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Zuschuss · bis 35 % Land

GRW RIGA Sachsen — Investitionszuschuss gewerbliche Wirtschaft

Die Richtlinie GRW RIGA der SAB gewährt Zuschüsse für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft inklusive Tourismusbetrieben in Sachsen — bis zu 35 Prozent Fördersatz. Voraussetzung sind dauerhaft geschaffene oder gesicherte Arbeitsplätze.

Zuständig
Sächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB)
Förderhöhe ab 50.000 €
Förderquote 35 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Richtlinie GRW RIGA (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur — Richtlinie Investitionen der gewerblichen Wirtschaft) fördert die Sächsische Aufbaubank Investitionen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismusbetrieben sowie gemeinnütziger wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen in Sachsen. Ziel ist die dauerhafte Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen. Förderfähig sind Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung oder Prozessneugestaltung von Betriebsstätten, Investitionen über Umwelt- und Energieeffizienz-Normen hinaus sowie Forschungsinfrastruktur.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Investitionsvorhaben in Sachsen

Förderantrag vor Vorhabenbeginn gestellt

Dauerarbeitsplätze werden geschaffen oder gesichert

Mindestens 10 Prozent neue Dauerarbeitsplätze oder Abschreibungskriterium erfüllt

Mindestinvest 50.000 Euro (70.000 Euro in Chemnitz/Dresden/Leipzig)

Investitionszeitraum max. 36 Monate

Was bekommst du konkret?

Anteiliger Zuschuss auf förderfähige Ausgaben mit Fördersätzen bis zu 35 Prozent (Höhe abhängig von Unternehmensgröße, Investitionsort und beihilferechtlicher Grundlage). Förderhöchstsatz für Forschungsinfrastrukturen 50 Prozent. Förderfähig sind Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens (Gebäude, Anlagen, Maschinen, immaterielle Wirtschaftsgüter) sowie Lohnkosten neu eingestellter Personen über 2 Jahre. Kombinierbar mit anderen Finanzierungsangeboten wie dem SAB Sachsenkredit Universal mit bis zu 10 Prozent Tilgungszuschuss.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Investitionsbeginn stellen

    Der Förderantrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt werden. Das Investitionsvorhaben muss auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen durchgeführt werden.

  2. 02

    Finanzierung mit Hausbank sicherstellen

    Die gesicherte Gesamtfinanzierung ist von der das Vorhaben begleitenden Bank (i. d. R. Hausbank) zu bestätigen. Mindestinvestitionsbetrag: 70.000 EUR (Chemnitz/Dresden/Leipzig) oder 50.000 EUR (übrige Regionen).

  3. 03

    Antrag im SAB Förderportal einreichen

    Antrag im SAB Förderportal stellen, Unterlagen hochladen und rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag einreichen. SAB bestätigt Eingang per E-Mail.

  4. 04

    Bewilligungsbescheid und Auszahlung

    Bei positivem Ergebnis ergeht der Bewilligungsbescheid. Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für 5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der Betriebsstätte verbleiben.

Häufige Fragen

Wer kann die GRW-RIGA-Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind, sowie gemeinnützige aussseruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. Tourismusbetriebe sind ebenfalls förderfähig.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Fördersätze bis zu 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die individuelle Höhe hängt von Investitionsvorhaben, beihilferechtlicher Grundlage, Investitionsort (Fördergebiet) und der Erfüllung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien ab. Forschungsinfrastruktur erhält bis zu 50 Prozent.
Welcher Mindestinvestitionsbetrag gilt?
70.000 Euro für Investitionen in Chemnitz, Dresden oder Leipzig und 50.000 Euro für alle anderen Orte in Sachsen. Die Investition muss innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden, die geförderten Wirtschaftsgüter mindestens 5 Jahre in der Betriebsstätte verbleiben.
Was bedeutet das Arbeitsplatzkriterium?
Die Anzahl der Dauerarbeitsplätze ist mit dem Vorhaben um mindestens 10 Prozent zu erhöhen, ODER der Jahresinvestitionsbetrag übersteigt die durchschnittlichen Abschreibungen der letzten drei Jahre um mindestens 50 Prozent. Dauerarbeitsplätze müssen 5 Jahre nach Vorhabenabschluss erhalten bleiben.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    GRW RIGA Sachsen — Investitionszuschuss gewerbliche Wirtschaft — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
  2. [02]
    Richtlinie GRW RIGA vom 23. April 2024 (Rechtsgrundlage)
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
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