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Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A) – IFB Hamburg

Die IFB Hamburg fördert umfassende energetische Modernisierungen von Mietwohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten als Einmalzuschuss. Mindestanforderung ist ein Endenergiebedarf von maximal 90 kWh/m²a und eine Energieeinsparung von mindestens 20 %. Zusätzliche Zuschüsse für nachhaltige Dämmstoffe und Backsteinfassaden möglich.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Das Programm Modernisierung A der IFB Hamburg unterstützt Eigentümer von Hamburger Mietwohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten bei umfassenden energetischen Modernisierungen im Rahmen des Klimaschutzprogramms. Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt eine Förderung je m² Wohnfläche und erreichter energetischer Stufe, die durch frei wählbare Ergänzungsmodule ergänzt werden kann. Zusatzförderungen existieren für nachhaltige Dämmstoffe, den Erhalt und die Rekonstruktion von Backsteinfassaden sowie Innendämmung. Eine Kombination mit KfW-Programmen ist grundsätzlich möglich.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Mietwohngebäude hat mindestens 3 Wohneinheiten

Energieeinsparung von mindestens 20 % wird erreicht

Endenergiebedarf von maximal 90 kWh/m²a nach Modernisierung

Wie stellst du den Antrag?

Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der IFB Hamburg. Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen und mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen. Die IFB prüft und bewilligt den Antrag. Erst nach Bewilligung Beginn des Vorhabens.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung für energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A) beantragen?
Anträge können Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Hamburger Mietwohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten stellen.
Welche Mindestanforderungen gelten für die energetische Modernisierung?
Mindestanforderung ist ein Endenergiebedarf von maximal 90 kWh/m²a nach der Modernisierung sowie eine Energieeinsparung von mindestens 20 %. Bei der Bilanzierung sind die technischen Mindestanforderungen der KfW BEG für Effizienzhäuser zu berücksichtigen (ohne Mitbilanzierung von PV-Erträgen).
Welche Zusatzförderungen sind bei der Modernisierung A möglich?
Zusätzliche Zuschüsse gibt es für die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen, den Erhalt und die Rekonstruktion von Backsteinfassaden sowie Innendämmung. Die Heizungsmodernisierung wird im separaten Programm Hamburger Heizungsförderung gefördert.

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