Förderungen für Dämmung
Fassade, Dach, Kellerdecke und oberste Geschossdecke als Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Sie werden entweder als Zuschuss oder über einen Steuerbonus gefördert — beides zusammen ist ausgeschlossen. Ein Fachunternehmen muss die Mindestanforderungen bestätigen.
9 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
9 Förderungen im Bereich Dämmung
Wärmeschutz im Gebäudebestand Hamburg – IFB-Förderung
Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle von Wohngebäuden (Baugenehmigung älter als 20 Jahre) mit Zuschüssen: z. B. 42,10 €/m² für Außendämmung, 43,50 €/m² für Steildächer, 163 €/m² für neue Wärmeschutzfenster. Modernisierungsbonus: +20 % bei drei Maßnahmen, +30 % bei vier oder mehr.
BEG Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – BAFA-Zuschuss für Dämmung und Fenster
BAFA-Zuschuss für Dämmung, Fenster, Außentüren und Sonnenschutz an Bestandsgebäuden: 15 % der förderfähigen Ausgaben bis 30.000 € für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus ab 30.000 € Investition bis 60.000 €. Antrag vor Vorhabenbeginn, dabei muss ein Vertrag mit Bedingung der Förderzusage vorliegen; ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht.
Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A) – IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert die umfassende energetische Modernisierung von Mietwohngebäuden in Hamburg mit mindestens drei Wohneinheiten. Die Förderung erfolgt als Einmalzuschuss im Rahmen des Klimaschutzprogramms und ist modular aufgebaut: je Quadratmeter Wohnfläche und erreichter energetischer Stufe, ergänzt um frei wählbare Zusatzmodule.
NRW.BANK Eigentumsförderung — Modernisierung
Zinsgünstiges Annuitätendarlehen der NRW.BANK für die bauliche Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums in Nordrhein-Westfalen. Bis zu 50 % Tilgungsnachlass für hohe Energieeffizienz und Barrierereduzierung möglich.
bis zu 220.000 €
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Die NRW.BANK vergibt zinsgünstige Darlehen bis 150.000 Euro für energetische Sanierungen, Modernisierungen, Barrierereduzierung und Photovoltaikanlagen an selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag läuft über die Hausbank — vor Baubeginn.
bis zu 150.000 €
IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung von selbstgenutzten Wohnimmobilien mit einem zinsvergünstigten Darlehen oder Zuschuss. Gefördert werden Gebäudehülle, Wärmepumpen und Solarthermie. Das Darlehen beträgt 10.000 bis 75.000 Euro bei 2 % Zinssatz, 15 Jahren Zinsbindung und bis zu 20 Jahren Laufzeit. Baugenehmigung muss älter als 20 Jahre sein.
bis zu 75.000 €
§ 35c EStG — Steuerermäßigung energetische Sanierung
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim — 20 % der Kosten direkt von der Einkommensteuer, gestaffelt über drei Steuerjahre, bis 40.000 € pro Objekt.
bis zu 40.000 €
proKlima Modernisierung Gebäudehülle Hannover
Der enercity-Fonds proKlima bezuschusst Dämmung und Fenstertausch an Bestandswohngebäuden in Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze, wenn ökologisch zertifizierte Materialien und strenge U-Werte eingehalten werden. Die Außenwanddämmung bringt 30 Euro je Quadratmeter Dämmfläche, neue Fenster im Denkmal bis zu 100 Euro je Quadratmeter Bauteilfläche.
bis zu 30.000 €
Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle Gelsenkirchen
Die Stadt Gelsenkirchen zahlt Eigentümern und Mietern von Altbau-Wohngebäuden einen Zuschuss für Dämmung von Außenwand und Dach, neue Fenster und Haustüren. Abgerechnet wird nach Quadratmetern, ökologische Dämmstoffe werden höher gefördert als synthetische. Im Einfamilienhaus sind maximal 3.500 Euro kombinierbar, im Mehrfamilienhaus bis 10.500 Euro.
bis zu 10.500 €
Welche Programme im Bereich Dämmung sind beendet oder pausiert?
Diese Programme nehmen derzeit keine Anträge an. Die Seiten bleiben erreichbar, damit du nachlesen kannst, was galt und wie der aktuelle Stand ist.
