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Zuschuss · bis 300.000 € Land

Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden Hamburg

IFB Hamburg fördert energetische Modernisierung der Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden mit Zuschüssen bis 300.000 € je Förderfall. Beratungsleistungen (45 % Förderquote), Qualitätssicherung und serielle Sanierung werden mitgefördert.

Max. Förderung
300.000 €
pro Antrag
Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe bis zu 300.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Das Hamburger Förderprogramm zur energetischen Modernisierung von Nichtwohngebäuden der IFB Hamburg unterstützt Grundeigentümer und Erbbauberechtigte bei der Verbesserung der thermischen Gebäudehülle. Das modular aufgebaute Programm umfasst Basisförderung für Einzelmaßnahmen, Bonusförderung für 'Worst Performing Buildings' (EG70 EE-Standard), nachhaltige Dämmstoffe, Machbarkeitsstudien für serielle Sanierung, Energieberatung sowie unabhängige Qualitätssicherung. Gemeinnützige Organisationen erhalten begünstigte Konditionen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Grundeigentümer oder dinglich Verfügungsberechtigter (z.B. Erbbauberechtigter) eines Hamburger Nichtwohngebäudes

Maßnahme betrifft energetische Modernisierung der thermischen Gebäudehülle

Förderantrag vor Beginn der Maßnahme (vor Auftragsvergabe) gestellt

Keine Aktivitäten aus der ESG-Ausschlussliste der IFB Hamburg

Wie stellst du den Antrag?

Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. Beginn gilt als Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags (Auftragsvergabe). Antrag auf Vordruck einreichen (Tipp: alternativen Browser wie Chrome oder Firefox nutzen). Verwendungsnachweis nach Abschluss per E-Mail an [email protected] oder postalisch einreichen.

Häufige Fragen

Welche Gebäude werden gefördert?
Gefördert werden Nichtwohngebäude in Hamburg. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und dinglich Verfügungsberechtigte wie Erbbauberechtigte. Begünstigte Konditionen gelten für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen.
Wie hoch ist die maximale Fördersumme?
Die maximale Förderhöhe beträgt 300.000 € je Förderfall (Summe aus Basis- und allen möglichen Boni). Energieberatung wird mit max. 11.000 €, Qualitätssicherung mit max. 6.000 € und Machbarkeitsstudien für serielle Sanierung mit max. 50.000 € gefördert.
Was ist die Bonusförderung für 'Worst Performing Buildings'?
Gebäude mit besonders schlechtem Energiestandard können eine Bonusförderung erhalten, wenn durch die Modernisierung der Effizienzgebäudestandard EG70 EE erreicht wird. Die Bonusförderung liegt etwa 10 Prozentpunkte über der Basisförderung je Quadratmeter Bauteilfläche.
Können Nachhaltige Dämmstoffe zusätzlich gefördert werden?
Ja, für die freiwillige Verwendung besonders klimaschonender Dämmstoffe gibt es eine zusätzliche Bonusförderung von 18 € pro Quadratmeter Bauteilfläche.

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