BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land

NRW Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen Investitionen landwirtschaftlicher KMU in langlebige Wirtschaftsgüter mit bis zu 50 Prozent. Junglandwirte erhalten zusätzlich 10 Prozent Bonus (max. 20.000 Euro). Förderfähiges Investitionsvolumen 20.000 bis 1,2 Millionen Euro je Förderperiode 2023–2027.

Max. Förderung
1,2 Mio. €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landwirtschaftskammer NRW
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landwirtschaftskammer NRW
Förderhöhe 20.000 € – 1,2 Mio. €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß EU-Definition mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die mehr als 25 Prozent ihrer Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften, die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte erreichen oder als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Förderfähig sind investive Maßnahmen wie die Errichtung, der Erwerb und die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, Investitionen in Bewässerungsanlagen mit mindestens 15 Prozent Wassereinsparung, Frostschutzberegnung für Sonderkulturen, Anlagen der Innenwirtschaft (inklusive Computersoftware), neue Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft mit Emissions- oder Umweltminderung, allgemeine Aufwendungen wie Architektur- und Ingenieurleistungen, Beratung, Betreuung baulicher Investitionen und Durchführbarkeitsstudien sowie Maßnahmen zur Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen. Junglandwirtezuschuss und Erschließungskosten-Zuschuss sind ergänzend möglich. Voraussetzungen: berufliche Eignung, wirtschaftliches Investitionskonzept, Zweckbindung von 12 Jahren für Bauten, 5 Jahre für Maschinen und 3 Jahre für EDV. Geltungsdauer 31.12.2030.

Schnell-Check

Passt NRW Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) zu dir?

6 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Kleinst-, kleines oder mittleres landwirtschaftliches Unternehmen gemäß EU-Definition

Sitz in Nordrhein-Westfalen

Mehr als 25 Prozent Umsatzerlöse aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Berufliche Eignung und wirtschaftliches Investitionskonzept

Zweckbindung 12 Jahre Bauten, 5 Jahre Maschinen, 3 Jahre EDV

Maximal 25 Prozent öffentliche Kapitalbeteiligung

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    50 %
    1,2 Mio. €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für NRW Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
2.400.000 €

Förderfähig sind max. 2.400.000 €

Rechnerische Schätzung
1.200.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten2.400.000 €
  • Förderfähige Basis2.400.000 €
  • Zuschuss– 1.200.000 €
  • Dein Eigenanteil1.200.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Antragstellung auf den vorgesehenen Formularen bei der Geschäftsführung der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte im Kreis. Grundlage ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Kleinst-, kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß EU-Definition mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die mehr als 25 Prozent ihrer Umsatzerlöse aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen erwirtschaften.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Junglandwirte unter 40 Jahren erhalten zusätzlich 10 Prozent des Investitionsvolumens als Bonus, maximal 20.000 Euro.
Welches Investitionsvolumen ist förderfähig?
Mindestens 20.000 Euro, maximal 1,2 Millionen Euro pro Förderperiode 2023–2027. Das Maximum kann nur einmal in der Förderperiode ausgenutzt werden.
Welche Investitionen werden gefördert?
Errichtung und Modernisierung unbeweglichen Vermögens, Bewässerung mit mindestens 15 Prozent Wassereinsparung, Frostschutzberegnung, Anlagen der Innenwirtschaft, neue Maschinen und Geräte mit Emissions- oder Umweltminderung sowie Architektur-, Ingenieur- und Beratungsleistungen.
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
Erwerb von Produktionsrechten, Gesellschaftsanteilen, Tieren oder Pflanzen, Ersatzinvestitionen, Maschinen für die Außenwirtschaft ohne Umweltbezug, Wohnungen und Verwaltungsgebäude, Landankauf, gebrauchte Gegenstände und EEG/KWKG-förderfähige Energieanlagen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Bei der Geschäftsführung der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte im jeweiligen Kreis.

Mehr zu NRW Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NRW Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landwirtschaftskammer NRW
  2. [02]
    Landwirtschaftskammer NRW – AFP
    landwirtschaftskammer.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landwirtschaftskammer NRW
  3. [03]
    Runderlass MLV NRW vom 03.07.2025 (Ministerialblatt)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landwirtschaftskammer NRW