Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Köln — Umwelt- und Verbraucherschutzamt |
| Förderung | 150 € – 10.000 € pro Jahr |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit dem Programm „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen in Köln“ unterstützt die Stadt Köln die Installation von Steckersolargeräten (Balkonkraftwerken), Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern an bestehenden Wohngebäuden sowie an Bestandsgebäuden gemeinnütziger Vereine; außerdem fördert sie Inselanlagen in Kleingärten nach der Kölner Kleingartenordnung. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Wohnungseigentümergemeinschaften, Personengesellschaften, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen und gemeinnütziger Vereine sowie Contractoren – neben Eigentümern also auch Mieter, Pächter und Wohnberechtigte. Wer nicht Eigentümer des Gebäudes ist, muss eine schriftliche Erlaubnis oder eine vertragliche Regelung mit dem Eigentümer nachweisen. Ziel ist die Reduktion des CO2-Ausstoßes und die Senkung der Energiekosten. Gefördert wird ausschließlich der Kauf (keine Miet-, Mietkauf-, Pacht- oder Leasingmodelle).
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Gebäude im Kölner Stadtgebiet | Gefördert werden nur Maßnahmen innerhalb des Kölner Stadtgebiets. |
| Kauf der Anlage; Miete, Mietkauf, Pacht und Leasing sind ausgeschlossen | Gefördert wird nur der Kauf. Mietkauf, Miete, Pacht, Leasing und ähnliche Modelle sind nicht förderfähig. |
| Erstinstallation, keine Erweiterung bestehender Anlagen oder Batteriespeicher | Die Erweiterung bestehender Anlagen und Batteriespeicher wird nicht gefördert, ebenso wenig gebrauchte Produkte und mobile Stromspeicher. |
| Nicht vor dem 02.06.2025 beauftragt oder gekauft | Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher und Steckersolargeräte, die vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 02.06.2025 beauftragt oder gekauft wurden, werden nicht gefördert. |
| Maßnahme beruht nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung | Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer behördlichen Anordnung beruht, werden nicht gefördert. |
Was bekommst du konkret?
Steckersolargerät (Balkonkraftwerk): feste Pauschale von 150 Euro je Wohn- oder Gewerbeeinheit, 300 Euro je Wohneinheit für Inhaber eines Köln-Passes, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Inselanlage im Kleingarten nach der Kölner Kleingartenordnung: 150 Euro je Kleingarten, 300 Euro für Inhaber eines Köln-Passes. Fest installierte Photovoltaik-Anlagen erhalten 1.500 bis 2.500 Euro je nach Leistung, Batteriespeicher 500 bis 1.300 Euro, jeweils höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Bestandsgebäude gemeinnütziger Vereine gelten 6.000 bis 10.000 Euro für Photovoltaik-Anlagen und 3.500 bis 10.000 Euro für Batteriespeicher, höchstens 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förderhöchstgrenze beträgt 10.000 Euro je Gebäude und Kalenderjahr.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Antrag im Online-Förderportal stellen
Der Antrag wird mit dem Antragsformular im zentralen Online-Förderportal der Stadt Köln gestellt. Bei Vertretung kommt eine Vollmacht hinzu, bei gemeinnützigen Vereinen der Bescheid des Finanzamts zur Gemeinnützigkeit.
- 02
Zuwendungsbescheid abwarten
Nach der Prüfung erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid mit dem maximal möglichen Förderbetrag. Er ist noch keine verbindliche Förderzusage; erst danach dürfen Fachunternehmen beauftragt oder Bestellungen getätigt werden.
- 03
Ausnahme für Steckersolargeräte beachten
Steckersolargeräte, auch als Inselanlage im Kleingarten, dürfen vor dem Antrag gekauft werden, auf eigenes Risiko und nicht vor dem 02.06.2025. Der Antrag muss dann spätestens drei Monate nach der Schlussrechnung gestellt werden.
- 04
Maßnahme umsetzen
PV-Anlage und Batteriespeicher baut ein Fachunternehmen ein, Eigenleistung ist ausgeschlossen. Die Fördermittel müssen innerhalb von 24 Monaten nach Bekanntgabe der voraussichtlichen Förderhöhe abgerufen werden.
- 05
Nachweise hochladen
Nach Abschluss werden im Portal unter anderem der Nachweis des Auftragsdatums, Rechnungen mit Angabe der Leistung, die Registrierungsbestätigung des Marktstammdatenregisters und die Unterlagen des Netzbetreibers eingereicht. Bei Steckersolargeräten kommen Fotos hinzu, bei der 300-Euro-Pauschale der Köln-Pass.
- 06
Auszahlung erhalten
Entspricht die Maßnahme der Richtlinie, erhält der Antragsteller einen Auszahlungsbescheid im Online-Portal, danach wird überwiesen. Eine nachträgliche Erhöhung der Förderung ist nicht möglich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für ein Balkonkraftwerk (Steckersolargerät) in Köln?
Gilt der Höchstbetrag von 10.000 Euro auch für Balkonkraftwerke?
Was wird neben Steckersolargeräten gefördert?
Muss der Antrag vor dem Kauf gestellt werden?
Werden auch gemeinnützige Vereine gefördert?
Wird eine Solaranlage im Kleingarten gefördert?
Was passiert, wenn die geförderte Anlage vorzeitig abgebaut wird?
Wie lange können die Fördermittel abgerufen werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Photovoltaik-Förderung – Klimafreundliches Wohnen in Köln — Offizielle Programmseitestadt-koeln.dePrimärquelleStadt Köln – Umwelt- und Verbraucherschutzamt
- [02]Förderrichtlinie Photovoltaik – Klimafreundliches Wohnen (PDF)stadt-koeln.deRechtsgrundlageStadt Köln – Umwelt- und Verbraucherschutzamt
- [03]Merkblatt Photovoltaik-Anlage (PDF)stadt-koeln.dePrimärquelleStadt Köln
- [04]Merkblatt Batteriespeicher (PDF)stadt-koeln.dePrimärquelleStadt Köln
- [05]Merkblatt Steckersolargerät (PDF)stadt-koeln.dePrimärquelleStadt Köln
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