der Investitionssumme. Maximal möglich sind 50 %. Wie hoch der Zuschuss tatsächlich ausfällt, entscheidet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz für jedes Vorhaben einzeln, abhängig von der Projektart und der Aufnahme in das jeweilige Jahresprogramm.
Wer ist meine Ansprechperson für die Beratung?
Für Beratung, Antragstellung und Bewilligung sind die Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart oder Tübingen zuständig (jeweils Referat 32). Konkrete Ansprechpersonen finden sich auf der Webseite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Kann ich ELR mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Das ELR kann nur eingeschränkt mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Bei rein aus Bundesmitteln finanzierten KfW-Darlehen ist eine Kombination mit ELR-Mitteln zulässig. Details regelt die Verwaltungsvorschrift ELR.
Wie wird der Zuschuss ausgezahlt?
Die L-Bank zahlt den bewilligten Zuschuss nach Baufortschritt aus. Dazu reichen Antragsteller das online bereitgestellte Auszahlungsformular bei den Regierungspräsidien zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Nähere Informationen stehen im Zuwendungsbescheid.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Verwaltungsvorschrift ELR (PDF)
    rp.baden-wuerttemberg.deRechtsgrundlageL-Bank Baden-Württemberg