- Förderung energetische Sanierung der Stadt Bielefeld (pausiert)
- KlimaBonus Karlsruhe (pausiert)
Dämmung: So greifen die Programme ineinander
Wer fördert die Dämmung deiner Gebäudehülle?
Für Maßnahmen an der Hülle deines Hauses ist nicht die KfW zuständig, sondern das BAFA. Dort läuft die Förderung für die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, für den Ersatz von Fenstern und Außentüren sowie für außenliegenden sommerlichen Wärmeschutz. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Obendrauf kommen 5 Prozent, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Dieser Bonus hat einen Haken, den viele übersehen: Bei einem Gebäude mit einer Wohneinheit wird er erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Eine einzelne kleine Dachdämmung löst ihn also nicht aus.
Die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Wie stark ein Bauteil gedämmt werden muss, steht nicht in der Richtlinie selbst, sondern in deren Anlage mit den Technischen Mindestanforderungen — dort bauteilbezogen, nicht als pauschaler Wert fürs ganze Haus.
Zuschuss oder Steuerermäßigung — was schließt sich aus?
Neben der Zuschussförderung existiert ein zweiter Weg: die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbst bewohnten Gebäude. Sie verteilt sich über drei Kalenderjahre — im ersten und zweiten Jahr je 7 Prozent der Aufwendungen, höchstens je 14.000 Euro, im dritten Jahr 6 Prozent, höchstens 12.000 Euro. Je Objekt sind insgesamt 40.000 Euro möglich.
Beides zusammen geht nicht. Die Steuerermäßigung ist ausgeschlossen, wenn es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Du entscheidest dich damit je Maßnahme für genau einen der beiden Wege.
Für den steuerlichen Weg muss das Objekt bei Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre sein. Und er wirkt nur, soweit überhaupt Einkommensteuer anfällt — wer wenig Steuer zahlt, schöpft ihn rechnerisch nicht aus, während ein Zuschuss unabhängig davon ausgezahlt wird.
Der Energieeffizienz-Experte gehört an den Anfang
Die Antragstellung beim BAFA erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Er ist damit keine Formalie am Ende der Bauphase, sondern Voraussetzung dafür, dass ein Antrag überhaupt zustande kommt. Ihn erst zu suchen, wenn das Gerüst schon steht, dreht die Abfolge um.
Reicht der Zuschuss nicht, lässt er sich mit dem Ergänzungskredit der KfW aufstocken. Der ist streng nachgelagert: Er kann nur zusätzlich zu einer bereits erteilten Zuschussförderung beantragt werden, und die zugesagte beziehungsweise bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Förderung darf nicht älter als zwölf Monate sein. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 120.000 Euro pro Wohneinheit.
Beantragt wird dieser Kredit nicht bei der KfW selbst, sondern über einen Finanzierungspartner. Für die Plus-Variante kommt hinzu, dass du die Wohneinheit selbst bewohnst und das Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet. Landesdarlehen etwa der NRW.BANK oder der Hamburger IFB haben davon unabhängige Antragswege — prüfe sie parallel, bevor der erste Vertrag unterschrieben ist.
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NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege
Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen und Kommunen 30 Prozent. Maximaler Zuschuss 350.000 Euro.
L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.
Neubaukredit für Mietwohnungen Land Bremen (BAB)
Die Bremer Aufbau-Bank fördert den Neubau von Mietwohnungen mit zinslosem Darlehen für 30 Jahre und Kostenzuschuss bis 27.500 Euro je Wohneinheit — für bezahlbare, energieeffiziente Wohnungen mit mindestens dem Energieniveau nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende
Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.
KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen oder als Erstkauf erwerben. Die Höhe hängt von Förderstufe und Kinderzahl ab; das Haushaltseinkommen darf bei einem Kind höchstens 90.000 € betragen, plus 10.000 € für jedes weitere Kind.
EigenheimPlus Thüringen TAB Wohneigentum-Darlehen
Das EigenheimPlus-Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) finanziert den Erwerb und die Modernisierung von selbstgenutzten Bestandsimmobilien in Thüringen. Privatpersonen erhalten zinsgünstige Darlehen von 5.000 bis 250.000 Euro über ihre Hausbank, mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und bis zu einem tilgungsfreien Anlaufsjahr.
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