Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB) |
| Förderhöhe | ab 50.000 € |
| Förderquote | 35 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Richtlinie GRW RIGA (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur — Richtlinie Investitionen der gewerblichen Wirtschaft) foerdert die Saechsische Aufbaubank Investitionen der gewerblichen Wirtschaft einschliesslich Tourismusbetrieben sowie gemeinnuetziger wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen in Sachsen. Ziel ist die dauerhafte Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplaetzen. Foerderfaehig sind Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung oder Prozessneugestaltung von Betriebsstaetten, Investitionen ueber Umwelt- und Energieeffizienz-Normen hinaus sowie Forschungsinfrastruktur.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Investitionsvorhaben in Sachsen
Foerderantrag vor Vorhabenbeginn gestellt
Dauerarbeitsplaetze werden geschaffen oder gesichert
Mindestens 10 Prozent neue Dauerarbeitsplaetze oder Abschreibungskriterium erfuellt
Mindestinvest 50.000 Euro (70.000 Euro in Chemnitz/Dresden/Leipzig)
Investitionszeitraum max. 36 Monate
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Antrag vor Investitionsbeginn stellen
Der Förderantrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt werden. Das Investitionsvorhaben muss auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen durchgeführt werden.
- 02
Finanzierung mit Hausbank sicherstellen
Die gesicherte Gesamtfinanzierung ist von der das Vorhaben begleitenden Bank (i. d. R. Hausbank) zu bestätigen. Mindestinvestitionsbetrag: 70.000 EUR (Chemnitz/Dresden/Leipzig) oder 50.000 EUR (übrige Regionen).
- 03
Antrag im SAB Förderportal einreichen
Antrag im SAB Förderportal stellen, Unterlagen hochladen und rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag einreichen. SAB bestätigt Eingang per E-Mail.
- 04
Bewilligungsbescheid und Auszahlung
Bei positivem Ergebnis ergeht der Bewilligungsbescheid. Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für 5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der Betriebsstätte verbleiben.
Häufige Fragen
Wer kann die GRW-RIGA-Foerderung beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welcher Mindestinvestitionsbetrag gilt?
Was bedeutet das Arbeitsplatzkriterium?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]GRW RIGA Sachsen — Investitionszuschuss gewerbliche Wirtschaft — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
- [02]Richtlinie GRW RIGA vom 23. April 2024 (Rechtsgrundlage)revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)