Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Kreditanstalt für Wiederaufbau |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer, Rentner |
Worum geht es?
Mit dem Investitionszuschuss Barrierereduzierung 455-B fördert die KfW Privatpersonen — unabhängig vom Alter — beim Abbau von Barrieren in Haus und Wohnung. Förderfähig sind Maßnahmen aus sieben Förderbereichen: Wege zum Gebäude, Eingangsbereich, Überwindung von Treppen und Stufen, Raumaufteilung, Badezimmer, altersgerechte Assistenzsysteme/Smarthome sowie Gemeinschaftsräume für Mehrgenerationenwohnen. Auch der Standard 'Altersgerechtes Haus', die Umwidmung von Nichtwohnflächen und der Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie (Ersterwerb) werden gefördert. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Wohnungen, Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen sowie Mieter mit Modernisierungsvereinbarung.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Eigentümer oder Mieter | Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhauesern oder Eigentumswohnungen sowie Mieter (mit Empfehlung einer Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter). Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können Förderung beantragen. |
| Bestandsimmobilie (kein Neubau) | Das Förderprogramm gilt ausschliesslich für bestehende Wohngebäude. Neubauten sind nicht förderfähig. Gefördert wird der nachträgliche Umbau zur Barrierereduzierung. |
| Antrag vor Abschluss von Liefer-/Leistungsverträgen | Der Förderantrag muss zwingend vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn und dürfen vorab beauftragt werden. |
| Ausführung durch Fachunternehmen | Alle Massnahmen müssen von qualifizierten Handwerksbetrieben ausgeführt werden. Beim Standard 'Altersgerechtes Haus' ist zusätzlich ein Sachverständiger (Energieberater oder vergleichbar) zu beauftragen. |
Was bekommst du konkret?
Bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: 10 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss, maximal 2.500 € pro Wohneinheit, maximale förderfähige Kosten 25.000 € pro Wohneinheit. Beim Standard 'Altersgerechtes Haus': 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 € pro Wohneinheit, maximale förderfähige Kosten 50.000 € pro Wohneinheit. Den Zuschuss musst du nicht zurückzahlen. Förderfähig sind Materialkosten, Arbeitskosten (Handwerker, Energieeffizienz-Experten und Sachverständige) sowie die Mehrwertsteuer auf diese Kosten.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Massnahme planen und Angebote einholen
Bestimmen, welche Massnahmen zur Barrierereduzierung durchgeführt werden sollen. Angebote von qualifizierten Fachunternehmen einholen. Für den Standard 'Altersgerechtes Haus' einen anerkannten Sachverständigen beauftragen. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor dem Förderantrag beauftragt werden — sie gelten nicht als Vorhabenbeginn.
- 02
Antrag im KfW-Zuschussportal stellen (vor Auftragserteilung)
Den Antrag im KfW-Zuschussportal online einreichen — zwingend vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen mit Handwerkern. Identitätsnachweis per SCHUFA-Check, Video-Ident oder Postident erbringen. Massnahmen und geplante Kosten im Antrag dokumentieren.
- 03
Förderzusage abwarten
Nach Antragseinreichung erhält man eine Förderzusage von der KfW. Diese Zusage ist befristet — das Vorhaben muss bis zum genannten Ablaufdatum abgeschlossen sein. Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Aufträge an Handwerker vergeben werden.
- 04
Massnahmen durch Fachunternehmen umsetzen
Die genehmigten Massnahmen werden von einem qualifizierten Handwerksbetrieb ausgeführt. Alle Arbeiten müssen den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen. Rechnungen und Nachweise sorgfaeltig aufbewahren.
- 05
Rechnungen und Nachweise im Portal hochladen
Nach Abschluss der Massnahmen werden Rechnungen und gegebenenfalls der Sachverständigen-Bericht im KfW-Zuschussportal hochgeladen. Die KfW prüft die eingereichten Unterlagen auf Förderfähigkeit und Vollständigkeit.
- 06
Zuschuss-Auszahlung erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen zahlt die KfW den Zuschuss direkt aus. Der Betrag muss nicht zurückgezahlt werden. Bei Fragen steht die kostenfreie KfW-Servicenummer 0800 539 9002 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt — muss ich Eigentümer sein oder gibt es einen Mindest-Pflegegrad?
Welche Massnahmen fördert der KfW 455-B Zuschuss konkret?
Wie hoch ist der Zuschuss und welche Mindestkosten gelten?
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Wie beantrage ich den Zuschuss — und welche Dokumente brauche ich?
Kann der KfW-Zuschuss mit der gesetzlichen Pflegeversicherung kombiniert werden?
Ist das Programm aktuell geöffnet oder ist das Budget erschöpft?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]KfW Förderprodukt 455-B: Altersgerecht Umbauen — Investitionszuschuss (offizielle Produktseite)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [02]§ 40 SGB XI — Massnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Massnahmen)gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [03]KfW 455-B: Technische Mindestanforderungen und förderfähige Massnahmen (Merkblatt Altersgerecht Umbauen)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [04]Pflegeleistungen bei Pflegebeduerftigkeit — Bundesgesundheitsministeriumbundesgesundheitsministerium.deFachartikelBundesministerium für Gesundheit
- [05]KfW 159: Altersgerecht Umbauen — Kredit (Schwester-Produkt zum Zuschuss 455-B)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
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