Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | — |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer, Unternehmen |
Worum geht es?
Die NRW.BANK gewährt Billigkeitsleistungen für Schäden an Wohngebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit der privaten Wohngebäude erforderlich sind, sowie für Hausrat, Abriss- und Aufräumarbeiten und in begründeten Fällen Modernisierungen. Antragsberechtigt sind selbstnutzende Eigentümer, private Vermieter und Unternehmen der Wohnungswirtschaft. Antragsfrist: 30.06.2026.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Direkter Zusammenhang mit Hochwasser/Starkregen Juli 2021
Selbstnutzender Eigentümer, privater Vermieter oder Wohnungsunternehmen
Bauliche Anlagen wurden durch direkte Einwirkung beschädigt oder zerstört
Keine Überkompensation gegenüber Versicherungs- oder anderen Förderleistungen
Antrag bis spätestens 30.06.2026
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Schadensumfang dokumentieren
Schäden an Wohngebäuden, Hausrat oder Gewerberäumen in Gebäuden mit überwiegendem Wohnzweck dokumentieren. Gutachten und Planungsunterlagen ggf. erstellen lassen.
- 02
Vor-Ort-Beratung nutzen
Viele Kreise und kreisfreien Städte bieten kostenlose Vor-Ort-Beratung zum Antragsverfahren. Informationen über die Homepage des Kreises oder der Stadt einholen.
- 03
Antrag online einreichen
Antrag elektronisch über das Onlineförderportal wiederaufbau.nrw/onlineantrag einreichen. Wichtig: Antragsfrist ist der 30.06.2026.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Wie hoch ist die Hausrat-Pauschale?
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Wo wird der Antrag eingereicht?
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Unsere Quellen
- [01]Wiederaufbau NRW - Aufbauhilfen Privathaushalte — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]Landesregierung NRW - Wiederaufbauhilfeland.nrwPrimärquelleNRW.BANK