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Zuschuss Land Aktuell bis 31.12.2030

NRW Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) bezuschusst Nordrhein-Westfalen investive Maßnahmen landwirtschaftlicher Unternehmen und Gartenbaubetriebe. Der Fördersatz liegt, je nach Art und Kombination der Maßnahmen, bei bis zu 50 Prozent Zuschuss der förderfähigen Ausgaben. Das förderfähige Investitionsvolumen reicht von 20.000 bis 1,2 Millionen Euro für die Förderperiode 2023–2027.

Zuständig
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landwirtschaftskammer NRW
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landwirtschaftskammer NRW
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß EU-Definition mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die mehr als 25 Prozent ihrer Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften, die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte erreichen oder als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Förderfähig sind investive Maßnahmen wie die Errichtung, der Erwerb und die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, Investitionen in Bewässerungsanlagen mit mindestens 15 Prozent Wassereinsparung, Frostschutzberegnung für Sonderkulturen, Anlagen der Innenwirtschaft (inklusive Computersoftware), neue Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft mit Emissions- oder Umweltminderung, allgemeine Aufwendungen wie Architektur- und Ingenieurleistungen, Beratung, Betreuung baulicher Investitionen und Durchführbarkeitsstudien sowie Maßnahmen zur Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen. Junglandwirtezuschuss und Erschließungskosten-Zuschuss sind ergänzend möglich. Voraussetzungen: berufliche Eignung, wirtschaftliches Investitionskonzept, Zweckbindung von 12 Jahren für Bauten, 5 Jahre für Maschinen und 3 Jahre für EDV. Geltungsdauer 31.12.2030.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Kleinst-, kleines oder mittleres landwirtschaftliches Unternehmen gemäß EU-Definition
Sitz in Nordrhein-Westfalen
Berufliche Eignung und wirtschaftliches Investitionskonzept
Maximal 25 Prozent öffentliche Kapitalbeteiligung

Was bekommst du konkret?

Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, gestaffelt nach Zuschussart: 35 Prozent für Tierwohlinvestitionen nach AFP-Anlage 1, 40 Prozent für Kombinationen mit Maßnahmen zur Emissionsminderung, 30 Prozent für Bewässerungs- und Resilienzmaßnahmen und 20 Prozent für sonstige Investitionen. Antragsteller, die höchstens 40 Jahre alt sind und sich erstmals in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung niedergelassen haben, erhalten zusätzlich 10 Prozent Junglandwirtezuschuss, maximal jedoch 20.000 Euro. Der Gesamtwert der Zuwendung darf 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 Euro, die Förderung ist auf ein förderfähiges Investitionsvolumen von 1,2 Millionen Euro begrenzt.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag auf den vorgesehenen Formularen stellen

    Die Antragstellung erfolgt auf den vorgesehenen Formularen.

  2. 02

    Bei der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW einreichen

    Einzureichen ist der Antrag bei der Geschäftsführung der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte im Kreis.

  3. 03

    Geltenden GAK-Rahmenplan beachten

    Grundlage ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Kleinst-, kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß EU-Definition mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die mehr als 25 Prozent ihrer Umsatzerlöse aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen erwirtschaften.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss richtet sich nach der Zuschussart: 35 Prozent für Tierwohlinvestitionen nach AFP-Anlage 1, 40 Prozent für Kombinationen mit Maßnahmen zur Emissionsminderung, 30 Prozent für Bewässerungs- und Resilienzmaßnahmen und 20 Prozent für sonstige Investitionen. Antragsteller, die höchstens 40 Jahre alt sind und sich erstmals in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung niedergelassen haben, erhalten zusätzlich 10 Prozent Junglandwirtezuschuss, maximal jedoch 20.000 Euro. Der Gesamtwert der Zuwendung darf 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen.
Welches Investitionsvolumen ist förderfähig?
Mindestens 20.000 Euro, maximal 1,2 Millionen Euro pro Förderperiode 2023–2027. Das Maximum kann nur einmal in der Förderperiode ausgenutzt werden.
Welche Investitionen werden gefördert?
Errichtung und Modernisierung unbeweglichen Vermögens, Bewässerung mit mindestens 15 Prozent Wassereinsparung, Frostschutzberegnung, Anlagen der Innenwirtschaft, neue Maschinen und Geräte mit Emissions- oder Umweltminderung sowie Architektur-, Ingenieur- und Beratungsleistungen.
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
Erwerb von Produktionsrechten, Gesellschaftsanteilen, Tieren oder Pflanzen, Ersatzinvestitionen, Maschinen für die Außenwirtschaft ohne Umweltbezug, Wohnungen und Verwaltungsgebäude, Landankauf, gebrauchte Gegenstände und EEG/KWKG-förderfähige Energieanlagen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Bei der Geschäftsführung der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte im jeweiligen Kreis.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Landwirtschaftskammer NRW – AFP
    landwirtschaftskammer.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landwirtschaftskammer NRW
  2. [02]
    NRW.BANK Programmübersicht AFP
    nrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landwirtschaftskammer NRW
  3. [03]
    Agrarinvestitionsförderprogramm NRW – Runderlass vom 28.02.2024 (konsolidierte Fassung)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landwirtschaftskammer NRW

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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