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Zuschuss · bis 6.250 € Bund

KfW 455-B — Barrierereduzierung Investitionszuschuss

Bis zu 6.250 € Zuschuss für barrierearmen Umbau von Haus oder Wohnung — den Zuschuss musst du nicht zurückzahlen. Antrag direkt bei der KfW über das Zuschussportal. Mit dem Investitionszuschuss Barrierereduzierung 455-B fördert die KfW Privatpersonen — unabhängig vom Alter — beim Abbau von Barrieren in Haus und Wohnung. Förderfähig sind Maßnahmen aus sieben Förderbereichen: Wege zum Gebäude, Eingangsbereich, Überwindung von Treppen und Stufen, Raumaufteilung, Badezimmer, altersgerechte Assistenzsysteme/Smarthome sowie Gemeinschaftsräume…

Max. Förderung
6.250 €
pro Antrag
Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe bis zu 6.250 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer, Rentner

Worum geht es?

Mit dem Investitionszuschuss Barrierereduzierung 455-B fördert die KfW Privatpersonen — unabhängig vom Alter — beim Abbau von Barrieren in Haus und Wohnung. Förderfähig sind Maßnahmen aus sieben Förderbereichen: Wege zum Gebäude, Eingangsbereich, Überwindung von Treppen und Stufen, Raumaufteilung, Badezimmer, altersgerechte Assistenzsysteme/Smarthome sowie Gemeinschaftsräume für Mehrgenerationenwohnen. Auch der Standard 'Altersgerechtes Haus', die Umwidmung von Nichtwohnflächen und der Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie (Ersterwerb) werden gefördert. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Wohnungen, Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen sowie Mieter mit Modernisierungsvereinbarung.

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Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentuemer von Ein- und Zweifamilienhauesern oder Eigentumswohnungen sowie Mieter (mit Empfehlung einer Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter). Auch Wohnungseigentuemergemeinschaften koennen Foerderung beantragen.

Das Foerderprogramm gilt ausschliesslich fuer bestehende Wohngebaeude. Neubauten sind nicht foerderfaehig. Gefördert wird der nachtraegliche Umbau zur Barrierereduzierung.

Der Foerderantrag muss zwingend vor Abschluss von Liefer- und Leistungsvertraegen gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn und duerfen vorab beauftragt werden.

Einzelmassnahmen: bis zu 25.000 € foerderfaehige Kosten pro Wohneinheit (max. 2.500 € Zuschuss). Standard 'Altersgerechtes Haus': bis zu 50.000 € foerderfaehige Kosten (max. 6.250 € Zuschuss). Alle bisherigen Foerderungen aus KfW-Produkten 155, 159, 455-B und 455-E werden auf den Hoechstbetrag angerechnet.

Alle Massnahmen muessen von qualifizierten Handwerksbetrieben ausgefuehrt werden. Beim Standard 'Altersgerechtes Haus' ist zusaetzlich ein Sachverstaendiger (Energieberater oder vergleichbar) zu beauftragen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Eigentuemer oder Mieter

Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentuemer von Ein- und Zweifamilienhauesern oder Eigentumswohnungen sowie Mieter (mit Empfehlung einer Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter). Auch Wohnungseigentuemergemeinschaften koennen Foerderung beantragen.

Bestandsimmobilie (kein Neubau)

Das Foerderprogramm gilt ausschliesslich fuer bestehende Wohngebaeude. Neubauten sind nicht foerderfaehig. Gefördert wird der nachtraegliche Umbau zur Barrierereduzierung.

Antrag vor Abschluss von Liefer-/Leistungsvertraegen

Der Foerderantrag muss zwingend vor Abschluss von Liefer- und Leistungsvertraegen gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn und duerfen vorab beauftragt werden.

