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Zuschuss · bis 10.000 €/Jahr Kommune Aktuell bis 31.12.2026

Photovoltaik-Förderung – Klimafreundliches Wohnen in Köln

Das Förderprogramm „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen in Köln“ der Stadt Köln zahlt Pauschalen für fest installierte Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher und Steckersolargeräte an Bestandsgebäuden im Stadtgebiet sowie für Inselanlagen in Kleingärten. Antragsberechtigt sind unter anderem Eigentümer, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Vereine und Contractoren. Die Förderhöchstgrenze beträgt 10.000 Euro je Gebäude und Kalenderjahr. Der Antrag wird über das Online-Förderportal der Stadt gestellt.

Förderung höchstens
10.000 €
je Jahr
Zuständig
Stadt Köln — Umwelt- und Verbraucherschutzamt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Köln — Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Förderung 150 € – 10.000 € pro Jahr
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Mit dem Programm „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen in Köln“ unterstützt die Stadt Köln die Installation von Steckersolargeräten (Balkonkraftwerken), Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern an bestehenden Wohngebäuden sowie an Bestandsgebäuden gemeinnütziger Vereine; außerdem fördert sie Inselanlagen in Kleingärten nach der Kölner Kleingartenordnung. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Wohnungseigentümergemeinschaften, Personengesellschaften, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen und gemeinnütziger Vereine sowie Contractoren – neben Eigentümern also auch Mieter, Pächter und Wohnberechtigte. Wer nicht Eigentümer des Gebäudes ist, muss eine schriftliche Erlaubnis oder eine vertragliche Regelung mit dem Eigentümer nachweisen. Ziel ist die Reduktion des CO2-Ausstoßes und die Senkung der Energiekosten. Gefördert wird ausschließlich der Kauf (keine Miet-, Mietkauf-, Pacht- oder Leasingmodelle).

Schnell-Check

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Die Baufertigstellungsanzeige des Gebäudes muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen, sonst gilt es als Neubau und wird nicht gefördert. Inselanlagen im Geltungsbereich der Kölner Kleingartenordnung fördert die Richtlinie gesondert von den Bestandsgebäuden.

Gefördert werden nur Maßnahmen innerhalb des Kölner Stadtgebiets.

Gefördert wird nur der Kauf. Mietkauf, Miete, Pacht, Leasing und ähnliche Modelle sind nicht förderfähig.

Die Erweiterung bestehender Anlagen und Batteriespeicher wird nicht gefördert, ebenso wenig gebrauchte Produkte und mobile Stromspeicher.

Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher und Steckersolargeräte, die vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 02.06.2025 beauftragt oder gekauft wurden, werden nicht gefördert.

Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer behördlichen Anordnung beruht, werden nicht gefördert.

Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher müssen nachweisbar von einem Fachunternehmen geplant, errichtet und in Betrieb genommen werden; Eigenleistung ist ausgeschlossen. Steckersolargeräte, auch als Inselanlage im Kleingarten, dürfen selbst montiert werden.

Ein geförderter Batteriespeicher muss eine Hersteller- oder Zeitwertersatzgarantie von 10 Jahren haben. Für Steckersolargeräte und Inselanlagen werden keine Batteriespeicher gefördert.

Bei eingetragenen Baudenkmalen und Gebäuden im Geltungsbereich einer Denkmalbereichssatzung muss eine Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde vorliegen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Gebäude im Kölner StadtgebietGefördert werden nur Maßnahmen innerhalb des Kölner Stadtgebiets.
Kauf der Anlage; Miete, Mietkauf, Pacht und Leasing sind ausgeschlossenGefördert wird nur der Kauf. Mietkauf, Miete, Pacht, Leasing und ähnliche Modelle sind nicht förderfähig.
Erstinstallation, keine Erweiterung bestehender Anlagen oder BatteriespeicherDie Erweiterung bestehender Anlagen und Batteriespeicher wird nicht gefördert, ebenso wenig gebrauchte Produkte und mobile Stromspeicher.
Nicht vor dem 02.06.2025 beauftragt oder gekauftPhotovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher und Steckersolargeräte, die vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 02.06.2025 beauftragt oder gekauft wurden, werden nicht gefördert.
Maßnahme beruht nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen AnordnungMaßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer behördlichen Anordnung beruht, werden nicht gefördert.

