Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landwirtschaftskammer NRW |
| Förderhöhe | 20.000 € – 1,2 Mio. € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß EU-Definition mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die mehr als 25 Prozent ihrer Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften, die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte erreichen oder als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Förderfähig sind investive Maßnahmen wie die Errichtung, der Erwerb und die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, Investitionen in Bewässerungsanlagen mit mindestens 15 Prozent Wassereinsparung, Frostschutzberegnung für Sonderkulturen, Anlagen der Innenwirtschaft (inklusive Computersoftware), neue Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft mit Emissions- oder Umweltminderung, allgemeine Aufwendungen wie Architektur- und Ingenieurleistungen, Beratung, Betreuung baulicher Investitionen und Durchführbarkeitsstudien sowie Maßnahmen zur Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen. Junglandwirtezuschuss und Erschließungskosten-Zuschuss sind ergänzend möglich. Voraussetzungen: berufliche Eignung, wirtschaftliches Investitionskonzept, Zweckbindung von 12 Jahren für Bauten, 5 Jahre für Maschinen und 3 Jahre für EDV. Geltungsdauer 31.12.2030.
Passt NRW Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Kleinst-, kleines oder mittleres landwirtschaftliches Unternehmen gemäß EU-Definition
Sitz in Nordrhein-Westfalen
Mehr als 25 Prozent Umsatzerlöse aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Berufliche Eignung und wirtschaftliches Investitionskonzept
Zweckbindung 12 Jahre Bauten, 5 Jahre Maschinen, 3 Jahre EDV
Maximal 25 Prozent öffentliche Kapitalbeteiligung
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 9.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %1,2 Mio. €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 2.400.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten2.400.000 €
- Förderfähige Basis2.400.000 €
- Zuschuss– 1.200.000 €
- Dein Eigenanteil1.200.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Antragstellung auf den vorgesehenen Formularen bei der Geschäftsführung der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte im Kreis. Grundlage ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welches Investitionsvolumen ist förderfähig?
Welche Investitionen werden gefördert?
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
Wo wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landwirtschaftskammer NRW
- [02]Landwirtschaftskammer NRW – AFPlandwirtschaftskammer.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landwirtschaftskammer NRW
- [03]Runderlass MLV NRW vom 03.07.2025 (Ministerialblatt)recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landwirtschaftskammer NRW