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Zuschuss · bis 100 % Land

Wiederaufbau NRW - Aufbauhilfen Privathaushalte

Mit den Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Eigentümer, Vermieter und Wohnungsunternehmen bei der Beseitigung von Schäden, die durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 entstanden sind. Es werden bis zu 80 %, bei Denkmalschutz bis zu 100 %, der förderfähigen Kosten gewährt.

Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe
Förderquote 100 %
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer, Unternehmen

Worum geht es?

Die NRW.BANK gewährt Billigkeitsleistungen für Schäden an Wohngebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit der privaten Wohngebäude erforderlich sind, sowie für Hausrat, Abriss- und Aufräumarbeiten und in begründeten Fällen Modernisierungen. Antragsberechtigt sind selbstnutzende Eigentümer, private Vermieter und Unternehmen der Wohnungswirtschaft. Antragsfrist: 30.06.2026.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Direkter Zusammenhang mit Hochwasser/Starkregen Juli 2021

Selbstnutzender Eigentümer, privater Vermieter oder Wohnungsunternehmen

Bauliche Anlagen wurden durch direkte Einwirkung beschädigt oder zerstört

Keine Überkompensation gegenüber Versicherungs- oder anderen Förderleistungen

Antrag bis spätestens 30.06.2026

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Schadensumfang dokumentieren

    Schäden an Wohngebäuden, Hausrat oder Gewerberäumen in Gebäuden mit überwiegendem Wohnzweck dokumentieren. Gutachten und Planungsunterlagen ggf. erstellen lassen.

  2. 02

    Vor-Ort-Beratung nutzen

    Viele Kreise und kreisfreien Städte bieten kostenlose Vor-Ort-Beratung zum Antragsverfahren. Informationen über die Homepage des Kreises oder der Stadt einholen.

  3. 03

    Antrag online einreichen

    Antrag elektronisch über das Onlineförderportal wiederaufbau.nrw/onlineantrag einreichen. Wichtig: Antragsfrist ist der 30.06.2026.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden, private Vermieter sowie Unternehmen der Wohnungswirtschaft.
Wie hoch ist die Hausrat-Pauschale?
Ein-Personen-Haushalt 13.000 €; Mehrpersonenhaushalt 13.000 € für die erste Person, 8.500 € für Ehe- oder Lebenspartner und 3.500 € für jede weitere Person; Wohngemeinschaft 3.500 € pro gemeldeter Person.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Anträge müssen bis spätestens 30.06.2026 gestellt werden.
Wo wird der Antrag eingereicht?
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Onlineförderportal wiederaufbau.nrw/onlineantrag.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Landesregierung NRW - Wiederaufbauhilfe
    land.nrwPrimärquelleNRW.BANK