BundesBonus
Zuschuss · bis 6.250 € Bund

KfW 455-B — Barrierereduzierung Investitionszuschuss

Wichtig: Dieser Zuschuss kann derzeit nicht beantragt werden. Die KfW schreibt dazu, er lasse sich nicht mehr beantragen — die Bundesmittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung sind ausgeschöpft. Sollten 2027 erneut Bundesmittel bereitgestellt werden, wird eine Antragstellung laut KfW wieder möglich sein. Wer den Umbau nicht aufschieben kann, findet im KfW-Kredit 159 (Altersgerecht Umbauen) die von der KfW selbst genannte Alternative — dort sind dieselben Maßnahmen als zinsvergünstigtes Darlehen weiterhin beantragbar. Die folgenden Konditionen beschreiben den Stand vor dem Antragsstopp. Bis zu 6.250 € Zuschuss für barrierearmen Umbau von Haus oder Wohnung — den Zuschuss musst du nicht zurückzahlen. Antrag direkt bei der KfW über das Zuschussportal. Mit dem Investitionszuschuss Barrierereduzierung 455-B fördert die KfW Privatpersonen — unabhängig vom Alter — beim Abbau von Barrieren in Haus und Wohnung. Förderfähig sind Maßnahmen aus sieben Förderbereichen: Wege zum Gebäude, Eingangsbereich, Überwindung von Treppen und Stufen, Raumaufteilung, Badezimmer, altersgerechte Assistenzsysteme/Smarthome sowie Gemeinschaftsräume…

Max. Förderung
6.250 €
pro Antrag
Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe bis zu 6.250 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer, Rentner

Worum geht es?

Mit dem Investitionszuschuss Barrierereduzierung 455-B fördert die KfW Privatpersonen — unabhängig vom Alter — beim Abbau von Barrieren in Haus und Wohnung. Förderfähig sind Maßnahmen aus sieben Förderbereichen: Wege zum Gebäude, Eingangsbereich, Überwindung von Treppen und Stufen, Raumaufteilung, Badezimmer, altersgerechte Assistenzsysteme/Smarthome sowie Gemeinschaftsräume für Mehrgenerationenwohnen. Auch der Standard 'Altersgerechtes Haus', die Umwidmung von Nichtwohnflächen und der Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie (Ersterwerb) werden gefördert. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Wohnungen, Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen sowie Mieter mit Modernisierungsvereinbarung.

Schnell-Check

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Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhauesern oder Eigentumswohnungen sowie Mieter (mit Empfehlung einer Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter). Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können Förderung beantragen.

Das Förderprogramm gilt ausschliesslich für bestehende Wohngebäude. Neubauten sind nicht förderfähig. Gefördert wird der nachträgliche Umbau zur Barrierereduzierung.

Der Förderantrag muss zwingend vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn und dürfen vorab beauftragt werden.

Einzelmassnahmen: bis zu 25.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit (max. 2.500 € Zuschuss). Standard 'Altersgerechtes Haus': bis zu 50.000 € förderfähige Kosten (max. 6.250 € Zuschuss). Alle bisherigen Förderungen aus KfW-Produkten 155, 159, 455-B und 455-E werden auf den Höchstbetrag angerechnet.

Alle Massnahmen müssen von qualifizierten Handwerksbetrieben ausgeführt werden. Beim Standard 'Altersgerechtes Haus' ist zusätzlich ein Sachverständiger (Energieberater oder vergleichbar) zu beauftragen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Eigentümer oder Mieter

Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhauesern oder Eigentumswohnungen sowie Mieter (mit Empfehlung einer Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter). Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können Förderung beantragen.

Bestandsimmobilie (kein Neubau)

Das Förderprogramm gilt ausschliesslich für bestehende Wohngebäude. Neubauten sind nicht förderfähig. Gefördert wird der nachträgliche Umbau zur Barrierereduzierung.

Antrag vor Abschluss von Liefer-/Leistungsverträgen

Der Förderantrag muss zwingend vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn und dürfen vorab beauftragt werden.

