Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | 150.000 € – 400.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der GRW-Förderung gewerblich (vormals RWP NRW) werden aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes sowie nicht-investive Maßnahmen in den C- und D-Fördergebieten Nordrhein-Westfalens unterstützt. Ziel ist die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in strukturschwachen Regionen, die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, deren zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt. Förderfähig sind Errichtung neuer Betriebsstätten (außer reine Verlagerungen), Erweiterung bestehender Betriebsstätten, erstmaliger Erwerb innerhalb von 5 Jahren nach Gründung, Übernahme von Stilllegung bedrohter Betriebsstätten, Diversifizierung der Produktion, Investitionen mit besonderen Umweltschutz- oder Energieeffizienzeffekten, CISAF-Tatbestände außerhalb von Transformationsvorhaben, Energieeigenbedarf aus erneuerbaren Quellen, Schulungen in KMU sowie Markteinführung innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Betriebsstätte in C- oder D-Fördergebiet NRW
Die Betriebsstätte, für die investiert wird, muss sich in einem ausgewiesenen C- oder D-Fördergebiet in Nordrhein-Westfalen befinden. Nur strukturschwache Regionen sind GRW-förderfähig. Die genaue Gebietszugehörigkeit lässt sich über die NRW.BANK oder die zuständige Bezirksregierung klären.
Investitionsvolumen mindestens 150.000 Euro (Bagatellgrenze)
Das Investitionsvorhaben muss eine Mindestinvestitionssumme von 150.000 Euro erreichen. Kleinere Vorhaben unterschreiten die Bagatellgrenze und sind nicht förderfähig. Die Grenze gilt für das Gesamtinvestitionsvolumen des beantragten Vorhabens.
Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen
Das geförderte Investitionsvorhaben muss nachweislich neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern. Die Anzahl der Arbeitsplätze beeinflusst die Förderhöhe. Reine Rationalisierungsinvestitionen ohne Beschäftigungseffekt sind nicht förderfähig.
Gewerbliches Unternehmen (kein freiberuflicher Bereich)
Antragsberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Unternehmen einschließlich Tourismusgewerbe. Freiberufler, Non-Profit-Organisationen und öffentliche Einrichtungen sind nicht förderfähig. Die Unternehmenseigenschaft nach EU-KMU-Definition beeinflusst die Förderhöhe.
Förderfähige Investitionsart (Errichtung, Erweiterung, Übernahme oder Diversifizierung)
Förderfähig sind: Errichtung einer neuen Betriebsstätte, Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, Übernahme von Stilllegung bedrohter Standorte, grundlegende Diversifizierung des Produktangebots sowie Änderungen des Produktionsprozesses. Reine Betriebsverlagerungen ohne strukturellen Mehrwert sind ausgeschlossen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Standort-Prüfung: Fördergebiet ermitteln
Prüfen, ob die Betriebsstätte in einem ausgewiesenen C- oder D-Fördergebiet in NRW liegt. Die Fördergebietszugehörigkeit lässt sich über die NRW.BANK (0211 91741-4800) oder die zuständige Bezirksregierung klären. Ohne Fördergebiet kein GRW-Zuschuss.
- 02
Beratung durch NRW.BANK vor Antragstellung
Kostenlose Erstberatung mit der NRW.BANK aufnehmen — telefonisch unter 0211 91741-4800 oder per E-Mail an [email protected]. Dabei werden Förderfähigkeit, erreichbare Fördersätze, Kombinierbarkeit mit anderen Programmen und Unterlagen besprochen. Dieser Schritt ist vor Beginn des Vorhabens Pflicht.
- 03
Antrag online über das NRW.BANK-Kundenportal stellen
Den Förderantrag im Kundenportal der NRW.BANK (kundenportal.nrwbank.de) einreichen — noch bevor mit dem Investitionsvorhaben begonnen wird. Ein Maßnahmenbeginn vor Antragseingang macht das Vorhaben förderunschädlich nicht förderfähig. Benötigt werden Unternehmensunterlagen, Investitionsplan, Finanzierungsnachweis und Arbeitsplatzplanung.
- 04
Prüfung und Bewilligung durch NRW.BANK und Bezirksregierung
Die NRW.BANK koordiniert die Prüfung des Antrags. Die zuständige Bezirksregierung (Köln, Düsseldorf, Münster, Arnsberg oder Detmold je nach Standort) entscheidet als Bewilligungsbehörde. Geprüft werden Förderfähigkeit, Arbeitsplatzwirkung, Finanzierungsstruktur und Einhaltung der Beihilfegrenzen. Nach positivem Bescheid darf das Vorhaben beginnen.
- 05
Investitionsvorhaben innerhalb von 36 Monaten umsetzen
Das geförderte Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten ab Bewilligungsdatum abgeschlossen sein. Während der Umsetzung sind alle Belege und Nachweise über getätigte Investitionen und geschaffene oder gesicherte Arbeitsplätze sorgfältig zu dokumentieren.
- 06
Verwendungsnachweis einreichen und Auszahlung erhalten
Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis mit allen Belegen bei der NRW.BANK einzureichen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des Nachweises durch die Bewilligungsbehörde. Werden die vereinbarten Arbeitsplatzziele nicht erreicht, droht eine anteilige Rückforderung.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt für die GRW-Förderung gewerblich in NRW?
Was sind C- und D-Fördergebiete und welche Regionen in NRW gehören dazu?
Warum gilt eine Bagatellgrenze von 150.000 Euro und was bedeutet das für kleine Projekte?
Welche Förderquoten gelten für KMU und große Unternehmen?
Wie lange gilt das GRW-Programm und bis wann muss ich einen Antrag stellen?
Wie läuft die Antragstellung konkret ab und welche Behörden sind beteiligt?
Kann die GRW-Förderung mit anderen Programmen wie EFRE kombiniert werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]GRW gewerblich — NRW.BANK Förderproduktnrwbank.dePrimärquelle
- [02]Richtlinie für die Gewährung von Finanzierungshilfen im Rahmen der GRW in NRW vom 1. April 2026nrwbank.deRechtsgrundlage
- [03]GRW-Koordinierungsrahmen — Bundeswirtschaftsministeriumbundeswirtschaftsministerium.deRechtsgrundlage
- [04]EFRE NRW — Europäischer Fonds für regionale Entwicklung in NRWefre.nrwRegional