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Zuschuss · bis 20.000 € Land

Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen (IFB Hamburg)

Die IFB Hamburg fördert den barrierefreien Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen mit Zuschüssen zwischen 3.000 und 20.000 Euro. Antragsberechtigt sind Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen, das die Hamburger Einkommensgrenzen um nicht mehr als 100 % übersteigt. Maßnahmen wie Treppenlift, barrierefreies Bad und stufenfreie Zuwege werden bezuschusst.

Max. Förderung
20.000 €
pro Antrag
Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe 3.000 € – 20.000 €
Zielgruppe Rentner, Eigentümer

Worum geht es?

Mit Zuschüssen unterstützt die IFB Hamburg ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und Rollstuhlbenutzer beim altersgerechten Umbau ihrer selbstgenutzten Immobilie in Hamburg. Gefördert werden Treppenlift, barrierefreies Badezimmer, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge und stufenfreie Zugänge. Es gilt eine Einkommensgrenze: Das Haushaltseinkommen darf die Grenzen der Hamburger Wohnraumförderung um nicht mehr als 100 % überschreiten.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Eigenheim wird selbst genutzt

Haushaltseinkommen übersteigt Hamburger Wohnraumförderungs-Einkommensgrenzen um nicht mehr als 100 %

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden

Was bekommst du konkret?

Zuschüsse für verschiedene Einzelmaßnahmen zwischen 3.000 und 20.000 Euro. Die Förderung ist kombinierbar mit anderen IFB-Programmen und KfW-Darlehen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Kontakt mit der IFB Hamburg aufnehmen

    Der Antragsteller nimmt frühzeitig Kontakt mit der IFB Hamburg auf, bevor er den barrierefreien Umbau plant.

  2. 02

    Einkommens- und Kostengrenzen prüfen lassen

    Die IFB Hamburg prüft die Einhaltung der Einkommens- und Kostengrenzen und berät zu den Anforderungen des Programms.

  3. 03

    Antrag mit Vordruck und Unterlagen einreichen

    Der Antragsteller stellt den Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reicht ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.

  4. 04

    Bewilligung durch die IFB Hamburg abwarten

    Die IFB Hamburg prüft den Antrag so schnell wie möglich und entscheidet über die Bewilligung.

  5. 05

    Umbau nach Bewilligung starten

    Erst nach Erhalt der Bewilligung darf der Antragsteller mit dem barrierefreien Umbau beginnen.

Häufige Fragen

Wer kann den Zuschuss für den barrierefreien Umbau eines selbstgenutzten Eigenheims beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in Hamburg sind. Das Haushaltseinkommen darf die Einkommensgrenzen der Hamburger Wohnraumförderung um nicht mehr als 100 % überschreiten.
Welche Maßnahmen werden beim barrierefreien Umbau von Eigenheimen gefördert?
Gefördert werden Treppenlift, barrierefreies Badezimmer, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge und stufenfreie Zugänge. Der Zuschuss liegt zwischen 3.000 und 20.000 Euro je nach Maßnahmen.
Kann die IFB-Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Ja, die Förderung ist grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen der IFB Hamburg und mit KfW-Darlehen kombinierbar. Letztere können ebenfalls bei der IFB Hamburg beantragt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmseite IFB Hamburg – Barrierefreier Umbau Eigenheime
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  2. [02]
    Förderrichtlinie Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
    ifbhh.deRechtsgrundlageHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
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