Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Eigentümer |
Worum geht es?
Das Programm Modernisierung A der IFB Hamburg unterstützt Eigentümer von Hamburger Mietwohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten bei umfassenden energetischen Modernisierungen im Rahmen des Klimaschutzprogramms. Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt eine Förderung je m² Wohnfläche und erreichter energetischer Stufe, die durch frei wählbare Ergänzungsmodule ergänzt werden kann. Zusatzförderungen existieren für nachhaltige Dämmstoffe, den Erhalt und die Rekonstruktion von Backsteinfassaden sowie Innendämmung. Eine Kombination mit KfW-Programmen ist grundsätzlich möglich.
Passt Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A) – IFB Hamburg zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Mietwohngebäude hat mindestens 3 Wohneinheiten
Energieeinsparung von mindestens 20 % wird erreicht
Endenergiebedarf von maximal 90 kWh/m²a nach Modernisierung
Wie stellst du den Antrag?
Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der IFB Hamburg. Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen und mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen. Die IFB prüft und bewilligt den Antrag. Erst nach Bewilligung Beginn des Vorhabens.
Häufige Fragen
Wer kann die Förderung für energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A) beantragen?
Welche Mindestanforderungen gelten für die energetische Modernisierung?
Welche Zusatzförderungen sind bei der Modernisierung A möglich?
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