Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Förderhöhe | 3.000 € – 20.000 € |
| Zielgruppe | Rentner, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit Zuschüssen unterstützt die IFB Hamburg ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und Rollstuhlbenutzer beim altersgerechten Umbau ihrer selbstgenutzten Immobilie in Hamburg. Gefördert werden Treppenlift, barrierefreies Badezimmer, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge und stufenfreie Zugänge. Es gilt eine Einkommensgrenze: Das Haushaltseinkommen darf die Grenzen der Hamburger Wohnraumförderung um nicht mehr als 100 % überschreiten.
Passt Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen (IFB Hamburg) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Eigenheim wird selbst genutzt
Haushaltseinkommen übersteigt Hamburger Wohnraumförderungs-Einkommensgrenzen um nicht mehr als 100 %
Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden
Wie stellst du den Antrag?
Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der IFB Hamburg stellen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn. Die IFB prüft die Einhaltung der Einkommens- und Kostengrenzen und berät zu den Anforderungen. Nach Bewilligung Beginn des Umbaus.
Häufige Fragen
Wer kann den Zuschuss für den barrierefreien Umbau eines selbstgenutzten Eigenheims beantragen?
Welche Maßnahmen werden beim barrierefreien Umbau von Eigenheimen gefördert?
Kann die IFB-Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
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