BundesBonus
Förderkredit · bis 35.000 € Land

IFB-WEGfinanz Hamburg

IFB-WEGfinanz bietet Wohnungseigentümergemeinschaften in Hamburg ein vereinfachtes Verfahren für zinsgünstige Modernisierungsdarlehen von 5.000 bis 35.000 € je Eigentümer – ohne Grundschuldeintrag und ohne Offenlegung privater Einkommensverhältnisse.

Max. Kreditrahmen
35.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe 5.000 € – 35.000 €
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Die IFB Hamburg bietet mit dem WEGfinanz-Verfahren eine vereinfachte Finanzierungslösung für Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Koordination übernimmt die Hausverwaltung der WEG. Die Darlehen werden ohne Grundschuldeintrag und Offenlegung der privaten Einkommens- und Vermögensverhältnisse auf Grundlage der Schufa-Auskunft vergeben. Die WEG geht dabei keine gesamtschuldnerische Haftung ein – nur Eigentümer mit Finanzierungsbedarf schließen Darlehensverträge. Das Angebot kann in Verbindung mit drei Programmen genutzt werden: IFB-Modernisierungsdarlehen (bis 25.000 €), IFB-Modernisierungsdarlehen Energie (bis 35.000 €) und KfW-Altersgerecht Umbauen Programm 159 (bis 25.000 €). Kombinierbar mit Zuschüssen aus den Programmen Wärmeschutz im Gebäudebestand und Barrierefreier Umbau.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Hamburg

WEG-Beschluss zur Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen liegt vor

Bevollmächtigte Hausverwaltung übernimmt Koordination des Antragsverfahrens

Wie stellst du den Antrag?

Ein von der WEG bevollmächtigter Verwalter koordiniert das Antragsverfahren. IFB-Finanzierungsberater können auf Wunsch an einer WEG-Versammlung teilnehmen und ein Finanzierungskonzept erstellen. Nach Abstimmung der Antragsdetails prüft die IFB den Antrag und entscheidet über Bewilligung. Nach Erhalt der Bewilligung Start der Maßnahmen.

Häufige Fragen

Was ist das Besondere an IFB-WEGfinanz gegenüber dem normalen Modernisierungsdarlehen?
Beim WEGfinanz-Verfahren übernimmt die Hausverwaltung die Koordination. Es gibt keinen Grundschuldeintrag und keine Offenlegung privater Einkommensverhältnisse – Grundlage ist nur die Schufa-Auskunft. Die WEG haftet nicht gesamtschuldnerisch.
Wie hoch ist das Darlehen pro Eigentümer beim IFB-WEGfinanz?
5.000 bis 25.000 € über das IFB-Modernisierungsdarlehen, bis zu 35.000 € über das IFB-Modernisierungsdarlehen Energie, oder bis zu 25.000 € über das KfW-Altersgerecht-Umbauen-Programm 159.
Kann IFB-WEGfinanz mit Zuschüssen kombiniert werden?
Ja, die WEGfinanz-Darlehen können mit Zuschüssen aus den Programmen Wärmeschutz im Gebäudebestand und Barrierefreier Umbau kombiniert werden.

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