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Zuschuss · bis 563 €/Mt. Bund

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine staatliche Hilfeleistung nach SGB XII Kapitel 4 für Menschen, die wegen Alter oder dauerhaft voller Erwerbsminderung ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Sie greift ab Renteneintrittsalter (67 ab Geburtsjahr 1964) oder bei vom Rentenversicherungsträger anerkannter dauerhafter Erwerbsminderung ab dem 18. Lebensjahr. Anders als beim Bürgergeld prüft das Sozialamt nicht das Einkommen erwachsener Kinder, solange dieses unter 100.000 € jährlich liegt.

Monatliche Zahlung
563 €
pro Monat
Zuständig
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Höhe pro Monat 357 € – 563 € pro Monat
Zielgruppe Rentner, Privatperson

Worum geht es?

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist die existenzsichernde Sozialleistung für Menschen, die wegen ihres Alters oder dauerhafter Erwerbsminderung dauerhaft nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Sie deckt — wie das Bürgergeld — den Regelbedarf plus angemessene Wohnkosten plus Krankenversicherung. Zuständig ist das Sozialamt der Wohnsitzkommune.

Der zentrale Unterschied zum Bürgergeld: Beim Bürgergeld wird Einkommen erwachsener Kinder unter Umständen geprüft (sehr selten). Bei der Grundsicherung wird das Einkommen erwachsener Kinder nur dann angerechnet, wenn es jährlich über 100.000 € liegt — sonst bleiben die Kinder von Unterhaltsforderungen verschont. Diese „100.000-€-Grenze" gilt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020.

Eine Aufstockung der Rente ist der häufigste Fall: Wer im Alter weniger Rente bekommt als die Grundsicherung beträgt, kann zusätzlich Grundsicherung beantragen — oft scheuen sich Rentner aus Scham, das ist aber ein gesetzlicher Anspruch.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Anspruchsgrund

Renteneintrittsalter erreicht · Dauerhaft voll erwerbsgemindert (Bescheid Rentenversicherung) · Beides nicht zutreffend

Haushaltssituation

Alleinstehend · Mit Ehe-/Lebenspartner · Mit Familie + Kindern

Monatliche Rente / sonstiges Einkommen brutto

0 € – 3.000 €

Vermögen (Spar- / Konto- / Wertpapierbestand)

0 € – 50.000 €

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Antrag beim Sozialamt der Wohnsitzkommune. Nicht beim Jobcenter (das ist nur für Erwerbsfähige zuständig). Online-Antrag in vielen Städten verfügbar; sonst persönlich oder per Post.

  2. 02

    Mitzubringen

    Personalausweis, Rentenbescheid (bei Alters-Grundsicherung), bei Erwerbsminderung der Bescheid der Rentenversicherung, Mietvertrag + letzte Miete, Heizkosten-Nachweis, Kontoauszüge 3 Monate, Krankenversicherungsnachweis, ggf. Schwerbehindertenausweis.

  3. 03

    Bearbeitungsdauer

    4–6 Wochen typisch. Bei Eilbedürftigkeit (Geld auf Konto reicht nicht) → Vorschuss möglich.

  4. 04

    Bewilligung

    Bescheid kommt schriftlich, Auszahlung monatlich rückwirkend ab Antragsmonat. Erstauszahlung kann 1–2 Monate dauern.

  5. 05

    Wiederholung

    Bewilligung gilt typischerweise 12 Monate, dann Weiterbewilligungsantrag (vorausgefüllt vom Sozialamt zugesandt).

Wie hoch ist die Bewilligungsquote?

Daten aus 2025

Empfänger

1.230.000

Bewilligt

88,5 %

Ø pro Monat

50 €

Gesamt-Volumen

8,9 Mrd. €

Häufige Fragen

Werden meine Kinder zum Unterhalt herangezogen?
Nur dann, wenn das Bruttojahreseinkommen eines Kindes über 100.000 € liegt. Diese Grenze gilt pro Kind, nicht zusammen. Liegt das Einkommen darunter — was bei der allermeisten Bevölkerung der Fall ist — verzichtet das Sozialamt auf jegliche Unterhaltsforderung. Die alte Praxis, dass Eltern aus Scham keine Grundsicherung beantragen weil "die Kinder dann zahlen müssen" — diese Scham ist seit 2020 unbegründet.
Was ist der Unterschied zu Bürgergeld?
Bürgergeld ist für Erwerbsfähige zwischen 15 und Renteneintritt. Grundsicherung (SGB XII) ist für Menschen ab Renteneintritt oder mit dauerhafter Erwerbsminderung. Die Höhe ist identisch (563 €/Monat plus KdU plus KV/PV), aber der Anlaufpunkt unterscheidet sich: Jobcenter (Bürgergeld) vs. Sozialamt (Grundsicherung).
Bekomme ich Grundsicherung, wenn meine Rente nur 700 € beträgt?
Ja, aufstockend. Wenn deine Rente nicht reicht, um den Existenzbedarf zu decken — also Regelsatz 563 € plus angemessene Miete + Heizung —, zahlt das Sozialamt die Differenz. Bei Rente von 700 € + Miete 600 € (warm) = Bedarf 1.163 € abzgl. 700 € Rente = ca. 463 € monatliche Aufstockung.
Wie wirkt sich Vermögen aus?
Allgemeiner Vermögensfreibetrag: 10.000 € für Alleinstehende, 20.000 € für Paare. Selbstbewohntes Wohneigentum (angemessene Größe) und ein Auto in moderatem Wert bleiben außer Ansatz. Riester-Rente, Sterbegeld-Versicherung und Bestattungsvorsorge sind ebenfalls geschützt. Nur „Vermögen über Freibetrag" muss zuerst aufgebraucht werden.
Was sind „Mehrbedarfe"?
Erhöhte Pauschalen für besondere Lebenssituationen: Schwerbehindertenausweis G/aG +17 % vom Regelsatz; Alleinerziehende mit kleinen Kindern +12–60 %; medizinisch verordnete kostenaufwendige Ernährung (z. B. Niereninsuffizienz). Diese Beträge laufen automatisch dazu, wenn das Sozialamt von den Voraussetzungen Kenntnis hat — also Schwerbehinderten-Ausweis vorlegen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung — Offizielle Programmseite
    bmas.dePrimärquelleBundesministerium für Arbeit und Soziales
  2. [02]
    Deutsche Rentenversicherung — Grundsicherung
    deutsche-rentenversicherung.dePrimärquelleBundesministerium für Arbeit und Soziales
  3. [03]
    SGB XII § 41 — Anspruchsvoraussetzungen
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium für Arbeit und Soziales