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NRW.BANK Mietwohnraumförderung Erwerb von Bindungen

Mit dem Programm Erwerb von Bindungen unterstützt die NRW.BANK Eigentümer von Wohnraum in Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster und Mietniveau-M4-Gemeinden mit Zuschüssen — wenn sie für 5 oder 10 Jahre eine Mietpreis- und Belegungsbindung zugunsten von Haushalten der Einkommensgruppe A eingehen.

Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Das Förderprogramm Mietwohnraumförderung Erwerb von Bindungen der NRW.BANK richtet sich an natürliche oder juristische Personen, die Eigentümer von geeignetem Wohnraum sind. Gefördert wird bestehender Wohnraum in Bonn, Düsseldorf, Köln oder Münster sowie in Gemeinden mit Mietniveau M4. Im Gegenzug erhält die zuständige Stelle für die Bindungsdauer ein Benennungs- und Besetzungsrecht zugunsten wohnungsuchender Berechtigter. Förderung auf Grundlage der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW 2025 (Änderung vom 23.03.2026) und des Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsgesetzes (WFNG NRW).

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Antragsteller ist natürliche oder juristische Person und Eigentümer geeigneten Wohnraums

Wohnraum liegt in Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster oder einer Gemeinde mit Mietniveau M4

Wohnung ist bei Förderzusage frei oder wird innerhalb von 6 Monaten frei (oder bei Beginn der Zweckbindung nur von Wohnberechtigten belegt)

Wohnung weist eine angemessene Qualität auf

Mietpreis- und Belegungsbindung für 5 oder 10 Jahre zugunsten Einkommensgruppe A

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Zuständige Bewilligungsbehörde ermitteln

    Die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) für das Belegenheitsgebiet des Objekts ermitteln. Die Suche ist unter nrwbank.de/bewilligungsbehoerde möglich.

  2. 02

    Antrag bei der Bewilligungsbehörde einreichen

    Antrag auf vorgesehenen Vordrucken bei der zuständigen Bewilligungsbehörde stellen. Formulare sind dort erhältlich oder über nrwbank.de.

  3. 03

    Bewilligungsbescheid abwarten

    Mit dem Erwerb des Mietwohnraums erst nach Bewilligungsbescheid fortfahren. Ein vorzeitiger Beginn schließt die Förderung aus.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss konkret?
Pauschalbetrag pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche und Monat: 2 Euro in M4-Gemeinden, 3 Euro in Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster. Beispiel: 1.000 Quadratmeter Wohnfläche, M4, 10 Jahre Zweckbindung = 2 Euro x 1.000 x 10 x 12 = 240.000 Euro Zuschuss insgesamt.
Wie hoch darf die Miete sein?
Für die gewählte Bindungsdauer ist die Miete auf 7,25 Euro/Quadratmeter (M4) oder 7,85 Euro/Quadratmeter (Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster) Wohnfläche begrenzt. Eine jährliche Erhöhung um 2 Prozent ist möglich.
Was bedeutet Belegungsbindung?
Die zuständige Stelle (Stadt- oder Kreisverwaltung) erhält für die Dauer der Bindung ein Benennungs- und Besetzungsrecht für die geförderte Wohnung zugunsten wohnungsuchender Berechtigter der Einkommensgruppe A nach den Einkommensgrenzen der Wohnraumförderung NRW.

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Unsere Quellen

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    Einkommensgrenzen Wohnraumförderung NRW
    nrwbank.deRechtsgrundlageNRW.BANK