Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Kreditanstalt für Wiederaufbau |
| Förderhöhe | bis zu 6.250 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer, Rentner |
Worum geht es?
Mit dem Investitionszuschuss Barrierereduzierung 455-B fördert die KfW Privatpersonen — unabhängig vom Alter — beim Abbau von Barrieren in Haus und Wohnung. Förderfähig sind Maßnahmen aus sieben Förderbereichen: Wege zum Gebäude, Eingangsbereich, Überwindung von Treppen und Stufen, Raumaufteilung, Badezimmer, altersgerechte Assistenzsysteme/Smarthome sowie Gemeinschaftsräume für Mehrgenerationenwohnen. Auch der Standard 'Altersgerechtes Haus', die Umwidmung von Nichtwohnflächen und der Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie (Ersterwerb) werden gefördert. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Wohnungen, Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen sowie Mieter mit Modernisierungsvereinbarung.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Eigentümer oder Mieter
Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhauesern oder Eigentumswohnungen sowie Mieter (mit Empfehlung einer Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter). Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können Förderung beantragen.
Bestandsimmobilie (kein Neubau)
Das Förderprogramm gilt ausschliesslich für bestehende Wohngebäude. Neubauten sind nicht förderfähig. Gefördert wird der nachträgliche Umbau zur Barrierereduzierung.
Antrag vor Abschluss von Liefer-/Leistungsverträgen
Der Förderantrag muss zwingend vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn und dürfen vorab beauftragt werden.
Ausführung durch Fachunternehmen
Alle Massnahmen müssen von qualifizierten Handwerksbetrieben ausgeführt werden. Beim Standard 'Altersgerechtes Haus' ist zusätzlich ein Sachverständiger (Energieberater oder vergleichbar) zu beauftragen.
Was bekommst du konkret?
Bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: 10 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss, maximal 2.500 € pro Wohneinheit, maximale förderfähige Kosten 25.000 € pro Wohneinheit. Beim Standard 'Altersgerechtes Haus': 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 € pro Wohneinheit, maximale förderfähige Kosten 50.000 € pro Wohneinheit. Den Zuschuss musst du nicht zurückzahlen. Förderfähig sind Materialkosten, Arbeitskosten (Handwerker, Energieeffizienz-Experten und Sachverständige) sowie die Mehrwertsteuer auf diese Kosten.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Massnahme planen und Angebote einholen
Bestimmen, welche Massnahmen zur Barrierereduzierung durchgeführt werden sollen. Angebote von qualifizierten Fachunternehmen einholen. Für den Standard 'Altersgerechtes Haus' einen anerkannten Sachverständigen beauftragen. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor dem Förderantrag beauftragt werden — sie gelten nicht als Vorhabenbeginn.
- 02
Antrag im KfW-Zuschussportal stellen (vor Auftragserteilung)
Den Antrag im KfW-Zuschussportal online einreichen — zwingend vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen mit Handwerkern. Identitätsnachweis per SCHUFA-Check, Video-Ident oder Postident erbringen. Massnahmen und geplante Kosten im Antrag dokumentieren.
- 03
Förderzusage abwarten
Nach Antragseinreichung erhält man eine Förderzusage von der KfW. Diese Zusage ist befristet — das Vorhaben muss bis zum genannten Ablaufdatum abgeschlossen sein. Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Aufträge an Handwerker vergeben werden.
- 04
Massnahmen durch Fachunternehmen umsetzen
Die genehmigten Massnahmen werden von einem qualifizierten Handwerksbetrieb ausgeführt. Alle Arbeiten müssen den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen. Rechnungen und Nachweise sorgfaeltig aufbewahren.
- 05
Rechnungen und Nachweise im Portal hochladen
Nach Abschluss der Massnahmen werden Rechnungen und gegebenenfalls der Sachverständigen-Bericht im KfW-Zuschussportal hochgeladen. Die KfW prüft die eingereichten Unterlagen auf Förderfähigkeit und Vollständigkeit.
- 06
Zuschuss-Auszahlung erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen zahlt die KfW den Zuschuss direkt aus. Der Betrag muss nicht zurückgezahlt werden. Bei Fragen steht die kostenfreie KfW-Servicenummer 0800 539 9002 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt — muss ich Eigentümer sein oder gibt es einen Mindest-Pflegegrad?
Welche Massnahmen fördert der KfW 455-B Zuschuss konkret?
Wie hoch ist der Zuschuss und welche Mindestkosten gelten?
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Wie beantrage ich den Zuschuss — und welche Dokumente brauche ich?
Kann der KfW-Zuschuss mit der gesetzlichen Pflegeversicherung kombiniert werden?
Ist das Programm aktuell geöffnet oder ist das Budget erschöpft?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]KfW Förderprodukt 455-B: Altersgerecht Umbauen — Investitionszuschuss (offizielle Produktseite)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [02]§ 40 SGB XI — Massnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Massnahmen)gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [03]KfW 455-B: Technische Mindestanforderungen und förderfähige Massnahmen (Merkblatt Altersgerecht Umbauen)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [04]Pflegeleistungen bei Pflegebeduerftigkeit — Bundesgesundheitsministeriumbundesgesundheitsministerium.deFachartikelBundesministerium für Gesundheit
- [05]KfW 159: Altersgerecht Umbauen — Kredit (Schwester-Produkt zum Zuschuss 455-B)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe