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Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen (IFB Hamburg)

Die IFB Hamburg bezuschusst den erstmaligen barrierefreien Umbau von Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Der Zuschuss richtet sich nach den gewählten Maßnahmen und ist bei Mietpreis- und Belegungsbindung (10 Jahre) höher als bei reiner Mietpreisbindung.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe ab 3.000 €
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Mit Pauschalzuschüssen für einzelne Maßnahmenmodule fördert die IFB Hamburg Eigentümer von Mietwohnungen, die barrierefrei umgebaut werden sollen. Förderfähig sind unter anderem Rampen, Treppenlifte, Türverbreiterungen, schwellenfreie Zugänge, barrierefreie Bäder und Küchen sowie Grundrissänderungen. Voraussetzung ist, dass es sich um die erstmalige barrierefreie Anpassung handelt. Die Laufzeit der Bindung beträgt 10 Jahre.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Es handelt sich um den erstmaligen barrierefreien Umbau der Wohnung

Summe der Zuschüsse beträgt mindestens 3.000 Euro

Bereitschaft zur Mietpreis- oder Mietpreis- und Belegungsbindung für 10 Jahre

Wie stellst du den Antrag?

Antrag vor Maßnahmenbeginn bei der IFB Hamburg stellen. Kontaktaufnahme mit IFB Hamburg, Einreichung des Antrags auf dem entsprechenden Vordruck mit allen erforderlichen Unterlagen. Die IFB prüft und bewilligt den Antrag. Erst nach Bewilligung darf mit dem Vorhaben begonnen werden.

Häufige Fragen

Wer kann den Zuschuss für den barrierefreien Umbau von Mietwohnungen beantragen?
Anträge können Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen stellen. Gefördert wird der erstmalige Umbau zu barrierefreien Wohnungen.
Welche Maßnahmen werden beim barrierefreien Umbau von Mietwohnungen gefördert?
Förderfähig sind unter anderem der Einbau von Rampen oder Treppenliften, Türverbreiterungen, schwellenfreie Zugänge, Höhenanpassungen, barrierefreie Bäder und Küchen, Grundrissänderungen sowie Rollstuhlgaragen. Aufzugsanlagen werden in einem separaten Programm gefördert.
Welche Bindungen muss ich als Vermieter eingehen?
Es gibt zwei Optionen: (1) Mietpreis- und Belegungsbindung für 10 Jahre bei voller Zuschusshöhe, oder (2) nur Mietpreisbindung für 10 Jahre bei halbiertem Zuschuss. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Zuschusssumme 3.000 Euro unterschreitet.

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