Dieses Programm läuft nicht mehr
Wiederaufbau NRW - Aufbauhilfen Privathaushalte wird seit dem 30.06.2026 nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.
Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderquote | bis 100 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer, Unternehmen |
Worum geht es?
Die NRW.BANK gewährt Billigkeitsleistungen für Schäden an Wohngebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit der privaten Wohngebäude erforderlich sind, sowie für Hausrat, Abriss- und Aufräumarbeiten und in begründeten Fällen Modernisierungen. Antragsberechtigt sind selbstnutzende Eigentümer, private Vermieter und Unternehmen der Wohnungswirtschaft. Antragsfrist: 30.06.2026.
Passt Wiederaufbau NRW zu dir?
5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Direkter Zusammenhang mit Hochwasser/Starkregen Juli 2021 |
| Selbstnutzender Eigentümer, privater Vermieter oder Wohnungsunternehmen |
| Bauliche Anlagen wurden durch direkte Einwirkung beschädigt oder zerstört |
| Keine Überkompensation gegenüber Versicherungs- oder anderen Förderleistungen |
| Antrag bis spätestens 30.06.2026 |
Was bekommst du konkret?
Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, für denkmalpflegerischen Mehraufwand bis zu 100 %. Hausrat-Pauschalen: Ein-Personen-Haushalt 13.000 €; Mehrpersonenhaushalt 13.000 € erste Person, 8.500 € Ehe-/Lebenspartner, 3.500 € jede weitere Person; Wohngemeinschaft 3.500 € pro gemeldeter Person.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Schadensumfang dokumentieren
Schäden an Wohngebäuden, Hausrat oder Gewerberäumen in Gebäuden mit überwiegendem Wohnzweck dokumentieren. Gutachten und Planungsunterlagen ggf. erstellen lassen.
- 02
Vor-Ort-Beratung nutzen
Viele Kreise und kreisfreien Städte bieten kostenlose Vor-Ort-Beratung zum Antragsverfahren. Informationen über die Homepage des Kreises oder der Stadt einholen.
- 03
Antrag online einreichen
Der Antrag wurde elektronisch über das Onlineförderportal wiederaufbau.nrw/onlineantrag eingereicht. Die Antragsfrist ist am 30.06.2026 abgelaufen — eine neue Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Wie hoch ist die Hausrat-Pauschale?
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Wo wird der Antrag eingereicht?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Landesregierung NRW - Wiederaufbauhilfeland.nrwPrimärquelleNRW.BANK
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.