BundesBonus
Zuschuss · bis 4.000 € Land

ISB Messezuschuss Rheinland-Pfalz

Der ISB Messezuschuss Rheinland-Pfalz ist eine De-minimis-Zuwendung für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Gefördert wird die Teilnahme an Auslandsmessen außerhalb des EWR mit einem Festbetrag von 4.000 EUR.

Max. Förderung
4.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderhöhe bis zu 4.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Förderprogramm 109 der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt KMU, landwirtschaftliche Betriebe und Angehörige freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz bei der Teilnahme an Auslandsmessen. Gefördert werden in erster Linie vom Land organisierte Gemeinschaftsstände sowie AUMA-gelistete Messen und Ausstellungen außerhalb des EWR und nicht angrenzender Länder. Die Produktpräsentationen müssen durch Beschäftigte des antragstellenden Unternehmens durchgeführt werden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen gemäß EU-Definition

Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz

Messe oder Ausstellung außerhalb des EWR (nicht Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz)

AUMA-gelistete Messe oder vom Land organisierter Gemeinschaftsstand

Antrag spätestens 1 Monat und frühestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn

Keine direkte oder indirekte Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag frühestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn stellen

    Antrag auf den ISB-Messezuschuss frühestens 3 Monate und spätestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn postalisch bei der ISB einreichen.

  2. 02

    Antragsformular und De-minimis-Anlage beilegen

    Infoblatt beachten, Antragsformular und De-minimis-Erklärungsanlage vollständig ausfüllen und dem Antrag beilegen.

  3. 03

    Prüfung und Bewilligung durch die ISB

    Die ISB prüft den Antrag auf Förderfähigkeit und erteilt den Bewilligungsbescheid.

Häufige Fragen

Wer kann den ISB Messezuschuss beantragen?
KMU gemäß EU-Definition, landwirtschaftliche Betriebe und Angehörige freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung?
Es gibt einen Festbetrag von 4.000 EUR pro Messeteilnahme außerhalb Europas. Der Zuschuss darf die tatsächlichen Veranstaltungskosten nicht übersteigen.
Welche Messen werden nicht gefördert?
Veranstaltungen in Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz sind ausgeschlossen.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss der ISB frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Vorab-Scan per E-Mail an [email protected] ist zulässig, das Original muss postalisch nachgereicht werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    ISB Messezuschuss Rheinland-Pfalz — Offizielle Programmseite
    isb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  2. [02]
    Verwaltungsvorschrift Messezuschuss (PDF)
    isb.rlp.deRechtsgrundlageInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)