Förderungen für Dämmung
Fassade, Dach, Kellerdecke und oberste Geschossdecke als Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Sie werden entweder als Zuschuss oder über einen Steuerbonus gefördert — beides zusammen ist ausgeschlossen. Ein Fachunternehmen muss die Mindestanforderungen bestätigen.
6 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
6 Förderungen im Bereich Dämmung
Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A) – IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert umfassende energetische Modernisierungen von Mietwohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten als Einmalzuschuss. Mindestanforderung ist ein Endenergiebedarf von maximal 90 kWh/m²a und eine Energieeinsparung von mindestens 20 %. Zusätzliche Zuschüsse für nachhaltige Dämmstoffe und Backsteinfassaden möglich.
Wärmeschutz im Gebäudebestand Hamburg – IFB-Förderung
Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle von Wohngebäuden (Baugenehmigung älter als 20 Jahre) mit Zuschüssen: z. B. 42,10 €/m² für Außendämmung, 43,50 €/m² für Steildächer, 163 €/m² für neue Wärmeschutzfenster. Modernisierungsbonus: +20 % bei drei Maßnahmen, +30 % bei vier oder mehr.
Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden Hamburg
IFB Hamburg fördert energetische Modernisierung der Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden mit Zuschüssen bis 300.000 € je Förderfall. Beratungsleistungen (45 % Förderquote), Qualitätssicherung und serielle Sanierung werden mitgefördert.
bis zu 300.000 €
NRW.BANK Eigentumsförderung — Modernisierung
Zinsgünstiges Annuitätendarlehen der NRW.BANK für die bauliche Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums in Nordrhein-Westfalen. Bis zu 50 % Tilgungsnachlass für hohe Energieeffizienz und Barrierereduzierung möglich.
bis zu 220.000 €
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Die NRW.BANK vergibt zinsgünstige Darlehen bis 150.000 Euro für energetische Sanierungen, Modernisierungen, Barrierereduzierung und Photovoltaikanlagen an selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag läuft über die Hausbank — vor Baubeginn.
bis zu 150.000 €
IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung von selbstgenutzten Wohnimmobilien mit einem zinsvergünstigten Darlehen oder Zuschuss. Gefördert werden Gebäudehülle, Wärmepumpen und Solarthermie. Das Darlehen beträgt 10.000 bis 75.000 Euro bei 2 % Zinssatz, 15 Jahren Zinsbindung und bis zu 20 Jahren Laufzeit. Baugenehmigung muss älter als 20 Jahre sein.
bis zu 75.000 €
Dämmung: So greifen die Programme ineinander
Wer fördert die Dämmung deiner Gebäudehülle?
Für Maßnahmen an der Hülle deines Hauses ist nicht die KfW zuständig, sondern das BAFA. Dort läuft die Förderung für die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, für den Ersatz von Fenstern und Außentüren sowie für außenliegenden sommerlichen Wärmeschutz. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Obendrauf kommen 5 Prozent, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Dieser Bonus hat einen Haken, den viele übersehen: Bei einem Gebäude mit einer Wohneinheit wird er erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Eine einzelne kleine Dachdämmung löst ihn also nicht aus.
Die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Wie stark ein Bauteil gedämmt werden muss, steht nicht in der Richtlinie selbst, sondern in deren Anlage mit den Technischen Mindestanforderungen — dort bauteilbezogen, nicht als pauschaler Wert fürs ganze Haus.
Zuschuss oder Steuerermäßigung — was schließt sich aus?
Neben der Zuschussförderung existiert ein zweiter Weg: die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbst bewohnten Gebäude. Sie verteilt sich über drei Kalenderjahre — im ersten und zweiten Jahr je 7 Prozent der Aufwendungen, höchstens je 14.000 Euro, im dritten Jahr 6 Prozent, höchstens 12.000 Euro. Je Objekt sind insgesamt 40.000 Euro möglich.
Beides zusammen geht nicht. Die Steuerermäßigung ist ausgeschlossen, wenn es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Du entscheidest dich damit je Maßnahme für genau einen der beiden Wege.
Für den steuerlichen Weg muss das Objekt bei Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre sein. Und er wirkt nur, soweit überhaupt Einkommensteuer anfällt — wer wenig Steuer zahlt, schöpft ihn rechnerisch nicht aus, während ein Zuschuss unabhängig davon ausgezahlt wird.
Der Energieeffizienz-Experte gehört an den Anfang
Die Antragstellung beim BAFA erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Er ist damit keine Formalie am Ende der Bauphase, sondern Voraussetzung dafür, dass ein Antrag überhaupt zustande kommt. Ihn erst zu suchen, wenn das Gerüst schon steht, dreht die Abfolge um.
Reicht der Zuschuss nicht, lässt er sich mit dem Ergänzungskredit der KfW aufstocken. Der ist streng nachgelagert: Er kann nur zusätzlich zu einer bereits erteilten Zuschussförderung beantragt werden, und die zugesagte beziehungsweise bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Förderung darf nicht älter als zwölf Monate sein. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 120.000 Euro pro Wohneinheit.
Beantragt wird dieser Kredit nicht bei der KfW selbst, sondern über einen Finanzierungspartner. Für die Plus-Variante kommt hinzu, dass du die Wohneinheit selbst bewohnst und das Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet. Landesdarlehen etwa der NRW.BANK oder der Hamburger IFB haben davon unabhängige Antragswege — prüfe sie parallel, bevor der erste Vertrag unterschrieben ist.
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Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.
Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.
Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)
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Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
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