Was bekommst du konkret?

Steckersolargerät (Balkonkraftwerk): feste Pauschale von 150 Euro je Wohn- oder Gewerbeeinheit, 300 Euro je Wohneinheit für Inhaber eines Köln-Passes, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Inselanlage im Kleingarten nach der Kölner Kleingartenordnung: 150 Euro je Kleingarten, 300 Euro für Inhaber eines Köln-Passes. Fest installierte Photovoltaik-Anlagen erhalten 1.500 bis 2.500 Euro je nach Leistung, Batteriespeicher 500 bis 1.300 Euro, jeweils höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Bestandsgebäude gemeinnütziger Vereine gelten 6.000 bis 10.000 Euro für Photovoltaik-Anlagen und 3.500 bis 10.000 Euro für Batteriespeicher, höchstens 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förderhöchstgrenze beträgt 10.000 Euro je Gebäude und Kalenderjahr.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Antrag im Online-Förderportal stellen

    Der Antrag wird mit dem Antragsformular im zentralen Online-Förderportal der Stadt Köln gestellt. Bei Vertretung kommt eine Vollmacht hinzu, bei gemeinnützigen Vereinen der Bescheid des Finanzamts zur Gemeinnützigkeit.

  2. 02

    Zuwendungsbescheid abwarten

    Nach der Prüfung erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid mit dem maximal möglichen Förderbetrag. Er ist noch keine verbindliche Förderzusage; erst danach dürfen Fachunternehmen beauftragt oder Bestellungen getätigt werden.

  3. 03

    Ausnahme für Steckersolargeräte beachten

    Steckersolargeräte, auch als Inselanlage im Kleingarten, dürfen vor dem Antrag gekauft werden, auf eigenes Risiko und nicht vor dem 02.06.2025. Der Antrag muss dann spätestens drei Monate nach der Schlussrechnung gestellt werden.

  4. 04

    Maßnahme umsetzen

    PV-Anlage und Batteriespeicher baut ein Fachunternehmen ein, Eigenleistung ist ausgeschlossen. Die Fördermittel müssen innerhalb von 24 Monaten nach Bekanntgabe der voraussichtlichen Förderhöhe abgerufen werden.

  5. 05

    Nachweise hochladen

    Nach Abschluss werden im Portal unter anderem der Nachweis des Auftragsdatums, Rechnungen mit Angabe der Leistung, die Registrierungsbestätigung des Marktstammdatenregisters und die Unterlagen des Netzbetreibers eingereicht. Bei Steckersolargeräten kommen Fotos hinzu, bei der 300-Euro-Pauschale der Köln-Pass.