Ausfuehrung durch Fachunternehmen

Alle Massnahmen muessen von qualifizierten Handwerksbetrieben ausgefuehrt werden. Beim Standard 'Altersgerechtes Haus' ist zusaetzlich ein Sachverstaendiger (Energieberater oder vergleichbar) zu beauftragen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Massnahme planen und Angebote einholen

    Bestimmen, welche Massnahmen zur Barrierereduzierung durchgefuehrt werden sollen. Angebote von qualifizierten Fachunternehmen einholen. Fuer den Standard 'Altersgerechtes Haus' einen anerkannten Sachverstaendigen beauftragen. Planungs- und Beratungsleistungen duerfen vor dem Foerderantrag beauftragt werden — sie gelten nicht als Vorhabenbeginn.

  2. 02

    Antrag im KfW-Zuschussportal stellen (vor Auftragserteilung)

    Den Antrag im KfW-Zuschussportal online einreichen — zwingend vor Abschluss von Liefer- und Leistungsvertraegen mit Handwerkern. Identitaetsnachweis per SCHUFA-Check, Video-Ident oder Postident erbringen. Massnahmen und geplante Kosten im Antrag dokumentieren.

  3. 03

    Foerderzusage abwarten

    Nach Antragseinreichung erhaelt man eine Foerderzusage von der KfW. Diese Zusage ist befristet — das Vorhaben muss bis zum genannten Ablaufdatum abgeschlossen sein. Erst nach Erhalt der Zusage duerfen Auftraege an Handwerker vergeben werden.

  4. 04

    Massnahmen durch Fachunternehmen umsetzen

    Die genehmigten Massnahmen werden von einem qualifizierten Handwerksbetrieb ausgefuehrt. Alle Arbeiten muessen den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen. Rechnungen und Nachweise sorgfaeltig aufbewahren.

  5. 05

    Rechnungen und Nachweise im Portal hochladen

    Nach Abschluss der Massnahmen werden Rechnungen und gegebenenfalls der Sachverstaendigen-Bericht im KfW-Zuschussportal hochgeladen. Die KfW prueft die eingereichten Unterlagen auf Foerderfaehigkeit und Vollstaendigkeit.

