Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
| Höhe pro Monat | 357 € – 563 € pro Monat |
| Zielgruppe | Rentner, Privatperson |
Worum geht es?
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist die existenzsichernde Sozialleistung für Menschen, die wegen ihres Alters oder dauerhafter Erwerbsminderung dauerhaft nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Sie deckt — wie das Bürgergeld — den Regelbedarf plus angemessene Wohnkosten plus Krankenversicherung. Zuständig ist das Sozialamt der Wohnsitzkommune.
Der zentrale Unterschied zum Bürgergeld: Beim Bürgergeld wird Einkommen erwachsener Kinder unter Umständen geprüft (sehr selten). Bei der Grundsicherung wird das Einkommen erwachsener Kinder nur dann angerechnet, wenn es jährlich über 100.000 € liegt — sonst bleiben die Kinder von Unterhaltsforderungen verschont. Diese „100.000-€-Grenze" gilt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020.
Eine Aufstockung der Rente ist der häufigste Fall: Wer im Alter weniger Rente bekommt als die Grundsicherung beträgt, kann zusätzlich Grundsicherung beantragen — oft scheuen sich Rentner aus Scham, das ist aber ein gesetzlicher Anspruch.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Anspruchsgrund
Renteneintrittsalter erreicht · Dauerhaft voll erwerbsgemindert (Bescheid Rentenversicherung) · Beides nicht zutreffend
Haushaltssituation
Alleinstehend · Mit Ehe-/Lebenspartner · Mit Familie + Kindern
Monatliche Rente / sonstiges Einkommen brutto
0 € – 3.000 €
Vermögen (Spar- / Konto- / Wertpapierbestand)
0 € – 50.000 €
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Antrag beim Sozialamt der Wohnsitzkommune. Nicht beim Jobcenter (das ist nur für Erwerbsfähige zuständig). Online-Antrag in vielen Städten verfügbar; sonst persönlich oder per Post.
- 02
Mitzubringen
Personalausweis, Rentenbescheid (bei Alters-Grundsicherung), bei Erwerbsminderung der Bescheid der Rentenversicherung, Mietvertrag + letzte Miete, Heizkosten-Nachweis, Kontoauszüge 3 Monate, Krankenversicherungsnachweis, ggf. Schwerbehindertenausweis.
- 03
Bearbeitungsdauer
4–6 Wochen typisch. Bei Eilbedürftigkeit (Geld auf Konto reicht nicht) → Vorschuss möglich.
- 04
Bewilligung
Bescheid kommt schriftlich, Auszahlung monatlich rückwirkend ab Antragsmonat. Erstauszahlung kann 1–2 Monate dauern.
- 05
Wiederholung
Bewilligung gilt typischerweise 12 Monate, dann Weiterbewilligungsantrag (vorausgefüllt vom Sozialamt zugesandt).
Wie hoch ist die Bewilligungsquote?
Daten aus 2025
Empfänger
1.230.000
Bewilligt
88,5 %
Ø pro Monat
50 €
Gesamt-Volumen
8,9 Mrd. €
Häufige Fragen
Werden meine Kinder zum Unterhalt herangezogen?
Was ist der Unterschied zu Bürgergeld?
Bekomme ich Grundsicherung, wenn meine Rente nur 700 € beträgt?
Wie wirkt sich Vermögen aus?
Was sind „Mehrbedarfe"?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung — Offizielle Programmseitebmas.dePrimärquelleBundesministerium für Arbeit und Soziales
- [02]Deutsche Rentenversicherung — Grundsicherungdeutsche-rentenversicherung.dePrimärquelleBundesministerium für Arbeit und Soziales
- [03]SGB XII § 41 — Anspruchsvoraussetzungengesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium für Arbeit und Soziales