Ausführung durch Fachunternehmen

Alle Massnahmen müssen von qualifizierten Handwerksbetrieben ausgeführt werden. Beim Standard 'Altersgerechtes Haus' ist zusätzlich ein Sachverständiger (Energieberater oder vergleichbar) zu beauftragen.

Was bekommst du konkret?

Bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: 10 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss, maximal 2.500 € pro Wohneinheit, maximale förderfähige Kosten 25.000 € pro Wohneinheit. Beim Standard 'Altersgerechtes Haus': 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 € pro Wohneinheit, maximale förderfähige Kosten 50.000 € pro Wohneinheit. Den Zuschuss musst du nicht zurückzahlen. Förderfähig sind Materialkosten, Arbeitskosten (Handwerker, Energieeffizienz-Experten und Sachverständige) sowie die Mehrwertsteuer auf diese Kosten.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Massnahme planen und Angebote einholen

    Bestimmen, welche Massnahmen zur Barrierereduzierung durchgeführt werden sollen. Angebote von qualifizierten Fachunternehmen einholen. Für den Standard 'Altersgerechtes Haus' einen anerkannten Sachverständigen beauftragen. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor dem Förderantrag beauftragt werden — sie gelten nicht als Vorhabenbeginn.

  2. 02

    Antrag im KfW-Zuschussportal stellen (vor Auftragserteilung)

    Den Antrag im KfW-Zuschussportal online einreichen — zwingend vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen mit Handwerkern. Identitätsnachweis per SCHUFA-Check, Video-Ident oder Postident erbringen. Massnahmen und geplante Kosten im Antrag dokumentieren.

  3. 03

    Förderzusage abwarten

    Nach Antragseinreichung erhält man eine Förderzusage von der KfW. Diese Zusage ist befristet — das Vorhaben muss bis zum genannten Ablaufdatum abgeschlossen sein. Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Aufträge an Handwerker vergeben werden.

  4. 04

    Massnahmen durch Fachunternehmen umsetzen

    Die genehmigten Massnahmen werden von einem qualifizierten Handwerksbetrieb ausgeführt. Alle Arbeiten müssen den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen. Rechnungen und Nachweise sorgfaeltig aufbewahren.

  5. 05

    Rechnungen und Nachweise im Portal hochladen

    Nach Abschluss der Massnahmen werden Rechnungen und gegebenenfalls der Sachverständigen-Bericht im KfW-Zuschussportal hochgeladen. Die KfW prüft die eingereichten Unterlagen auf Förderfähigkeit und Vollständigkeit.

