Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Berlin |
| Förderhöhe | bis zu 30.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer, Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Förderprogramm SolarPLUS bezuschusst das Land Berlin den Ausbau von Photovoltaik in Berlin; mit der Umsetzung hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe die IBB Business Team GmbH beauftragt. SolarPLUS S gilt für Eigenheime (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser) und wird als Festbetragsfinanzierung gewährt. SolarPLUS L gilt für andere Nutzungen wie Gebäude für Gewerbe, Industrie, Wohlfahrtspflege und Mehrfamilienhäuser und wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Gefördert werden mehrere Bausteine: Dachgutachten, Studien sowie Zähler- und Messkonzepte, Zählerschränke und Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen, Stromspeicher in Kombination mit einer neuen PV-Anlage sowie Sonderanlagen-Boni für denkmalgerechte PV, Fassaden-PV und Gründach-PV. Die genauen zuwendungsfähigen Ausgaben und die Höhe der Zuwendung sind der Richtlinie zu entnehmen.
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Welche Bedingungen gelten?
2 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Photovoltaik-Vorhaben in Berlin | Gefördert werden nur Projekte, die in Berlin durchgeführt werden; die Gebäude müssen ihren Standort in Berlin haben. |
| Dieselben Kosten werden nicht bereits aus anderen Förderprogrammen (z. B. KfW) gefördert | Kosten, die bereits aus anderen Förderprogrammen wie der KfW gefördert wurden oder werden, sind ausgeschlossen. Eine Kombination mit dem Programm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität – WELMO“ ist ausdrücklich möglich. |
Was bekommst du konkret?
SolarPLUS S zahlt feste Pauschalen: 750 Euro für einen Zählerschrank, wenn die Kosten inklusive Installation mindestens 1.160 Euro betragen, 500 bis 4.750 Euro für eine neue PV-Anlage mit Stromspeicher und 600 bis 5.700 Euro für denkmalgerechte PV, jeweils gestaffelt nach der Leistung der PV-Anlage. SolarPLUS L fördert einen Anteil der Kosten: Gutachten, Studien und Konzepte mit 65 Prozent für natürliche Personen, kleine Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften, 55 Prozent für mittlere und 45 Prozent für große Unternehmen, höchstens 15.000 Euro. Messplätze (höchstens 15.000 Euro), das Zusammenlegen von Netzanschlüssen (höchstens 10.000 Euro), Stromspeicher sowie denkmalgerechte PV, Fassaden-PV und Gründach-PV (jeweils höchstens 30.000 Euro) werden mit 50, 40 oder 30 Prozent gefördert, je nach Art des Antragstellers. Stromspeicher werden nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage gefördert; wird der Speicher nachgerüstet, muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage eingehen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Angebote und Unterlagen einholen
Vor dem Antrag werden Angebote eingeholt, zum Beispiel für die PV-Anlage mit Leistungsangabe in kWp, das Speichersystem, den Zählerschrank oder das Gutachten. Bei denkmalgerechter PV kommt die Genehmigung des Denkmalschutzamts hinzu.
- 02
Antrag elektronisch einreichen
Der Antrag wird im Antragsportal der IBB Business Team GmbH ausgefüllt, alle Unterlagen werden hochgeladen und der Antrag wird abgesandt. Er gilt erst dann als eingereicht, wenn er vollständig ist.
- 03
Eingangsbestätigung abwarten
Die IBB Business Team GmbH bestätigt den Eingang per E-Mail. Bei SolarPLUS L darf erst danach beauftragt, bestellt oder angezahlt werden, und zwar auf eigenes Risiko.
- 04
Zuwendungsbescheid erhalten
Über Förderung und Höhe entscheidet die IBB Business Team GmbH per elektronischem Bescheid. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
- 05
Projekt umsetzen
Das Projekt muss innerhalb eines Jahres ab Antragstellung begonnen und abgeschlossen sein. Netzgekoppelte PV-Anlagen mit Speicher meldet ein beim Netzbetreiber eingetragener Elektroinstallateur an.
- 06
Verwendungsnachweis einreichen, Auszahlung anfordern
Spätestens drei Monate nach Abschluss werden unter anderem Inbetriebnahmeprotokoll, Rechnung und Zahlungsnachweis hochgeladen. Danach fordert der Zuwendungsempfänger die Auszahlung im elektronischen System an.
Häufige Fragen
Was fördert SolarPLUS?
Wird ein Stromspeicher allein gefördert?
Wie hoch ist die Förderung für Zählerschränke und Messplätze?
Welche Sonderanlagen werden bezuschusst?
Was unterscheidet SolarPLUS S und SolarPLUS L?
Wie hoch ist die Speicherförderung für ein Einfamilienhaus?
Bis wann muss das Projekt umgesetzt und abgerechnet sein?
Kann SolarPLUS mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
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Unsere Quellen
- [01]SolarPLUS – Investitionsbank Berlinibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin
- [02]Richtlinie SolarPLUS (PDF)ibb.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Berlin
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.