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Zuschuss · bis 80 % Land

SAB Hochwassereigenvorsorge Sachsen – Gutachten-Förderung

Die SAB fördert Gutachten zur Hochwassereigenvorsorge in Sachsen mit 80 % der förderfähigen Kosten, mindestens 500 Euro, maximal 1.200 Euro je Gebäude. Seit September 2025 nur noch BDZ-zertifizierte Gutachter förderfähig. Der investive Maßnahmenteil ist derzeit geschlossen.

Max. Förderung
1.200 €
pro Antrag
Zuständig
Sächsische Aufbaubank (SAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank (SAB)
Förderhöhe bis zu 1.200 €
Förderquote 80 %
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Das SAB-Programm zur Hochwassereigenvorsorge ermöglicht privaten Eigentümern von Gebäuden in Sachsen, die Kosten für ein professionelles Gutachten zur Gebäudeeigenvorsorge fördern zu lassen. Gefördert wird die Erstellung eines Gutachtens durch zertifizierte Experten, die Schadenspotenziale analysieren und Maßnahmen zur Verringerung von Hochwasserschäden empfehlen. Die Förderquote beträgt 80 %, mit einer Mindestförderung von 500 Euro und einer Förderuntergrenze (Gutachten muss mind. 625 Euro kosten) sowie einem Maximum von 1.200 Euro je Gebäude. Seit dem 1. September 2025 müssen Gutachter beim Bundesverband der Deutschen Zementindustrie (BDZ) zertifiziert sein. Der früher ebenfalls geförderte investive Maßnahmenteil (bauliche Schutzmaßnahmen) ist aktuell für neue Anträge geschlossen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Eigentümer eines Gebäudes in Sachsen

Beauftragter Gutachter ist BDZ-zertifiziert (Pflicht ab 01.09.2025)

Antrag vor Beauftragung des Gutachters gestellt

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    80 %
    1.200 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für SAB Hochwassereigenvorsorge Sachsen – Gutachten-Förderung
1.500 €

Förderfähig sind max. 1.500 €

Rechnerische Schätzung
1.200 €

pro Antrag

Förderquote80%
  • Gesamtkosten1.500 €
  • Förderfähige Basis1.500 €
  • Zuschuss– 1.200 €
  • Dein Eigenanteil300 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Antrag bei der SAB vor Beauftragung des Gutachters stellen. BDZ-zertifizierten Gutachter beauftragen. Nach Abschluss des Gutachtens: Gutachten + Rechnung bei der SAB einreichen. Auszahlung nach Prüfung.

Häufige Fragen

Wird auch die Umsetzung von Schutzmaßnahmen gefördert?
Nein. Der investive Maßnahmenteil (bauliche Schutzmaßnahmen auf Basis des Gutachtens) ist derzeit für neue Anträge geschlossen. Aktuell wird nur das Gutachten selbst gefördert.
Wie finde ich einen BDZ-zertifizierten Gutachter?
Der BDZ führt ein öffentliches Verzeichnis zertifizierter Gutachter. Dieser Nachweis ist seit dem 1. September 2025 Voraussetzung für die Förderfähigkeit.
Gibt es eine Mindest-Gutachtenkosten?
Ja. Da die Mindestförderung 500 Euro beträgt und die Förderquote 80 % ist, müssen die Gutachtenkosten mindestens ca. 625 Euro betragen. Günstigere Gutachten werden mit weniger als 500 Euro gefördert.

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