  6. 06

    Zuschuss-Auszahlung erhalten

    Nach erfolgreicher Pruefung der Unterlagen zahlt die KfW den Zuschuss direkt aus. Der Betrag muss nicht zurueckgezahlt werden. Bei Fragen steht die kostenfreie KfW-Servicenummer 0800 539 9002 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr zur Verfuegung.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt — muss ich Eigentuemer sein oder gibt es einen Mindest-Pflegegrad?
Das Programm steht Privatpersonen offen, unabhaengig von Alter und ohne jeden Pflegegrad. Antragsberechtigt sind sowohl Eigentuemer von Ein- und Zweifamilienhauesern als auch von Eigentumswohnungen sowie Wohnungseigentuemergemeinschaften. Mieter koennen ebenfalls einen Antrag stellen, sollten aber vorab eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter abschliessen. Damit ist das Programm nicht auf Senioren beschraenkt — auch junge Menschen mit koerperlichen Einschraenkungen oder Familien, die vorausschauend umbauen, koennen foerderantragsberechtigt sein.
Welche Massnahmen foerdert der KfW 455-B Zuschuss konkret?
Gefördert werden Massnahmen in sieben Bereichen: (1) Zugaenge und Wege zum Gebaeude, z. B. Wegeverbrenierungen und Stufen-Ausgleich; (2) Eingangsbereich, z. B. Schwellenabbau; (3) Treppen und Aufzuege, z. B. Treppenlifte oder Aufzugsanlagen; (4) Raumaufteilung, z. B. Waende versetzen fuer groessere Raeume; (5) Badezimmer, z. B. bodengleiche Duschen; (6) Orientierung, Kommunikation und Smarthome-Systeme; (7) Gemeinschaftsflaechen in Mehrfamilienhaeusern mit mindestens drei Wohnungen. Nicht foerderfaehig sind der Austausch von Fenstern und Tueren (ausser im Rahmen von Effizienzbau-Produkten) sowie digitale Unterhaltungselektronik.
Wie hoch ist der Zuschuss und welche Mindestkosten gelten?
Fuer Einzelmassnahmen zur Barrierereduzierung betraegt der Zuschuss 10 % der foerderfaehigen Kosten, bei maximal 25.000 € foerderfaehigen Kosten pro Wohneinheit — also bis zu 2.500 € Zuschuss. Wer den hoeheren Standard 'Altersgerechtes Haus' erreicht, erhaelt 12,5 % auf bis zu 50.000 € foerderfaehige Kosten, was einem Hoechstzuschuss von 6.250 € entspricht. Eine explizite Mindest-Investitionssumme ist im Programm nicht festgelegt. Bereits erhaltene Foerderungen aus den KfW-Produkten 155, 159, 455-B und 455-E werden auf den Foerderhoechstbetrag angerechnet.
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — der Antrag muss zwingend vor Abschluss von Liefer- und Leistungsvertraegen gestellt werden. Wer erst nach Auftragserteilung an Handwerker einen Antrag einreicht, verliert den Foerderanspruch. Ausnahme: Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn und duerfen vor dem Antrag beauftragt werden. Nach Einreichung des Antrags erhaelt man eine Foerderzusage, die nur fuer eine begrenzte Zeit gueltig ist — das Vorhaben muss bis zum Ablaufdatum der Zusage abgeschlossen sein.
Wie beantrage ich den Zuschuss — und welche Dokumente brauche ich?
Der Antrag wird direkt im KfW-Zuschussportal online gestellt. Als Identitaetsnachweis akzeptiert die KfW drei Optionen: SCHUFA-Check, Video-Ident oder Postident. Nach der Foerderzusage werden die Massnahmen von einem Fachunternehmen ausgefuehrt. Im Anschluss laden Antragsteller die Rechnungen im Portal hoch. Die KfW prueft die Nachweise und zahlt den Zuschuss aus. Beim Standard 'Altersgerechtes Haus' ist zusaetzlich ein anerkannter Sachverstaendiger zu beauftragen, der die Massnahme begleitet. Den Zuschuss muss man nicht zurueckzahlen.
Kann der KfW-Zuschuss mit der gesetzlichen Pflegeversicherung kombiniert werden?
Ja, eine Kombination ist grundsaetzlich moeglich. Die gesetzliche Pflegeversicherung (§ 40 SGB XI) foerdert wohnumfeldverbessernde Massnahmen mit bis zu 4.000 € pro Massnahme. Wenn eine Massnahme — etwa ein Badumbau — bereits ueber die Pflegeversicherung gefoerdert wird, koennen andere Massnahmen — z. B. ein Treppenlift — noch ueber den KfW 455-B Zuschuss gefoerdert werden. Es gilt jedoch: Dieselbe Massnahme kann nicht doppelt gefoerdert werden. Eine Abstimmung mit der Pflegekasse vor Antragstellung wird empfohlen.
Ist das Programm aktuell geoeffnet oder ist das Budget erschoepft?
Stand der Live-Pruefung: Das Programm ist aktiv. Die KfW weist auf ihrer Produktseite ausdruecklich darauf hin, dass ab sofort wieder Zuschussantraege fuer Massnahmen zur Barrierereduzierung gestellt werden koennen. In der Vergangenheit war das Budget zeitweise erschoepft und das Programm voruebergehend geschlossen. Wer eine Foerderung plant, sollte den Antrag zeitnah vor Massnahmenbeginn stellen, da eine erneute Budgeterschoepfung nicht ausgeschlossen werden kann. Aktuelle Statusinformationen finden sich stets auf der offiziellen KfW-Produktseite.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

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    Pflegeleistungen bei Pflegebeduerftigkeit — Bundesgesundheitsministerium
    bundesgesundheitsministerium.deFachartikelBundesministerium fuer Gesundheit
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