  6. 06

    Zuschuss-Auszahlung erhalten

    Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen zahlt die KfW den Zuschuss direkt aus. Der Betrag muss nicht zurückgezahlt werden. Bei Fragen steht die kostenfreie KfW-Servicenummer 0800 539 9002 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt — muss ich Eigentümer sein oder gibt es einen Mindest-Pflegegrad?
Das Programm steht Privatpersonen offen, unabhängig von Alter und ohne jeden Pflegegrad. Antragsberechtigt sind sowohl Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhauesern als auch von Eigentumswohnungen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Mieter können ebenfalls einen Antrag stellen, sollten aber vorab eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter abschliessen. Damit ist das Programm nicht auf Senioren beschränkt — auch junge Menschen mit koerperlichen Einschränkungen oder Familien, die vorausschauend umbauen, können förderantragsberechtigt sein.
Welche Massnahmen fördert der KfW 455-B Zuschuss konkret?
Gefördert werden Massnahmen in sieben Bereichen: (1) Zugaenge und Wege zum Gebäude, z. B. Wegeverbrenierungen und Stufen-Ausgleich; (2) Eingangsbereich, z. B. Schwellenabbau; (3) Treppen und Aufzuege, z. B. Treppenlifte oder Aufzugsanlagen; (4) Raumaufteilung, z. B. Waende versetzen für größere Räume; (5) Badezimmer, z. B. bodengleiche Duschen; (6) Orientierung, Kommunikation und Smarthome-Systeme; (7) Gemeinschaftsflächen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohnungen. Nicht förderfähig sind der Austausch von Fenstern und Tueren (ausser im Rahmen von Effizienzbau-Produkten) sowie digitale Unterhaltungselektronik.
Wie hoch ist der Zuschuss und welche Mindestkosten gelten?
Für Einzelmassnahmen zur Barrierereduzierung beträgt der Zuschuss 10 % der förderfähigen Kosten, bei maximal 25.000 € förderfähigen Kosten pro Wohneinheit — also bis zu 2.500 € Zuschuss. Wer den höheren Standard 'Altersgerechtes Haus' erreicht, erhält 12,5 % auf bis zu 50.000 € förderfähige Kosten, was einem Höchstzuschuss von 6.250 € entspricht. Eine explizite Mindest-Investitionssumme ist im Programm nicht festgelegt. Bereits erhaltene Förderungen aus den KfW-Produkten 155, 159, 455-B und 455-E werden auf den Förderhöchstbetrag angerechnet.
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — der Antrag muss zwingend vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden. Wer erst nach Auftragserteilung an Handwerker einen Antrag einreicht, verliert den Förderanspruch. Ausnahme: Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn und dürfen vor dem Antrag beauftragt werden. Nach Einreichung des Antrags erhält man eine Förderzusage, die nur für eine begrenzte Zeit gültig ist — das Vorhaben muss bis zum Ablaufdatum der Zusage abgeschlossen sein.
Wie beantrage ich den Zuschuss — und welche Dokumente brauche ich?
Der Antrag wird direkt im KfW-Zuschussportal online gestellt. Als Identitätsnachweis akzeptiert die KfW drei Optionen: SCHUFA-Check, Video-Ident oder Postident. Nach der Förderzusage werden die Massnahmen von einem Fachunternehmen ausgeführt. Im Anschluss laden Antragsteller die Rechnungen im Portal hoch. Die KfW prüft die Nachweise und zahlt den Zuschuss aus. Beim Standard 'Altersgerechtes Haus' ist zusätzlich ein anerkannter Sachverständiger zu beauftragen, der die Massnahme begleitet. Den Zuschuss muss man nicht zurückzahlen.
Kann der KfW-Zuschuss mit der gesetzlichen Pflegeversicherung kombiniert werden?
Ja, eine Kombination ist grundsätzlich möglich. Die gesetzliche Pflegeversicherung (§ 40 SGB XI) fördert wohnumfeldverbessernde Massnahmen mit bis zu 4.000 € pro Massnahme. Wenn eine Massnahme — etwa ein Badumbau — bereits über die Pflegeversicherung gefördert wird, können andere Massnahmen — z. B. ein Treppenlift — noch über den KfW 455-B Zuschuss gefördert werden. Es gilt jedoch: Dieselbe Massnahme kann nicht doppelt gefördert werden. Eine Abstimmung mit der Pflegekasse vor Antragstellung wird empfohlen.
Ist das Programm aktuell geöffnet oder ist das Budget erschöpft?
Stand der Live-Prüfung: Das Programm ist aktiv. Die KfW weist auf ihrer Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass ab sofort wieder Zuschussanträge für Massnahmen zur Barrierereduzierung gestellt werden können. In der Vergangenheit war das Budget zeitweise erschöpft und das Programm vorübergehend geschlossen. Wer eine Förderung plant, sollte den Antrag zeitnah vor Massnahmenbeginn stellen, da eine erneute Budgeterschöpfung nicht ausgeschlossen werden kann. Aktuelle Statusinformationen finden sich stets auf der offiziellen KfW-Produktseite.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

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  2. [02]
  3. [03]
  4. [04]
    Pflegeleistungen bei Pflegebeduerftigkeit — Bundesgesundheitsministerium
    bundesgesundheitsministerium.deFachartikelBundesministerium für Gesundheit
  5. [05]
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