Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB) |
| Förderhöhe | ab 50.000 € |
| Förderquote | 35 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Richtlinie GRW RIGA (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur — Richtlinie Investitionen der gewerblichen Wirtschaft) fördert die Sächsische Aufbaubank Investitionen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismusbetrieben sowie gemeinnütziger wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen in Sachsen. Ziel ist die dauerhafte Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen. Förderfähig sind Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung oder Prozessneugestaltung von Betriebsstätten, Investitionen über Umwelt- und Energieeffizienz-Normen hinaus sowie Forschungsinfrastruktur.
Passt GRW RIGA Sachsen — Investitionszuschuss gewerbliche Wirtschaft zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Investitionsvorhaben in Sachsen
Förderantrag vor Vorhabenbeginn gestellt
Dauerarbeitsplätze werden geschaffen oder gesichert
Mindestens 10 Prozent neue Dauerarbeitsplätze oder Abschreibungskriterium erfüllt
Mindestinvest 50.000 Euro (70.000 Euro in Chemnitz/Dresden/Leipzig)
Investitionszeitraum max. 36 Monate
Was bekommst du konkret?
Anteiliger Zuschuss auf förderfähige Ausgaben mit Fördersätzen bis zu 35 Prozent (Höhe abhängig von Unternehmensgröße, Investitionsort und beihilferechtlicher Grundlage). Förderhöchstsatz für Forschungsinfrastrukturen 50 Prozent. Förderfähig sind Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens (Gebäude, Anlagen, Maschinen, immaterielle Wirtschaftsgüter) sowie Lohnkosten neu eingestellter Personen über 2 Jahre. Kombinierbar mit anderen Finanzierungsangeboten wie dem SAB Sachsenkredit Universal mit bis zu 10 Prozent Tilgungszuschuss.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Antrag vor Investitionsbeginn stellen
Der Förderantrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt werden. Das Investitionsvorhaben muss auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen durchgeführt werden.
- 02
Finanzierung mit Hausbank sicherstellen
Die gesicherte Gesamtfinanzierung ist von der das Vorhaben begleitenden Bank (i. d. R. Hausbank) zu bestätigen. Mindestinvestitionsbetrag: 70.000 EUR (Chemnitz/Dresden/Leipzig) oder 50.000 EUR (übrige Regionen).
- 03
Antrag im SAB Förderportal einreichen
Antrag im SAB Förderportal stellen, Unterlagen hochladen und rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag einreichen. SAB bestätigt Eingang per E-Mail.
- 04
Bewilligungsbescheid und Auszahlung
Bei positivem Ergebnis ergeht der Bewilligungsbescheid. Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für 5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der Betriebsstätte verbleiben.
Häufige Fragen
Wer kann die GRW-RIGA-Förderung beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welcher Mindestinvestitionsbetrag gilt?
Was bedeutet das Arbeitsplatzkriterium?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]GRW RIGA Sachsen — Investitionszuschuss gewerbliche Wirtschaft — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
- [02]Richtlinie GRW RIGA vom 23. April 2024 (Rechtsgrundlage)revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)