  6. 06

    Auszahlung erhalten

    Entspricht die Maßnahme der Richtlinie, erhält der Antragsteller einen Auszahlungsbescheid im Online-Portal, danach wird überwiesen. Eine nachträgliche Erhöhung der Förderung ist nicht möglich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für ein Balkonkraftwerk (Steckersolargerät) in Köln?
Steckersolargeräte werden mit einer festen Pauschale von 150 Euro je Wohn- oder Gewerbeeinheit gefördert, für Inhaber eines Köln-Passes 300 Euro je Wohneinheit. Das deckt bis zu 100 Prozent der Gerätekosten ab.
Gilt der Höchstbetrag von 10.000 Euro auch für Balkonkraftwerke?
Ja. Die Förderhöchstgrenze von 10.000 Euro gilt je Gebäude und Kalenderjahr für alle Maßnahmen des Programms. Unterschiedlich ist die Quote: Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher werden mit höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst, Steckersolargeräte mit bis zu 100 Prozent. Für ein Steckersolargerät beträgt die Pauschale 150 Euro, für Inhaber eines Köln-Passes 300 Euro.
Was wird neben Steckersolargeräten gefördert?
Gefördert werden außerdem fest installierte, netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen (Förderpauschale 1.500 bis 2.500 Euro je nach Leistung) und Batteriespeicher (500 bis 1.300 Euro) an bestehenden Wohngebäuden sowie Inselanlagen in Kleingärten nach der Kölner Kleingartenordnung. Für Bestandsgebäude gemeinnütziger Vereine gelten höhere Pauschalen.
Muss der Antrag vor dem Kauf gestellt werden?
Bei Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern muss der Zuwendungsbescheid vorliegen, bevor ein Auftrag oder eine Bestellung erfolgt. Steckersolargeräte, auch als Inselanlage im Kleingarten, dürfen vor dem Antrag gekauft werden, jedoch nicht vor dem 02.06.2025; der Antrag muss dann spätestens drei Monate nach der Schlussrechnung gestellt werden.
Werden auch gemeinnützige Vereine gefördert?
Ja, für Bestandsgebäude gemeinnütziger Vereine gelten höhere Pauschalen: 6.000 bis 10.000 Euro für Photovoltaik-Anlagen und 3.500 bis 10.000 Euro für Batteriespeicher, je nach Leistung. Die Förderung ist auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Die Gemeinnützigkeit wird mit einer Bescheinigung des Finanzamts nachgewiesen.
Wird eine Solaranlage im Kleingarten gefördert?
Ja, gefördert wird der Kauf einer Inselanlage als Set eines Anbieters im Geltungsbereich der Kölner Kleingartenordnung, eine Anlage je Kleingarten. Die Pauschale beträgt 150 Euro, für Inhaber eines gültigen Köln-Passes 300 Euro; für gemeinnützige Vereine gelten eigene, nach Leistung gestaffelte Sätze. Der Eigentümer des Kleingartens muss zustimmen, Batteriespeicher werden dafür nicht gefördert.
Was passiert, wenn die geförderte Anlage vorzeitig abgebaut wird?
Wird eine geförderte Maßnahme innerhalb von 25 Jahren nach der Auszahlung zurückgebaut, muss die Förderung anteilig zurückgezahlt werden, im ersten Jahr 96 Prozent bis 4 Prozent im 25. Jahr. Bei einem Verkauf geht diese Pflicht auf den neuen Eigentümer über; der Verkauf ist der Stadt zwei Monate vor Abschluss des Kaufvertrags anzuzeigen.
Wie lange können die Fördermittel abgerufen werden?
Die Abruffrist beträgt 24 Monate nach Bekanntgabe der voraussichtlichen Förderhöhe und ist im Bescheid als Förderzeitraum ausgewiesen; danach ist der Anspruch ausgeschlossen. Kosten, die mit dem Zuschuss gedeckt sind, dürfen nach § 559a BGB nicht auf die Miete umgelegt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Photovoltaik-Förderung – Klimafreundliches Wohnen in Köln — Offizielle Programmseite
    stadt-koeln.dePrimärquelleStadt Köln – Umwelt- und Verbraucherschutzamt
  2. [02]
    Förderrichtlinie Photovoltaik – Klimafreundliches Wohnen (PDF)
    stadt-koeln.deRechtsgrundlageStadt Köln – Umwelt- und Verbraucherschutzamt
  3. [03]
    Merkblatt Photovoltaik-Anlage (PDF)
    stadt-koeln.dePrimärquelleStadt Köln
  4. [04]
    Merkblatt Batteriespeicher (PDF)
    stadt-koeln.dePrimärquelleStadt Köln
  5. [05]
    Merkblatt Steckersolargerät (PDF)
    stadt-koeln.dePrimärquelleStadt Köln

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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