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Zuschuss · bis 20.000 € Land

Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen (IFB Hamburg)

Die IFB Hamburg fördert den barrierefreien Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen mit Zuschüssen zwischen 3.000 und 20.000 Euro. Antragsberechtigt sind Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen, das die Hamburger Einkommensgrenzen um nicht mehr als 100 % übersteigt. Maßnahmen wie Treppenlift, barrierefreies Bad und stufenfreie Zuwege werden bezuschusst.

Max. Förderung
20.000 €
pro Antrag
Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe 3.000 € – 20.000 €
Zielgruppe Rentner, Eigentümer

Worum geht es?

Mit Zuschüssen unterstützt die IFB Hamburg ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und Rollstuhlbenutzer beim altersgerechten Umbau ihrer selbstgenutzten Immobilie in Hamburg. Gefördert werden Treppenlift, barrierefreies Badezimmer, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge und stufenfreie Zugänge. Es gilt eine Einkommensgrenze: Das Haushaltseinkommen darf die Grenzen der Hamburger Wohnraumförderung um nicht mehr als 100 % überschreiten.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Eigenheim wird selbst genutzt

Haushaltseinkommen übersteigt Hamburger Wohnraumförderungs-Einkommensgrenzen um nicht mehr als 100 %

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden

Wie stellst du den Antrag?

Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der IFB Hamburg stellen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn. Die IFB prüft die Einhaltung der Einkommens- und Kostengrenzen und berät zu den Anforderungen. Nach Bewilligung Beginn des Umbaus.

Häufige Fragen

Wer kann den Zuschuss für den barrierefreien Umbau eines selbstgenutzten Eigenheims beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in Hamburg sind. Das Haushaltseinkommen darf die Einkommensgrenzen der Hamburger Wohnraumförderung um nicht mehr als 100 % überschreiten.
Welche Maßnahmen werden beim barrierefreien Umbau von Eigenheimen gefördert?
Gefördert werden Treppenlift, barrierefreies Badezimmer, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge und stufenfreie Zugänge. Der Zuschuss liegt zwischen 3.000 und 20.000 Euro je nach Maßnahmen.
Kann die IFB-Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Ja, die Förderung ist grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen der IFB Hamburg und mit KfW-Darlehen kombinierbar. Letztere können ebenfalls bei der IFB Hamburg beantragt werden.

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