Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur — Gewerbliche Wirtschaft (GRWG) fördert Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Voraussetzung ist die Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen und ein bedeutender regionalwirtschaftlicher Effekt. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß § 2 Gewerbesteuergesetz, die in M-V investieren. Die Förderfähigkeit hängt ab vom Geschäftsgegenstand nach WZ 2025, der Unternehmensgröße und der Arbeitsplatzwirkung. Einige Wirtschaftszweige sind ausgeschlossen oder unterliegen zusätzlichen Qualifizierungsmerkmalen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach § 2 Gewerbesteuergesetz
Investitionsstandort in Mecklenburg-Vorpommern
Wirtschaftszweig nicht aus dem Koordinierungsrahmen ausgeschlossen
Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen
Antrag vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge
Wie stellst du den Antrag?
Der formgebundene Antrag ist vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge schriftlich beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern einzureichen. Nach Antragseingang darf auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von GRW-Mitteln besteht nicht. Eine neue Richtlinie wird derzeit erarbeitet; die bisherigen Regelungen gelten als Orientierungshilfe bis zur Veröffentlichung.
Häufige Fragen
Wer kann die GRW Gewerbliche Wirtschaft in MV beantragen?
Was wird gefördert?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Wie hoch ist der Fördersatz?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]GRW Gewerbliche Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommern — Offizielle Programmseitelfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
- [02]Auszug Koordinierungsrahmen ab 01.01.2026 (PDF)lfi-mv.deRechtsgrundlageLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)