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Zuschuss · bis 35 % Land

GRW RIGA Sachsen — Investitionszuschuss gewerbliche Wirtschaft

Die Richtlinie GRW RIGA der SAB gewaehrt Zuschuesse fuer Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft inklusive Tourismusbetrieben in Sachsen — bis zu 35 Prozent Foerdersatz. Voraussetzung sind dauerhaft geschaffene oder gesicherte Arbeitsplaetze.

Zuständig
Sächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
Förderhöhe ab 50.000 €
Förderquote 35 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Richtlinie GRW RIGA (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur — Richtlinie Investitionen der gewerblichen Wirtschaft) foerdert die Saechsische Aufbaubank Investitionen der gewerblichen Wirtschaft einschliesslich Tourismusbetrieben sowie gemeinnuetziger wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen in Sachsen. Ziel ist die dauerhafte Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplaetzen. Foerderfaehig sind Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung oder Prozessneugestaltung von Betriebsstaetten, Investitionen ueber Umwelt- und Energieeffizienz-Normen hinaus sowie Forschungsinfrastruktur.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Investitionsvorhaben in Sachsen

Foerderantrag vor Vorhabenbeginn gestellt

Dauerarbeitsplaetze werden geschaffen oder gesichert

Mindestens 10 Prozent neue Dauerarbeitsplaetze oder Abschreibungskriterium erfuellt

Mindestinvest 50.000 Euro (70.000 Euro in Chemnitz/Dresden/Leipzig)

Investitionszeitraum max. 36 Monate

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Investitionsbeginn stellen

    Der Förderantrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt werden. Das Investitionsvorhaben muss auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen durchgeführt werden.

  2. 02

    Finanzierung mit Hausbank sicherstellen

    Die gesicherte Gesamtfinanzierung ist von der das Vorhaben begleitenden Bank (i. d. R. Hausbank) zu bestätigen. Mindestinvestitionsbetrag: 70.000 EUR (Chemnitz/Dresden/Leipzig) oder 50.000 EUR (übrige Regionen).

  3. 03

    Antrag im SAB Förderportal einreichen

    Antrag im SAB Förderportal stellen, Unterlagen hochladen und rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag einreichen. SAB bestätigt Eingang per E-Mail.

  4. 04

    Bewilligungsbescheid und Auszahlung

    Bei positivem Ergebnis ergeht der Bewilligungsbescheid. Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für 5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der Betriebsstätte verbleiben.

Häufige Fragen

Wer kann die GRW-RIGA-Foerderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht aufgrund ihrer Branche von der Foerderung ausgeschlossen sind, sowie gemeinnuetzige aussseruniversitaere wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. Tourismusbetriebe sind ebenfalls foerderfaehig.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Foerdersaetze bis zu 35 Prozent der foerderfaehigen Ausgaben. Die individuelle Hoehe haengt von Investitionsvorhaben, beihilferechtlicher Grundlage, Investitionsort (Fördergebiet) und der Erfuellung oekologischer Nachhaltigkeitskriterien ab. Forschungsinfrastruktur erhaelt bis zu 50 Prozent.
Welcher Mindestinvestitionsbetrag gilt?
70.000 Euro fuer Investitionen in Chemnitz, Dresden oder Leipzig und 50.000 Euro fuer alle anderen Orte in Sachsen. Die Investition muss innerhalb von 36 Monaten durchgefuehrt werden, die gefoerderten Wirtschaftsgueter mindestens 5 Jahre in der Betriebsstaette verbleiben.
Was bedeutet das Arbeitsplatzkriterium?
Die Anzahl der Dauerarbeitsplaetze ist mit dem Vorhaben um mindestens 10 Prozent zu erhoehen, ODER der Jahresinvestitionsbetrag uebersteigt die durchschnittlichen Abschreibungen der letzten drei Jahre um mindestens 50 Prozent. Dauerarbeitsplaetze muessen 5 Jahre nach Vorhabenabschluss erhalten bleiben.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    GRW RIGA Sachsen — Investitionszuschuss gewerbliche Wirtschaft — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
  2. [02]
    Richtlinie GRW RIGA vom 23. April 2024 (Rechtsgrundlage)
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)