BundesBonus
Zuschuss · bis 300 € Kommune

Photovoltaik-Förderung – Klimafreundliches Wohnen in Köln

Die Stadt Köln fördert Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) mit einer festen Pauschale von 150 Euro je Wohn- oder Gewerbeeinheit, für Inhaber eines Köln-Passes 300 Euro. Das Programm „Klimafreundliches Wohnen“ fördert darüber hinaus fest installierte Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher an bestehenden Wohngebäuden im Stadtgebiet.

Max. Förderung
300 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Köln – Umwelt- und Verbraucherschutzamt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Köln – Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Förderhöhe 150 € – 300 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Mit dem Programm „Klimafreundliches Wohnen“ unterstützt die Stadt Köln Eigentümer, Mieter und Pächter bei der Installation von Steckersolargeräten (Balkonkraftwerken), Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern an bestehenden Wohngebäuden sowie an Bestandsgebäuden gemeinnütziger Vereine. Ziel ist die Reduktion des CO2-Ausstoßes und die Senkung der Energiekosten. Gefördert wird ausschließlich der Kauf (keine Miet- oder Leasingmodelle).

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Bestandsgebäude (Baufertigstellung mindestens fünf Jahre her), kein Neubau

Gebäude im Kölner Stadtgebiet

Ein Steckersolargerät je Wohn- oder Gewerbeeinheit (600 bis 2.000 Wp Modulleistung, 600 bis 800 W Wechselrichter)

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag über das Online-Förderportal der Stadt Köln stellen

    Der Antrag wird ausschließlich über das zentrale Online-Förderportal der Stadt Köln gestellt.

  2. 02

    Zuwendungsbescheid abwarten

    Erst nach dem Zuwendungsbescheid dürfen Fachunternehmen beauftragt oder Bestellungen getätigt werden.

  3. 03

    Ausnahme für Steckersolargeräte beachten

    Steckersolargeräte dürfen vor Antragstellung gekauft werden; der Antrag muss dann spätestens drei Monate nach dem Kauf gestellt werden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für ein Balkonkraftwerk (Steckersolargerät) in Köln?
Steckersolargeräte werden mit einer festen Pauschale von 150 Euro je Wohn- oder Gewerbeeinheit gefördert, für Inhaber eines Köln-Passes 300 Euro je Wohneinheit. Das deckt bis zu 100 Prozent der Gerätekosten ab.
Gilt der Höchstbetrag von 10.000 Euro auch für Balkonkraftwerke?
Nein. Der Deckel von 10.000 Euro pro Gebäude und Kalenderjahr (bei maximal 60 Prozent der Kosten) gilt für fest installierte Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher. Für ein Steckersolargerät beträgt die Förderung 150 Euro (300 Euro für Köln-Pass-Inhaber).
Was wird neben Steckersolargeräten gefördert?
Gefördert werden außerdem fest installierte, netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen (Förderpauschale 1.500 bis 2.500 Euro je nach Leistung) und Batteriespeicher (500 bis 1.300 Euro) an bestehenden Wohngebäuden.
Muss der Antrag vor dem Kauf gestellt werden?
Bei Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern muss der Antrag vor Auftrag oder Bestellung gestellt werden. Bei Steckersolargeräten ist der Kauf vor Antragstellung möglich; der Antrag muss dann spätestens drei Monate nach dem Kauf gestellt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Photovoltaik-Förderung – Klimafreundliches Wohnen in Köln — Offizielle Programmseite
    stadt-koeln.dePrimärquelleStadt Köln – Umwelt- und Verbraucherschutzamt
  2. [02]
    Förderrichtlinie Photovoltaik – Klimafreundliches Wohnen (PDF)
    stadt-koeln.deRechtsgrundlageStadt Köln – Umwelt- und Verbraucherschutzamt
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