BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Land ⚠ Programm seit 30.06.2026 ausgelaufen

Wiederaufbau NRW - Aufbauhilfen Privathaushalte

Mit den Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Eigentümer, Vermieter und Wohnungsunternehmen bei der Beseitigung von Schäden, die durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 entstanden sind. Es werden bis zu 80 %, bei Denkmalschutz bis zu 100 %, der förderfähigen Kosten gewährt.

Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle
Hinweis zum Programm

Dieses Programm läuft nicht mehr

Ausgelaufen

Wiederaufbau NRW - Aufbauhilfen Privathaushalte wird seit dem 30.06.2026 nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.

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Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderquote bis 100 %
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer, Unternehmen

Worum geht es?

Die NRW.BANK gewährt Billigkeitsleistungen für Schäden an Wohngebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit der privaten Wohngebäude erforderlich sind, sowie für Hausrat, Abriss- und Aufräumarbeiten und in begründeten Fällen Modernisierungen. Antragsberechtigt sind selbstnutzende Eigentümer, private Vermieter und Unternehmen der Wohnungswirtschaft. Antragsfrist: 30.06.2026.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Direkter Zusammenhang mit Hochwasser/Starkregen Juli 2021
Selbstnutzender Eigentümer, privater Vermieter oder Wohnungsunternehmen
Bauliche Anlagen wurden durch direkte Einwirkung beschädigt oder zerstört
Keine Überkompensation gegenüber Versicherungs- oder anderen Förderleistungen
Antrag bis spätestens 30.06.2026

Was bekommst du konkret?

Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, für denkmalpflegerischen Mehraufwand bis zu 100 %. Hausrat-Pauschalen: Ein-Personen-Haushalt 13.000 €; Mehrpersonenhaushalt 13.000 € erste Person, 8.500 € Ehe-/Lebenspartner, 3.500 € jede weitere Person; Wohngemeinschaft 3.500 € pro gemeldeter Person.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Schadensumfang dokumentieren

    Schäden an Wohngebäuden, Hausrat oder Gewerberäumen in Gebäuden mit überwiegendem Wohnzweck dokumentieren. Gutachten und Planungsunterlagen ggf. erstellen lassen.

  2. 02

    Vor-Ort-Beratung nutzen

    Viele Kreise und kreisfreien Städte bieten kostenlose Vor-Ort-Beratung zum Antragsverfahren. Informationen über die Homepage des Kreises oder der Stadt einholen.

  3. 03

    Antrag online einreichen

    Der Antrag wurde elektronisch über das Onlineförderportal wiederaufbau.nrw/onlineantrag eingereicht. Die Antragsfrist ist am 30.06.2026 abgelaufen — eine neue Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden, private Vermieter sowie Unternehmen der Wohnungswirtschaft.
Wie hoch ist die Hausrat-Pauschale?
Ein-Personen-Haushalt 13.000 €; Mehrpersonenhaushalt 13.000 € für die erste Person, 8.500 € für Ehe- oder Lebenspartner und 3.500 € für jede weitere Person; Wohngemeinschaft 3.500 € pro gemeldeter Person.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Anträge müssen bis spätestens 30.06.2026 gestellt werden.
Wo wird der Antrag eingereicht?
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Onlineförderportal wiederaufbau.nrw/onlineantrag.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Landesregierung NRW - Wiederaufbauhilfe
    land.nrwPrimärquelleNRW.BANK

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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