Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
| Förderhöhe | bis zu 1.200 € |
| Förderquote | 80 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Das SAB-Programm zur Hochwassereigenvorsorge ermöglicht privaten Eigentümern von Gebäuden in Sachsen, die Kosten für ein professionelles Gutachten zur Gebäudeeigenvorsorge fördern zu lassen. Gefördert wird die Erstellung eines Gutachtens durch zertifizierte Experten, die Schadenspotenziale analysieren und Maßnahmen zur Verringerung von Hochwasserschäden empfehlen. Die Förderquote beträgt 80 %, mit einer Mindestförderung von 500 Euro und einer Förderuntergrenze (Gutachten muss mind. 625 Euro kosten) sowie einem Maximum von 1.200 Euro je Gebäude. Seit dem 1. September 2025 müssen Gutachter beim Bundesverband der Deutschen Zementindustrie (BDZ) zertifiziert sein. Der früher ebenfalls geförderte investive Maßnahmenteil (bauliche Schutzmaßnahmen) ist aktuell für neue Anträge geschlossen.
Passt SAB Hochwassereigenvorsorge Sachsen – Gutachten-Förderung zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Eigentümer eines Gebäudes in Sachsen
Beauftragter Gutachter ist BDZ-zertifiziert (Pflicht ab 01.09.2025)
Antrag vor Beauftragung des Gutachters gestellt
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 80 % | 1.200 € |
Was bekommst du konkret?
80 % der förderfähigen Gutachtenkosten. Mindestförderung: 500 Euro (entspricht Gutachtenkosten ab ca. 625 Euro). Maximale Förderung: 1.200 Euro je Gebäude. Gutachter muss seit 01.09.2025 BDZ-zertifiziert sein.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 1.500 €
pro Antrag
- Gesamtkosten1.500 €
- Förderfähige Basis1.500 €
- Zuschuss– 1.200 €
- Dein Eigenanteil300 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Antrag vor Gutachterbeauftragung stellen
Der Antrag ist pro Gebäude über das SAB-Förderportal und vor Beauftragung des Gutachters zu stellen.
- 02
Im Förderportal registrieren
Vor der Antragstellung ist eine Registrierung oder Anmeldung im Förderportal durchzuführen.
- 03
Zertifizierten Gutachter beauftragen
Es wird ein BDZ-zertifizierter Gutachter des Kompetenzzentrums Hochwassereigenvorsorge Sachsen beauftragt.
- 04
Gutachten und Rechnung einreichen
Nach Abschluss werden Gutachten und Rechnung bei der SAB eingereicht; die Auszahlung erfolgt nach Prüfung.
Häufige Fragen
Wird auch die Umsetzung von Schutzmaßnahmen gefördert?
Wie finde ich einen BDZ-zertifizierten Gutachter?
Gibt es eine Mindest-Gutachtenkosten?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]SAB Hochwassereigenvorsorge Sachsen – Gutachten-Förderung — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank (SAB)
- [02]Förderrichtlinie Hochwassereigenvorsorge (Sachsen)revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank (SAB)