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Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen (IFB Hamburg)

Die IFB Hamburg bezuschusst den erstmaligen barrierefreien Umbau von Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Der Zuschuss richtet sich nach den gewählten Maßnahmen und ist bei Mietpreis- und Belegungsbindung (10 Jahre) höher als bei reiner Mietpreisbindung.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe ab 3.000 €
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Mit Pauschalzuschüssen für einzelne Maßnahmenmodule fördert die IFB Hamburg Eigentümer von Mietwohnungen, die barrierefrei umgebaut werden sollen. Förderfähig sind unter anderem Rampen, Treppenlifte, Türverbreiterungen, schwellenfreie Zugänge, barrierefreie Bäder und Küchen sowie Grundrissänderungen. Voraussetzung ist, dass es sich um die erstmalige barrierefreie Anpassung handelt. Die Laufzeit der Bindung beträgt 10 Jahre.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Es handelt sich um den erstmaligen barrierefreien Umbau der Wohnung

Summe der Zuschüsse beträgt mindestens 3.000 Euro

Bereitschaft zur Mietpreis- oder Mietpreis- und Belegungsbindung für 10 Jahre

Was bekommst du konkret?

Pauschale Zuschüsse je nach Maßnahmenmodul. Wahl zwischen: (1) voller Zuschuss bei Mietpreis- und Belegungsbindung, (2) halbierter Zuschuss bei reiner Mietpreisbindung. Mindestförderhöhe: 3.000 Euro. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Summe der Zuschüsse 3.000 Euro unterschreitet.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Kontakt mit der IFB Hamburg aufnehmen

    Der Antragsteller nimmt Kontakt mit der IFB Hamburg auf, um den barrierefreien Umbau der Mietwohnung anzumelden.

  2. 02

    Antrag mit Vordruck und Unterlagen einreichen

    Der Antragsteller stellt den Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reicht ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der IFB Hamburg ein.

  3. 03

    Prüfung und Bewilligung durch die IFB Hamburg

    Die IFB Hamburg prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung.

  4. 04

    Umbau nach Bewilligung starten

    Nach Erhalt der Bewilligung kann der Antragsteller mit dem Umbau der Mietwohnung beginnen.

Häufige Fragen

Wer kann den Zuschuss für den barrierefreien Umbau von Mietwohnungen beantragen?
Anträge können Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen stellen. Gefördert wird der erstmalige Umbau zu barrierefreien Wohnungen.
Welche Maßnahmen werden beim barrierefreien Umbau von Mietwohnungen gefördert?
Förderfähig sind unter anderem der Einbau von Rampen oder Treppenliften, Türverbreiterungen, schwellenfreie Zugänge, Höhenanpassungen, barrierefreie Bäder und Küchen, Grundrissänderungen sowie Rollstuhlgaragen. Aufzugsanlagen werden in einem separaten Programm gefördert.
Welche Bindungen muss ich als Vermieter eingehen?
Es gibt zwei Optionen: (1) Mietpreis- und Belegungsbindung für 10 Jahre bei voller Zuschusshöhe, oder (2) nur Mietpreisbindung für 10 Jahre bei halbiertem Zuschuss. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Zuschusssumme 3.000 Euro unterschreitet.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmseite IFB Hamburg – Barrierefreier Umbau Mietwohnungen
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  2. [02]
    Förderrichtlinie Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen
    ifbhh.deRechtsgrundlageHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
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