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GRW Gewerbliche Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommern

Die GRW Gewerbliche Wirtschaft ist das zentrale Investitionsförderprogramm Mecklenburg-Vorpommerns für gewerbliche Unternehmen einschließlich Tourismus. Investitionszuschüsse für Anlagevermögen, mit denen dauerhaft Arbeits- oder Ausbildungsplätze in M-V geschaffen oder gesichert werden.

Zuständig
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur — Gewerbliche Wirtschaft (GRWG) fördert Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Voraussetzung ist die Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen und ein bedeutender regionalwirtschaftlicher Effekt. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß § 2 Gewerbesteuergesetz, die in M-V investieren. Die Förderfähigkeit hängt ab vom Geschäftsgegenstand nach WZ 2025, der Unternehmensgröße und der Arbeitsplatzwirkung. Einige Wirtschaftszweige sind ausgeschlossen oder unterliegen zusätzlichen Qualifizierungsmerkmalen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach § 2 Gewerbesteuergesetz

Investitionsstandort in Mecklenburg-Vorpommern

Wirtschaftszweig nicht aus dem Koordinierungsrahmen ausgeschlossen

Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen

Antrag vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge

Wie stellst du den Antrag?

Der formgebundene Antrag ist vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge schriftlich beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern einzureichen. Nach Antragseingang darf auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von GRW-Mitteln besteht nicht. Eine neue Richtlinie wird derzeit erarbeitet; die bisherigen Regelungen gelten als Orientierungshilfe bis zur Veröffentlichung.

Häufige Fragen

Wer kann die GRW Gewerbliche Wirtschaft in MV beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach § 2 Gewerbesteuergesetz, die in Mecklenburg-Vorpommern investieren. Geschäftsgegenstand, Unternehmensgröße und die Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen sind entscheidend für die Förderfähigkeit.
Was wird gefördert?
Investitionszuschüsse für Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagevermögen (Gebäude, Anlagen, Maschinen) im Rahmen des Investitionsvorhabens. Grund und Boden, Fahrzeuge, geringwertige Wirtschaftsgüter (bis 250 EUR), gebrauchte und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Eigenleistungen sind ausgeschlossen.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge schriftlich und formgebunden beim Landesförderinstitut M-V. Nach Antragseingang kann auf eigenes Risiko begonnen werden.
Wie hoch ist der Fördersatz?
Die Förderhöchstsätze ergeben sich aus dem Koordinierungsrahmen GRW und richten sich nach Unternehmensgröße, Geschäftsgegenstand, Investitionsstandort und weiteren Kriterien. Die Höchstsätze können nur bei besonderen Umständen voll ausgeschöpft werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    GRW Gewerbliche Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommern — Offizielle Programmseite
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
  2. [02]
    Auszug Koordinierungsrahmen ab 01.01.2026 (PDF)
    lfi-mv.deRechtsgrundlageLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)