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Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A) – IFB Hamburg

Die IFB Hamburg fördert die umfassende energetische Modernisierung von Mietwohngebäuden in Hamburg mit mindestens drei Wohneinheiten. Die Förderung erfolgt als Einmalzuschuss im Rahmen des Klimaschutzprogramms und ist modular aufgebaut: je Quadratmeter Wohnfläche und erreichter energetischer Stufe, ergänzt um frei wählbare Zusatzmodule.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Das Programm Modernisierung A der IFB Hamburg richtet sich an Eigentümer und Erbbauberechtigte von Mietwohngebäuden in Hamburg mit mindestens drei Wohneinheiten. Gefördert werden umfassende energetische Modernisierungen im Rahmen des Klimaschutzprogramms. Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt eine Förderung je Quadratmeter Wohnfläche und erreichter energetischer Stufe, die durch frei wählbare Ergänzungsmodule ergänzt werden kann. Die Modernisierung muss Primärenergiebedarf, Jahresendenergiebedarf und Jahresheizwärmebedarf jeweils um mindestens 20 Prozent senken; für die Förderstufe 1 gilt zusätzlich ein Endenergiebedarf von höchstens 90 kWh/m²a. Bei der Bilanzierung sind die technischen Mindestanforderungen der KfW BEG für Effizienzhäuser zu berücksichtigen, ohne Mitbilanzierung von Erträgen aus Photovoltaik-Anlagen. Die energetische Modernisierung einzelner Bauteile läuft dagegen über das Programm Wärmeschutz im Gebäudebestand.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Mietwohngebäude in Hamburg
Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten
Antragsteller ist Eigentümer oder Erbbauberechtigter
Modernisierung senkt Primärenergiebedarf, Jahresendenergiebedarf und Jahresheizwärmebedarf jeweils um mindestens 20 %
Kein Maßnahmenbeginn ohne Zustimmung der IFB Hamburg

Was bekommst du konkret?

Die Förderung erfolgt als Einmalzuschuss. Sie setzt sich zusammen aus einer Förderung je Quadratmeter Wohnfläche und erreichter energetischer Stufe sowie frei wählbaren Ergänzungsmodulen. Zusätzliche Zuschüsse gibt es für die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe, für den Erhalt und die Rekonstruktion von Backsteinfassaden sowie für Innendämmung. In der Regel sind alle Programme der IFB Hamburg mit den Förderangeboten der KfW kombinierbar. Konkrete Fördersätze je Quadratmeter nennt die Programmseite der IFB Hamburg nicht; sie stehen in den Förderbestimmungen und im Antragsvordruck.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Frühzeitig Kontakt mit der IFB Hamburg aufnehmen

    Der Eigentümer nimmt frühzeitig Kontakt mit der IFB Hamburg auf.

  2. 02

    Antrag mit Vordruck und Unterlagen einreichen

    Der Eigentümer stellt den Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reicht ihn mit allen erforderlichen Unterlagen ein.

  3. 03

    Bewilligung durch die IFB Hamburg abwarten

    Die IFB Hamburg prüft den Antrag so schnell wie möglich und entscheidet über die Bewilligung.

  4. 04

    Vorhaben nach Bewilligung starten

    Nach Erhalt der Bewilligung kann mit der energetischen Modernisierung begonnen werden.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung beantragen?
Anträge können vom Eigentümer oder vom Erbbauberechtigten gestellt werden. Gefördert werden Mietwohngebäude in Hamburg mit mindestens drei Wohneinheiten.
Welche energetischen Anforderungen muss das Gebäude erreichen?
Die Modernisierung muss Primärenergiebedarf, Jahresendenergiebedarf und Jahresheizwärmebedarf jeweils um mindestens 20 Prozent senken; für die Förderstufe 1 gilt zusätzlich ein Endenergiebedarf von höchstens 90 kWh/m²a. Bei der Bilanzierung sind die technischen Mindestanforderungen der KfW BEG für Effizienzhäuser zu berücksichtigen, ohne Mitbilanzierung von Erträgen aus Photovoltaik-Anlagen.
Wie ist die Förderung aufgebaut?
Die Förderung erfolgt als Einmalzuschuss und ist modular aufgebaut: Es gibt eine Förderung je Quadratmeter Wohnfläche und erreichter energetischer Stufe, die durch frei wählbare Ergänzungsmodule ergänzt werden kann. Zusätzliche Zuschüsse gibt es für nachhaltige Dämmstoffe, für Erhalt und Rekonstruktion von Backsteinfassaden sowie für Innendämmung.
Darf ich vor der Bewilligung mit der Modernisierung beginnen?
Nein. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme begonnen wurde. Das Vorhaben startet erst nach Erhalt der Bewilligung.
Lässt sich die Förderung mit der KfW kombinieren?
In der Regel sind alle Programme der IFB Hamburg mit den Förderangeboten der KfW kombinierbar. Wird zusätzlich die Heizungsanlage modernisiert, sind die Hamburger Heizungsförderung und § 17 Hamburgisches Klimaschutzgesetz zu beachten.
Was gilt, wenn nur einzelne Bauteile modernisiert werden?
Die energetische Modernisierung von einzelnen Bauteilen wird nicht in diesem Programm, sondern im Programm Wärmeschutz im Gebäudebestand gefördert. Für Gebäude in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung sowie im Stadtteil Dulsberg gibt es zusätzlich eigene Programme.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmseite IFB Hamburg – Energetische Modernisierung Mod. A
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  2. [02]
    Förderrichtlinie Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A)
    ifbhh.deRechtsgrundlageHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  3. [03]
    IFB Hamburg – Hamburger Heizungsförderung (Ergänzungsprogramm)
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  4. [04]
  5. [05]
    IFB Hamburg — Städtebaulicher Denkmalschutz
    ifbhh.dePrimärquelleIFB Hamburg

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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