Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landwirtschaftskammer NRW |
| Förderhöhe | ab 20.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß EU-Definition mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die mehr als 25 Prozent ihrer Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften, die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte erreichen oder als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Förderfähig sind investive Maßnahmen wie die Errichtung, der Erwerb und die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, Investitionen in Bewässerungsanlagen mit mindestens 15 Prozent Wassereinsparung, Frostschutzberegnung für Sonderkulturen, Anlagen der Innenwirtschaft (inklusive Computersoftware), neue Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft mit Emissions- oder Umweltminderung, allgemeine Aufwendungen wie Architektur- und Ingenieurleistungen, Beratung, Betreuung baulicher Investitionen und Durchführbarkeitsstudien sowie Maßnahmen zur Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen. Junglandwirtezuschuss und Erschließungskosten-Zuschuss sind ergänzend möglich. Voraussetzungen: berufliche Eignung, wirtschaftliches Investitionskonzept, Zweckbindung von 12 Jahren für Bauten, 5 Jahre für Maschinen und 3 Jahre für EDV. Geltungsdauer 31.12.2030.
Passt NRW Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Kleinst-, kleines oder mittleres landwirtschaftliches Unternehmen gemäß EU-Definition
Sitz in Nordrhein-Westfalen
Mehr als 25 Prozent Umsatzerlöse aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Berufliche Eignung und wirtschaftliches Investitionskonzept
Zweckbindung 12 Jahre Bauten, 5 Jahre Maschinen, 3 Jahre EDV
Maximal 25 Prozent öffentliche Kapitalbeteiligung
Was bekommst du konkret?
Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, gestaffelt nach Zuschussart: 35 Prozent für Tierwohlinvestitionen nach AFP-Anlage 1, 40 Prozent für Kombinationen mit Maßnahmen zur Emissionsminderung, 30 Prozent für Bewässerungs- und Resilienzmaßnahmen und 20 Prozent für sonstige Investitionen. Antragsteller, die höchstens 40 Jahre alt sind und sich erstmals in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung niedergelassen haben, erhalten zusätzlich 10 Prozent Junglandwirtezuschuss, maximal jedoch 20.000 Euro. Der Gesamtwert der Zuwendung darf 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 Euro, die Förderung ist auf ein förderfähiges Investitionsvolumen von 1,2 Millionen Euro begrenzt.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag auf den vorgesehenen Formularen stellen
Die Antragstellung erfolgt auf den vorgesehenen Formularen.
- 02
Bei der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW einreichen
Einzureichen ist der Antrag bei der Geschäftsführung der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte im Kreis.
- 03
Geltenden GAK-Rahmenplan beachten
Grundlage ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welches Investitionsvolumen ist förderfähig?
Welche Investitionen werden gefördert?
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
Wo wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Landwirtschaftskammer NRW – AFPlandwirtschaftskammer.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landwirtschaftskammer NRW
- [02]Runderlass MLV NRW vom 03.07.2025 (Ministerialblatt)recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landwirtschaftskammer NRW