Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Förderhöhe | ab 3.000 € |
| Zielgruppe | Eigentümer |
Worum geht es?
Mit Pauschalzuschüssen für einzelne Maßnahmenmodule fördert die IFB Hamburg Eigentümer von Mietwohnungen, die barrierefrei umgebaut werden sollen. Förderfähig sind unter anderem Rampen, Treppenlifte, Türverbreiterungen, schwellenfreie Zugänge, barrierefreie Bäder und Küchen sowie Grundrissänderungen. Voraussetzung ist, dass es sich um die erstmalige barrierefreie Anpassung handelt. Die Laufzeit der Bindung beträgt 10 Jahre.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Es handelt sich um den erstmaligen barrierefreien Umbau der Wohnung
Summe der Zuschüsse beträgt mindestens 3.000 Euro
Bereitschaft zur Mietpreis- oder Mietpreis- und Belegungsbindung für 10 Jahre
Wie stellst du den Antrag?
Antrag vor Maßnahmenbeginn bei der IFB Hamburg stellen. Kontaktaufnahme mit IFB Hamburg, Einreichung des Antrags auf dem entsprechenden Vordruck mit allen erforderlichen Unterlagen. Die IFB prüft und bewilligt den Antrag. Erst nach Bewilligung darf mit dem Vorhaben begonnen werden.
Häufige Fragen
Wer kann den Zuschuss für den barrierefreien Umbau von Mietwohnungen beantragen?
Welche Maßnahmen werden beim barrierefreien Umbau von Mietwohnungen gefördert?
Welche Bindungen muss ich als Vermieter eingehen?
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